Ziemlich neu

Nein, eine Privatkopie ist es nur dann, wenn ich gleichzeitig das Original legal besitze und die Kopie ausschliesslich nur von mir selbst genutzt wird.

An welcher Stelle steht das im Gesetzestext? Vielleicht bin ich einfach blind.

Mein Tipp: Mach das mit dem Server, aber lass das mit dem Teilen von "Raubkopien". Versucht lieber etwas sinnvolles damit anzufangen (z.B. internes Wiki). Das kommt bei den Lehrern letztendlich noch viel besser an. Die können sehen, was gemacht wird und es hat auch noch didaktischen Wert.
 
Eine Veröffentlichung in öffentlichen Schulen ist bereits dem Namen nach nicht privat sondern öffentlich und somit hier illegal.
Eine Veröffentlichung in privaten Schulen ist gemäss §53 UrhG grundsätzlich gewerblich und somit ebenfalls illegal.

Genau das ist doch der entscheidende Punkt. Solange es nicht veröffentlicht wird, auch nicht innerhalb der Schule... You know?

Es darf eben kein in der Schule öffentlicher Server sein.
 
Da eine Schule allerdings eine öffentliche Einrichtung ist, ja, auch eine Privatschule ist als solches eine öffentliche Einrichtung, gibt es dort keinen "privaten Raum" (Raum nicht wörtlich).
 
"Veröffentlicht" im Sinne des Gesetzes ist ein Werk bereits, wenn ich es Dritten zur Nutzung zur Verfügung stelle, oder es öffentlich vorführe.
Die sehr wenigen Ausnahmeregelungen sind im UrhG ganz klar formuliert, alles Andere ist verboten.

Das UrhG ist eine quasi eine Firewall mit Default-Block-Policy: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
 
"Veröffentlicht" im Sinne des Gesetzes ist ein Werk bereits, wenn ich es Dritten zur Nutzung zur Verfügung stelle, oder es öffentlich vorführe.

Aiaia, jetzt sind wir aber mitten drin im gefährlichem Halbwissen..

$6 UrhG said:
Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.

Veröffentlicht ist das Werk sowieso schon. Sonst hätte ich es dem Autor vom Schreibtisch stehlen müssen.
 
So wie ich das verstehe will er darüber Hausaufgaben teilen. Da die Schüler in dem Fall selber Urheber sind (oder auch der Lehrer, wenn er die Aufgaben erarbeitet hat) sollte das ok gehen.

Für die paar Daten dürfte ein Raspberry-Pi mit USB-WiFi-Dongle und einer nicht ganz kleinen SD-Karte völlig ausreichen. Oder ein WRT-Router mit USB-Stick als Datenspeicher. Unter der URL im Surftip sieht man einen TP-Link MR3020 der das fährt. Diesen Router bekommt man bei Amazon für 30EUR.

Surftip: http://wiki.daviddarts.com/PirateBox_DIY
 
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Aiaia, jetzt sind wir aber mitten drin im gefährlichem Halbwissen..



Veröffentlicht ist das Werk sowieso schon. Sonst hätte ich es dem Autor vom Schreibtisch stehlen müssen.
Wenn ich also Deine privaten Nacktfotos von Deinem Smartphone kopiere und ohne Dein Wissen auf meinem Server öffentlich verfügbar mache, dann ist das also keine Veröffentlichung, da mir ja Deine Zustimmung fehlt?

Oder wenn ich Deine peinlichen Partyfotos von Deinem "Nur Freunde"-Facebook-Album kopiere und ohne Deine Zustimmung auf meinem Server öffentlich verfügbar mache, dann ist das also keine Urheberrechtsverletzung, da Du die Fotos ja "nur Freunden" zugänglich gemacht hast und nicht der Öffentlichkeit?

Sicher?
 
Wenn ich also Deine privaten Nacktfotos von Deinem Smartphone kopiere und ohne Dein Wissen auf meinem Server öffentlich verfügbar mache, dann ist das also keine Veröffentlichung, da mir ja Deine Zustimmung fehlt?
Im urheberrechtlichen Sinne ist das keine Veröffentlichung, korrekt.

Oder wenn ich Deine peinlichen Partyfotos von Deinem "Nur Freunde"-Facebook-Album kopiere und ohne Deine Zustimmung auf meinem Server öffentlich verfügbar mache, dann ist das also keine Urheberrechtsverletzung, da Du die Fotos ja "nur Freunden" zugänglich gemacht hast und nicht der Öffentlichkeit?
Schwierige Frage, weil man Fotos auf Facebook ja auch gegenüber Facebook, und nicht nur für seine Freunde, zugänglich macht. Außerdem greifen da zusätzlich die AGB von Facebook. Daher eher ein schlechtes Beispiel.

Eine Urheberrechtsverletzung ist es hin wie her, ob nun mit oder ohne Veröffentlichung.
 
