Naja dann kann ich mir dies wohl in die Haare schmieren?
Nicht unbedingt, aber Du willst Dir das bestimmt nicht antun...
Nur so als Vorgeschmack hier ein paar relevante Punkte wenn Du das
nicht im privaten Rahmen machen willst:
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Rechtsgeschäft - Wikipedia
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Geschäftsfähigkeit - Wikipedia
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Willenserklärung - Wikipedia
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Gewerbeanmeldung - Wikipedia
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Umsatzsteuer (Deutschland) - Wikipedia
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Intrastat - Wikipedia
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Umsatzsteuergesetz (Deutschland) - Wikipedia
Und noch ein paar Klarstellungen..
1. Nur dass keine Steuern (wegen Geringfuegigkeit oder innergemeinschaftlichem Handel) zu entrichten sind befreit nicht von einer Meldepflicht.
2. Eine UstIdentNr. ist nicht zu verwechseln mit eine ordinaeren Steuernummer; Der innergemeinschaftliche Handel bedarf der UstIdentNr., es kann zwar UST.-frei geliefert werden, es ist aber dennoch eine IntraStat zu fertigen. Auch davon kann man befreit werden, aber halt auch erst nach "Meldung".
3. Neben der Umsatzsteuer die der Gewerbetreibende als Erfuellungsgehilfe von Vater Staat vereinnahmt und abfuehrt gibt es auch noch die Einkommenssteuer auch wenn letztendlich keine anfaellt zieht auch hier 1, man muss sich halt melden und dazu Erklaeren", das gilt auch fuer die UST. im nicht innergemeinschaftlichen Handel.
4. Im Zusammenhang mit "Rechtsgeschaeft" und "Geschaeftsfaehigkeit" bitte auch den Begriff der Willenserklärung beachten. Ohne die kein Vertrag. Also "nicht ohne meine Eltern".
5. Um die Gewerbeanmeldung als solches wird auch kein Weg herum fuehren, der Text hier scheint die Dinge gut auf den Punkt zu bringen
http://www.s-a-ve.com/faq/Gewerbeanmeldung.txt (man beachte dort das Wort "Ordnungswidrigkeit").
Soweit erstmal ...
Und? Hast' noch Lust 'drauf?->
Ciao,
Mercy.