Stundensatz eines Auszubildenden

Ich denke wir sind uns einig, dass die Kundin ein klein wenig gelinkt worden ist.
Natürlich muss man auch die emotionale Seite betrachten. Ein "abgebrochener Job" weil die Kundin eine Unterschrift verweigert verärgert den Auftragnehmer.
Kein Wunder also wenn er die Rechnung künstlich etwas höher ausfallen lässt für entgangene (geplante) Einnahmen.

Rechtlich dagegen vorgehen (zumindest gegen einzelne Punkte) könnte man natürlich. Ist die Frage ob es sich der Aufwand (Anwalt, Gericht, Streß, etc.) lohnt.
Viele Punkte die genannt worden sind, sind bisher unklar. Z.B. "Boot-Disk erstellen". Wurde diese Disk ausgehändigt? Das selbe mit der Festplatte und dem USB-Adapter. Das sind Hardware-Posten auf die die Kundin bei Bezahlung auch Anspruch hat.
Sehr kritisch für den Auftragnehmer ist der Posten "Fachinformatiker". Denn dies ist tatsächlich eine Berufsbezeichnung. Wenn die Ausführung kein FI gemacht hat, so ist es als ob ein Handwerker "Meisterstunden" verrechnet obwohl ein Lehrling gearbeitet hat.

Fazit: Lehrgeld!
Das nächste Mal sich vorher aufklären lassen, was wie und wie lange gemacht wird und mit welchen Kosten gerechnet werden muss.

huschi.
 
Die 9 Euro sind vermutlich ein Pauschalpreise unabhängig davon, was auf die CD gebrannt wird. Aber als Dienstleister brenne ich so eine CD einmal und habe die dann bei meinem Werkzeug mit dabei.
Acronis (zumindest die ältere Version, die ich habe) ist auch nicht für eine Datensicherung geeignet, wenn der Kunde die Software nicht selber besitzt. Da würde diese Boot-CD zwar helfen, darf aber als lizenzrechtlichen Gründen normalerweise nicht weitergegeben werden (Verwendung nur zum Eigengebrauch).
 
Mal so als Frage: War denn der Firma bei Auftragsvergabe deutlich klar, dass da keine Platten formatiert werden dürfen bzw. keine Neuinstallation gewünscht ist?
 
Ich möchte es so sagen. Die Auftraggeberin hat mir erklärt warum sie überhaupt jemanden beauftragt hat und was sie möchte. Ich habe daraus verstanden, dass ihr wichtig ist, dass keine Daten verloren gehen und keine Zeitstempel verändert werden (Änderungsdatum, Browser-Historie etc.).

Für mich war klar was sie will, ich vermute aber der Dienstleister hat es nicht begriffen. Sie ist kein IT-Fachmann oder versierte Anwenderin. Sie wollte einfach dass der Rechner bleibt wie er ist, nur ohne den Virus auf den die Telekom hingewiesen hat. Mehr nicht.
 
Bei dem Auftrag (wenn die Auftraggeberin dem Dienstleister die Aufgabe so mitteilte wie Dir) ist ein Sicherheitsbackup auf einem sauberen Datenträger per Image obligatorisch und somit alle Rechnungspunkte als solche völlig in Ordnung.
 
Sehe ich nicht so.

a) Warum wird das Brennen einer CD auf einem Kundenrechner vor Ort doppelt in Rechnung gestellt? Er war 1.75 Stunden vor Ort, berechnet aber 9 Euro extra für das Brennen auf einen Rohling. Erschliesst sich mir nicht.
b) Stichpunkt Stundensatz + Azubi
c) Backup machen ist ok, aber warum muss ich die Festplatte formatieren? Warum muss ich Vorbereitungen zu Neuinstallation berechnen? Es ist keine Neuinstallation vorgesehen.
 
Ich dachte, es ist unklar, was AZ heißen soll? Schweizer haben ja manchmal leicht differierende Begriffe. *Ich* hier in D würde beim Lesen von AZ Fachinformatiker auf Arbeitszeit schließen und nicht auf Auszubildender.
 
Es ist eine deutsche Rechnung.

Wie gesagt AZ war nur Mutmassung auf Azubi. Aber wenn mir einer sagt "Ich habe das nicht gelernt" im Sinne von "keine Ausbildung als Fachinformatiker", dann ist er für mich ein Auszubildender. Das soll natürlich nicht heissen, dass Azubis keine 100 Euro pro Stunde kosten, aber für mich ist es ein verdammt hoher Stundensatz für einen ungelernten.

