Realistische Verfügbarkeitsgarantie vs. Hohe Verfügbarkeitsgarantie mit Drosselung

Welche Mindestverfügbarkeit würdest du bestellen?


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Aus privater Endverbrauchersicht: Bei einer Verfügbarkeit von <99% würde ich definitiv nicht (kostenpflichtig) bestellen, das käme mir zu spanisch vor, wenn der Anbieter selbst kein Vertrauen in seine Infrastruktur hat. Bei Angaben von >=99,9% aber auch nicht, wenn der Preis nicht dazu passt. Die Rückzahlung von Monatsbeträgen ist zwar nett gemeint, allerdings fragwürdig ab wann und wie gemessen wird. Im Endeffekt ist es dann ein Streitfall, den ich mir so nicht antun würde.

Redundanz, egal ob bei Strom, Netzwerk oder auch den Speichermedien ist meiner Meinung nach unverzichtbar. Durch das Weglassen dieser Ausstattungen günstigere Preise zu realisieren ist meiner Meinung nach ein absolutes No-Go, auch für Privatanwender.

Verfügbarkeitsangaben sind ein Werbeversprechen, auf das ich zwar nebenbei minimal achte, aber wirklich ausschlaggebend ist nur, was der Anbieter Monat für Monat fabriziert. Ist permanent alles down, bringen mir auch die rückerstatteten Beträge nichts außer Ärger und ich werde schnell weg sein. Sind es ein paar Ausfälle, sitze ich sicher nicht mit der Stoppuhr, ob der jährliche Durchschnitt jetzt endlich überschritten ist.

Für Firmen sieht das wieder ganz anders aus. Aber dazu passt dieser Thread vermutlich eher weniger. Dort gibt es ganz andere Anforderungen, die man auch entsprechend bedienen sollte. Wenn dort ein Entscheidungsträger auf Geiz-ist-Geil aus ist, kann man sowieso hinschreiben was man will. Mit (eventuell leeren) Werbeversprechen gewinnt man diese zwar vielleicht, aber ob es das Wert ist, ist eine andere Frage… ;)


MfG Christian
 
Verfügbar ist eine Kiste ab 9600 Baud, mehr braucht die serielle Console nicht.

Ich schaue daher prinzipiell auf die Aussenanbindung des Anbieters, die hat eine viel grössere Aussagekraft, als die Verfügbarkeitsangabe.
Ebenso wichtig ist die Erreichbarkeit und Reaktionszeit der Techniker, wer die nicht 24/7 bietet, fällt bei mir durch.
Die branchenübliche redundante RZ-Ausstattung setze ich voraus, denn Wohnzimmerprovider sind ein No-Go.
Lastschrift ist ein Must-have - Western Union, PaySafeCard, BitCoin und Co hingegen ein No-Go (künstlich angeworbene kriminelle Mitkunden brauche ich nicht).
 
Joe User said:
Das ist eine explizite Aussage, welche Vertragsbestandteil ist.
Der Kunde bestätigt damit (imho!) nur dass der Anbieter seiner Verpflichtungen nachgekommen ist, damit die AGB überhaupt Bestandteil des Vertrages sein DÜRFEN. Das wäre
a) Hinweis darauf dass die AGB Bestandteil sind
b) Leicht zugänglich
c) in landesläufiger Sprache verfasst
Ist eins davon nicht der Fall gelten die AGB eben NICHT. Der Kunde bestätigt nur dass dies der Fall war, dadurch wird der Vertrag weder gebrochen noch die andere Geschäftspartei geschädigt sondern er stimmt nur dem Vertrag zu.

Redundanz, egal ob bei Strom, Netzwerk oder auch den Speichermedien ist meiner Meinung nach unverzichtbar. Durch das Weglassen dieser Ausstattungen günstigere Preise zu realisieren ist meiner Meinung nach ein absolutes No-Go, auch für Privatanwender.
Bei Strom und Netzwerk tun das - bis zu einem gewissen Grad- fast alle Anbieter aus dem "bezahlbar"Segment. Doppelte Netzteile und getrennte Server-Anbindungen sind da meist eher selten. Der Anbieter geht üblicherweise davon aus dass diese Komponenten eher selten defekt gehen und hat für den Fall des Defektes Ersatzhardware vorliegen - im schlimmsten Fall gibt es einen kurzen Ausfall was für die meisten Anwender akzeptabel ist. Ein Festplattenausfall ist hingegen ein GAU und deshalb da Redundanz Pflicht.
 
