Lüfter zu laut Intel S2600gz

Bei allem Richtigen was bisher gesagt wurde beachtet bitte, daß etliche der Regelungen nur beim Inverkehrbringen (bzw. "Bereitstellen für den Markt" im obigen Link) gelten. Selbst EMV ist solange egal wie kein Unbeteiligter gestört wird.
Sorry, aber das ist Bullshit. Die Vorschriften sprechen bei der EMV eindeuig von Inbetriebnahme, es ist also keineswegs egal.
Was Du meinst, bezieht sich ausschliesslich auf die Produktsicherheit (CE), welche zusätzlich die EMV umfasst und somit beide Taten verbietet.
 
Wie sieht denn so eine Prüfung von deiner seite aus ? Auf was prüfst du denn alles und vorallem welche Normen stehen nachher auf deiner EU-Komfirmitätserklärung ?
Und wenn es alle Prüfungen besteht haftest du ja dennoch für deine gebaute Anlage oder etwa nicht ? Vielleicht ist ja noch ein Rechtsanwalt hier der uns das beantworten kann
 
Wie sieht denn so eine Prüfung von deiner seite aus ? Auf was prüfst du denn alles und vorallem welche Normen stehen nachher auf deiner EU-Komfirmitätserklärung ?
Und wenn es alle Prüfungen besteht haftest du ja dennoch für deine gebaute Anlage oder etwa nicht ? Vielleicht ist ja noch ein Rechtsanwalt hier der uns das beantworten kann
Mit einem Rechtsanwalt kann ich (noch) nicht dienen. Unter https://www.mikrocontroller.net/topic/60147 findest du einige Hinweise zum Umfang, Verfahren und den Kosten. Die genannten Informationen sind schon etwas älter; wohl aber nicht unrealistisch.
 
Auf was prüfst du denn alles und vorallem welche Normen stehen nachher auf deiner EU-Komfirmitätserklärung ?
Auf was im Einzelnen Alles geprüft werden muss, steht in den allgemeinen und den produktspezifischen Vorschriften. Diese Vorschriften kannst Du Dir beim Beuth-Verlag bestellen und dann zusammen mit Deinem Elektrotechnnikmeister durcharbeiten. Wenn dann irgendwann mal Alles passen sollte, dann geht es je nach Produktkategorie entweder in ein zertifiziertes Prüflabor (z.B. medizinisch, automotiv, etc.) oder die CE-Konformitätserklärung wird ausgestellt und das CE-Siegel sowie das Typenschild werden an den vorgeschriebenen Stellen angebracht.

Und wenn es alle Prüfungen besteht haftest du ja dennoch für deine gebaute Anlage oder etwa nicht ?
Selbstverständlich, denn die Haftung hat ja auch absolut nichts mit der CE/EMV zu tun...
 
Auf was im Einzelnen Alles geprüft werden muss, steht in den allgemeinen und den produktspezifischen Vorschriften. Diese Vorschriften kannst Du Dir beim Beuth-Verlag bestellen und dann zusammen mit Deinem Elektrotechnnikmeister durcharbeiten. Wenn dann irgendwann mal Alles passen sollte, dann geht es je nach Produktkategorie entweder in ein zertifiziertes Prüflabor (z.B. medizinisch, automotiv, etc.) oder die CE-Konformitätserklärung wird ausgestellt und das CE-Siegel sowie das Typenschild werden an den vorgeschriebenen Stellen angebracht.


Selbstverständlich, denn die Haftung hat ja auch absolut nichts mit der CE/EMV zu tun...
Das hört sich schonnsehr danach an als würde man ein neues Produkt auf den markt bringen..... ich habe ein meister als Mechatroniker für Kältetechnik und wenn ich eine Anlage baue + schaltschrank steht diese nun ja beim kunden und ist meistens sehr groß und diese stand vorher auch nicht in einem labor
Natürlich haben die einzelnen Komponenten CE kennzeichnungen
 
ich habe ein meister
Dann solltest Du das Thema CE/EMV allerdings kennen, denn es gehört zum Lern-/Prüfungsumfang für den Meister...

wenn ich eine Anlage baue + schaltschrank steht diese nun ja beim kunden und ist meistens sehr groß und diese stand vorher auch nicht in einem labor
Ja, für diese Produktkategorie ist ja auch keine Zertifizierung im Prüflabor vorgeschrieben, solange sie die produktspezifischen Vorschriften der CE/EMV als Gesamtanlage einhält. Wenn sie es nicht tut, dann wird Dir behördlich eine gutachterliche Prüfung im Prüflabor angeordnet (auf Deine Kosten) und Du musst nach dem Beseitigen der Mängel nochmal eine gutachterliche Prüfung im Prüflabor vornehmen lassen, so oft bis keinerlei Mängel mehr vorhanden sind. Erst dann darf die Anlage wieder in Betrieb genommen werden.

