[Diskussion] Zu Google-Analytics bekennen

Thorsten

SSF Facilitymanagement
Staff member
"Lieber Besucher, bitte bedenken Sie das bei dem Besuch dieser Website Ihr Surfverhalten, Ihre Favoriten, Unterwäschebestellungen und eMailkontakte zu Ihrer persönlichen Sicherheit gespeichert werden."

Mit freundlichen Grüßen
W.Schäuble
 
Die spannende Frage ist jetzt, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sein können. Hier gibt es nun verschiedene Urteile.
Meine Meinung:
  • Wenn es personenbezogene Daten sind, dann kann man Google Analytics (oder auch jeden anderen Tracking-Service) nur nutzen, nachdem der User eingewilligt hat. siehe §12 TMG
  • Hinzu kommt, dass diese Einwilligung protokolliert werden muss. siehe §13 TMG
Von demher könnte man meinen Google Analytics ist eine echte Abmahnfalle. :eek:

Nun sieht es aber ein Amtsgericht so, dass die bewertete IP-Adresse gerade nicht als personenbezogene Daten gelten.
Somit gilt das alles nicht. Tja, wer will kann es also drauf ankommen lassen. :cool:
 
Ich geh auf Nummer sicher und verbanne gerade GA aus all meinen Projekten :D das wären wohl oder übel Abmahnungen im 2stelligen Bereich wenn sich ein Wannabeanwalt über mich stürzt.
 
Ich weiß nicht, GA funktioniert doch "fast" wie jeder andere Counter, es kann nur n bisschen mehr :)
 
Das Problem ist einfach was fuchzga bereits angesprochen hat: die gewaltige Rechtsunsicherheit im Internet.
So urteilt jedes Amts-/Land-Gericht unterschiedlich und keiner kann sich momentan nur auf ein Urteil verlassen. Das Schlimme ist, daß die zu entscheidenden Richter häufig nicht ausreichend Ahnung von der technischen Materie haben und sich daher auf (teilweise minderwertige) "Sachverständige" berufen.

Einen Pluspunkt kann man sich halt dadurch ergattern, daß man zumindest versucht auf dem laufenden zu bleiben und so sein Engagement zeigt.

huschi.
 
Was genau machst DU jetzt Huschi? Setzt du einen Hinweis auf die Seite?

EDIT: Und kann das ins Impressum oder wohin?
 
Last edited by a moderator:
Da streiten sich dann auch wieder die Geister.
Reicht ein Hinweis im Impressum, muss es sofort auf der Seiet sichtbar sein, muss man bevor man die eigentliche Seite betritt sichtbar sein?
 
Im Artikel steht der Rat "an populärer Stelle". Da man ein Impressum führen muß, halte ich dies für populär genug.

Was ich konkret meine ist der alte Anwalts-Spruch:
Wer vorm Richter steht und gefragt wird "Was haben Sie dagegen getan?" steht mit "Nichts!" immer am schlechtesten da.

huschi.
 
Die Frage die ich mir gerade stelle ist, ob das Impressum eine Prominente Stelle für sowas ist, oder ob man nicht gleich neben den Impressumslink noch nen Link setzt, der dann Datenschutz heisst.
 
Kann man das Impressum und den Datenschutz nicht auf einer Seite bringen?

lg Basti

PS: Welchen "Spruch" empfehlt Ihr? Auch mit Verweis auf das TMG?
 
IMHO kann man Datenschutz und Impressum ruhig auf eine Seite bringen.
Diese Seite muss ja nicht "Impressum" heissen, kann auch "Anbieterinformationen nach TMG" oder so benannt werden.
Da könnte man dann seine Kontaktdaten und noch diverse weitere Informationen mitteilen...
Den Link zu konkreten Paragraphen im TMG würde ich vermeiden. Sowas könnte auch negativ ausgelegt werden.

Den Link im News-Post von huschi fand ich recht gut, hier wird empfohlen sich an die Nutzungsbedinungen von Google zu halten. Ergo würd ich einfach den Text übernehmen, wie Google es vorschlägt.
 
Ich finds einfach nur traurig dass man sich im Netz mittlerweile gar nichts mehr trauen kann...
 
@fruchttiger:
Bitte diesen Diskussions-Thread beachten.

