Ja natürlich! Aber sofern Verstöße festgestellt wurden, konnte doch maximal die Einziehung der verursachenden Quellen durchgeführt werden. Also das Äquivalent zu „Gefahr in Verzug“. Bis zu einem SEK Einsatz ist es dann aber noch ein Stück.Du erinnerst Dich zufällig an die Funkmeßwagen der Bundespost in den 70er und 80er Jahren? Wenn die vor der Tür standen war es kein Spaß mehr. Nett filmisch aufgearbeitet z.B. hier.