Aber wie gesagt, wenn Du wirklich einen Meistertitel hast, dann musst Du das eigentlich Alles bereits wissen...


Das hört sich schonnsehr danach an als würde man ein neues Produkt auf den markt bringen
Rechtlich (und technisch) tust Du das ja auch...
 
Wie garantierst Du die Einhaltung der EMV/CE?
Vermutlich durch Berufung auf das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG §2 (3) Ziffer 2
Wenn die eingebauten Komponenten elektromagnetisch verträglich und wenn diese bestimmungsgemäß verbaut sind, dann sollte auch die Gesamtkonstruktion so weit elektromagnetisch verträglich sein, dass oben genannte Einschränkung des Gesetzes anwendbar ist.

Im Eingangspost lese ich, dass der Bastler selbst eine Kiste für den Eigengebrauch zusammengestellt hat. Eine Weitergabe oder gar eine Vermarktung ist in keinster Weise angedacht. In dem Merkblatt, das uns von Marce hier verlinkt wurde, heißt es:
Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU gilt für das Inverkehrbringen bzw. Bereitstellen von Betriebsmitteln, d.h. Geräten und ortsfesten Anlagen, im Europäischen Wirtschaftsraum.
Von Basteleien zum Eigengebrauch ist hier keine Rede.


Nope, die CE muss zwingend bei jedweder Inbetriebnahme nachweisbar eingehalten werden.
Wirklich? Wie ist dann zu erklären, dass der Gesetzgeber in §7 (2) obigen Gesetzes eine so weitreichende Freiheiten einräumt? Hier dürfen die Geräte/Betriebsmittel sogar eingeschaltet werden und auf einer Messe könnten Besucher mit Mobiltelefonen in der Tasche dran vorbei laufen. Ja, sie dürften den Eigenbau sogar berühren!!!
Gehen wir davon aus, dass der Fragesteller gerne bereit ist, den im Gesetzestext erwähnten Hinweistext auszudrucken und sichtbar an seiner Kiste anzubringen.


Die CE-Prüfung muss für das Komplettsystem erfolgen.
Du darfst das System ohne Prüfung gar nicht in Betrieb nehmen, weder viertel noch halb noch ganz.
Es darf ausschliesslich zu Prüfungszwecken und auch nur in entsprechend abgeschirmten Räumen (Prüflabore) ungeprüft betrieben werden.
Im Netz/auf Youtube gibt es zuhauf Anleitungen, wie man sich aus einzelnen, zum Teil gebrauchten Komponenten einen eigenen Rechner zusammenbauen kann. Sind diese Anleitungen allesamt illegal? Wollt Ihr jeden Bastler erst in ein zertifiziertes Labor schicken, bevor die Kiste zum ersten Mal eingeschaltet und ausprobiert wird (außer die Bastelei wird gesetzeskonform auf einem Messestand vorgeführt)?


Neulich habe ich in meine Synologie zwei neue (magnetisch aktive) Festplatten eingesteckt. (Die Warnung, dass die Platten nicht von Synologie sind, habe ich voller Leichtsinn weg geklickt.) Die Konstruktion habe ich in Betrieb genommen, ohne die EMV-Verträglichkeit messen zu lassen. Muss ich mich jetzt fürchten, dass mich jemand für diesen Zusammenbau und die ungeprüfte Inbetriebnahme anschwärzt?



Pfiffikus,
der eigentlich gerne hin und wieder ein paar Kleinigkeiten für den Eigengebrauch zusammenbastelt
 
Das war wohl der erste und letzte thread den ich hier gestellt habe 1-2 leute kann ich hier wohl danken die mir wenigstens ein wenig mit meinem Problem weiter geholfen haben

Falls hier ein Mod oder admin ist gerne das ding hier closen

Mfg
 
Von Basteleien zum Eigengebrauch ist hier keine Rede.
Muss es auch nicht, denn rechtlich kann (wie in diesem Fall) Hersteller = Verbrucher sein und somit findet auch hier ein Inverkehrbringen statt.

