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Probleme mit gamed!de bzw. myLoc und dem Recht auf Widerruf!

Für einen völligen Laien mag das nach managed aussehen.
Ich sehe da einen vollwertigen Rootserver, der schon ein Webinterface drauf hat, das man nutzen kann aber nicht muss.
 
Du möchtest uns jetzt wirklich erzählen, dass es bei myLoc keinen SSH-Zugriff für einen dedizierten Server gibt? :confused:

Nicht bei myLoc sondern bei gamed!de, ich hatte dort einen so genannten "Linux-Dedicated-Server" bestellt und zwar den i7-2600, der ist unter dem Menü Punkt "Root Server" zu finden. Der Server ist managed, man hat aber keine Möglichkeit Ihn über SSH zu erreichen.

Ich glaube eher, dass er einen Gameserver gemietet hat, da steht zumindest nichts von Dedicated. Es gibt aber noch extra Dedicated Rootserver.

Doch es sind dedizierte Server mit eigener Hardware, du hast aber quasi nur Zugriff auf den Server über deren Panel in dem man eben Gameserver oder TS3 Server installieren kann.

Er hat einen FULL Managed Rooserver für Spiele gekauft. Die Spiele die verfügbar sind stehen sogar auf der Homepage.

So ist es, leider sind die Spiele die auf deren Seite stehen nur die der Gameserver, nicht aber die der Dedicated Server, für die gibt es keine eigene Liste. Deshalb fehlte mir das Spiel "Rust" z.B. welches ich installieren wollte.

Dem ersten Post zufolge würde ich sagen, dass es ein Root und kein Gameserver war - aber zumindest der SSH-Zugang hätte da gegeben sein sollen. Der wird aber evtl. nicht als SSH-Zugangsdaten ausgewiesen gewesen sein, sondern als root Passwort.

Also "Root" ist hier eigentlich unpassend, da man keinen Root Zugang hat. Der Server ist aber mit eigener Hardware ausgestattet, deshalb ist es meiner Meinung nach ein "Dedicated Gameserver". Ich kenne es von anderen Anbietern die solche Server anbieten das man wenigstes Zugriff als User per SSH hat, war aber dort leider nicht der Fall. Wie schon gesagt nur ein Panel auf dem man Gameserver installieren kann die dann einen FTP Server zugeteilt bekommen auf den man seine Plugins laden kann, mehr ist nicht drinnen.

Bei den Rootservern steht folgendes:

Code:
"Updates für den Rootserver sowie für die Gameserver werden von uns automatisch für dich eingespielt. Du musst dich um nichts kümmern alle Systeme werden von uns automatisiert auf dem aktuellen Stand gehalten und erhalten von uns regelmäßig die neuesten Updates."
Quelle: http://gameserver.gamed.de/root-server/linux-dedicated-server.html

Daraus schließe ich, dass auch die Rootserver full managed sind, wie Nosxxx schon angemerkt hat. Falls(!) das so ist, würde ich die Produktreihe wirklich nicht Root nennen, sondern einfach "Managed Gameserver" oder ähnliches.

Sehe ich auch so "Managed Gameserver" oder "Dedicated managed Gameserver"...

Die Aufmachung der Produktseite und die Gestaltung des entsprechenden Bestellprozesses deuten nichtmal ansatzweise auf einen unmanaged dedicated Server hin. Spätestens in Verbindung mit AGB §2.d ist es unmissverständlich.

AGB §4 haben hier wohl alle grosszügig übersprungen, dort steht der entscheidende Rest.

Somit ist der Anbieter hier klar im Recht und der Kunde schadenersatzpflichtig. Der geforderte Schadenersatz ist zudem moderat, denn der Anbieter hätte auch mindestens zwei Arbeitseinheiten für das Einrichten und das Einlagern des Servers und zusätzlich auch die angefallenen Kosten für Buchhaltung und sonstige Verwaltungskosten in Rechnung stellen können.


Man kann von dem Anbieter halten was man will, aber hier hat er sich absolut korrekt verhalten, im Gegensatz zum Kunden.

Naja, ich hab nie behauptet das es ein vollwertiger Server ist, ich wusste das er managed ist und eigene Hardware besitzt. Es ging mir nur darum ob der Server Zugriff über SSH erlaubt, keinen Root zugriff natürlich!!!

