Preis teuer als bei der Bestellung

*ganzlauthust*

Wie dä...lich kann man sein? Nur weil auf der Suchmaschine die mit G beginnt ein Link zu einem Angebot zu finden ist, heißt es nicht, daß dieses Angebot noch aktuell und vor allem für den Anbieter bindend ist.

G speichert dieverse Seiten in seinem Cache. steht auch ziemlich deutlich neben den Links. Und was sagt uns das? Genau, das ist eine alte, nicht mehr aktuelle Seite.

Genaugenommen gibt es noch mehr Firmen, die Internetseiten, in zum Teil seeeeehr alter Version, abspeichern und dem der danach expliziet sucht zur Verfügung stellt.
Ein einigermaßen mitdenkender Mensch würde nie auf so eine Leiche gehen und dort ein, wie auch immer geartetes, Produkt bestellen.

Wann gibt es endlich eine Verordnung, ein Gesetz oder eine andere Möglichkeit uns vor solchen Kunden wie Dir zu schützen?

*kopfschüttel*

Gruß

Ulf
 
Ulf, das wirds niemals geben Dummheit ist keine Straftat :( ... :D und so viele Richter gibt es garnicht die, die ganzen Verhanldungen dann führe könnten wenn Dummheit eine Straftat ist :P
 
Dennoch ist ein Vertrag zu den Konditionen gültig, zu denen er geschlossen wurde. Beworben oder nicht ist egal.

Wenn mein Preisauszeichner kaputt ist, kann ich deshalb nicht später mehr verlangen. Der Hoster ist für sein Bestellprogramm verantwortlich.
 
Der OP hat wissentlich nach einem nicht mehr gültigen Angebot und dessen Bestellmöglichkeit gesucht und diese vorsätzlich genutzt. Soetwas ist nach deutschem Recht ein (versuchter) Betrug und strafbar. Zudem könnte man dem OP zusätzlich auch das Umgehen des offiziellen Bestellformulars als Computerbetrug zur Last legen, ebenfalls strafbar. War das Bestellsystem zudem nur per HTTPS erreichbar, könnte ein fähiger Anwalt auch noch ein besonders gesichertes System konstruieren und den "Hackerparagraphen" heranziehen, ebenfalls strafbar.

Der OP kann froh sein, dass der von ihm betrogene Anbieter so kulant ist und keine Anzeige stellt...
 
Naja Joe... so easy isses nu auch wieder nicht ;)
ich liebe unsere Paragraphenjunkies und finde es immer wieder, wenn ich im Gericht bin, klasse was geht. So gesehen könntest Du recht haben wenn die richtigen am Drücker sind. Könnte aber auch komplett anders laufen.
Man braucht nur den Einstieg in die Story ändern. Der werte Herr sah ein Angebot und hats einfach nachdem es ihm wieder einfiel gegoogelt. Und ohne sich was böses zu denken fand er diesen tollen link und vertraute darauf....
Im Prinzip isses zwar hier klar. Aber die richtigen Anwälte machen in Deutschland aus ein und der selben Story 2 komplett unterschiedliche Geschichten. Das ist ja eben das Problem in diesem Lande. Sicher ist nichts solang man sich nicht selber durchgeklagt hat.
 
So wie ich es verstanden hab, hat das System die Bestellung zu den alten Konditionen angenommen. Er wird ja wohl nicht die letzte Bestätigung von einer gecachten Seite abgeschickt haben... oder doch?
 
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Ein paar Kleinigkeiten zur Richtigstellung:

Entgegen der manchmal gängigen Praxis im Internet gilt diese Norm nur für die Erbringung von Dienstleistungen nicht jedoch bei der Lieferung von Waren. Es ist auch nicht möglich, bei Dienstleistungen eine Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens mit aufzunehmen, in der sich der Verbraucher mit einer sofortigen Ausführung der Dienstleistungen einverstanden erklärt und somit auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

ganz wichtig. Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/FernAbsG.htm

Hat der Anbieter entsprechendes in den AGB definiert, wars das mit 14 Tage Widerruf. Ich selbst halte nichts vom Widerrufsrecht bei Internetdienstleistungen, deswegen wird man bei uns diese Klausel in den AGB finden. Wäre ja auch ein Unding, man kauft einen Server und nach 10 Tagen kommt der Kunde und sagt, ätsch :) nicht gut.

Eine weitere Anmerkung: Man sieht es immer wieder auch bei Anbieter Webseiten und immer wieder bekomme ich einen Schreikrampf: AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB's oder AGBs = Allgemeine Geschäftsbedingungenen (hööööö) -> gibts nicht.

Der Anbieter hätte sicher das falsche Bestellscript deaktivieren müssen und du hättest dich besser informieren müssen. Wenn der Anbieter sagt, das Produkt gibt es zu diesen Preis nicht mehr, dann kannst du vor Bereitstellung immer noch sagen, "dann möchte ich das Produkt auch nicht mieten". Kommunikation ist einfach alles.
 
[Offtopic]
Ich habe eine Seite mit DM-Preisen gefunden. Ich habe aber nicht mehr genügend DM um das zu bezahlen.

Kann mir jemand Euro in DM wechseln? Ich bin verzweifelt.
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Letztlich ist hier doch entscheidend, wie die Bestellung abgelaufen ist.

Denn grdsl. sind die Angebote auf den Internetseiten - genauso wie die Speisekarte im Restaurant - eine invitatio ad offerendum. Das heißt, im Großteil der Fälle kommt erst der Kunde zum Zug, in dem er ein rechtsbindendes Angebot an den Provider abgibt á la: ja, ich möchte den Server zu den von dir auf der Internetseite genannten Konditionen mieten/kaufen. D.h. die Angebote auf den Internetseiten der Provider sind für den Provider selbst - aus vertragsrechtlicher Sicht - nicht bindend.

Im Detail bin ich letztlich auch nur Laie, aber i.d.R. kommt mit dem Absenden des Bestellformulars durch den Kunden noch kein Vertrag zu stande. Wohl aber ist der Kunde an sein durch das Absenden des Formulars abgegebene Angebot gebunden. Der Anbieter nimmt dieses Angebot dann an - oder eben nicht.

Im akuellen Fall wurde es abgelehnt und der Provider hat seinerseits ein nun für ihn bindendes (Gegen)Angebot gemacht.

Alles natürlich nur nach meiner eigenen Auffassung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit - bin in der Hinsicht gewiss kein Mann vom Fach.
 
Ganz recht. Bloß wurde das Angebot vom Kunden doch angenommen. Als der Irrtum bemerkt wurde, wurde einfach wieder zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Also rechtlich scheint mir hier alles einwandfrei zu sein (auch das Suchen einer veralteten Bestellseite). Ärgerlich ist die Situation nun wohl sowohl für den Kunden, als auch den Anbieter - such is life.
 
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Ich habe eine Seite mit DM-Preisen gefunden. Ich habe aber nicht mehr genügend DM um das zu bezahlen.

Kann mir jemand Euro in DM wechseln? Ich bin verzweifelt.
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Aba sicha doch. Hau matsch Du ju wont? Ei schänsch ju 1:1,23849765 (€: DM) :D
 
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