Server4you Vertrag was sagt Ihr dazu ?

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rodeoflip

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Hallo,

ich habe vor ca. 30 Tagen einen ROOT Server bei Server4you bestellt. Muss sagen der Server war schnell Online. Ich bekam meine Zugangsdaten und habe server4you eine Email geschrieben, das ich den Server nehmen würde wenn man vom Setup absehen könnte.
Bzw. ich auf die 30 Tage Rückgabezeit verzichte........

OK Server4you meldete sich nicht, und ich schrieb sofort eine kündigung und sendete diese via FritzFax zu. Dann sendete ich das Schreiben mit Unterschrift und Kopie meines Peronalausweises auch noch via Email 3 mal. Desweiteren einen Brief auf normalen Postweg, was nur meine Frau bezeugen kan.

OK Server4you reagierte nicht, und ich musste nochmal Nachfragen was mit der Kündigung sei. Wurde mir gesagt es könnte sein soll jedoch noch einmal zur Sicherheit via Post.

Hab ich Ihnen gesagt das ich dies nicht einsehe, wer mir das alles bezahlt. Jetzt sind so viele Kündigungen eingegeangen da sollte das kein Problem sein.
Da der Dienst auch sofort nach den Zugangsdaten gekündigt wurde und auf dem ROOT kein Login statt fand.


So Abmahnung von Server4you per Post und heute ein Anruf, da wurde mir gesagt angeblich keine kündigung und es interessiert in ein schei... was jetzt ist. Ich hab einen Vertrag und die Anwälte machen das schon....:eek:

Hätte ja kein Beleg eines Einschreiben und meine Frau zähle nicht.

Ich finde das eine absolute Frechheit, gerade weil der Server Online ist und ich sagte ich hafte nicht dafür !

Was sagt Ihr dazu ?

mfg
 
Kündigungen immer per Einschreiben schicken, alles andere ist fahrlässig. Da du nun überhaupt nichts nachweisen kannst, wo die S4Y Mitarbeiter recht haben, wirst du keine Möglichkeit haben.

Aber das ist natürlich nur meine Meinung!
 
Ich habe damals auch per Einschreiben gekündigt, sicher ist sicher. Aber FritzFax kann doch normal qualifizierte Sendebestätigungen ausdrucken, die sind imho doch rechtlich einwandfrei.

Was ich mich natürlich noch frage: warum bestellest du einen Server wenn du den nicht willst und sofort wieder kündigst weil S4Y dir die Einrichtungsgebühr nicht erstattet? Ich meine warum sollten sie das auch tun.
 
Ja ich dachte das würde auch ohne Einschreiben gehen, da ich mit sowas nie Probleme hatte. Nur es gibt doch auch ein Rückgaberecht (14 Tage) danach muss dich doch jeder halten. Laut AGBS distanzieren Sie sich nicht davon, weder normal noch "mit der Nutzung unserer Dienstleistung blabla" und damit ich sofort nach Zugang der Daten Einspruch eingelegt habe, muss doch dies greifen.

Und wie gesagt es fand überhaupt kein Login statt !

Nun mal server4you schön die 30 Tage abwartete.

mfg


EDIT: Im gegenteil die denken leck....... würd ich sagen



Widerrufsrecht

a) Beanstandungen bitte an die BSB Service GmbH, Daimlerstr. 9-11, 50354 Hürth. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung und dem Zusenden der Zugangsdaten durch die BSB Service GmbH zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.

b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die BSB Service GmbH, Daimlerstraße 9-11, 50354 Hürth widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind.


Wenn ich dies richtig verstehe, steht bei einem Widerruf nichts von schriftlich, da habe ich sogar mehr als mein bestes erfüllt.

Und der Dienst wurde ja nicht genutzt.
 
Last edited by a moderator:
Hi,

ich verstehe ein wenig deinen Unmut, auch wenn ich fast nicht glauben kann, dass auf all diesen Wegen keine einzige Kündigung eingegangen sein soll.