Im Netz/auf Youtube gibt es zuhauf Anleitungen, wie man sich aus einzelnen, zum Teil gebrauchten Komponenten einen eigenen Rechner zusammenbauen kann. Sind diese Anleitungen allesamt illegal?
Die Anleitungen selbst und auch das Nachbasteln sind völlig legal. Das Inbetriebnehmen und das Inverkehrbringen des Gebstelteten sind hingegen illegal. Es ist wie mit dem Konsum von Drogen (legal) und dem Handeln oder Besitzen von Drogen (illegal)...

Wollt Ihr jeden Bastler erst in ein zertifiziertes Labor schicken, bevor die Kiste zum ersten Mal eingeschaltet und ausprobiert wird (außer die Bastelei wird gesetzeskonform auf einem Messestand vorgeführt)?
Du hast schon gelesen, dass dies nur für bestimmte Produktkategorieren vorgeschrieben ist oder im Falle von (vermeintlich) auftretenden Störungen einzeln behördlich angeordnet wird? Schrieb ich aber schon mehrfach...

Neulich habe ich in meine Synologie zwei neue (magnetisch aktive) Festplatten eingesteckt. (Die Warnung, dass die Platten nicht von Synologie sind, habe ich voller Leichtsinn weg geklickt.) Die Konstruktion habe ich in Betrieb genommen, ohne die EMV-Verträglichkeit messen zu lassen. Muss ich mich jetzt fürchten, dass mich jemand für diesen Zusammenbau und die ungeprüfte Inbetriebnahme anschwärzt?
In dem Fall hat der Hersteller (Synologie) sein Gerät bereits vorab mit diversen am Markt verfügbaren Auf-/Umrüstbauteilen geprüft und erklärt per Konformitätserklärung, dass sein Gerät auch bei Verwendung dieser Bauteile die CE/EMV als Gesamtgerät einhalten wird.
Wechselst Du hingegen Bauteile durch Drittbauteile aus, welche der Hersteller nicht dafür vorgesehen hat (z.B. Kondensatoren), dann bist Du rechtlich Hersteller und für die Einhaltung der CE/EMV zuständig...

der eigentlich gerne hin und wieder ein paar Kleinigkeiten für den Eigengebrauch zusammenbastelt
Solange Du für die CE/EMV geradestehst und entsprechend die vorgeschriebene Konformitätserklärung erstellst, das CE-Zeichen in vorgeschriebener Form und Grösse an der vorgeschriebenen Stelle angebrucht, eine eindeutige Seriennummer vergeben und ggf. das Typenschild ausgefüllt/angebracht hast, spricht auch nicht viel dagegen... Vorausgesetzt die Produktkategorie erfordert keine zertifizierte Vorabprüfung...
 
Das war wohl der erste und letzte thread den ich hier gestellt habe 1-2 leute kann ich hier wohl danken die mir wenigstens ein wenig mit meinem Problem weiter geholfen haben
Hast Du ernsthaft erwartet, dass Dir dabei geholfen wird, vorsätzlich gegen Gesetze zu verstossen?
Wann gibst Du Deinen Meistertitel freiwillig wieder ab? Oder sollen wir die IHK informieren?
 
Das zusammensetzen eines Gesamtsystems aus Einzelkomponenten, die jeweils die entsprechenden Freigaben haben, dürfte nicht das Problem sein. Also weder der PC Bausatz, noch die Bestückung eines NAS Gehäuses mit Festplatten.

Anders würde ich persönlich die Situation beurteilen, wenn man zertifizierte Komponenten in ein selbst gebautes Gehäuse schraubt oder sein eigenes NAS Gehäuse an der Werkbank zusammen schraubt, biegt oder lötet. Auch das selbstkreierte Schaltnetzteil dürfte erhebliche Probleme im Fall der Fälle bereiten (z.b. bei einem Versicherungsereignis).
 
Das zusammensetzen eines Gesamtsystems aus Einzelkomponenten, die jeweils die entsprechenden Freigaben haben, dürfte nicht das Problem sein. Also weder der PC Bausatz, noch die Bestückung eines NAS Gehäuses mit Festplatten.

