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Bekannte Schadensersatzforderungen in Folge gehackter Webseiten?

sushlik

New Member
Hallo,

eine kompromittierte Webseite ist ja nicht nur für Webmaster und Besucher potenziell ärgerlich. Solche Seiten könnten Viren und andere Malware auch per Mail oder als Teil eines Botnetzes verbreiten, nicht wahr?

Und in dem Fall drohen dem Inhaber Schadensersatzklagen durch derart geschädigte Dritte. So zumindest meine Überlegung. Meine Frage an Euch:

Ist das denn so auch tragbar?
Kann mir jemand bekannte Fälle nennen, bei denen entsprechend geschädigte Dritte gegen die Seiten-Inhaber erfolgreich Schadensersatzklagen durchgesetzt haben (mit Quell-Angabe)? Ich finde hierzu leider nichts im Netz.

Bin für jedes Feedback und Hinweis sehr dankbar :)

Schönen Gruss von
Sascha
 
Natürlich kann jemand zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen.
Daten solcher Zivil-Prozesse werden doch nicht ins Internet gestellt!

Weiteres zu Schadensersatz:
§§ 249 ff. BGB
§ 823 Abs. 1 BGB
 
Zivilprozesse sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich? Das erklärt einiges...
Mich würde es auch interessieren, um mal die Praxis mit der Theorie zu vergleichen zu können.
 
In meinen 14 Jahren als Webhost-Administrator ist mir kein einziger Fall aus eigener Erfahrung bekannt wo ein Webseitenbetreiber durch einen geschädigten Dritten verklagt wurde. Dass Webmaster und Webhoster von ihren eigenen Kunden/Auftraggeber verklagt wurden, ja. Jede Menge Untersuchungen durch Kriminalpolizei, Europol/Interpol, ja. Aber dass tatsächlich ein indirekt Geschädigter (Banken, ...) oder ein direkt Geschädigter (Pishing-Opfer, ...) den Betreiber verklagt hat ist mir aus eigener Erfahrung nicht bekannt.

In aller Regel werden die Anwälte vermutlich davon abraten weil es in fast allen Fällen praktisch unmöglich sein wird eine grobe Fahrlässigkeit nach zu weisen was Resultat ungewiss werden und Forderungsmass schrumpfen lässt. Ich bin mir sicher dass es dennoch eine ganze Reihe Fälle geben wird, wie diese aber ausgegangen sind und ob es ausser saftigem Stundenlohn für Anwälte sinnvoll war ist wie @GwenDragon angibt nicht bekannt. Es geistern ständig böse Geschichten durchs Internet aber ob diese wohl nicht öfter von einem modernen Grimm stammen denn aus der Realität?
 
Der wichtigste Punkt hierbei ist wohl - Vorsätzlich oder Fahrlässig. Dass eine Webseite gehackt wird kann immer einmal passieren, wenn man aber Schadenersatz geltend machen will, muss man

A - einen Schaden nachweisen (hier wird es meistens schon schwierig)
B - Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen (gerade in der IT Welt gleichermaßen schwierig)

Meine persönliche Meinung, schade für die Zeit hier zu versuchen, Schadenersatz geltend zu machen. Mir ist hier auch kein Fall bekannt wo das jemand einmal versucht hätte.
 
Moin
Und in dem Fall drohen dem Inhaber Schadensersatzklagen durch derart geschädigte Dritte.
Das Problem sind regelmäßig nicht die Schadenersatzklagen von Geschädigten (s.o.).
Viel relevanter sind die sonstigen Kosten, die entstehen können.

Jeder Vorfall verursacht auf deiner Seite erst mal Aufwand. Und das kommt meistens nicht dann, wenn das eingeplant ist.
Du hast also in jedem Fall erst mal einige Nachteile, die ich auch als Schaden einstufen würde.

Wenn dein System für strafrechtlich relevante Dinge missbraucht wurde, must Du mit Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme deiner IT-Infrastruktur zu Hause und im RZ (Schadenersatzforderung deines Providers) rechnen.
Der Schaden, der dadurch verursacht werden kann ist meist höher als eventuelle Schadenersatzforderungen durch Geschädigte.
 
@DeaD_EyE Ich habe geschrieben:
Daten solcher Zivil-Prozesse werden doch nicht ins Internet gestellt!
Was definitiv richtig ist.
Wenn du unter Öffentlichkeit verstehst, dass von Gerichten alles juristisch bekannt gemacht und im WWW archiviert wird, unterliegst du einem Irrtum.
PS: Das Internet ist ein öffentlicher Raum.
Davon habe ich nicht gesprochen.
Und deine gefühlte Realität ist nicht die der Juristen.

Aber du kannst mir gern sagen woher du das hast, dass Zivilprozesse in die Öffentlichkeit gehören.

Oder wolltest du mal wieder jemand veräppeln? Dann haste es geschafft.
 
Aber du kannst mir gern sagen woher du das hast, dass Zivilprozesse in die Öffentlichkeit gehören.

Ich habe es angenommen. Man kann ja auch Prozessbeobachter sein, solange das Verfahren öffentlich ist.
Es gibt Verfahren, bei denen die Öffentlichkeit auch ausgeschlossen ist.

Jedenfalls wäre so ein Verfahren im öffentlichen Interesse, geht die Öffentlichkeit etwas an und sollte auch für immer öffentlich zugänglich Archiviert werden.

Wir können ja noch weiter darüber diskutieren ob es sinnvoll ist oder nicht.

Mich interessiert aber nur eine Sache: Wie viele Prozesse gab es jemals aufgrund von grob fahrlässigen Datenverlusten.
Bisher konnte niemand etwas liefern, keine Aktennummer und kein Bericht aus der Zeitung.

Also nehme ich an, dass es kaum Verfahren gibt.
Ich habe selber nichts auf Anhieb gefunden.

Also ist auch meine Vermutung mit Wahrscheinlichkeit Richtig, dass man mit Rechtsbruch durchkommt, da es kaum Kläger gibt.
 
Öffentliches Verfahren heisst nicht automatisch öffentliches Urteil.
Desweiteren gibt es keine Veröffentlichungspflicht für Urteile.

Deine Frage ist beim BMJ besser aufgehoben...
 
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