Das zusammensetzen eines Gesamtsystems aus Einzelkomponenten, die jeweils die entsprechenden Freigaben haben, dürfte nicht das Problem sein. Also weder der PC Bausatz, noch die Bestückung eines NAS Gehäuses mit Festplatten.
Anders würde ich persönlich die Situation beurteilen, wenn man zertifizierte Komponenten in ein selbst gebautes Gehäuse schraubt oder sein eigenes NAS Gehäuse an der Werkbank zusammen schraubt, biegt oder lötet.
Hm. Der Vorgänger von meiner Synologie war ein Raspberry Pi. Angeschlossen waren zwei USB-Festplatten als RAID... Raspi, Festplatten, Netzteile hatten alle eine CE-Kennzeichnung. Dieser Krempel lag über die Jahre lose auf einem Schrank und werkelte zuverlässig vor sich hin. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, war es also legal, das NAS in dieser Form Betrieb zu nehmen.
Hätte ich mir aber selbst aus ein paar Brettern ein Holzgehäuse zusammengenagelt, natürlich ohne CE-Kennzeichnung, und diese Teile in diesem Gehäuse eingbaut, wäre die Konstruktion dann plötzlich illegal geworden und dürfte nicht in Betrieb genommen werden? Vom Holz dürfte wenig Magnetismus ausgehen, aber die Nägel können magnetisch sein. Fallen die Nägel (auch ohne CE-Symbol) unter
EMVG §2(3) Ziffer 2 a und b?
So etwas Ähnliches hat der Fragesteller hier getan. Er hat aus mehreren einzelnen CE-gekennzeichneten Bauteilen einen Computer zusammengebaut. Ohne das Gehäuse müsste das nicht mehr oder weniger legal gewesen sein, als mein Raspi. Aber wegen seines selbst gebastelten Gehäuses soll das auf Seite 1 abgebildete Gerät jetzt illegal in Betrieb gegangen sein?
Du hast schon gelesen, dass dies nur für bestimmte Produktkategorieren vorgeschrieben ist oder im Falle von (vermeintlich) auftretenden Störungen einzeln behördlich angeordnet wird? Schrieb ich aber schon mehrfach...
Gewiss. Habe die Liste der betroffenen Produktkategorien zwar noch nicht gefunden, aber egal.
Für Produkte, die nicht betroffen sind, hätte der Gesetzgeber gar nicht so einen Ausnahmetatbestand ins Gesetz schreiben müssen. Doch
der §7(2) regelt ja gerade die Ausnahme für
betroffene Produkte, dass sie auf Messeständen ohne Prüfung oder eine Labor-Zertifizierung durchaus in Betrieb genommen werden dürfen, Hinweisschild reicht.
(Das impliziert natürlich, dass die Konstruktion sogar schon vor der Messe in der heimischen Werkstatt eingeschaltet und einem Funktonstest unterzogen werden darf.)
Betroffene, vom EMVG erfasste Geräte dürfen sehr wohl auch ohne Prüfung durch ein zertifiziertes Labor in Betrieb genommen werden, ohne gegen das EMVG zu verstoßen.
(Bitte nicht mit Fragen der Haftung oder Versicherung vermischen, denn das hatte JoeUser nicht gefragt.)
Deine Frage
Wie garantierst Du die Einhaltung der EMV/CE?
ist also leicht zu beantworten: Gar nicht, muss er noch nicht.
Diese Zeile
Du darfst das System ohne Prüfung gar nicht in Betrieb nehmen, weder viertel noch halb noch ganz.
entspricht eben nicht dem Gesetzestext. Aber wenn Du magst, kannst Du ja gerne mal den Paragrafen heraussuchen, der wiederum den §7 einschränkt und den ich übersehen habe. Ich lerne ja gern dazu, ich will ja auch nichts falsch machen.
Solange Du für die CE/EMV geradestehst und entsprechend die vorgeschriebene Konformitätserklärung erstellst, das CE-Zeichen in vorgeschriebener Form und Grösse an der vorgeschriebenen Stelle angebrucht, eine eindeutige Seriennummer vergeben und ggf. das Typenschild ausgefüllt/angebracht hast, spricht auch nicht viel dagegen... Vorausgesetzt die Produktkategorie erfordert keine zertifizierte Vorabprüfung...
OK, da habe ich noch Nachholebedarf. Ich habe hier im Garten eine solche Schaltsteckdose zersägt.
Der untere Schuko-Teil wurde abgesägt und durch eine Lüsterklemme ersetzt. Das Ganze wurde in einer Laterne fest verbaut.
Diese Laterne steht nun schon seit einigen Jahren so dort und kann mittels 433MHz-Fernbedienung geschaltet werden.
Muss ich jetzt eine Konformitätserklärung verfassen, ein CE-Zeichen dran kleben (wo ist eigentlich die dafür vorgeschriebene Stelle?), eine eindeutige Seriennummer vergeben und ein Typenschild dafür anbringen?
Dass ich im Fall von Schäden für meine Konstruktion haften muss, weiß ich selbst. Auf die Isolation im trockenen Innenraum der Laterne ist Verlass, die Laterne ordentlich geerdet und die Brandgefahr da oben in der Laterne... Also trage ich diese Verantwortung gern.
Aber um Haftungsfragen geht es hier nicht. Hier reden wir ja über CE, insbesondere über die Anforderungen nach EMVG.
Pfiffikus,
der nicht will, dass plötzlich ein SEK hier im Garten auftaucht, um das EMVG durchzusetzen