Anders würde ich persönlich die Situation beurteilen, wenn man zertifizierte Komponenten in ein selbst gebautes Gehäuse schraubt oder sein eigenes NAS Gehäuse an der Werkbank zusammen schraubt, biegt oder lötet.
Hm. Der Vorgänger von meiner Synologie war ein Raspberry Pi. Angeschlossen waren zwei USB-Festplatten als RAID... Raspi, Festplatten, Netzteile hatten alle eine CE-Kennzeichnung. Dieser Krempel lag über die Jahre lose auf einem Schrank und werkelte zuverlässig vor sich hin. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, war es also legal, das NAS in dieser Form Betrieb zu nehmen.
Hätte ich mir aber selbst aus ein paar Brettern ein Holzgehäuse zusammengenagelt, natürlich ohne CE-Kennzeichnung, und diese Teile in diesem Gehäuse eingbaut, wäre die Konstruktion dann plötzlich illegal geworden und dürfte nicht in Betrieb genommen werden? Vom Holz dürfte wenig Magnetismus ausgehen, aber die Nägel können magnetisch sein. Fallen die Nägel (auch ohne CE-Symbol) unter EMVG §2(3) Ziffer 2 a und b?

So etwas Ähnliches hat der Fragesteller hier getan. Er hat aus mehreren einzelnen CE-gekennzeichneten Bauteilen einen Computer zusammengebaut. Ohne das Gehäuse müsste das nicht mehr oder weniger legal gewesen sein, als mein Raspi. Aber wegen seines selbst gebastelten Gehäuses soll das auf Seite 1 abgebildete Gerät jetzt illegal in Betrieb gegangen sein?



Du hast schon gelesen, dass dies nur für bestimmte Produktkategorieren vorgeschrieben ist oder im Falle von (vermeintlich) auftretenden Störungen einzeln behördlich angeordnet wird? Schrieb ich aber schon mehrfach...
Gewiss. Habe die Liste der betroffenen Produktkategorien zwar noch nicht gefunden, aber egal.
Für Produkte, die nicht betroffen sind, hätte der Gesetzgeber gar nicht so einen Ausnahmetatbestand ins Gesetz schreiben müssen. Doch der §7(2) regelt ja gerade die Ausnahme für betroffene Produkte, dass sie auf Messeständen ohne Prüfung oder eine Labor-Zertifizierung durchaus in Betrieb genommen werden dürfen, Hinweisschild reicht.
(Das impliziert natürlich, dass die Konstruktion sogar schon vor der Messe in der heimischen Werkstatt eingeschaltet und einem Funktonstest unterzogen werden darf.)

Betroffene, vom EMVG erfasste Geräte dürfen sehr wohl auch ohne Prüfung durch ein zertifiziertes Labor in Betrieb genommen werden, ohne gegen das EMVG zu verstoßen.
(Bitte nicht mit Fragen der Haftung oder Versicherung vermischen, denn das hatte JoeUser nicht gefragt.)


Deine Frage
Wie garantierst Du die Einhaltung der EMV/CE?
ist also leicht zu beantworten: Gar nicht, muss er noch nicht.


Diese Zeile
Du darfst das System ohne Prüfung gar nicht in Betrieb nehmen, weder viertel noch halb noch ganz.
entspricht eben nicht dem Gesetzestext. Aber wenn Du magst, kannst Du ja gerne mal den Paragrafen heraussuchen, der wiederum den §7 einschränkt und den ich übersehen habe. Ich lerne ja gern dazu, ich will ja auch nichts falsch machen.



Solange Du für die CE/EMV geradestehst und entsprechend die vorgeschriebene Konformitätserklärung erstellst, das CE-Zeichen in vorgeschriebener Form und Grösse an der vorgeschriebenen Stelle angebrucht, eine eindeutige Seriennummer vergeben und ggf. das Typenschild ausgefüllt/angebracht hast, spricht auch nicht viel dagegen... Vorausgesetzt die Produktkategorie erfordert keine zertifizierte Vorabprüfung...
OK, da habe ich noch Nachholebedarf. Ich habe hier im Garten eine solche Schaltsteckdose zersägt.
Dose.png

Der untere Schuko-Teil wurde abgesägt und durch eine Lüsterklemme ersetzt. Das Ganze wurde in einer Laterne fest verbaut.

