Utopisch oder nicht -- Wenn ich als Anbieter 2GB RAM angebe, muss ich auch 2GB RAM liefern, andernfalls muss ich mit Abmahnungen durch Mitbewerber und Schadenersatzforderungen durch Kunden rechnen. Werbung mit falschen Tatsachen ist in der EU mindestens unlauter und grenzt fast an vorsätzlichem gewerbsmässigem Betrug.
Happy Abmahning an die Mitbewerber...