Um die Urheberrechte geht's doch gar nicht ...

Es geht um die technische Umsetzung - was dann damit passiert liegt in seiner Verantwortung.
 
was dann damit passiert liegt in seiner Verantwortung.
Sofern er denn schon alt genug ist, ansonsten sind seine Eltern verantwortlich.
Zusätzlich ist die Schulleitung und der Schulträger verantwortlich, da die Rechtsverstösse in deren Zuständigkeitsbereich geschehen.

Der Rattenschwanz ist hier verdammt lang und das nur, weil ein paar Kids die Konsequenzen ihres Handelns nicht überblicken.

Im günstigsten Fall zahlen die Schüler / ihre Eltern ein paar tausend Euro Schadenersatz.
Im ungünstigsten Fall geht dafür jemand ins Gefängnis und eine Handvoll Leute verlieren ihren Job.

Das ist kein Spass um den es hier geht, da muss die technische Lösung nunmal zurückstecken. Nicht Alles was technisch machbar ist, ist auch legal oder sinnvoll. Lernt doch selbst der typische CDU-Wähler äh Neuländer gerade beim NSA-Skandal.
 
Wenn ich also Deine privaten Nacktfotos von Deinem Smartphone kopiere und ohne Dein Wissen auf meinem Server öffentlich verfügbar mache, dann ist das also keine Veröffentlichung, da mir ja Deine Zustimmung fehlt?

Oder wenn ich Deine peinlichen Partyfotos von Deinem "Nur Freunde"-Facebook-Album kopiere und ohne Deine Zustimmung auf meinem Server öffentlich verfügbar mache, dann ist das also keine Urheberrechtsverletzung, da Du die Fotos ja "nur Freunden" zugänglich gemacht hast und nicht der Öffentlichkeit?

Sicher?

Mal abgesehen vom Urheberrecht greift bei diesem Beispiel noch das Persönlichkeitsrecht. Selbst wenn man jemanden anderes als Urheber das Foto nur zeigt, kann es schon eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Fotografierten sein.

Aber das schweift schon zu weit vom Thema ab.

Bei der Diskussion sieht man, dass es verschiedene Auffassungen von "öffentlich" gibt.

PS: Es wäre schön, wenn sich der OP nochmal klar dazu äußert. Ich denke mal, dass mein Vorschlag bei den Lehrern sicherlich gut ankommen wird. Was bringt es denn irgendwelche Dateien oder z.B. Hausaufgaben auf dem Server zu teilen? Ich sehe da keinen Sinn. Besser wäre z.B. eine Projektorientierte Arbeit, die z.B. im internen Wiki ausgearbeitet wird.
 
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@TE: Vielleicht reicht ja auch eine Schachtel voll billige USB-Sticks. ;)

@Alle: Ich glaube ihr macht echt ne Mücke zum Elefanten. Ich glaube ich habe im OP rausgelesen, dass das ne Insel sein soll ohne externe Anbindung für eine abgeschlossene Nutzergruppe. In dem Fall ist es relativ unwahrscheinlich, dass man sich irgendwelche Probleme einfängt.
 
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@Alle: Ich glaube ihr macht echt ne Mücke zum Elefanten. Ich glaube ich habe im OP rausgelesen, dass das ne Insel sein soll ohne externe Anbindung für eine abgeschlossene Nutzergruppe. In dem Fall ist es relativ unwahrscheinlich, dass man sich irgendwelche Probleme einfängt.
Dürfte der Vater von Hänschen anders sehen, schliesslich ist er Jurist...
Oder das Teil fällt versehentlich herunter und die Versicherung hakt nach, warum das Teil überhaupt dort stand...
Oder ein Klassenkamerad wird gemobbt und verpfeift seine Mobber...
Oder es gibt einen Schüler-/Lehrerwechsel und dem/der passt das nicht...
Oder irgendjemand verplappert sich am falschen Ort...
Oder, oder, oder... Es fliegt irgendwann auf und dann ist die K*cke am Dampfen.
 
Da ist die Schachtel mit den USB-Sticks doch besser.

Naja, bei uns wurden ganz früher auf dem Schulhof Drogen konsumiert, Zigaretten geraucht und Raubkopien verkauft und das war nur die Realschule. Die Hauptschüler sind noch bewaffnet. Da traut sich keiner mehr hin..

Jetzt kommt da jemand mit einer ganz tollen Idee um wirklich irgendwas sinnvolles zu machen und wir verderben ihm den Spaß, weil wir direkt davon ausgehen, dass er eine neue Privat-Videothek in der Schule eröffnen will :-D
Dabei hat sich der OP wirklich nur sehr Schwammig geäußert.

Der stellt hier nie wieder eine Frage.
 
<OT>
Dabei hat sich der OP wirklich nur sehr Schwammig geäußert.
Zeile fünf seines ersten Posts ist schon recht eindeutig, insbesondere in Verbindung mit der Altersgruppe des Schüler.