P1030552.JPG


Diese Laterne steht nun schon seit einigen Jahren so dort und kann mittels 433MHz-Fernbedienung geschaltet werden.
Muss ich jetzt eine Konformitätserklärung verfassen, ein CE-Zeichen dran kleben (wo ist eigentlich die dafür vorgeschriebene Stelle?), eine eindeutige Seriennummer vergeben und ein Typenschild dafür anbringen?
Dass ich im Fall von Schäden für meine Konstruktion haften muss, weiß ich selbst. Auf die Isolation im trockenen Innenraum der Laterne ist Verlass, die Laterne ordentlich geerdet und die Brandgefahr da oben in der Laterne... Also trage ich diese Verantwortung gern.
Aber um Haftungsfragen geht es hier nicht. Hier reden wir ja über CE, insbesondere über die Anforderungen nach EMVG.




Pfiffikus,
der nicht will, dass plötzlich ein SEK hier im Garten auftaucht, um das EMVG durchzusetzen :D
 
Hm. Der Vorgänger von meiner Synologie war ein Raspberry Pi. Angeschlossen waren zwei USB-Festplatten als RAID... Raspi, Festplatten, Netzteile hatten alle eine CE-Kennzeichnung. Dieser Krempel lag über die Jahre lose auf einem Schrank und werkelte zuverlässig vor sich hin. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, war es also legal, das NAS in dieser Form Betrieb zu nehmen.
Denke schon.
Hätte ich mir aber selbst aus ein paar Brettern ein Holzgehäuse zusammengenagelt, natürlich ohne CE-Kennzeichnung, und diese Teile in diesem Gehäuse eingbaut, wäre die Konstruktion dann plötzlich illegal geworden und dürfte nicht in Betrieb genommen werden?
Nein, sofern du die vom Hersteller angegebenen Betriebsparameter (Temperatur, Feuchtigkeit, Belüftung etc. pp.) eingehalten hast ist das doch in Ordnung. Du darfst ja auch eine Wildkamera in dein selbstgebautes Vogelhäuschen einbauen und betreiben.
Vom Holz dürfte wenig Magnetismus ausgehen, aber die Nägel können magnetisch sein. Fallen die Nägel (auch ohne CE-Symbol) unter EMVG §2(3) Ziffer 2 a und b?
In der Einzelnorm wird von "Geräte im Sinne des Funkanlagengesetzes" gesprochen. Unter Nummer (2) von Geräten die von Funkamateuren genutzt werden. Das trifft im hier konkreten Fall meiner Meinung nicht zu.

EDIT: Im EMVG §2(3) mach noch eine Einschränkung bei allen anderen Geräteklassen:
(3) Auf folgende Betriebsmittel finden nur die §§ 27 bis 30 dieses Gesetzes entsprechende Anwendung:
...
...
...
Hier musst du also nochmals die §§27 bis 30 prüfen und deine Frage konkretiesieren.
/Edit


So etwas Ähnliches hat der Fragesteller hier getan. Er hat aus mehreren einzelnen CE-gekennzeichneten Bauteilen einen Computer zusammengebaut. Ohne das Gehäuse müsste das nicht mehr oder weniger legal gewesen sein, als mein Raspi. Aber wegen seines selbst gebastelten Gehäuses soll das auf Seite 1 abgebildete Gerät jetzt illegal in Betrieb gegangen sein?
Darauf wollte ich hinaus. In wie weit ein quasi passives Gehäuse dann wirklich eine EMV Prüfung oder eine CE-Zertifizierung benötigt ist mir aktuell nicht ganz klar. Sofern von Beeinflussungen im Sinne des EMVG auszugehen ist könnte dies der Fall sein.

Allerdings:
Die Leergehäusenorm DIN EN 62208 ist nur hinter der Niederspannungsrichtlinie als Norm zur Bewertung der Konformität mit den Anforderungen der Richtlinie gelistet. Daher sind Leergehäuse nicht mit Bezug auf andere Richtlinien mit dem CE-Kennzeichen versehen.
Sagt z.B. Rittal und die sollten sich mit Gehäusen auskennen.
 
