Joe User
Zentrum der Macht
"gewerblich agieren" ist eine Formulierung aus dem Kaufmännischen und der Rechtssprechung, Du wirst sie also in der Form in keinem Gesetz finden.
Gewerblich agieren tust Du beispielsweise, sobald Du etwas in nicht-haushaltsüblichen Mengen anbietest, egal zu welchem Preis und selbst noch dann, wenn Du Geld obendrauf legst. Auch das Einbinden von Werbung oder Partnerprogrammen/Affiliates auf der eigenen Homepage ist bereits als gewerbliches Agieren zu werten und führt dadurch zur Impressumspflicht.
Mit einem Gewerbe und damit dann auch der entsprechenden Steuern hat das zunächst gar nichts zu tun.
Nun zu der hier ständig viel zu hoch bewerteten Gewinnerziehlungabsicht:
Gewinnerziehlungabsicht besteht auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, in erst in Zukunft Gewinn erziehlt werden soll. Es heisst nicht umsonst Gewinnerziehlungabsicht und nicht nur Gewinnerziehlung. Was eine Absicht ist, darf nun jeder selbst googlen, oder seinem Deutschnachhilfelehrer fragen. Desweiteren wird die Gewinnerziehlungabsicht in der aktuellen Rechtssprechung kaum noch berücksichtigt, da die anderen Merkmale eines Gewerbes sehr viel höher bewertet werden, um dem alltäglichen Missbrauch des Merkmales Gewinnerziehlungabsicht entgegen zu wirken.
Mit einer vorgeblich fehlenden Gewinnerziehlungabsicht kommt man heute (glücklicherweise) also nicht mehr durch, wenn andere Merkmale deutlich erkennbar sind.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=44&t=226820 erklärt auch noch ein wenig dazu.
PS: Man mag mich jetzt wegen "gewerblich agieren" vs "geschäftsmässig handeln" festnageln, letztendlich ändert sich dadurch aber nichts an meinen inhaltlichen Aussagen.
So, happy bashing
Gewerblich agieren tust Du beispielsweise, sobald Du etwas in nicht-haushaltsüblichen Mengen anbietest, egal zu welchem Preis und selbst noch dann, wenn Du Geld obendrauf legst. Auch das Einbinden von Werbung oder Partnerprogrammen/Affiliates auf der eigenen Homepage ist bereits als gewerbliches Agieren zu werten und führt dadurch zur Impressumspflicht.
Mit einem Gewerbe und damit dann auch der entsprechenden Steuern hat das zunächst gar nichts zu tun.
Nun zu der hier ständig viel zu hoch bewerteten Gewinnerziehlungabsicht:
Gewinnerziehlungabsicht besteht auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, in erst in Zukunft Gewinn erziehlt werden soll. Es heisst nicht umsonst Gewinnerziehlungabsicht und nicht nur Gewinnerziehlung. Was eine Absicht ist, darf nun jeder selbst googlen, oder seinem Deutschnachhilfelehrer fragen. Desweiteren wird die Gewinnerziehlungabsicht in der aktuellen Rechtssprechung kaum noch berücksichtigt, da die anderen Merkmale eines Gewerbes sehr viel höher bewertet werden, um dem alltäglichen Missbrauch des Merkmales Gewinnerziehlungabsicht entgegen zu wirken.
Mit einer vorgeblich fehlenden Gewinnerziehlungabsicht kommt man heute (glücklicherweise) also nicht mehr durch, wenn andere Merkmale deutlich erkennbar sind.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=44&t=226820 erklärt auch noch ein wenig dazu.
PS: Man mag mich jetzt wegen "gewerblich agieren" vs "geschäftsmässig handeln" festnageln, letztendlich ändert sich dadurch aber nichts an meinen inhaltlichen Aussagen.
So, happy bashing