Der stellt hier nie wieder eine Frage.
Soll man deshalb erhebliche rechtliche Konsequenzen verschweigen und stumpf (strafbare) Beihilfe leisten?
Definitiv Nein! Wem das nicht passt, der kann sich ja bei Thorsten darüber beschweren und um meine Sperre bitten.

Ich könnte auch meiner Bürgerpflicht nachkommen und hier Jeden wegen Beihilfe anzeigen, der bei derart offensichtlich illegalen Vorhaben hilft. Wäre Euch das lieber? Wohl kaum...
</OT>
 
Ich könnte auch meiner Bürgerpflicht nachkommen und hier Jeden wegen Beihilfe anzeigen, der bei derart offensichtlich illegalen Vorhaben hilft. Wäre Euch das lieber? Wohl kaum...
Doch, das fänd ich geil! Den Spaß würde ich mir mit Freude gönnen, ich liefere auch gern noch entsprechende Infos in einem Folgebeitrag um dem TE aktiv zu helfen.
Joe, deine Kritik wirklich in Ehren, Du weisst ich stimme Dir meistens zu. Aber nu lass mal die Kirche im Dorf ;)

Gruß Sven
 
Ich möchte euch ja nicht den Spaß an der juristischen Auseinandersetzung mit einer eigentlich technischen Frage nehmen, aber ich erlaube euch auf ein klitzekleines Detail hinzuweisen: Der Threadersteller schrieb, er ist Schüler der 3ten Klasse einer HTL. Nun ist HTL (Höhere Technische Lehranstalt) wohl der entscheidende Hinweis - er ist nicht in DE sondern hier im guten Österreich zuhause. Da er in der 3ten Klasse ist, ist er (sofern er nicht eine Klasse wiederholt hat) außerdem noch nicht volljährig.

Folglich ist die deutsche Rechtslage völlig irrelevant.

Für AT würde ich die Situation folgendermaßen einschätzen:

1. wenn er den Segen des Klassenvorstandes hat, dann ist das ein guter Anfang. Die physische Aufstellung der Hardware wurde dann wohl geduldet, ebenso der Stromverbrauch.

2. Ich teile eure Meinung, dass der Klassenvorstand wohl nicht an drohende Urheberrechtsverletzungen dachte - der "Segen" gilt wohl nur für das tauschen von urheberrechtlich unbedenklichen Material, d.h. Unterrichtsmaterialien, PDFs etc...

3. Das Urheberrecht benötigt zur Ausübung des Rechts auf Privatkopie (sowas haben wir auch hier in AT) im Gegensatz zu Deutschland keine "legale Vorlage". Woher die Materialien stammen ist also egal (ACHTUNG: das betrifft nur Texte/Bücher und Musik - bei Software gibt es kein Recht auf Privatkopie!).

4. Im Gegensatz zum deutschen Urheberrecht ist die österreichische Privatkopie auch nicht an eine maximale Anzahl von Vervielfältigungen gebunden. Eine Schulklasse mit z.B. 25 Schülern kann durchaus im Klassenzimmer 25 Privatkopien eines PDFs welches eigentlich urheberrechtlich geschützt ist anfertigen. Auch eine MP3 kann legal 25 mal im Klassenzimmer geteilt werden. Was freilich nicht geschehen darf ist, dass die Materialien über diesen Server/NAS irgendwie auch im Internet angeboten werden. Das wäre - wie in Deutschland auch - eine klare Urheberrechtsverletzung und würde rechtliche Folgen haben.

5. nochmals die Wiederholung des Hinweises: Das Austauschen von lizenzpflichtiger Software über dieses NAS/Server ist NICHT erlaubt, da für Software kein Recht auf Privatkopie besteht.

Um wieder technisch zu werden:
Ich würde eigentlich GAR KEIN NAS oder Server kaufen.

Installiert euch auf all euren Notebooks einfach BTSync
http://labs.bittorrent.com/experiments/sync/win-download.html

Einfach einen Ordner freigeben, der wird dann auf alle eure Notebooks gesynct. Wenn jemand etwas in den Ordner reinlegt haben es wenige Sekunden später alle. Wer nicht da ist bekommt das Material sobald er wieder in der Klasse (im gleichen LAN) online geht.

Denke das ist perfekt für euren Bedarf und kostet nichts.

Einzig das "Rechte vergeben" ist nicht ganz so straight forward. Man kann aber freilich mehrere Ordner verwenden. Um den Ordner mit jemanden zu teilen generiert man einen Schlüssel. Diesen Schlüssel muss man weitergeben - der, der den Schlüssel hat, kann sich hinzufügen. So würde man für ein Projekt an dem z.B. nur 4 Schüler mitmachen einfach einen neuen Ordner anlegen, diesen mit einem neuen Schlüssel freigeben und z.B. per Email diesen Schlüssel an die 3 anderen Schüler weitergeben.
 
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