Du möchtest uns jetzt wirklich erzählen, dass es bei myLoc keinen SSH-Zugriff für einen dedizierten Server gibt?
Ich glaube eher, dass er einen Gameserver gemietet hat, da steht zumindest nichts von Dedicated. Es gibt aber noch extra Dedicated Rootserver.
Er hat einen FULL Managed Rooserver für Spiele gekauft. Die Spiele die verfügbar sind stehen sogar auf der Homepage.
Dem ersten Post zufolge würde ich sagen, dass es ein Root und kein Gameserver war - aber zumindest der SSH-Zugang hätte da gegeben sein sollen. Der wird aber evtl. nicht als SSH-Zugangsdaten ausgewiesen gewesen sein, sondern als root Passwort.
Bei den Rootservern steht folgendes:
Quelle: http://gameserver.gamed.de/root-server/linux-dedicated-server.htmlCode:"Updates für den Rootserver sowie für die Gameserver werden von uns automatisch für dich eingespielt. Du musst dich um nichts kümmern alle Systeme werden von uns automatisiert auf dem aktuellen Stand gehalten und erhalten von uns regelmäßig die neuesten Updates."
Daraus schließe ich, dass auch die Rootserver full managed sind, wie Nosxxx schon angemerkt hat. Falls(!) das so ist, würde ich die Produktreihe wirklich nicht Root nennen, sondern einfach "Managed Gameserver" oder ähnliches.
Die Aufmachung der Produktseite und die Gestaltung des entsprechenden Bestellprozesses deuten nichtmal ansatzweise auf einen unmanaged dedicated Server hin. Spätestens in Verbindung mit AGB §2.d ist es unmissverständlich.
AGB §4 haben hier wohl alle grosszügig übersprungen, dort steht der entscheidende Rest.
Somit ist der Anbieter hier klar im Recht und der Kunde schadenersatzpflichtig. Der geforderte Schadenersatz ist zudem moderat, denn der Anbieter hätte auch mindestens zwei Arbeitseinheiten für das Einrichten und das Einlagern des Servers und zusätzlich auch die angefallenen Kosten für Buchhaltung und sonstige Verwaltungskosten in Rechnung stellen können.
Man kann von dem Anbieter halten was man will, aber hier hat er sich absolut korrekt verhalten, im Gegensatz zum Kunden.
Root Server Support
Wenn du bei Gamed einen Linux Root Server mietest, wird dieser von uns Managed betrieben [...] Updates für den Rootserver sowie für die Gameserver werden von uns automatisch für dich eingespielt. [...] Ursprünglich bezeichnet das das englische Wort "root" eigentlich nur Wurzel und in Bezug auf die IT Technolgie werden damit nur Server umschrieben bei denen man Zugriff auf alle Serverdaten hat. Bei uns erhaltet Ihr einen Managed Root Server bei dem wir alle wichtigen Updates und Änderungen kostenlos für Euch einspielen.
Ich arbeite bei keinem Hoster und spreche/schreibe auch nicht für einen Solchen.Sorry wenn es für mich jetzt so klingt als hättest du selbst ein Hosting Unternehmen oder würdest zumindest bei einem Hoster arbeiten und dementsprechend für diese Gruppe sprechen.
Nö, die ist recht objektiv.Das der Kunde sich hier nicht korrekt verhalten haben soll ist deine subjektive Meinung,
Ist bei Dir der Fall, denn Du hast den Server für mindestens 20 Min genutzt. Damit ist der Vertrag von beiden Parteien wirksam akzeptiert/geschlossen und somit auch mindestens eine Dienstleistung (Bereitstellung) erbracht.der §4 sagt lediglich aus das der Vertrag zustande kommt wenn man die Passwörter erhält,
Das ist jetzt Deine subjektive Meinung, aber eben nicht der objektive und rechtlich relevante Fakt (siehe voriger Absatz).sofern dieser Widerrufen wird gilt aber der §5 und danach ist das vorgehen des Hoster nicht korrekt. Denn wie ich oben bereits geschrieben habe habe ich nie einen Wunsch geäußert das die Dienstleistung sofort starten soll, somit habe ich ein Recht auf widerruf.
Diesen Wunsch hast Du mit Deinem Login auf dem Server mehr als deutlich (und nötig) geäussert und auch war genommen. Rechtlich hast Du spätestens an diesem Punkt endgültig verloren.Selbst wenn ich das so gewünscht hätte
15 Min Hands-on fürs Einrichtendann wäre wie in meinem Fall die Monatsgrundgebühr von 45€ kein "angemessener" Schadenersatz für 20min Nutzung der Dienstleistung.
Willst Du mich verschaukeln? Glaubst Du ernsthaft, dass Büroangestellte nicht entlohnt werden müssen? Papier ist umsonst? Kontoführung ist umsonst? etc.pp umsonst?Die Kosten für Buchhaltung, Verwaltung usw. sind interne Kosten des Hoster, wieso soll der Kunde die bezahlen, auf welcher Basis soll das rechtlich einwandfrei sein?