Ich glaube allerdings weniger, dass in deinem Fall die 14 Tage überhaupt noch zählen, denn

Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt

Ich als rechtlicher Laie interpretiere das Setup des Servers als erbrachte Dienstleistung. Ist ja irgendwie auch logisch, weil irgendjemand damit Arbeit hatte. Ob das nun alles automatisch passiert oder nicht. Es musste irgendwann Stunden darin investiert werden, d.h. meiner Meinung nach kannst du dich nicht auf die 14 Tage berufen. Dass du dich nicht eingeloggt hast, ist meiner Meinung nach egal. Kannst dir ja auch keinen Anzug schneidern lassen und dann nicht bezahlen, nur weil du ihn nicht anhattest. Aber ich bin - wie gesagt - kein Anwalt ;-)


Aber allgemein sollten Verträge, bei denen es wirklich um Geld geht, immer per Einschreiben gemacht werden. Wenn es nur Pfenningsbeträge sind, kann man auch das Fax anschmeißen, aber ansonsten immer auf dem Postweg mit Bestätigung.

BTW versteh ich nicht so ganz, was du mit Setup oder. "auf die 30 Tage Rückgabezeit verzichte" meinst?

Dennis
 
In der Regel stimmst du bei vielen Anbietern von Hosting-, Domain- und Housing-Dienstleistungen bei der Bestellung zu, auf dein Widerrufsrecht zu verzichten, da die Dienstleistung im Interesse des Kunden sofort/schnellstmöglichst erbracht wird.

Typisch ist hier das Beispiel Domainbestellung:
Du bestellst bei einem Webhoster eine Domain und verzichtest kurz vor Abschluss der Bestellung auf das Widerrufsrecht.
Hier kann man den Webhoster gut verstehen, da mit der Domainregistrierung auch Kosten für ihn anfallen, die er in jedem Fall bezahlen muss.


Ob du beim Bestellvorgang bei Server4You auch auf dein Widerufsrecht verzichtet hast, weiß ich nicht. Es wäre jedoch nicht ungewöhnlich.
 
ich habe vor ca. 30 Tagen einen ROOT Server bei Server4you bestellt. Muss sagen der Server war schnell Online. Ich bekam meine Zugangsdaten und habe server4you eine Email geschrieben, das ich den Server nehmen würde wenn man vom Setup absehen könnte.
Bzw. ich auf die 30 Tage Rückgabezeit verzichte........

Du hast dir einen Server bestellt, die Zugangsdaten bekommen und DANACH irgendwelche Forderungen an den Dienstleister gestellt, welcher seiner Pflicht nachgekommen ist und somit seinen Teil des Vertrages erfüllt hat?

Sorry, wenn das jetzt beleidigend wirkt, aber: Geht's noch?
Seit wann stellst du die Bedingungen? Du hast da einen Server bestellt, S4Y hat ihn geliefert und du fängst an rumzuzicken, weil dir die Einrichtungsgebühr nicht passt? Die ist IMO sehr gut sichtbar bei der Bestellung zu finden. Sowas klärt man WENN ÜBERHAUPT im VORFELD ab. Bestellst du im Autohaus einen Ferrari, unterschreibst den Kaufvertrag und während der Auslieferung sagst du dem Verkäufer "den bezahl ich aber nur, wenn ich nicht die Überführungskosten zahlen muss"?

Genauso dein "Rückgaberecht" - du hast es selber sehr schön zitiert: Das Rückgaberecht ist verwirkt, wenn der Dienstleister (S4Y) mit der Auslieferung des Dienstes beginnt. Das haben sie mit dem Setup getan - der Server hängt am Netz und ist aufgesetzt. Ob du dich einloggst oder nicht ist vollkommen egal.

*kuckkuck* *hutschnurhochgeh*
Und da soll mal wer was von "Servicewüste Deutschland" faseln - so wie hier die Kunden mit dem Unternehmen meinen rumspringen zu dürfen ...
 
Lass das doch laufen bis es zur Verhandlung kommt!

Du hast innerhalb von 14 Tagen eine Mail geschrieben, einen Brief leider nicht per Einschreiben und du hast wohl auch bei der Bestellung klar gemacht, dass diese Bestellung nur unter einem Umstand zustande kommen solle (Abzüglich der Setupgebühr und ohne 30Tage Rückgaberecht!)

Nun liegt es dann am Ende in der Hand des RIchters wie der entscheidet!

Deine gesendete E-Mail liegt ja wohl brav bei deinem Mail Provider (Kann mal als Nachweis mit einbringen) Das Fax hat einen Sendenachweis? Kann mal auch als Nachweis mit einbringen!