Sorry wenn es für mich jetzt so klingt als hättest du selbst ein Hosting Unternehmen oder würdest zumindest bei einem Hoster arbeiten und dementsprechend für diese Gruppe sprechen. Das der Kunde sich hier nicht korrekt verhalten haben soll ist deine subjektive Meinung, der §4 sagt lediglich aus das der Vertrag zustande kommt wenn man die Passwörter erhält, sofern dieser Widerrufen wird gilt aber der §5 und danach ist das vorgehen des Hoster nicht korrekt. Denn wie ich oben bereits geschrieben habe habe ich nie einen Wunsch geäußert das die Dienstleistung sofort starten soll, somit habe ich ein Recht auf widerruf. Selbst wenn ich das so gewünscht hätte dann wäre wie in meinem Fall die Monatsgrundgebühr von 45€ kein "angemessener" Schadenersatz für 20min Nutzung der Dienstleistung. Die Kosten für Buchhaltung, Verwaltung usw. sind interne Kosten des Hoster, wieso soll der Kunde die bezahlen, auf welcher Basis soll das rechtlich einwandfrei sein? Und wo steht es in deren AGB?

Da es dort laut deren Aussage so ist das die Bereitstellung mehr kostet als die Monatsmiete und man bei Widerruf einen kompletten Monatsbeitrag zahlen muss hätte man zumindest das in die AGB schreiben sollen, dann hätte ich dort nämlich auch keine Dienstleistung in Anspruch genommen. Wobei ich das immer noch nicht glauben kann, denn es gibt sogar die Prepaid Funktion mit der man monatlich mieten kann und noch nicht mal kündigen muss.
 
Tcha, nur weil root dran steht muss nicht root drin sein.

Dedicated Server als auch Root Server impliziert beides nicht das man root Zugriff hat / haben muss. Das sind Marketing Begriffe die keine entsprechende Definition haben auf welche man sich z.B. rechtlich berufen könnte.

Zitat von der Webseite gamed.de:
Root Server Support
Wenn du bei Gamed einen Linux Root Server mietest, wird dieser von uns Managed betrieben [...] Updates für den Rootserver sowie für die Gameserver werden von uns automatisch für dich eingespielt. [...] Ursprünglich bezeichnet das das englische Wort "root" eigentlich nur Wurzel und in Bezug auf die IT Technolgie werden damit nur Server umschrieben bei denen man Zugriff auf alle Serverdaten hat. Bei uns erhaltet Ihr einen Managed Root Server bei dem wir alle wichtigen Updates und Änderungen kostenlos für Euch einspielen.

Das sagt doch bereits alles... da steht für was "root" in der IT steht und was man bei gamed wiederum erhält, einen Managed Server. Schaut man sich die Angebote an, steht dort nirgends dabei das man SSH oder root Zugriff auf die Systeme hat.
 
[OFFTOPIC]
Ich habe ein rootes Auto. Fenster gehen aber nur per Knopf auf, nicht per SSH.
=> Dedicated Managed Vehicle (DMV)
[/OFFTOPIC]
 
Sorry wenn es für mich jetzt so klingt als hättest du selbst ein Hosting Unternehmen oder würdest zumindest bei einem Hoster arbeiten und dementsprechend für diese Gruppe sprechen.
Ich arbeite bei keinem Hoster und spreche/schreibe auch nicht für einen Solchen.



Das der Kunde sich hier nicht korrekt verhalten haben soll ist deine subjektive Meinung,
Nö, die ist recht objektiv.

der §4 sagt lediglich aus das der Vertrag zustande kommt wenn man die Passwörter erhält,
Ist bei Dir der Fall, denn Du hast den Server für mindestens 20 Min genutzt. Damit ist der Vertrag von beiden Parteien wirksam akzeptiert/geschlossen und somit auch mindestens eine Dienstleistung (Bereitstellung) erbracht.

sofern dieser Widerrufen wird gilt aber der §5 und danach ist das vorgehen des Hoster nicht korrekt. Denn wie ich oben bereits geschrieben habe habe ich nie einen Wunsch geäußert das die Dienstleistung sofort starten soll, somit habe ich ein Recht auf widerruf.
Das ist jetzt Deine subjektive Meinung, aber eben nicht der objektive und rechtlich relevante Fakt (siehe voriger Absatz).