Das muss dort gar nicht stehen, denn soviel Weitsicht traut unsere Rechtsprechung Jedem zu, so dass es nicht gesondert geregelt werden muss.Und wo steht es in deren AGB?
Das ist im Preisbereich <80€ nunmal grundsätzlich so, weshalb etliche Anbieter dafür auch dedizierte nicht erstattungsfähige Setupgebühren berechnen.Da es dort laut deren Aussage so ist das die Bereitstellung mehr kostet als die Monatsmiete
Ich arbeite bei keinem Hoster und spreche/schreibe auch nicht für einen Solchen.
Nö, die ist recht objektiv.
Ist bei Dir der Fall, denn Du hast den Server für mindestens 20 Min genutzt. Damit ist der Vertrag von beiden Parteien wirksam akzeptiert/geschlossen und somit auch mindestens eine Dienstleistung (Bereitstellung) erbracht.
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das ist jetzt Deine subjektive Meinung, aber eben nicht der objektive und rechtlich relevante Fakt (siehe voriger Absatz).
Diesen Wunsch hast Du mit Deinem Login auf dem Server mehr als deutlich (und nötig) geäußert und auch war genommen. Rechtlich hast Du spätestens an diesem Punkt endgültig verloren.
15 Min Hands-on fürs Einrichten
15 Min Hands-on fürs Einmotten
Allein diese beiden Posten übersteigen die 45€ im Regelfall.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen
Willst Du mich verschaukeln? Glaubst Du ernsthaft, dass Büroangestellte nicht entlohnt werden müssen? Papier ist umsonst? Kontoführung ist umsonst? etc.pp umsonst?
Das muss dort gar nicht stehen, denn soviel Weitsicht traut unsere Rechtsprechung Jedem zu, so dass es nicht gesondert geregelt werden muss.
Das ist im Preisbereich <80€ nunmal grundsätzlich so, weshalb etliche Anbieter dafür auch dedizierte nicht erstattungsfähige Setupgebühren berechnen.
Vielleicht liest Du das nächste Mal alle Vertragsunterlagen, dazu gehören auch die AGB und Nutzungsbedingungen sowie Datenschutzerklärung, genau durch, bevor Du den Vetrag abschliesst.
Wäre ich der Anbieter, hätte ich Dich vor Gericht voll auflaufen lassen, damit Du endlich etwas lernst, was Du längst hättest wissen sollen.
Dienstleistung (Server) wurde beauftragt und auch kurzfristig genutzt, also muss das gezahlt werden. Wie hoch das ist, das bestimmt der Anbieter.
Gut nur das du kein Hoster bist, denn so wie du hier abgehst will man kein Kunde bei dir sein, lieber verklagen als Kulant sein, super. Damit überzeugt man die Kundschaft von seinen qualitativen Dienstleistungen die man mit aller Macht an den Kunden binden muss solange es geht.
Ja, aber der Anbieter muss Angaben zur Höhe der Schadenersatzforderung in den AGB machen, dort wird dies nur mit "angemessen" bezeichnet und angemessen heißt nicht Nutzung 20min = Monatsmiete.
Mir persönlich ist ein Dienstleister lieber, der klare Rahmenbedingungen vorgibt als einer, der dem Kunden in den Allerwertesten kriecht, nur um ihn auf keinen Fall zu verlieren.
Für dich mag es nicht angemessen sein, für den Hoster dagegen schon.
Ich bin ja gerade für klare Rahmenbedingungen und leicht zu verstehende AGBs, nur verteidigt er hier ja krampfhaft die Aussage das z.B. ein Login bereits ein "deutlicher Wunsch" ist, sollte es so sein gehört es aufgeschrieben in die AGB, ansonsten ist es nicht klar formuliert.
Bei Kunden die "AGBs" statt AGB sagen/schreiben, ist diese Vermutung oft nicht falsch.Finde ich nicht, du klingst sehr voreingenommen, hört sich für mich so an als sind für dich generell alle Kunden zu blöd um die AGBs zu verstehen.
Es wird Niemand "hinters Licht geführt", so ist nunmal die rechtliche Lage, ob es Dir passt oder nicht.Bullshit, was ist daran bitte subjektiv? Hier wird dann doch bewusst der Kunde hinters Licht geführt und verschleiert das ein Login auf dem Server bereits die selbe Bedeutung hat als ein "deutlicher Wunsch".
Rechtlich ist es so und den AGB muss es nicht stehen, warum auch...Siehe oben und falsch, ein Login kann kein "deutlicher Wunsch" sein, wen dem so ist belege es bitte anhand der AGB, ach ja muss da ja auch nicht drinnen stehen....
Angemessen sind immer die real entstandenen Kosten, nicht mehr und nicht weniger.Das ist die Sache des Dienstleisters die wenn überhaupt nur anhand der jeweiligen Nutzungsdauer nach dem Widerruf berechnet werden kann, hier kommt aber wieder das "angemessen" ins Spiel.
Es wird nichts verschleiert, denn es steht unmissverständlich in den AGB.Zudem finde ich die dort genutzten Textstellen:
und
...mehr als verharmlost, die Wirklichkeit sieht anders aus und wird hübsch verschleiert.