Last edited:
OK, da habe ich noch Nachholebedarf. Ich habe hier im Garten eine solche Schaltsteckdose zersägt.
Damit sind doch dann aber Prüfungen und Zertifizierungen des Produkts durch den Hersteller hinfällig.
Der untere Schuko-Teil wurde abgesägt und durch eine Lüsterklemme ersetzt. Das Ganze wurde in einer Laterne fest verbaut.
Uff, lass das mal lieber von einem Elektromeister überprüfen. Ob hier mit entsprechender Sachkenntnis vorgegangen wurde?
Diese Laterne steht nun schon seit einigen Jahren so dort und kann mittels 433MHz-Fernbedienung geschaltet werden.
Also vorsätzlich, wird ja immer schlimmer.
Muss ich jetzt eine Konformitätserklärung verfassen, ein CE-Zeichen dran kleben (wo ist eigentlich die dafür vorgeschriebene Stelle?), eine eindeutige Seriennummer vergeben und ein Typenschild dafür anbringen?
Darfst du selbst überhaupt nicht! Oder bist du berechtigt, derlei Prüfungen durchzuführen?
Dass ich im Fall von Schäden für meine Konstruktion haften muss, weiß ich selbst. Auf die Isolation im trockenen Innenraum der Laterne ist Verlass, die Laterne ordentlich geerdet und die Brandgefahr da oben in der Laterne... Also trage ich diese Verantwortung gern.
Aber um Haftungsfragen geht es hier nicht. Hier reden wir ja über CE, insbesondere über die Anforderungen nach EMVG.
Und damit ist dir auch bewusst, dass eine Versicherung im Falle eines Brandes nicht für direkte und für Folgeschäden aufkommt. Das kann sehr unangenehm werden.
Pfiffikus,
der nicht will, dass plötzlich ein SEK hier im Garten auftaucht, um das EMVG durchzusetzen :D
Ich denke, solange es hier um Verstöße gegen das EMVG geht, befinden wir uns erst einmal im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass hie ein Sondereinsatzkommando berufen wird.
 
Nein, sofern du die vom Hersteller angegebenen Betriebsparameter (Temperatur, Feuchtigkeit, Belüftung etc. pp.) eingehalten hast ist das doch in Ordnung. Du darfst ja auch eine Wildkamera in dein selbstgebautes Vogelhäuschen einbauen und betreiben.
Solche Fragen wurden beim Themenstarter gar nicht erörtert. Ihm wurde pauschal die Illegalität unterstellt und die Rückgabe seines Meisterbriefes gefordert, ohne sich mit solchen lästigen Fragen zu beschäftigen, die womöglich zu einem entlastenden Ergebnis kommen.
Wenigstens jetzt kommt das zur Sprache.


Darauf wollte ich hinaus. In wie weit ein quasi passives Gehäuse dann wirklich eine EMV Prüfung oder eine CE-Zertifizierung benötigt ist mir aktuell nicht ganz klar. Sofern von Beeinflussungen im Sinne des EMVG auszugehen ist könnte dies der Fall sein.
Letztendlich müsste nicht das Gehäuse, sondern das Gesamtgerät EMV-verträglich sein und notfalls geprüft werden, sofern es nicht naheliegend ist.
Bei einer Ergänzung einer ansonsten legalen Zusammenschaltung von Bauteilen (mein Raspi und die zertifizierten Bauteile des Themenstarters) durch ein Holzgehäuse sollte die EMV-Verträglichkeit des Gesamtkonstrukts im Gehäuse erhalten bleiben.
Wenn Teile des Plastikgehäuses (bei meinen Steckern) entfernt werden, liegt in meinen Augen auch keine Veränderung der EMV-Verträglichkeit vor. Denn die Plastikteile haben gewiss keine Magnetfelder abgeschirmt.



Uff, lass das mal lieber von einem Elektromeister überprüfen. Ob hier mit entsprechender Sachkenntnis vorgegangen wurde?
...
Also vorsätzlich, wird ja immer schlimmer. ...
Ja klar, ich habe den Umbau in vollem Bewusstsein vorsätzlich durchgeführt. Doch in diesem Thema geht es nicht um die Einhaltung der VDE und nicht um Versicherungs- und Haftungsfragen. JoeUser hatte gezielt nach der CE und nach der EMV-Verträglichkeit gefragt. Er meinte, ich hätte die Laterne wegen CE/EMV nicht in Betrieb nehmen dürfen. Und genau darum geht es mir.


Und damit ist dir auch bewusst, dass eine Versicherung im Falle eines Brandes nicht für direkte und für Folgeschäden aufkommt. Das kann sehr unangenehm werden.
Dito. Beim Nachweis einer Unschädlichkeit liegt die Beweislast auf meiner Seite.