Also wir sind ein Vertragsfreies Land in dem auch kulanz ein Begriff ist und ich fände es einerseits nicht unbedingt gerechtfertigt den Vertrag trotz der Kündigung per E-Mail, Fax und Brief ein Jahr laufen zu lassen!

Wenn du nur eines dieser Schreiben nachweisen kannst, innerhalb der Wiederrufsfrist und du defintiv nicht die Leistung für dich in Anspruch genommen hast (Kein Login usw.) dann hast du schon denke ich mal vernünftige Chancen das durch zu bekommen!

Andernfalls musst du eben für die Jahresgebühr noch die Gerichtskosten drauflegen!

Man bestellt aber auch nicht wirklich einen Server mit einer Bedingung, sowas kann man auch vorab telefonisch regeln!

Also ich schreibe hier mal nur, weil das mit den Vertragsvereinbarungen meiner Meinung nach von den Providern immer sehr arrogrant diskutiert wird. Das wir in einem Vertragsfreien Land leben bedeutet eben nicht das Vertrag=Gesetz ist. Es liegt immer in der Hand der beiden Vertragspartner wie das geregelt wird!
 
Lass das doch laufen bis es zur Verhandlung kommt!

Richtig genau, weil Server4you ein kleines Dorfunternehmen ist, welches sich für solche eventualitäten nicht absichert. Da wird es zu keiner Verhandlung kommen, die AGBs werden durch einen Anwalt geschrieben worden sein oder was auch immer und Wasserdicht sein.

du hast wohl auch bei der Bestellung klar gemacht, dass diese Bestellung nur unter einem Umstand zustande kommen solle (Abzüglich der Setupgebühr und ohne 30Tage Rückgaberecht!)

Das ist so nicht richtig.

Ich bekam meine Zugangsdaten und habe server4you eine Email geschrieben, das ich den Server nehmen würde wenn man vom Setup absehen könnte.

Er hat erst bestellt und als er dann die Zugangsdaten bekommen hat, hat er E-Mail mit seinen Bedingungen geschrieben.
 
Also wir sind ein Vertragsfreies Land in dem auch kulanz ein Begriff ist und ich fände es einerseits nicht unbedingt gerechtfertigt den Vertrag trotz der Kündigung per E-Mail, Fax und Brief ein Jahr laufen zu lassen!
Warum nicht? Ist ein Vertrag. Ich werde auch mal fix einen Schwung Porsche bestellen. Danach sag ich aber, dass ich die nicht bezahle, bzw. nur bezahle, wenn ich zu jedem Porsche ne CBR1000RR kostenfrei dazubekomme. Dann verzichte ich sogar auf die "Startbefüllung" der Tanks ...

Wenn du nur eines dieser Schreiben nachweisen kannst, innerhalb der Wiederrufsfrist und du defintiv nicht die Leistung für dich in Anspruch genommen hast (Kein Login usw.) dann hast du schon denke ich mal vernünftige Chancen das durch zu bekommen!
Dann kann er sie nachweisen - und? Selbst wenn, in meinen Augen (bin kein RA) sind die Vertragsbestandteile seitens S4Y erfüllt worden. Und die des Users hier im Board nicht. Seit wann stellt man Ansprüche, wenn man ein "Angebot von der Stange" kauft? Und das auch noch, NACHDEM man den Server geordert und zur Verfügung gestellt bekommen hat? Für S4Y ist hier nun erstmal ein finanzieller Mehraufwand entstanden - wer begleicht den nun?

Andernfalls musst du eben für die Jahresgebühr noch die Gerichtskosten drauflegen!
Ich glaube, dass das einige hier hoffen ;)

Man bestellt aber auch nicht wirklich einen Server mit einer Bedingung, sowas kann man auch vorab telefonisch regeln!
Richtig, und man kann es VOR der Bestellung regeln! Nicht danach und dann sagen "will ich nicht mehr haben" - wie ein kleines Kind.

Also ich schreibe hier mal nur, weil das mit den Vertragsvereinbarungen meiner Meinung nach von den Providern immer sehr arrogrant diskutiert wird. Das wir in einem Vertragsfreien Land leben bedeutet eben nicht das Vertrag=Gesetz ist. Es liegt immer in der Hand der beiden Vertragspartner wie das geregelt wird!
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
War das nicht der berühmte §331 BGB oder so ähnlich?
Vertragsfreiheit bedeutet einfach nur, dass jeder Verträge schließen kann wie er will - es gibt in den meisten Fällen keinen festgelegten "Pflicht-Inhalt", keine festgelegte Form, ...
Einen Vertrag schließt man heutzutage IMO mit dem Einverständnis BEIDER Parteien. Dass ich nun also einen Vertrag FREIWILLIG abschließe und danach, nachdem der Vertrag von der anderen Seite erfüllt wurde, jetzt plötzlich andere Ansichten habe und etwas FORDERE ... nunja.
 