Denn wenn es deutlich drin stehen würde hätte ich wie bereits oben schon geschrieben keinen Vertrag abgeschlossen.
Schonmal eine Einzugsermächtigung gesetzeskonform und datenschutzkonform verwaltet? Nein?Meine Kontoführung ist wirklich umsonst!
Und warum hast Du den Vertrag dann abgeschlossen, wenn Du die AGB offensichtlich nicht verstanden hast?Mein Bester, jetzt willst du mich aber verschaukeln? Ich habe bereits in meinem ersten Post auf die AGB verwiesen und habe diese natürlich auch vorab durchgelesen.
Es wäre diesbezüglich zu keinem Gerichtstermin gekommen, denn Deine Klage wäre vom zuständigen Gericht entweder gar nicht erst angenommen oder ohne Verhandlung abgewiesen worden.Du hättest dich vor Gericht dann sicherlich selbst vertreten, ohne Anwalt meine ich. Denn dein Wissen dein Durchblick und deine Weitsicht in diesem Bereich sind nach dem was du so hier schreibst ja unübertroffen.
Warum sollte ich einen Kunden verklagen? Ist gar nicht nötig. Wenn überhaupt, dann müsste der Kunde mich verklagen.Gut nur das du kein Hoster bist, denn so wie du hier abgehst will man kein Kunde bei dir sein, lieber verklagen als Kulant sein, super.
Wo im AGBG steht das?Ja, aber der Anbieter muss Angaben zur Höhe der Schadenersatzforderung in den AGB machen, dort wird dies nur mit "angemessen" bezeichnet und angemessen heißt nicht Nutzung 20min = Monatsmiete.
Allerdings sehe ich es hier genauso wie Joe oder Gwen...was ich nutze, muss ich auch bezahlen, egal ob ich es nun 5 Minuten oder 5 Tage genutzt habe.
Nach meinem Rechtsempfinden gilt das Widerrufsrecht eben nur so lange, bis die Ware das erste mal 'benutzt' wird (ähnlich wie z.B. bei CD's/DVD's, die eben nur im ungeöffneten Zustand vom Händler zurückgenommen werden).
Bei Kunden die "AGBs" statt AGB sagen/schreiben, ist diese Vermutung oft nicht falsch.
Es wird Niemand "hinters Licht geführt", so ist nunmal die rechtliche Lage, ob es Dir passt oder nicht.
Rechtlich ist es so und den AGB muss es nicht stehen, warum auch...
Es wird nichts verschleiert, denn es steht unmissverständlich in den AGB.
Wenn Du anderer Meinung bist, dann fechte die AGB an und gut.
Schonmal eine Einzugsermächtigung gesetzeskonform und datenschutzkonform verwaltet? Nein?
Wie weist Du eine Einzahlung dem richtigen Kunden zu?
Kostet für Dich Alles nix? Ja, nee, is klar.
Und warum hast Du den Vertrag dann abgeschlossen, wenn Du die AGB offensichtlich nicht verstanden hast?
Es wäre diesbezüglich zu keinem Gerichtstermin gekommen, denn Deine Klage wäre vom zuständigen Gericht entweder gar nicht erst angenommen oder ohne Verhandlung abgewiesen worden.
Und hättest Du nach Mahnung nicht gezahlt, bräuchte ich für den dann fälligen Titel auch nicht persönlich zu Gericht.
Warum sollte ich einen Kunden verklagen? Ist gar nicht nötig. Wenn überhaupt, dann müsste der Kunde mich verklagen.
Wo im AGBG steht das?
Das muss dort gar nicht stehen, denn soviel Weitsicht traut unsere Rechtsprechung Jedem zu, so dass es nicht gesondert geregelt werden muss.
Da erwirke ich kurz beim örtlichen Amtsgericht einen Titel gegen Dich und überlasse dem Gerichtsvollzieher den Rest, fertig. Kurz und schmerzlos, ohne Anwalt, ohne Verhandlung, ohne Stress.Wieso sollte ich klagen? Du willst doch Geld von mir? Wie und was hier genau passiert weißt du natürlich auch schon alles, schon klar Meister.
Wir gehen jetzt davon aus das der Kunde in meiner Position ist. Wenn du also Geld von dem Kunden möchtest musst du Ihn schon verklagen, mit Mahnungen kannst du Ihn zu kippen bis er schwarz wird, dadurch siehst du keinen Cent wenn er nicht zahlen will. Da bleibt dir nur die Klage über deinen Anwalt, nur überlege dir das gut, denn das kann manchmal viel Zeit und somit auch Geld kosten. Da wäre es günstiger gewesen die Schadenersatzforderung für den Server zu erlassen.
[_] Du weisst, was mit AGBG abgekürzt wird.Zitat eines bekannten Users hier im Forum der gerne viel erzählt und nichts davon belegt...
So ist esDavon abgesehen würde Joe als Dienstleister sicher die eine oder andere Aussage etwas diplomatischer formulieren als er es hier im SSF macht.
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