Oder darf sich jeder Fachinformatiker nennen der mit Computern umgehen kann? Ich glaube nicht.
 
a) Warum wird das Brennen einer CD auf einem Kundenrechner vor Ort doppelt in Rechnung gestellt? Er war 1.75 Stunden vor Ort, berechnet aber 9 Euro extra für das Brennen auf einen Rohling. Erschliesst sich mir nicht.
Bisher las es sich so, dass er die CD nicht vor Ort gebrannt hat, was auch logisch ist, da das Kundensystem dafür schon aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden kann.

b) Stichpunkt Stundensatz + Azubi
Wie zum Teufel kommst Du auf Azubi? Das AZ ist die anerkannte und völlig übliche Abkürzung für Arbeitszeit.

c) Backup machen ist ok, aber warum muss ich die Festplatte formatieren?
Weil sich Backups auf defekten Sektoren nicht gut machen. Defekte Sektoren werden beim Formatieren als solche markiert und anschliessend nicht mehr verwendet. Das ist beim einfachen draufbügeln eines Images nicht der Fall.

Warum muss ich Vorbereitungen zu Neuinstallation berechnen? Es ist keine Neuinstallation vorgesehen.
Was macht denn der Dienstleister, wenn sich die Malware schlicht nicht rückstandslos entfernen lässt? Dieses durchaus übliche Worst-Case muss ein seriöser Dienstleister im Vorfeld berücksichtigen und genau das hat der Dienstleister der Kundin auch getan.

Sorry, aber der Dienstleister hat nach best-practise gehandelt und dafür die branchenüblichen Entgelte berechnet. So what?
 
Zu deinen Punkten, Teufel:

- Die CD wurde vor Ort auf dem Kundensystem gebrannt. Sonst würde ich ja nicht von "Doppelberechnung" sprechen.
- Ob AZ = Arbeitszeit oder Azubi ist absolut irrelevant.
- Warum "zum Teufel" muss ich zum Entfernen eines Virus eine Festplatte entfernen?
- Um zu entscheiden ob ein Virus entfernt werden kann oder nicht muss man es vermutlich probieren. Dies ist allerdings nicht erfolgt. Die Zeit ist nur für das Sichern der Daten angefallen.

Für mich sieht Best Practise in diesem Fall anders aus. Backup ist ok und wichtig, kein Thema, aber bevor ich die Festplatte formatiere (und dann die Sicherung mit Virus zurückspiele?) starte ich von einer aktuellen "Antivirus-CD" und prüfe ob ich den / die Viren entfernen kann (auf der bestehenden Platte).

Meine Bekannte hat die Dienstleistung abgebrochen nachdem sie unterschreiben sollte, dass alle Daten futsch sind wenn er jetzt formatiert.

Für mich ist klar, dass der Typ nicht verstanden hat was sein Auftrag war.

Aber gut, ich denke wir können das Thema hier schliessen. Ich habe verstanden dass ich mit meiner Ansicht nicht alleine bin und keine falschen Vorstellungen habe.

Danke für eure Anmerkungen.

EDIT: Danke für den Hinweis bzgl. der Fachinformatiker-Ausbildung.
 
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Malware entfernt man niemals am lebenden Objekt!
Selbst die Analyse der Malware sollte man nicht am lebenden Objekt durchführen, allerdings ist das bei sehr wenigen Malwares leider nötig, da sie sich auf anderer Hardware anders verhalten, oder gar nicht erst aktiv werden.

Grundsätzlich legt man aber zu allererst ein vollständiges HDD-Image und nach Möglichkeit auch einen Memorydump auf einem sauberen externen Medium an.
Genau das hat der Dienstleister offenbar auch getan, also bis hierhin Alles in Ordnung.
Damit sind dann auch die Festplatte plus Adapter und die Boot/RescueCD der Kundin in Rechnung zu stellen.

Nachdem der Dienstleister sich nun endlich der Malware widmen konnte, stellte er fest, dass sich die Malware nicht rückstandslos entfernen lässt und teilte dies der Kundin ebenso mit, wie die Tatsache, dass eine Neuinstallation des Systems und das damit verbundene Formatieren der Festplatte unumgänglich sind.
Auch bis hierhin ist Alles völlig ordnungsgemäss verlaufen und die Rechnungsposten gerechtfertigt.

Jetzt bekommt die Kundin auf Grund ihres fehlenden Fachwissens und weil sie vermutlich, wie die meisten Computernutzer, irgendwo den Mythos "Formatieren = Daten unwiderbringlich weg = Böse" aufgeschnappt hat, Panik und bricht den Auftrag ab. Dass die Daten nicht unwiderbringlich weg sind, will sie dem Dienstleister nicht glauben, setzt ihn nun vor die Tür und ruft völlig aufgelöst bei Ben. an...



