S4y Preiserhöhung jetzt auch bei RootServern

Kurze Info für alle Rootserverkunden:

Ich habe soeben mit der Buchhaltung von Server4You telefoniert:
Bei Widerspruch gegen die neuen Features bleiben die alten Kontitionen, genau wie bei den Vservern bloss die MwST wird angepasst.

Das ist etwas mit dem ich leben kann.
 
hi,

habe den brief auch bekommen! hat den einer von euch schon ne antwort bekommen vom herrn drifthaus??

ich habe ihm gerade ne mail geschrieben, das ich nicht damit einverstanden bin, und warte jetzt mal auf antwort!

gruss alex
 
hi,

habe den brief auch bekommen! hat den einer von euch schon ne antwort bekommen vom herrn drifthaus??

Nein, trotz mittlerweile zweier Mails, in denen ich jeweils um eine Bestätigung dafür gebeten habe, dass der Widerspruch zur Kenntnis genommen wurde.
 
Hier auch noch keine Antwort erhalten. Mittlerweile ging die dritte Mail raus.

Soviel zum Thema PremiumSupport: Schnell, kompetent und garantiert und deutscher Muttersprache...

Was sollst, schriftlicher Widerspruch ist vorbereitet, muss man nur noch eintüten und dann ab damit per Einschreibenb ;)
 
genau spin-doc, so werde ich es auch machen! werde noch bis zum 10.1.07 warten, und dann ab in die post!

gruss alex
 
... wenn man die Buchhaltung einmal erreichen würde ;)

Btw. Buchen die bei euch auch so oft irgendwas ab, was ihr nie bestellt habt? Bzw schreiben, dass Sie von der Kreditkarte nicht abbuchen können (wie auch immer das gehen soll) und die Jahresgebühr 2 mal im Jahr einheben statt einmal? Oder bin nur ich in der Glücklichen Situation?
 
Das mit Telefon ist schon richtig, aber gerade bei Vertragsfragen mit S4Y hab ichs gerne schriftlich ;)
 
hallo djrichk,

sorry, den beitrag habe ich nicht gelesen!

ich werde aber mir auch was schriftliches hohlen, sonst weiß später keiner mehr was von der aussage!!

gruss alex
 
Das mit Telefon ist schon richtig, aber gerade bei Vertragsfragen mit S4Y hab ichs gerne schriftlich ;)
Bei mir gings ja auch nur darum zu erfahren was passiert wenn ich widerrufe. Nicht der Widerruf selbst. Der kommt natürlich per Einschreiben :)
 
Liebe Mitleidenden,

seit einigen Tagen lese ich schon dieses Thema aufmerksam mit. Da nun langsam auch für mich die Entscheidung fallen muss, leise zuzustimmen oder zu widersprechen, habe ich mich heute mal ein wenig mit der Materie beschäftigt und bin zu folgendem Ergebnis gekommen.

Server4You ist berechtigt, den Vertragsinhalt und die Entgelte mit Zustimmung des Kunden zu ändern. Sollte der Kunde den Änderungen widersprechen, bleiben die Änderungen aus. Es entsteht laut AGB weder Server4You noch dem Kunden dadurch ein Sonderkündigungsrecht. Der Vorteil an Laufzeitverträgen ist eben, das sich nicht nur der Kunde, sondern auch der Anbieter daran halten muss.
Jedoch muss ich noch ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen, denn Server4You hat die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund, wenn "eine grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für die Providerin dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen." (S4Y AGB §5)
Dieser Fall könnte zumindest für die "stark steigenden Energiekosten" (S4Y-Schreiben vom 15.12.06) zutreffen.

Natürlich könnte ihr alle Änderungen in der am 01.10.2006 gerade neu in Kraft getretenen AGB von Server4You nachlesen.
Oh, Server4You hat euch auch vergessen über die neue AGB zu informieren? Mich scheinbar schon. Ich werde mich dann erstmal ranmachen und der neuen AGB widersprechen. Mal schauen, ob es dann überhaupt noch notwendig ist, der Preiserhöhung zu widersprechen!?

MfG taz
 
S4Y Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Email.

Bei einer Umstellung auf den neuen Tarif bleiben alle sonstigen
Vertragsbestandteile unverändert. Eine schriftliche Zustimmung ist nicht
erforderlich, wenn Sie nicht wiedersprechen.

Falls Sie mit dem Upgrade auf den neuen Tarif nicht einverstanden sind,
werden wir Ihren Account dann im alten Tarif zum alten Preis weiterführen.
Lediglich die Mehrwertsteuererhöhung werden wir - wie vom Gesetzgeber
vorgesehen - ab dem 01.01.2007 an Sie weitergeben müssen.

Das Angebot zur Tarifumstellung begründet kein Sonderkündigungsrecht. Sie
können den Vertrag mit uns innerhalb der normalen Fristen kündigen, was wir
natürlich sehr bedauern würden.

Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
BSB Service GmbH
Assistentin der Geschäftsführung

i. A. XXX XXX
 
Hab grad die Antwort auf mein Einschreiben an S4Y bekommen:

Kündigung ist nicht drin. -- NAJA :mad:
Konditionen bleiben so wie gehabt nur +3% mehr!

Am besten finde ich diesen Satz:
Wir werden ihren Account dann auch nach dem 01.01.2007 im alten Tarif zum alten Preis weiterführen.

WIR WERDEN? -- Hallo, heute ist der 5. und der Brief wurde am 3. geschrieben!

Naja Kompetenz ist wo anders!


Greetz Centro

PS: Ich weis, 1000 Andere haben den gleichen Brief bekommen! :D
 
Kündigung ist nicht drin. -- NAJA :mad:
Konditionen bleiben so wie gehabt nur +3% mehr!

Nana, ruhig brauner ;)

taz said:
Server4You ist berechtigt, den Vertragsinhalt und die Entgelte mit Zustimmung des Kunden zu ändern. Sollte der Kunde den Änderungen widersprechen, bleiben die Änderungen aus. Es entsteht laut AGB weder Server4You noch dem Kunden dadurch ein Sonderkündigungsrecht.

Das ist soweit in Ordnung und deckt sich auch mit vorigen Aussagen, teils belegt durch zitierte Antwortmails von Server4You.

Laut meinem Rechts- und Wirtschaftsverständnis ergeben sich momentan folgende Punkte:
- Eine Preiserhöhung ist legitim, solange ihr widersprochen werden kann.
- Allerdings ein Durchdrücken einer Preiserhöhung und der Entzug des Sonderkündigungsrechts per AGB oder Vertragsklausel ist unzulässig. Dieser Fall liegt hier nicht vor, da ein Widerspruchsrecht eingeräumt wurde!
- Eine Mehrwertsteuererhöhung kann weitergegeben werden, soweit Zahlungen in den Zeitraum der neuen Mehrwertsteuer, also in das neue Jahr, fallen.
- Eine nachträgliche Einforderung zusätzlicher Mehrwertsteuer, etwa im Fall eines im Laufe von 2006 für ein Jahr im Voraus bezahlten Servers, ist Geldschneiderei. Der Dienstleister hat in diesem Fall den Betrag für ein Jahr im Voraus erhalten und demnach auch die Umsatzsteuer komplett im letzten Jahr abgeführt. Die Abschreibung erfolgt bis zum Ende des Zeitraumes für den der Server bezahlt worden ist, und zwar über den Nettobetrag.

Zusammenfassend: Wer monatlich zahlt, wird zumindest um die Mehrwertsteuer nicht herumkommen. Wer letztes Jahr im Voraus bezahlt hat, sollte nichts nachzahlen müssen.

Zu letzterem werde ich mich in Kürze mal verbindlich beim Verbraucherschutz informieren. Jedenfalls spricht meine Kenntnis von Buchhaltung gegen ein nachträgliches Einfordern. Ich empfehle jedem der diesen Brief erhalten hat, in dieser Weise zu widersprechen. Und ich empfehle jedem, den Widerspruch nicht per Mail, sondern schriftlich per Einschreiben und Bitte um Kenntnisnahme einzusenden. Ich empfehle letzteres grundsätzlich, und nicht wegen Misstrauen gegenüber dieser speziellen Firma (welches ich, aufgrund anderer Vorfälle, aber trotzdem habe).

Es bleibt auch im neuen Jahr spannend!

Zum Gruße ... Planet Pluto

Kleingedrucktes: Die hier wiedergegebenen Punkte spiegeln meine persönliche Auffassung und Meinung wider, und sind keineswegs als verbindlich zu interpretieren. Möglich dass es dem ein oder anderen als Denkanstoß genügt.
 
Hmmm... ich bin jetzt toal verwirrt.

Haben wir nun das Recht, durch den Widerspruch der Preiserhöhung den Vertrag fristlos zu kündigen oder nicht?

Falls nein: Was bewirkt dieser Widerspruch letzten Endes?

Ich habe dort auch einen Server, bin super unzufrieden, auch mit dem Support und muss den noch 6 Monate führen... naja bin gespannt auf eure Antworten
 
Les dir die Beiträge vor deinem mal genau durch, dann ist deine Frage schon beantwortet.

Aber ich fasse gerne nochmal zusammen:
- Du hast mit einem Widerspruch kein Sonderkündigungsrecht
- Du bezahlst bei einem Widerspruch nur 3% mehr von der Mwst Erhöhung, für Beträge, die in 2007 anfallen.
- Dein Vertrag läuft normal weiter
 
Danke, dann werde ich mal widersprechen. Das kommt billiger als die 49 EUR ^^

Schade, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt. Naja egal ;)

MfG
bigM

PS: Kann mir jemand die eMail Adresse für den Widerspruch nennen? Ich habe den Brief nicht mehr....
 
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