Der Kunde bestätigt damit (imho!) nur dass der Anbieter seiner Verpflichtungen nachgekommen ist, damit die AGB überhaupt Bestandteil des Vertrages sein DÜRFEN. Das wäre
a) Hinweis darauf dass die AGB Bestandteil sind
b) Leicht zugänglich
c) in landesläufiger Sprache verfasst
Ist eins davon nicht der Fall gelten die AGB eben NICHT. Der Kunde bestätigt nur dass dies der Fall war, dadurch wird der Vertrag weder gebrochen noch die andere Geschäftspartei geschädigt sondern er stimmt nur dem Vertrag zu.

Korrekt.
Exakt so wurde uns das von unserer Dozentin in ITR auch beigebracht.
 
Es kommt, wie immer, auf die Formulierung an:
* Ich akzeptiere die AGB
und
* Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie
sind zwei völlig unterschiedliche Aussagen und das eben auch rechtlich. Ich bezog mich absichtlich auf die zweite Variante inklusive seiner Abwandlungen...
 
Ich bin nun gefühlt hundert Jahre in diesem Genre unterwegs und haben von shared Webspace bei 1&1 oder Strato über 1&1 Vserver, dedizierte Server, Server4you, domainfactory, what ever glaube ich alles schon gesehen was es so gibt. Google Cloud und Amazon haben wir ebenfalls schon beackert. Das kommt auch dadurch das durch verschiedenste Kundenprojekte oftmals hier bereits bestimmte Dinge bereits existieren und vorgegeben waren etc. Wir haben bisher nie Probleme gehabt wo es irgendwann einmal notwendig gewesen wäre über Haftung mit jemanden zu streiten.... Meiner Meinung nach:

99,9% kann kein Provider ernsthaft anbieten, viel zuviele einzelne Komponenten die da reinspielen. Im Endeffekt kann nicht mal der Kunde selbst garantieren das sein System/Software welches er installiert das zulässt. Simpelstes Beispiel: Wer ein Wordpress from Scratch installiert ohne sich Gedanken über Spamschutz zu machen hat schon verloren weil ihm die Bots die Installation ggf. über xmlrpc töten :) :D

99% kann eigentlich jeder bedenkenlos schaffen, da ist genügend Raum für notwendige Unterbrechnungen für Wartung / etc.


Der Knackpunkt den ich immer wieder sehe beginnt an einer anderen Stelle, das ist die ob der Anbieter Störungen in der Lage ist überhaupt selber als Störungen zu erkennen. Das Monitoring (einfach mal pingen ob die Maschine noch antwortet) reicht garnicht aus. In vielen Fällen, wo echte Störungen vorlagen, musste der Anbieter von uns erst darauf aufmerksam gemacht werden. Beispiel: Total überlastete VMs, kein Platz mehr auf den Festplatten etc. Wenn man diese Zeiten minimieren kann, die es braucht bis wir frühs aufwachen und im Büro sitzen, das merken, den Anbieter darauf aufmerksam machen und dieser beginnt das ebenfalls zu erkennen und zu beheben.... dann würde man Service Verfügbarkeiten um ein vielfaches anheben können.

Dafür würde man auch entsprechende Kosten für die Verfügbarkeit und entsprechende Servicelevel in Kauf nehmen. Aber es ist eben einfach nicht allein damit getan das eine Box Strom hat...

Aus Erfahrung ist das zum Bsp. ein Vorteil von Cloud like Amazon..... Das ganze wird sorgloser....
 
Würden alle Menschen die AGB lesen und auch verstehen, würde keiner mehr einen Vertrag abschließen. Dumm gelaufen...

Jegliche AGB sind Menschenunwürdig! Wir sind keine Juristen und ich denke mal, dass der Großteil es auch nicht werden möchte. Muss ich jetzt vor einem Vertragsabschluss einen Anwalt konsultieren um mich vor mögliche Konsequenzen zu schützen? Ich meine wer verdammt nochmal will die Zeit aufbringen ein Dokument zu lesen, dass mehr als 4 Seiten lang ist und Text enthält, den ein Anwalt verfasst bzw. einfach kopiert worden ist. Dieses ganze System ist doch absurd.

Ich als Privatanwender brauche keinen Server mit 99,999% Verfügbarkeit. Ich gebe mich schon mit 98.08% zufrieden (7 Tage im Jahr Ausfallzeit). Für mich ist wichtig, dass eine halbwegs vernünftige Netzwerkperformance vorhanden ist (keine Paketverluste). Auf den Durchsatz selbst kommt es mir noch nicht mal an. Des weiteren erwarte ich einen höflichen Kontakt ohne das MIR irgendwelche Sachen unterstellt werden wie z.B. bei Contabo. Darüber gibt es ja einen Thread in diesem Forum.