Ich finde es zwar auch etwas seltsam, sich einen Server zu bestellen (oder überhaupt irgendwas) und dann bei Lieferung über den Preis verhandeln zu wollen... aber gut. Jeder wie er mag.

Auf den Seiten von S4Y heißt es wörtlich:
30 Tage ohne Risiko testen
In den ersten 30 Tagen können Sie unsere Root-Server komplett ohne Risiko testen. Sollten Sie nicht zufrieden sein, können sie den Vertrag jederzeit kündigen, und SERVER4YOU erstattet alle bereits geleisteten Zahlungen zurück – natürlich auch die Einrichtungsgebühr!
Wenn S4Y nun den Vertrag mit Verweis auf die AGB nicht lösen will haben sie meiner Ansicht nach schlechte Karten. Diese Klausel wäre nach der obigen Aussage eindeutig überraschend und mit Sicherheit unwirksam.
Sie berufen sich ja aber auch nicht auf diese Klause sondern behaupten, dass die Kündigung nicht angekommen ist.
Da sieht es dann für den Kunden schlecht aus, wenn er den Zugang nicht nachweisen kann. Eine Kündigung wird eben nur dann wirksam, wenn sie dem Empfänger auch zugeht.
Ob das von S4Y nun gelogen ist wage ich gar nicht zu beurteilen. Wenn du den Zugang aber nicht nachweisen kannst, dann wirst du dich darauf einstellen müssen den Server zu bezahlen. Es sei denn, S4Y lässt dich aus Kulanz aus dem Vertrag.
 
Wow, voll das Diskussionsthema!

Vertragsfrei bedeutet auch, dass es den Vertragspartnern jederzeit offen gelegt ist mit Einvertändnis das wieder zu lösen!

Ich berufe mich mit meinem Posting nur auf seine Aussage, dass er gekündigt hat. Per FAX, per Mail und per Brief! Und das innerhalb der regülären 14 Tage und wohl auch innerhalb der 30 Tage. Ich kann mir nun nicht vorstellen, dass keines der Schreiben nicht nachvollziehbar ist! Die Mail sollte gespeichert sein, das FAX könnte ein Sendenachweis haben und der Brief war wohl leider ohne Einschreiben! Aber trotzdem sollte doch wohl irgendwas nachvollziehbar sein.

Wenn zumindest die Mail eingegangen ist sollte man eben aufgrund der geltenden AGB doch nicht so kleinkariert sein! 30 Tage sind 30 Tage ob das nun per Mail oder per Einschreiben gemacht wird!

Ist nicht mein Problem!

Code:
OK Server4you reagierte nicht, und ich musste nochmal Nachfragen was mit der Kündigung sei. Wurde mir gesagt es könnte sein soll jedoch noch einmal zur Sicherheit via Post.

Der Aussage nach sollte wohl dann auch die E-Mail genügen. Also wenn die gespeichert ist würde ich die auch als Nachweis genügen! Denn ich sehe hier nicht, dass eine schriftliche Form bedingung war!

Zitat:
Zitat von michael-08 Beitrag anzeigen
Andernfalls musst du eben für die Jahresgebühr noch die Gerichtskosten drauflegen!
Ich glaube, dass das einige hier hoffen

Weil hier im Forum einige sind die bei S4U angestellt sind? Nun mal ganz ehrlich, so eine Aussage hinterlässt ein sehr negatives Image!

Wie Kato schon geschrieben hat 30 Tage Rückgaberecht ohne Grund!

1. Stellt sich damit S4U wohl als sehr kulanten Provider dar, weil er über den 14Tagen handelt und andererseits war der Wunsch zur Kündigung wohl klar!