Klar kann man das Paranoia nenne. Aber die Rechtsunsicherheit ist definitiv vorhanden. Und nicht nur bei uns, sondern auch bei den Richtern, Staatsanwälten und den Anwälten.
Und die Frage: "Haben Sie davon gewußt?" mußt Du jetzt mit "Ja." beantworten.
Die zweite Frage "Was haben Sie daraufhin getan?" ist mit "Ich hielt das alles nur für Paranoia." falsch beantwortet. ;)

Egal ob Paranoia oder nicht, egal ob diese Bundesregierung es irgendwann mal schaft die Abmahnungen einzudämmen (Vorschläge liegen auf dem Tisch), egal ob sich Richter endlich mal weiterbilden und das technische Verständnis aufbauen. Das Risiko, daß ich als Webmaster irgendwann mal eine rote Karte sehen, ist zu hoch um meine Hände in den Schoss zu legen und es einfach abzuwarten. Ich will dann wenigsten Einspruch einlegen können mit der Begründung, ich hab doch mein Bestes getan.

huschi.
 
Hallo!
Langsam aber sicher stellt sich wohl die Frage, wann unsere Bundesregierung denn meint, mal zu einer verbindlichen Entscheidung zu kommen. Denn Google Analytics – oder jeder andere gleichgelagerte Dienst – ist ja nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen gibt es die Bemühungen um Speicherung von Daten auf Vorrat.

Außerdem halte ich es für falsch, dies nur bei Einsatz von externen Monitoring Diensten publik zu machen. Schließlich kann ich mit der Auswertung der Webserver Logfiles zumindest ähnliche Ergebnisse erzeugen.

mfG
Thorsten
 
Schließlich kann ich mit der Auswertung der Webserver Logfiles zumindest ähnliche Ergebnisse erzeugen.
Aber gerade um diesen Unterschied geht es ja hier:
Die Datenhaltung auf dem eigenen Server ist mit einem kurzen Satz erklärt und die IPs der Logfiles fallen unter die normalen deutschen Gesetzte bzgl. der Datenhaltung.
Aber mit Google-Analytics werden die Daten auf Servern gesammelt, die in der USA stehen. Dies macht einen wesentlichen Unterschied, da sich die Daten und die Aufsicht darüber dem deutschen Gesetzt entziehen.
Das Ganze dient natürlich nur dem Schutz des Bürgers. :(

huschi.
 
Hallo!
Wobei ich nicht glaube, dass es hier wirklich um den Standort der Server geht. Schließlich könnte man das Server Support Forum auch in Indien hosten - ändert aber nichts daran, das gewisse Aspekte des Betriebs unter die deutsche Rechtssprechung fallen.

Auf der anderen Seite weis ich im Zweifel überhaupt nicht, welcher Art und in welchem Umfang Google die gewonnenen Daten verwertet. Hier werden gewisse Angaben von Google selbst gemacht, die aber mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Verknüpfen, verwerten und verarbeiten kann sie aber nur Google. Ich komme als Nutzer von Google Analytics nur mit den fertig aufbereiteten Berichten in Berührung.

Zum Thema Datenschutz kann ich (auf Analytics bezogen) die Informationen nur 1:1 weiterreichen:
Google Analytics TOS said:
„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.“
mfG
Thorsten
 
Wenn der Besucher auf den Reiter "Datenschutz" oder an "ähnlichen prominenten" Stellen klickt/liest, ist es nach TMG schon zu spät (Soweit ich es verstanden habe).
Theoretisch müsste vor dem Seitenbesuch eine Seite erscheinen lassen, wo der Benutzer sein Einverständnis abgibt. Und nicht nur nach Eingabe der Domain in die Adressleiste des Browsers, sondern für alle Seiten die Verlinkt seien könnten. Ausserdem müsste ich die Logfiles meines Servers deaktivieren, wenn ich die Besucher nicht vorher informiere.

Herr Rechtsanwalt Max-Lion Keller (magnus.de) schreibt ja selbst:
Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht[...]
Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern;[...]

Wenn es also im Einflussbereich des Besucher liegt, ob seine Daten gelogt werden oder nicht, warum soll ich als Webmaster dafür haften?

Ich werde den Teufel tun und den Text von Herr Rechtsanwalt Max-Lion Keller kopieren. Damit bestätige ich indirekt, das er Recht haben könnte. Ausserdem garantiert mir Herr Rechtsanwalt Max-Lion Keller, dass wenn ich sein Text 1:1 übernehme, das er anscheinend aus Nächstenliebe kostenlos zur Verfügung gestellt hat, auch dafür Mithaftet wenn sein Text unwirksam wäre?
 
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