Meine Aufmerksamkeit wird z.B. geweckt, wenn ich solche Dinge wie Fair-Use lese. Ja, dann landen wir wieder bei den AGB. Die muss man dann zwangsweise lesen um herauszufinden, wie Fair-Use definiert ist. Steht das z.B. in der AGB nicht drin, wäre es laut meiner Rechtsauffassung nicht definiert und nicht vorhanden. Ich habe auch schon mal gesehen, dass Fair-Use zwar definiert worden ist, aber keine konkreten Zahlen genannt worden sind.

Ich nenne so etwas Betrug.

Meine Begründung dazu: Ich möchte mich als Kunde innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen bewegen können. Wenn diese nicht klar definiert sind, kann der Hoster mit mir machen was er will.
 
Jegliche AGB sind Menschenunwürdig! Wir sind keine Juristen und ich denke mal, dass der Großteil es auch nicht werden möchte. Muss ich jetzt vor einem Vertragsabschluss einen Anwalt konsultieren um mich vor mögliche Konsequenzen zu schützen? Ich meine wer verdammt nochmal will die Zeit aufbringen ein Dokument zu lesen, dass mehr als 4 Seiten lang ist und Text enthält, den ein Anwalt verfasst bzw. einfach kopiert worden ist. Dieses ganze System ist doch absurd.

Hast du schon einmal unsere AGB gelesen? :) Leider wird im Streifall immer als erstes die AGB nach unklaren Formulierungen oder Lücken durchforstet. Dass ein Anwalt die AGB prüft und ggf. erfasst ist daher leider notwendig in Deutschland. Schon Wörter wie "garantiert" können hier gefährlich werden, daher ist es immer sehr hochgestochen und klar formuliert. Im Optimalfall lässt es keinen Spielraum für Interpretationen.

Ich als Privatanwender brauche keinen Server mit 99,999% Verfügbarkeit. Ich gebe mich schon mit 98.08% zufrieden (7 Tage im Jahr Ausfallzeit).

Die Frage ist immer, auf was man eine Garantie gibt. Anbindungsverfügbarkeit? Serviceverfügbarkeit? Hardware Verfügbarkeit? ... Eine Netzwerkverfügbarkeit von 99,9 % ist kein Problem zu erreichen. Eine Serviceverfügbarkeit erfordert hier im Regelfall mehr Aufwand. Wir erreichen mit manchen Webservern eine HTTP Service Verfügbarkeit pro Jahr von 99,998 % - gemessen durch einen externen Nagios Gateway - das können wir aber nicht garantieren, da diese durchaus auch einmal bei 99,8 % liegen kann oder weniger je nachdem wieviel Fremdeinwirkungen und Hardwareschäden pro Jahr auftreten. Auch ist die Frage natürlich, welche Folgen dann wirklich ein Nichteinhalt der Verfügbarkeit hat. Eine Gutschrift über den nicht eingehaltenen Verfügbarkeitsrahmen in Summe des monatlichen Mietzinses kann bei mehreren Tagen Ausfall und einen 49 € Server auch nur 10 € betragen.

Alles etwas schwierig. Wir hatten auch einen Kunden, der wollte einen Verfügbarkeitsrahmen von 99,99 % auf den Monat für eine Webanwendung mit einer Schadenersatzklausel von 500 Euro pro Minute über den Verfügbarkeitsrahmen. So etwas geht natürlich grundsätzlich auch, das mögliche Geschäftsrisiko wird dann aber auf den monatlichen Mietzins umgelegt und dieser wird dann natürlich deutlich höher ausfallen als die Miete für einen normalen Rootserver.

Möglich ist vieles, die Frage ist nur, wie viel man bezahlen möchte für eine Leistung.


Meine Aufmerksamkeit wird z.B. geweckt, wenn ich solche Dinge wie Fair-Use lese. Ja, dann landen wir wieder bei den AGB. Die muss man dann zwangsweise lesen um herauszufinden, wie Fair-Use definiert ist.

Dem kann ich so nicht ganz zustimmen. Wir definieren die fair Use Regelung direkt neben den Wort fair Use. Das habe ich in der Form auch schon mehrmals bei anderen Anbietern gesehen. Fair Use ist normalerweise ein Richtwert. Wir definieren es mit 5 TB Traffic / Monat. Wenn man das als Kunde erreicht, ist das für uns ok, wenn der Kunde einmal 7 TB pro Monat macht oder 8 TB wird der Mehrtraffic auch nicht abgerechnet. Lediglich wenn er immer z.B. 10 TB macht, wir aber sagen, normalerweise sollten es 5 TB sein, würde man sich mit den Kunden zusammensetzen und eine gemeinsame Lösung suchen.

Dass hier andere Anbieter keinen Richtwert für den Kunden definieren ist natürlich schon etwas seltsam. Denn dann gibt es ja keine Definition was für den Anbieter eine faire Nutzung der Leistung ist. :)
 
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