Selbst wenn ich das so gewünscht hätte
Diesen Wunsch hast Du mit Deinem Login auf dem Server mehr als deutlich (und nötig) geäussert und auch war genommen. Rechtlich hast Du spätestens an diesem Punkt endgültig verloren.

dann wäre wie in meinem Fall die Monatsgrundgebühr von 45€ kein "angemessener" Schadenersatz für 20min Nutzung der Dienstleistung.
15 Min Hands-on fürs Einrichten
15 Min Hands-on fürs Einmotten
Allein diese beiden Posten übersteigen die 45€ im Regelfall.

Die Kosten für Buchhaltung, Verwaltung usw. sind interne Kosten des Hoster, wieso soll der Kunde die bezahlen, auf welcher Basis soll das rechtlich einwandfrei sein?
Willst Du mich verschaukeln? Glaubst Du ernsthaft, dass Büroangestellte nicht entlohnt werden müssen? Papier ist umsonst? Kontoführung ist umsonst? etc.pp umsonst?

Und wo steht es in deren AGB?
Das muss dort gar nicht stehen, denn soviel Weitsicht traut unsere Rechtsprechung Jedem zu, so dass es nicht gesondert geregelt werden muss.

Da es dort laut deren Aussage so ist das die Bereitstellung mehr kostet als die Monatsmiete
Das ist im Preisbereich <80€ nunmal grundsätzlich so, weshalb etliche Anbieter dafür auch dedizierte nicht erstattungsfähige Setupgebühren berechnen.



Vielleicht liest Du das nächste Mal alle Vertragsunterlagen, dazu gehören auch die AGB und Nutzungsbedingungen sowie Datenschutzerklärung, genau durch, bevor Du den Vetrag abschliesst.
Wäre ich der Anbieter, hätte ich Dich vor Gericht voll auflaufen lassen, damit Du endlich etwas lernst, was Du längst hättest wissen sollen.
 
Dienstleistung (Server) wurde beauftragt und auch kurzfristig genutzt, also muss das gezahlt werden. Wie hoch das ist, das bestimmt der Anbieter.

Es gibt doch kein kostenloses "Probefahren" für Server, es sei denn der Anbieter gibt das explizit bei Vertragsabschluss so an.


Wenn der Threadstarter meint, dass das Verhalten des Server-Anbieters nicht korrekt ist, soll er doch Verbraucherschutz/-beratung fragen und beauftragen, ob das alles korrekt ist.
 
Ich arbeite bei keinem Hoster und spreche/schreibe auch nicht für einen Solchen.

Schön.

Nö, die ist recht objektiv.

Finde ich nicht, du klingst sehr voreingenommen, hört sich für mich so an als sind für dich generell alle Kunden zu blöd um die AGBs zu verstehen.

Ist bei Dir der Fall, denn Du hast den Server für mindestens 20 Min genutzt. Damit ist der Vertrag von beiden Parteien wirksam akzeptiert/geschlossen und somit auch mindestens eine Dienstleistung (Bereitstellung) erbracht.

Der Vertrag hat begonnen somit auch eine Dienstleistung, da stimme ich dir ja zu, allerdings geht es hier doch gar nicht darum, es geht um den Widerruf. In den AGB steht das man "verlangen" muss das die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, dann und auch nur dann ist die Rede von der Leistung eines "angemessenen" Betrages. Und hier weigere ich mich, denn ich habe das nicht verlangt, hätte aber kein Problem damit gehabt wenn Sie gesagt hätten bezahle uns 10€ für diese 20min. Zudem denke ich das dieser Teil hier auch aussagt das man nie mehr als die eigentliche Monatsgrundgebühr bei Widerruf verlangen kann.

so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das ist jetzt Deine subjektive Meinung, aber eben nicht der objektive und rechtlich relevante Fakt (siehe voriger Absatz).

Bullshit, was ist daran bitte subjektiv? Hier wird dann doch bewusst der Kunde hinters Licht geführt und verschleiert das ein Login auf dem Server bereits die selbe Bedeutung hat als ein "deutlicher Wunsch".

Diesen Wunsch hast Du mit Deinem Login auf dem Server mehr als deutlich (und nötig) geäußert und auch war genommen. Rechtlich hast Du spätestens an diesem Punkt endgültig verloren.

Siehe oben und falsch, ein Login kann kein "deutlicher Wunsch" sein, wen dem so ist belege es bitte anhand der AGB, ach ja muss da ja auch nicht drinnen stehen....

15 Min Hands-on fürs Einrichten
15 Min Hands-on fürs Einmotten
Allein diese beiden Posten übersteigen die 45€ im Regelfall.