Zitat:
Wurde mir gesagt es könnte sein soll jedoch noch einmal zur Sicherheit via Post

Schon alleine dieser Umstand macht S4U im Grund unsympathisch im Nachhinein auf einen Jahresbeitrag zu bestehen obwohl der Kündigungswunsch offenlag! Und sich dann in einem Forum derart zu äußern obwohl klar ist, dass hier auch S4U Angestellte supporten macht das ganze nicht sympathischer. Man sollte nicht für andere ein schlechte Image aufstellen, denn so eine Aussage ist im Grundgehalt schon sehr angreifend, da es sich um ~12*50 EUR ~600EUR rausgeworfenes Geld handelt! So eine Aussage sollte STETS den jenigen Vorbehalten bleiben, die auch offiziell im Namen von S4U hier posten. Macht keinen guten Eindruch um ehrlich zu sein. Ich denke aber nicht, dass S4U sich derart äußert!

Mein Rat ist da nur die Sache mit der Mail. Also wenn man nichtmal Kündigungsmails speichert, ist das wohl schon ein Zeichen, das man keinen Vertrag abschliessen sollte!

Viel Spass, 600EUR die ich nicht ausgeben muss würd ich auch eher einsparen!


Und nur nochmal die Fakten:

S4U wusste von dem Kündigungswunscht
Der Kunde hat sich nicht eingeloggt
und laut Aussage innerhalb der Frist gekündigt!

Eine E-Mail muss man doch abgespeichert haben! Welcher Mensch löscht schon gesendete Email innerhalb von ein paar Tagen? Ich lösche nie irgendwelche Mails und schon gar keine gesendete!!!

Wenn er es nicht nachweise kann ist er selbst dran Schuld

Wurde mir gesagt es könnte sein soll jedoch noch einmal zur Sicherheit via Post.
Hab ich Ihnen gesagt das ich dies nicht einsehe,

Sind zum Glück nicht meine 600 EUR :)
 
Er hat laut eigener Aussage vor 30 Tagen bestellt, damit ist die Rückgabefrist abgelaufen.

Er hat den Server bestellt und damit Schluss. S4Y ist im Recht.

Allen anderen soll es eine Lehre sein Verträge nicht ernst zu nehmen oder immer auf Kulanz zu hoffen. Alle paar Tage liest man hier, dass die Provider kulant sein sollen. Was soll der Scheiss? Kulant kannst du sein, wenn ein Stammkunde was braucht oder nicht mehr braucht oder was schlimmes passiert ist. Aber wegen Vorschnelligkeit kulant sein?

Sorry, jeder ist mal grundsätzlich für sein Handeln verantwortlich, und das in vollem Umfang mit spätestens ab 18 Jahren.

Ich habe kein Verständnis für das Gejammere. Wenn er sich die XX Euro im Monat nicht leisten könnte, hätte er nie bestellt. Denn die Einrichtungsgebühr sind nur wenige Euro mehr pro Monat wenn man sie auf 12 Monate verteilt.

Bezahl einfach deine Rechnungen und gut ist. Aussitzen hilft hier garnicht. Ich wäre hier auch nicht unbedingt kulant.

Tut mir leid, ich hab kein Verständnis für sowas. Immer sollen die anderen...
 
Er hat laut eigener Aussage vor 30 Tagen bestellt, damit ist die Rückgabefrist abgelaufen.

Er hat den Server bestellt und damit Schluss. S4Y ist im Recht.

Kannst du ein Zitat hervorheben, in dem hervorgeht, dass er nach 30 Tagen erst gekündigt hat? Ich lese das nicht heraus. Der Threadsteller sagt nur er habe per Fax und per Mail gekündigt! Wann und wo dann jemand im Recht ist kann man gar nicht abschliessend sagen!

Eine Kündigung per Mail wird allerdings von vielen Providern nicht akzeptiert und zum Sendenachweis des Faxes hat sich der Threadsteller nicht geäußerst!

Es kann aber gut sein, dass der Threadsteller die Kündigung durchbekommt, wenn er

a) den Sendenachweis vorlegen kann
b) Die Mail als gültig angesehen wird

Der Threadsteller hat sich nun mal an dieses Forum gewendet und ich behaupte mal ich kann dazu eine gültige Aussage treffen!

Zu behaupten das der Provider recht hat aufgrund dieser Beiträge ist allerdings nicht mit den gegebenen Informationen möglich!

Es sei denn ich bekomme das Zitat in dem steht, dass die Kündigung erst nach 30 Tagen versendet worden ist!

