Ein KVA (Kaffeevollautomat) ist mit Sicherheit eine ganz feine Sache. Mir fehlen für mein Traummodell nur die 2 Nettomonatsgehälter, die ich über haben sollte ;)

Edit: Ich sehe gerade es sind nur 1,57 Gehälter :)
 
Last edited by a moderator:
Ne, PC-technisch bin ich bestens besetzt. Einzig und allein ein Airbook wäre auf meiner Wunschliste... brauchen tue ich es aber auch nicht wirklich.
 
1,57 Nettomonatsgehälter?

Da stellen sich mir jetzt eine Frage:
Wenn du ein halbwegs normales/vernünftiges Gehalt hast, was ist das dann für ne Maschine? Putzt die dann auch die Wohnung ;-)
 
Wenns illegal wäre, hätte der Staat die Seite bestimmt schon dicht gemacht. Die Daten des Betreibers findet man ja mit 2 Klicks.
Frage mich halt, ob des den Kassierern net komisch vorkommt, wenn nen 16 Jähriger nen Ausweis vorzeigt wo "international id-card european student" draufsteht.
30€ sind halt ne Menge Geld für so nen Stück Pappe/Plastik/whatever.
 
Unterschreibt man die Plastikkarten selbst? Steht da der eigene Name drauf? Eventuell §267 StGB?
 
Wenns illegal wäre, hätte der Staat die Seite bestimmt schon dicht gemacht.
Stimmt. Demnach sind auch jegliche Drogen legal, sonst hätte der Staat dem Verkauf davon ja auch schon den Riegel vorgeschoben ;)
man man man man...
1.) Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen
2.) Unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz
 
Unterschreibt man die Plastikkarten selbst? Steht da der eigene Name drauf? Eventuell §267 StGB?
Fake-ID.de said:
Die Unterschriften werden automatisch und zufällig mit Handwriting-Fonts generiert und sind bisher kein Problem gewesen! :-)
Ob der Eigene Name drauf kommt weiß ich noch net, werde die morgen mal im MSN anschreiben.
Da ich die Dinger nich selber fälsche, kann mir §267 StGB ja eigentlich recht egal sein?
 
Das Herstellen einer unechten öffentlichen Urkunde erfordert, dass die für Urkunden der betreffenden Art vorgeschriebenen Identitätsmerkmale des Ausstellers zum Gegenstand der Nachahmung gemacht sind.
Ansonsten liegt nur die (zunächst mal straflose) Vortäuschung einer Urkunde vor.

Natürlich könnte die trotzdem zur Begehung von anderen Straftaten (z.B. Leistungserschleichung bzw. Betrug) dienen...
 
Naja, die Frage is ja, wo Betrug anfängt.
Und das vorweisen einer unechten Urkunde und die Täuschung eines Mitarbeiters z.B. bei Saturn dürfte wohl unter vortäuschung falscher Tatsachen fallen, und wenn ich mich in meinem leienhaften wisse richtig erinner, kann das unter Umständen auch schon strafbar sein.
 
Und dann 1,57 Gehälter? :eek: Dafür geh ich nicht arbeiten, aber die Maschine sieht gut aus. Ich hatte ne Gastro Maschine im Visier. Die WMF 1000 hatte ich mir noch nicht angeschaut.
 
Back
Top