Die Laterne steht 8m vom nächsten Gebäude entfernt. Brennen könnte darin höchstens der Rest der Plastik, die ich noch übrig ließ und etwas Isoliermaterial. Die Brennwerte ließen sich nachschlagen oder ermitteln. Damit lässt sich ermitteln, wie viel Wärme/Strahlung maximal entstehen könnte, wenn es in der Laterne brennt. Im Streitfall mit einer Versicherung könnte man dann den rechnerischen Nachweis führen, dass eine solche Konstruktion nicht als Brandursache fürs Gebäude in Frage kommt. Dass es dazu eines langen Atems bedarf, ist mir bewusst.



Pfiffikus,
der nicht umsonst in Physik gut aufgepasst hat
 
Hätte ich mir aber selbst aus ein paar Brettern ein Holzgehäuse zusammengenagelt, natürlich ohne CE-Kennzeichnung, und diese Teile in diesem Gehäuse eingbaut, wäre die Konstruktion dann plötzlich illegal geworden und dürfte nicht in Betrieb genommen werden?
Mit oder ohne Gehäuse spielt hier keine Rolle...

Vom Holz dürfte wenig Magnetismus ausgehen, aber die Nägel können magnetisch sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektromagnetische_Verträglichkeit
Magnetismus ist zwar eine der durch die EMV abgedeckten Störquellen, aber bei Weitem nicht die Einzige und in diesem Thread geht es primär um die elektrischen Störquellen. Erst lesen, dann quatschen...

Fallen die Nägel (auch ohne CE-Symbol) unter EMVG §2(3) Ziffer 2 a und b?
Echt jetzt? Kindergarten?

Doch der §7(2) regelt ja gerade die Ausnahme für betroffene Produkte, dass sie auf Messeständen ohne Prüfung oder eine Labor-Zertifizierung durchaus in Betrieb genommen werden dürfen, Hinweisschild reicht.
(Das impliziert natürlich, dass die Konstruktion sogar schon vor der Messe in der heimischen Werkstatt eingeschaltet und einem Funktonstest unterzogen werden darf.)
Mir wäre neu, dass ein nicht-Messestand ein Messestand ist, also dass Privaträumlichkeiten Messestände sind. Zudem hast Du den letzten Satz des von Dir zitierten Paragraphabsatzes unterschlagen...
Und nein, die Klammer trifft so nicht zu, aber das hatte ich bereits erklärt...

Betroffene, vom EMVG erfasste Geräte dürfen sehr wohl auch ohne Prüfung durch ein zertifiziertes Labor in Betrieb genommen werden, ohne gegen das EMVG zu verstoßen.
Nein!

Gar nicht, muss er noch nicht.
Doch, muss er: https://www.gesetze-im-internet.de/emvg_2016/__1.html

entspricht eben nicht dem Gesetzestext. Aber wenn Du magst, kannst Du ja gerne mal den Paragrafen heraussuchen, der wiederum den §7 einschränkt und den ich übersehen habe. Ich lerne ja gern dazu, ich will ja auch nichts falsch machen.
Doch, es entspricht dem Gesetz. Was Du jetzt die ganze Zeit mit §7 (Messestände) willst, verstehst wohl nichtmal Du selbst...

Diese Laterne steht nun schon seit einigen Jahren so dort und kann mittels 433MHz-Fernbedienung geschaltet werden.
Muss ich jetzt eine Konformitätserklärung verfassen, ein CE-Zeichen dran kleben (wo ist eigentlich die dafür vorgeschriebene Stelle?), eine eindeutige Seriennummer vergeben und ein Typenschild dafür anbringen?
Ja, für diese Laterne musst Du das Alles tun, umgehend!

Pfiffikus,
der nicht will, dass plötzlich ein SEK hier im Garten auftaucht, um das EMVG durchzusetzen :D
Immernoch Kindergarten?

Darauf wollte ich hinaus. In wie weit ein quasi passives Gehäuse dann wirklich eine EMV Prüfung oder eine CE-Zertifizierung benötigt ist mir aktuell nicht ganz klar. Sofern von Beeinflussungen im Sinne des EMVG auszugehen ist könnte dies der Fall sein.
Das Gehäuse als Solches benötigt es nicht, das Gerät mit diesem Gehäuse hingegen schon, da das Gehäuse Bestandteil des Gerätes ist.

