Ich denke, es wird auf der falschen Ebene Stunk gegen das Gesetz gemacht. Das Volk findet sowas gut und plappert es nach, ohne selber nachzudenken.Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Mehr liest Otto Normalbürger gar nicht und unterzeichnet fleissig... weil es auch so bequem von der Couch aus geht und gegen Kinderpornos sind wir ja alle, oder etwa nicht!?! Gegen Grundgesetzwidriges sind wir auch alle.1. Der Vorschlag der Bundesregierung zur Einrichtung von Internetsperren ist nutzlos und grundgesetzwidrig.
2. Die Unterstützer der Petition sind gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie.
Dann hast du das richtig erkanntich kann aus deinem Post kein wirklich Pro oder Kontra für die Petition erkennen!
Da die BKA Liste geheim ist(sein wird), sind das nur Mutmaßungen.Es gibt schon jetzt 100te Seiten die auf der Verbotliste stehen und nicht mal was mit Pornografi am Hut haben... das mal am Rande !
Quelle: CDU-Wahlprogramm: Zensursula 2.0 und Internetentzug für ertappte Raubkopierer | Basic Thinking BlogThomas Strobl said:Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wo es angesichts der geringen Schwere von Straftaten vertretbar ist, soll eine Selbstregulierung greifen. Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren.
Hurra! Jetzt holen wir mal zum Rundumschlag aus:
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