Die Deklination von Abkürzungen ist eher unüblich, aber grundsätzlich möglich. Bei Abkürzungen mit Punkt wird unterschieden: Enden sie (undekliniert) mit dem letzten Buchstaben der Vollform (z. B. Hr.), so wird die Deklinationsendung unmittelbar angehängt (z. B. Hrn. (= Herrn)), ansonsten wird die Endung hinter dem Punkt angefügt (Jh. wird z. B. zu Jh.e (= Jahrhunderte)), bei Abkürzungen ohne Punkt wird die Endung schlicht angehängt (z. B. des BGBs). Dieselben Regeln gelten für die Bildung der weiblichen Form (z. B. Prof.in (= Professorin)).[1]