Ich habe zwar keine juristische Definition der unten genannten, aber wenn Du da drunter fällst, dann bin ich gänzlich dafür, dass die schweinischen Bilder Deiner Frau von mir aus auch ausgedruckt werden...!Computer extremistischer Terroristen heimlich zu kontrollieren.
Hast Du ein Problem mit der Arbeit des Verfassungsschutzes in diesen Fällen? Ich nicht. Da ich durchaus Verfechter eines Rechtsstaates bin, habe ich da sogar kein Problem mit.Das Gesetz dürfe nur als "Ultima Ratio" angewandt werden. In Frage komme dies etwa bei der Gefahr von Terroranschlägen, bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder bei Mord.
Ich habe auch kein Problem damit, wenn Gesetze erlassen werden, die unserem Rechtsstaat dienen. Aber ich finde dass es hier nicht dienlich ist.Ich nicht. Da ich durchaus Verfechter eines Rechtsstaates bin, habe ich da sogar kein Problem mit.
Wir beide kennen uns ja nun schon ein wenig und da sage ich Dir nur "bullshit" zu. Hätten, könnte, wenn und aber... der Konjunktiv ist die wohl am liebsten genutzte Verbformen der Deutschen. Es könnte aber auch sein, dass uns durch eine vom Verfassungsschutz gelesene Email kein Auto unterm Arsch hoch geht. Wer weiß das schon? Hast Du Angst um Deine MP3-Sammlung? Meinst Du, das interessiert den Verfassungsschutz?Lassen wir jetzt bald auch mutmaßliche Mörder durch einen Auftragskiller hinrichten?!
Das wird bereits an anderer Stelle im Forum diskutiertUnd wie es endet, wird wieder einmal nur die Geschichte zeigen
Ich stelle die Frage nocheinmal: Seid ihr des Lesens mächtig?
Für den Fall, dass von den BGH-Richtern die Zulässigkeit verneint wird, haben Koalitionspolitiker bereits angekündigt, den Richterspruch zu ignorieren und eine gesetzliche Regelung zu schaffen, diese Maßnahme als normale polizeiliche Ermittungsmethode zuzulassen.
Wer auch immer das geäußert hat: Das Gerichtsurteil des BGH werden sie nicht ignorieren können.
Wo ist nun plötzlich der Terror vorwand hin? Davon ist im Artikel nichts mehr zu lesen. Aber war ja klar wenn man schon gleich dabei ist was anzupassen macht man es gleich so wie man es von anfang an wollte. Tolles Land.Die heimliche Durchsuchung von Computer-Dateien ist unzulässig (dpa)
dpa
Die Bundesregierung will so schnell wie möglich einen gesetzlichen Rahmen für die Überwachung von privaten Computern schaffen. Anlass ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach die heimliche Durchsuchung von Computer-Dateien unzulässig ist. Der Beschluss ist ein schwerer Rückschlag für die Ermittler.
Mit meinem Beispiel wollte ich nur anmerken, daß, auch in der Europäischen Union und dazu noch mit Geld aller Mitgliedstaaten finanziert, absolute Unrechtzustände grundsätzlich möglich sind. Ein Gericht abzuschaffen oder (was dasselbe nur versteckt ist) umfunktionieren, ist noch viel einfacher, und kam schon so oft in der Geschichte vorOMFG! Nein, der BGH kann nicht abgeschafft werden. Ob Du irgendwo in Botswana wohnst, ist mir vorrangig egal. Das Grundgesetz funktioniert schon ganz gut...
Hätten, könnte, wenn und aber... der Konjunktiv ist die wohl am liebsten genutzte Verbformen der Deutschen.
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