Das ist die Sache des Dienstleisters die wenn überhaupt nur anhand der jeweiligen Nutzungsdauer nach dem Widerruf berechnet werden kann, hier kommt aber wieder das "angemessen" ins Spiel. Zudem finde ich die dort genutzten Textstellen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

und
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen

...mehr als verharmlost, die Wirklichkeit sieht anders aus und wird hübsch verschleiert.
Denn wenn es deutlich drin stehen würde hätte ich wie bereits oben schon geschrieben keinen Vertrag abgeschlossen.

Willst Du mich verschaukeln? Glaubst Du ernsthaft, dass Büroangestellte nicht entlohnt werden müssen? Papier ist umsonst? Kontoführung ist umsonst? etc.pp umsonst?

[MÖPH]Ja, will ich! Büroangestellte bekommen Geld? Papier für umsonst?[/MÖPH]

Meine Kontoführung ist wirklich umsonst! OK, eigentlich will ich sagen das diese Kosten natürlich entstehen, aber die kann man nicht auf den einzelnen Kunden umlegen, schon gar nicht wenn der 20min einen Server hat und dann gleich einen Widerruf verschickt. Selbst wenn man es macht muss so was in die AGB rein und so wie ich das sehe schreiben die vor das die max. Schadenersatzforderung bei Widerruf höchstens die monatliche Grundgebühr ist. Das Ganze wird viel mehr durch die anderen Kunden finanziert, da du in dem Thema sehr bewandert zu sein scheinst hast du sicher auch schon was von Mischkalkulation gehört, der eine Verbraucht mehr der andere weniger, so ist das auch hier mit der Arbeit der Büroangestellten. Für den einen Kunden machen Sie mehr für die anderen sehr sehr wenig, das wenige überwiegt dann auch, sonst gäbe es wohl nicht so viele Hoster die immer und immer größer werden. Liegt wohl aber auch daran das viele Kunden solch eine Rechnung wie ich Sie erhalten habe einfach bezahlen würden, und somit auf Leute wie dich hören.

Das muss dort gar nicht stehen, denn soviel Weitsicht traut unsere Rechtsprechung Jedem zu, so dass es nicht gesondert geregelt werden muss.

Falsch, es steht drinnen und muss dort auch stehen, habe es oben zitiert, zudem wurde es von gamed!de auch so bestätigt das die max. Schadenersatzforderung eine Monatsmiete beträgt. Es wurde nur darauf hingewiesen das die Bereitstellung mehr kostet als die Monatsmiete.

Das ist im Preisbereich <80€ nunmal grundsätzlich so, weshalb etliche Anbieter dafür auch dedizierte nicht erstattungsfähige Setupgebühren berechnen.

Wobei das immer weniger werden, der Trend geht in die andere Richtung und wie schon gesagt ist es dann vollkommen unlogisch das Server für einen Monat gemietet werden können, das geht also nur über Mischkalkulation.

Vielleicht liest Du das nächste Mal alle Vertragsunterlagen, dazu gehören auch die AGB und Nutzungsbedingungen sowie Datenschutzerklärung, genau durch, bevor Du den Vetrag abschliesst.

Mein Bester, jetzt willst du mich aber verschaukeln? Ich habe bereits in meinem ersten Post auf die AGB verwiesen und habe diese natürlich auch vorab durchgelesen.

Wäre ich der Anbieter, hätte ich Dich vor Gericht voll auflaufen lassen, damit Du endlich etwas lernst, was Du längst hättest wissen sollen.

Du hättest dich vor Gericht dann sicherlich selbst vertreten, ohne Anwalt meine ich. Denn dein Wissen dein Durchblick und deine Weitsicht in diesem Bereich sind nach dem was du so hier schreibst ja unübertroffen.

Gut nur das du kein Hoster bist, denn so wie du hier abgehst will man kein Kunde bei dir sein, lieber verklagen als Kulant sein, super. Damit überzeugt man die Kundschaft von seinen qualitativen Dienstleistungen die man mit aller Macht an den Kunden binden muss solange es geht.

Dienstleistung (Server) wurde beauftragt und auch kurzfristig genutzt, also muss das gezahlt werden. Wie hoch das ist, das bestimmt der Anbieter.

Ja, aber der Anbieter muss Angaben zur Höhe der Schadenersatzforderung in den AGB machen, dort wird dies nur mit "angemessen" bezeichnet und angemessen heißt nicht Nutzung 20min = Monatsmiete.
 