Warum kommt mir dieser Ablauf der Ereignisse nur so verdammt real vor?
Vielleicht bin ich auch einfach nur schon viel zu lange dabei und habe immer nur das Pech gehabt, an echte DAU zu geraten und nie an Durchschnittsuser...
 
Man könnte natürlich noch bockig sein und den Spieß rumdrehen. Wenn man die Zahlung der Rechnung oder von Teilen der Rechnung (80,- EUR Vorbereitung Installation) verweigert mit der Begründung, dass die berechnete Leistung so nie beauftragt war, muss die Firma nachweisen, dass ein entsprechender Auftrag bestanden hat, um die Kohle einzufahren. Kann sie das? Könnte ja sonst jeder kommen und sonstwas abrechnen.
 
Nachdem der Dienstleister sich nun endlich der Malware widmen konnte, stellte er fest, dass sich die Malware nicht rückstandslos entfernen lässt und teilte dies der Kundin ebenso mit, wie die Tatsache, dass eine Neuinstallation des Systems und das damit verbundene Formatieren der Festplatte unumgänglich sind.
Auch bis hierhin ist Alles völlig ordnungsgemäss verlaufen und die Rechnungsposten gerechtfertigt.
Ich frage mich gerade warum ich den Verlauf beschrieben habe und darauf hingewiesen habe, dass eine Neuinstallation nicht in Frage kommt. Aber gut, Joe hätte sie auch nicht beauftragen dürfen, denn der hätte auch nicht verstanden was er tun soll. Aber das ist nicht schlimm. Dafür gibt es ja mich :)
 
@JoeUser: Ja, diese Geschichten kenne ich so. Ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass die wenigsten Leute, die "irgendwas mit IT" machen die von dir angesprochene Professionalität mitbringen. Die meisten kleinen ITler haben ihr Wissen leider aus der Computerbild, wenn es hoch kommt noch aus der ct.

Es gibt mehrere Punkte in der Storry, die mich eher auf Letzteres schließen lassen. Gerade, dass da jemand auf dem PC des Kunden mal schnell eine CD brennt, um das Image zu machen, klingt nicht gerade professionell. Ein Profi kennt auch die von dir angesprochenen DAUs und spricht daher vorher sein Unterfangen mit dem Kunden durch, klärt genau ab, was gewünscht und zu tun ist und macht sich dann an die Arbeit.

@Ben: Das ist ja der entscheidende Punkt. Wie deutlich wurde der Wunsch bei Auftragsvergabe gemacht, dass die Platte nicht angefasst wird und eine Neuinstallation nicht in Frage kommt? Nach allem, was du hier geschrieben hast, war das wohl leider eher schwammig bis undeutlich formuliert.
 
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Es gibt mehrere Punkte in der Storry, die mich eher auf Letzteres schließen lassen. Gerade, dass da jemand auf dem PC des Kunden mal schnell eine CD brennt, um das Image zu machen, klingt nicht gerade professionell.

Wenn ich es richtig interpretiere, hat er sich auch dabei korrekt verhalten. Er hat seine (hoffentlich original lizensierte) Acronis-CD mitgebracht, damit gebootet und ein Image auf die externe Festplatte gezogen.

Über die entsprechende Funktion von Acronis hat er dann dem Kunden eine Rescue-CD für sein System gebrannt, mit der er auf dieses Image zugreifen kann ohne selbst eine Acronis-Vollversion zu besitzen. Wenn die Hardware des Kunden keinen direkten Boot von der externen Festplatte unterstützt, ist das sinnvoll.
 
Ich frage mich gerade warum ich den Verlauf beschrieben habe und darauf hingewiesen habe, dass eine Neuinstallation nicht in Frage kommt. Aber gut, Joe hätte sie auch nicht beauftragen dürfen, denn der hätte auch nicht verstanden was er tun soll. Aber das ist nicht schlimm. Dafür gibt es ja mich :)

Sorry, aber eine Malware nur teilweise zu entfernen ist niemals eine Option, entweder ganz (Neuinstallation) oder gar nicht. Beides wollte die Kundin plötzlich nicht mehr, also was hätte der Dienstleister Deiner Meinung nach tun sollen?

Aber gut dass Du so professionell gehandelt und die Malware und deren gesamte Payload eindeutig identifiziert, auf etwaige Mutationen untersucht und so gar rückstandslos entfernt hast. Welche Malware und Payload war es denn genau? Und wie kam sie ins System? Was hast Du der Kundin als künftige Gegenmassnahme empfohlen?
 
War am Anfang nicht die Rede von "ggf. installierte Viren" ? Jetzt sind wir schon bei Malware angekommen ...:o
 
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