Im Grunde ganz simple:

Innerhalb der Frist und nachweislich erbracht = gültig!!!

Bei den Fernabsatzverträgen von Serverprovidern ist allerdings sowieso manches verdreht mit dem Rückgaberecht!

Das vorzeitige erlöschen einer Wiederrufsfrist ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt, da die Behauptung/Begründung es sei ein speziell für den Kunden angefertigtes oder hergerichtetes Produkt völlig daneben sind!

Ob ich nun ein AMD Server mit SUSE oder ein Pentium mit Debian bestelle sind das alles Produkte von der Stange. Es ist keine Einzelanfertigung in dem Sinne! Eine Einzelanfertigung die man sonst nicht mehr beziehen kann oder gar veräußern ist etwas anderes (z.B. eine Maßgeschneiderte Hose speziell für den Kunden) Alles andere sind Tricks die die durchbekommen haben um sich in der Vertragsfrage besser zu stellen. Ich hoffe das diese Klausel nicht mehr lange zum Einsatz kommen kann!!!!
 
Ich glaube, ob das nun ein Intel-Prozessor ist oder ein AMD oder OS XYZ ist hier in dem Fall egal, da S4Y die bereitstellt. Es geht hier denke ich eher um Dinge wie z.B. einen "maßgeschneiderten" Server mit RAM ABC in Größe DEF samt CPU GHI und JKL Mainboard.
 
Gleich der erste Satz "Ich habe vor 30 Tagen einen Server bestellt".

Hätte er ihn sofort gekündigt hätte er nicht erst 30 Tage verstreichen lassen.
 
Ich glaube, ob das nun ein Intel-Prozessor ist oder ein AMD oder OS XYZ ist hier in dem Fall egal, da S4Y die bereitstellt. Es geht hier denke ich eher um Dinge wie z.B. einen "maßgeschneiderten" Server mit RAM ABC in Größe DEF samt CPU GHI und JKL Mainboard.

Naja, nein,

bei jedem bisherigen Provider fand ich diese Klausel. "Das Widerufsrecht erlischt vorzeitig wenn sie:

a) begonnen haben mit dem Produkt blablabla
b) Sie blablabla"

oder Beispiel 2:

Das Widerrufsrecht des Bestellers erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Bestellers (siehe Bestellformular) vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wurde (z.B. Einrichtung des virtuellen Servers), dies der Besteller selbst veranlasst hat bzw. der Besteller die bereitgestellte Leistung (virtuellen Server) bereits genutzt hat.

Findet man überall.

Bei deinem Beispiel würd ich mir das Gefallen lassen, da solche Teile eventuell erst bestellt werden müssen! Auch wenn die JustInTime verkaufen. Das ist aber denke ich mal in den meisten Fällen nicht der Fall!


Gleich der erste Satz "Ich habe vor 30 Tagen einen Server bestellt".
ich habe vor ca. 30 Tagen einen ROOT Server bei Server4you bestellt. Muss sagen der Server war schnell Online. Ich bekam meine Zugangsdaten und habe server4you eine Email geschrieben, das ich den Server nehmen würde wenn man vom Setup absehen könnte.
Bzw. ich auf die 30 Tage Rückgabezeit verzichte........

OK Server4you meldete sich nicht, und ich schrieb sofort eine kündigung und sendete diese via FritzFax zu

Okay, da steht nicht, das er erst nach 30 Tagen gekündigt hat. Vielmehr schätze ich, dass man mit einer Antwort innerhalb von maximal 7 Tagen rechnet. Also denke ich, dass die Kündigung auch innerhalb der ersten 10 Tage versendet hätte sein sollen

Edit: Sorry für die ganzen Quotes. Für mich ist das Thema eh schon erledigt. Ist am Ende zum Glück nicht mein Problem, und ich weiß wie nervig solche Angelegenheiten sein können!


Und schon alleine diese Einstellung ist völlig daneben

Er hat den Server bestellt und damit Schluss. S4U ist im Recht.