Mal zum Thema Root != Managed usw.

AFAIK gibt es in Deutschland keine Definition für

Root-Server
Dedizierter-Server
Managed-Server
Root-Managed-Server

vom Gesetzgeber. Das heißt es kann alles und auch nichts bedeuten und sind rein fiktive Werbewörter.

Bitte berichtigen wenn ich hier falsch liege.
 
Gut nur das du kein Hoster bist, denn so wie du hier abgehst will man kein Kunde bei dir sein, lieber verklagen als Kulant sein, super. Damit überzeugt man die Kundschaft von seinen qualitativen Dienstleistungen die man mit aller Macht an den Kunden binden muss solange es geht.

Naja...ich hätte kein Problem, bei Joe's Hosting Kunde zu sein. Mir persönlich ist ein Dienstleister lieber, der klare Rahmenbedingungen vorgibt als einer, der dem Kunden in den Allerwertesten kriecht, nur um ihn auf keinen Fall zu verlieren. ;)
Davon abgesehen würde Joe als Dienstleister sicher die eine oder andere Aussage etwas diplomatischer formulieren als er es hier im SSF macht. :)

Ja, aber der Anbieter muss Angaben zur Höhe der Schadenersatzforderung in den AGB machen, dort wird dies nur mit "angemessen" bezeichnet und angemessen heißt nicht Nutzung 20min = Monatsmiete.

Für dich mag es nicht angemessen sein, für den Hoster dagegen schon.
 
Mir persönlich ist ein Dienstleister lieber, der klare Rahmenbedingungen vorgibt als einer, der dem Kunden in den Allerwertesten kriecht, nur um ihn auf keinen Fall zu verlieren. ;)

Ich bin ja gerade für klare Rahmenbedingungen und leicht zu verstehende AGBs, nur verteidigt er hier ja krampfhaft die Aussage das z.B. ein Login bereits ein "deutlicher Wunsch" ist, sollte es so sein gehört es aufgeschrieben in die AGB, ansonsten ist es nicht klar formuliert.

Kulant kann man aber auch sein ohne jemanden in den Allerwertesten zu kriechen, verloren hat man den Kunden im Falle des Widerrufs ja sowieso schon, kommt halt dann nur noch darauf an ob er negativ oder positiv gestimmt ist und dann vielleicht irgendwann mal wieder kommt oder aber negative Publicity im Web verbreitet, fragt sich was besser und günstiger für den Hoster ist.

Für dich mag es nicht angemessen sein, für den Hoster dagegen schon.

Genau und da wären wir wieder bei klar formuliert, warum schreibt man nicht "Im Falle eines Widerrufs wird eine Monatsgrundgebühr fällig!" hätte das so da gestanden hätte ich den Server nicht angemietet und somit dem Hoster auch keine Kosten verursacht.
 
Ich bin ja gerade für klare Rahmenbedingungen und leicht zu verstehende AGBs, nur verteidigt er hier ja krampfhaft die Aussage das z.B. ein Login bereits ein "deutlicher Wunsch" ist, sollte es so sein gehört es aufgeschrieben in die AGB, ansonsten ist es nicht klar formuliert.

Was die verbesserungswürdige Formulierung in deinem Fall angeht, stimme ich dir grundsätzlich zu.

Allerdings sehe ich es hier genauso wie Joe oder Gwen...was ich nutze, muß ich auch bezahlen, egal ob ich es nun 5 Minuten oder 5 Tage genutzt habe.
Nach meinem Rechtsempfinden gilt das Widerrufsrecht eben nur so lange, bis die Ware das erste mal 'benutzt' wird (ähnlich wie z.B. bei CD's/DVD's, die eben nur im ungeöffneten Zustand vom Händler zurückgenommen werden).
 
Finde ich nicht, du klingst sehr voreingenommen, hört sich für mich so an als sind für dich generell alle Kunden zu blöd um die AGBs zu verstehen.
Bei Kunden die "AGBs" statt AGB sagen/schreiben, ist diese Vermutung oft nicht falsch.


Bullshit, was ist daran bitte subjektiv? Hier wird dann doch bewusst der Kunde hinters Licht geführt und verschleiert das ein Login auf dem Server bereits die selbe Bedeutung hat als ein "deutlicher Wunsch".
Es wird Niemand "hinters Licht geführt", so ist nunmal die rechtliche Lage, ob es Dir passt oder nicht.