Nein, sofern du die vom Hersteller angegebenen Betriebsparameter (Temperatur, Feuchtigkeit, Belüftung etc. pp.) eingehalten hast ist das doch in Ordnung. Du darfst ja auch eine Wildkamera in dein selbstgebautes Vogelhäuschen einbauen und betreiben.
Nope, siehe vorigen Satz. Das Vogelhaus wird allerdings nicht zum Gehäuse der Wildkemera, daher ist das tatsächlich legal (sofern der Datenschutz beachtet wird).

Solche Fragen wurden beim Themenstarter gar nicht erörtert. Ihm wurde pauschal die Illegalität unterstellt und die Rückgabe seines Meisterbriefes gefordert, ohne sich mit solchen lästigen Fragen zu beschäftigen, die womöglich zu einem entlastenden Ergebnis kommen.
Damit muss man sich auch gar nicht befassen, da die CE/EMV vor diesen Themen zum Tragen kommt. Und selbst wenn nicht, ist keine dieser Fragen entlastend für die CE/EMV...

Wenn Teile des Plastikgehäuses (bei meinen Steckern) entfernt werden, liegt in meinen Augen auch keine Veränderung der EMV-Verträglichkeit vor. Denn die Plastikteile haben gewiss keine Magnetfelder abgeschirmt.
Im Streitfall mit einer Versicherung könnte man dann den rechnerischen Nachweis führen, dass eine solche Konstruktion nicht als Brandursache fürs Gebäude in Frage kommt.
Pfiffikus,
der nicht umsonst in Physik gut aufgepasst hat
Aha, dass Stoffe jedweder Art eine dämpfende (aka abschirmende) Wirkung auf Wellen (EMV) haben und dass Deine Laterne durchaus Kurzschlüsse im Gebäude verursachen kann. hast Du im Physikunterricht (8./9. Klasse) dann wohl doch verpasst...
 
Last edited:
Mit oder ohne Gehäuse spielt hier keine Rolle...
In seiner Konformitätserklärung zu Einzelkomponenten (wie einem Mainboard) kann der Hersteller durchaus Umgebungsbedingungen angeben, unter denen die CE-Konformität zugesichert wird. Das können Eigenschaften des Netzteils sein, aber auch des Gehäuses.

Mit Einführung der CE-Pflicht 2008 konnte man im PC-Bereich zwei große Trends beobachten:
  • Netzteile und Peripheriegeräte wurden plötzlich mit jeder Menge Filterkomponenten (Übertrager oder auch Ferritringe) ausgestattet, um das Maß leitungsgebundener Störungen zu reduzieren.
  • Gehäuse (insbesondere aus lackiertem Stahlblech) wurden plötzlich mit jeder Menge scharfkantiger Bronzefedern nachgerüstet, um die Abstrahlung aus Öffnungen bzw. Schlitzen zu reduzieren. Die Federn waren so gebaut, daß sie den Lack durchstoßen konnten
Nur so läßt sich die "Abkürzung" in der Maschinenrichtlinie (ein nur aus CE-zertifizierten Komponenten zusammengesetztes Gerät hat automatisch selbst wieder CE) nutzen.

Heutzutage fließt soetwas in die Produktentwicklun ein und muß in den seltensten Fällen nachgerüstet werden.
 
Ich denke, solange es hier um Verstöße gegen das EMVG geht, befinden wir uns erst einmal im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass hie ein Sondereinsatzkommando berufen wird.
Du erinnerst Dich zufällig an die Funkmeßwagen der Bundespost in den 70er und 80er Jahren? Wenn die vor der Tür standen war es kein Spaß mehr. Nett filmisch aufgearbeitet z.B. hier.
 
In seiner Konformitätserklärung zu Einzelkomponenten (wie einem Mainboard) kann der Hersteller durchaus Umgebungsbedingungen angeben, unter denen die CE-Konformität zugesichert wird. Das können Eigenschaften des Netzteils sein, aber auch des Gehäuses.
Ja, allerdings müssten im Falle eines PC dann alle Hersteller aller Komponenten die exakt gleichen Umgebungsbedingungen definieren und das dürfte wohl sehr sicher auszuschliessen sein ;)

Du erinnerst Dich zufällig an die Funkmeßwagen der Bundespost in den 70er und 80er Jahren?
Die gibt es heute immernoch, sind nur nicht mehr so auffällig ;)
 
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