Ich kann dir auch sagen wieso!!! Ich habe mir mal einen Gameserver gemietet und hatte absolut keinen Spass daran, da der Server von 30 Tagen im Monat zu 70 % unbrauchbar war. Das liegt unter anderem daran, das bei diesem Provider alles möglich war. Es war ein 12 Slot CSS Clan Server! Nun war es uns offen gelegt auf diesem auch BOTS zu haben. BOTS bei CSS sind Computer gesteuerte Spieler die eine enorme Auslastung mit sich bringen und somit auch schon einen RootServer teilweise zum laggen bringen! Da ich nur einen 12Slot CSS Clanserver hatte, kann man davon ausgehen, dass auf dem Server noch viele weitere Kunden mit ihrem CSS Server rumlummerten. Was auch die enorm schlechte Pingzeiten ALLER Spieler erklärte, die ALLE im Schnitt 20 bis 30 mehr Latenz hatten als auf anderen Servern!!!

Mein Provider sagte es sei nicht sein Problem und er könne das auch nicht nachvollziehen! Ist auch klar, denn solche Vertragsknüpfer sind eben der Meinung, mann kan auch mir 33er Tick spielen und wenn nötig nur 10 Slots anstatt 12 Slots verwenden wenn einem die Qualität nicht gut genug ist!

Dieser Provider hat einmal mich als Kunden verloren auf Lebenszeit und jeden weiteren, der um Hilfe gebeten hat einen geeigneten Provider für CSS Gameserver zu finden. Das sind in der Zwischenzeit schon 5 potentielle Kunden gewesen die ich an den alten hätte empfehlen können!

Und genau deswegen ist diese Einstellung fehl am Platz. Hätte man mich aufgrund der offenliegenden Probleme kulanter behandelt, hätte ich es eventuell nochmal in erwägung gezogen dort einen Gameserver zu mieten. Aber die arrogante Haltung dieser Mitarbeiter schaffen es eben langfristig gesehen eher die Kunden zur Konkurrenz zu locken als dass sie jemals wieder einen alten Kunden wieder gewinnen, wenn dieser sich mal wieder für einen Gameserver von Spiel X entscheidet!

Von daher bin ich nicht zu unrecht sehr negativ auf diese Sache eingestellt was Vertragsfragen betrifft die in diesem Sektor vorkommen. Heute ein Server bei Provider X, morgen wegen eines Sonderangebotes bei Provider Y und gegebenefalls danach wieder bei Provider X weil Provider Y sich als sehr unfreundlich und intolerant erwiesen hat, was langfristig gesehen auch wieder einlädt 20EUR bei Provider Z drauf zu legen!!! Und die Zielkundschaft hat meisten ein langes Leben vor sich. Von jungen 18 Jahren bis hin zu ~50 Jahren, bei denen man irgendwie als potenzieller Kunde zählt
 
Last edited by a moderator:
Hallo,

SERVER4YOU nimmt hierzu Stellung:

Wir haben den Vertrag mit dem Kunden am heutigen Tage aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aufgelöst. Etwaige vom Kunden geleistete Zahlungen werden wir an die bei uns hinterlegte Bankverbindung zurückerstatten.

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass es sich in der vorliegenden Angelegenheit um eine Einzelfall-Entscheidung handelt und dies nicht als Präzedenzfall zu bewerten ist.


Gruss
Wolfgang
 
Last edited by a moderator:
Ich war heute bei einer Rechtsberatung und server4you schneidet sich ganz schön ins Fleisch.

Es gibt mehrere Probleme was bei einer Verhandlung negativ gewertet wird.
Eine Schriftliche Kündigung ist Wortlich eine von Hand unterzeichnete Unterschrift. Server4you räumt eine Kündigung über Fax ein, was auch Rechlich OK ist. Aber auch eine Email kann OK sein, solange Sie ebenfalls Schriftlich gefertigt wurde.

Dies bedeutet, die Email beinhaltete einen Anhang mit der Kopie meiner Kündigung sowie Unterschrift, was somit schriftlich ist. :D
Desweiteren beinhaltete das Schreiben noch eine Fotokopie meines Personalausweises.

Bei einer Verhandlung mit server4you wird beim Email Dienst diese Daten abgefragt und akzeptiert, was einen Kündigungseingang bestätigt.

Mango zwei gegen server4you, sie wurden mehrmals aufmerksam gemacht das der Server xxxx mal gekündigt wurde und die Zugangsdaten vernichtet wurden. Server4you hätte sich melden müssen das keine Kündigung eingegangen ist, des weiteren können Sie mich auch dafür verantwortlich machen wenn der Server gecknackt wurde, da der Provider dies vermeiden könnte.


Ich sag hier nur armer Verein..


mfg
 
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