Siehe oben und falsch, ein Login kann kein "deutlicher Wunsch" sein, wen dem so ist belege es bitte anhand der AGB, ach ja muss da ja auch nicht drinnen stehen....
Rechtlich ist es so und den AGB muss es nicht stehen, warum auch...


Das ist die Sache des Dienstleisters die wenn überhaupt nur anhand der jeweiligen Nutzungsdauer nach dem Widerruf berechnet werden kann, hier kommt aber wieder das "angemessen" ins Spiel.
Angemessen sind immer die real entstandenen Kosten, nicht mehr und nicht weniger.


Zudem finde ich die dort genutzten Textstellen:

und

...mehr als verharmlost, die Wirklichkeit sieht anders aus und wird hübsch verschleiert.
Denn wenn es deutlich drin stehen würde hätte ich wie bereits oben schon geschrieben keinen Vertrag abgeschlossen.
Es wird nichts verschleiert, denn es steht unmissverständlich in den AGB.
Wenn Du anderer Meinung bist, dann fechte die AGB an und gut.


Meine Kontoführung ist wirklich umsonst!
Schonmal eine Einzugsermächtigung gesetzeskonform und datenschutzkonform verwaltet? Nein?
Wie weist Du eine Einzahlung dem richtigen Kunden zu?
Kostet für Dich Alles nix? Ja, nee, is klar.


Mein Bester, jetzt willst du mich aber verschaukeln? Ich habe bereits in meinem ersten Post auf die AGB verwiesen und habe diese natürlich auch vorab durchgelesen.
Und warum hast Du den Vertrag dann abgeschlossen, wenn Du die AGB offensichtlich nicht verstanden hast?


Du hättest dich vor Gericht dann sicherlich selbst vertreten, ohne Anwalt meine ich. Denn dein Wissen dein Durchblick und deine Weitsicht in diesem Bereich sind nach dem was du so hier schreibst ja unübertroffen.
Es wäre diesbezüglich zu keinem Gerichtstermin gekommen, denn Deine Klage wäre vom zuständigen Gericht entweder gar nicht erst angenommen oder ohne Verhandlung abgewiesen worden.
Und hättest Du nach Mahnung nicht gezahlt, bräuchte ich für den dann fälligen Titel auch nicht persönlich zu Gericht.


Gut nur das du kein Hoster bist, denn so wie du hier abgehst will man kein Kunde bei dir sein, lieber verklagen als Kulant sein, super.
Warum sollte ich einen Kunden verklagen? Ist gar nicht nötig. Wenn überhaupt, dann müsste der Kunde mich verklagen.


Ja, aber der Anbieter muss Angaben zur Höhe der Schadenersatzforderung in den AGB machen, dort wird dies nur mit "angemessen" bezeichnet und angemessen heißt nicht Nutzung 20min = Monatsmiete.
Wo im AGBG steht das?
 
Allerdings sehe ich es hier genauso wie Joe oder Gwen...was ich nutze, muss ich auch bezahlen, egal ob ich es nun 5 Minuten oder 5 Tage genutzt habe.
Nach meinem Rechtsempfinden gilt das Widerrufsrecht eben nur so lange, bis die Ware das erste mal 'benutzt' wird (ähnlich wie z.B. bei CD's/DVD's, die eben nur im ungeöffneten Zustand vom Händler zurückgenommen werden).

Keine Frage, sehe ich auch so. Dazu möchte ich noch sagen das ich mich nicht daran erinnern kann in den letzten Jahren jemals einen Vertrag widerrufen zu haben, nicht das hier der Gedanke auf kommt ich würde Händler regelmäßig prellen, dem ist nicht so. Nur hier in diesem speziellen Fall fühlte ich mich verarscht und das kann ich zum Teufel nicht abhaben.

Bei Kunden die "AGBs" statt AGB sagen/schreiben, ist diese Vermutung oft nicht falsch.

Vorurteil lässt grüßen.

Es wird Niemand "hinters Licht geführt", so ist nunmal die rechtliche Lage, ob es Dir passt oder nicht.

Fakt ist das es dort nicht steht, somit kann man hier hinein Interpretieren was man möchte, das wird also kaum rechtlich i.O. sein, aus deiner Sicht ist es das natürlich.

Rechtlich ist es so und den AGB muss es nicht stehen, warum auch...

Weil es eine Grundvoraussetzung ist um zu verstehen das ein Login ein "deutlicher Wunsch" ist, ich wusste das z.B. nicht und bin somit in diese Falle getappt.

Es wird nichts verschleiert, denn es steht unmissverständlich in den AGB.
Wenn Du anderer Meinung bist, dann fechte die AGB an und gut.

Wozu? Ich habe mein Geld wieder und hätte dadurch keinen weiteren Vorteil.

Schonmal eine Einzugsermächtigung gesetzeskonform und datenschutzkonform verwaltet? Nein?
Wie weist Du eine Einzahlung dem richtigen Kunden zu?
Kostet für Dich Alles nix? Ja, nee, is klar.

Was erzählst du hier, ich meine Wayne? Ich sprach von "meiner" Kontoführung, die ist umsonst, auch die Einzugsermächtigung falls du es genau wissen willst. Also bitte auch mal lesen was ich schreibe.

Und warum hast Du den Vertrag dann abgeschlossen, wenn Du die AGB offensichtlich nicht verstanden hast?

Ich habe die verstanden und hätte sofern ich meinen Widerruf nicht durchgeführt hätte auch kein Problem damit gehabt, nur dann ist mir aufgefallen das dort eben Methoden angewandt werden die bei einem Widerruf so in dieser Form dort nicht stehen. Auch auf meine direkte Nachfrage bei dem Hoster konnte man mir nicht sagen auf welche Stelle man sich bei der Schadenersatzforderung beruft.

Es wäre diesbezüglich zu keinem Gerichtstermin gekommen, denn Deine Klage wäre vom zuständigen Gericht entweder gar nicht erst angenommen oder ohne Verhandlung abgewiesen worden.
Und hättest Du nach Mahnung nicht gezahlt, bräuchte ich für den dann fälligen Titel auch nicht persönlich zu Gericht.

Wieso sollte ich klagen? Du willst doch Geld von mir? Wie und was hier genau passiert weißt du natürlich auch schon alles, schon klar Meister.

Warum sollte ich einen Kunden verklagen? Ist gar nicht nötig. Wenn überhaupt, dann müsste der Kunde mich verklagen.

Wir gehen jetzt davon aus das der Kunde in meiner Position ist. Wenn du also Geld von dem Kunden möchtest musst du Ihn schon verklagen, mit Mahnungen kannst du Ihn zu kippen bis er schwarz wird, dadurch siehst du keinen Cent wenn er nicht zahlen will. Da bleibt dir nur die Klage über deinen Anwalt, nur überlege dir das gut, denn das kann manchmal viel Zeit und somit auch Geld kosten. Da wäre es günstiger gewesen die Schadenersatzforderung für den Server zu erlassen.


Wo im AGBG steht das?

Zitat eines bekannten Users hier im Forum der gerne viel erzählt und nichts davon belegt...


Das muss dort gar nicht stehen, denn soviel Weitsicht traut unsere Rechtsprechung Jedem zu, so dass es nicht gesondert geregelt werden muss.

Hier ist nun für mich alles gesagt, wir sind schon lange OT und mein Anliegen hat sich bereits geklärt.

Tschööö!
 
Wieso sollte ich klagen? Du willst doch Geld von mir? Wie und was hier genau passiert weißt du natürlich auch schon alles, schon klar Meister.



Wir gehen jetzt davon aus das der Kunde in meiner Position ist. Wenn du also Geld von dem Kunden möchtest musst du Ihn schon verklagen, mit Mahnungen kannst du Ihn zu kippen bis er schwarz wird, dadurch siehst du keinen Cent wenn er nicht zahlen will. Da bleibt dir nur die Klage über deinen Anwalt, nur überlege dir das gut, denn das kann manchmal viel Zeit und somit auch Geld kosten. Da wäre es günstiger gewesen die Schadenersatzforderung für den Server zu erlassen.
Da erwirke ich kurz beim örtlichen Amtsgericht einen Titel gegen Dich und überlasse dem Gerichtsvollzieher den Rest, fertig. Kurz und schmerzlos, ohne Anwalt, ohne Verhandlung, ohne Stress.



Zitat eines bekannten Users hier im Forum der gerne viel erzählt und nichts davon belegt...
[_] Du weisst, was mit AGBG abgekürzt wird.

Egal, Du willst die rechtliche Situation gar nicht begreifen, wirst auch künftig keine AGB verstehen und deshalb hoffentlich mal ganz kräftig Lehrgeld zahlen müssen.
 
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