WoW CD-4 Kaputt

Sinepp

Registered User
Hallo Leute,

heute mal ein ganz anderes Thema. Meine WoW CD-4 ist kaputt...gerade gekauft. Aber nicht in München wo ich wohne sondern in Marburg an der Lahn. Genialerweise in keiner Kette und den Bon weggeworfen...hatte bisher noch nie eine kaputte CD. Nun, ich habs über emule versucht, aber das was da rauskommt produziert ebenfalls Fehler.

Kann mir einer von Euch die 4. CD als ISO zur Verfügung stellen (ich kann auch einen FTP account als Upload dafür anbieten). Dem- oder derjenigen würde ich als Aufwandsentschädigung 5 Euro anbieten.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße
Sinepp
 
Also Blizzard tauscht GERNE die CD aus. Nur 10$ in einen Umschlag stecken mit der defekten CD und gut ist. Aber leider ist daran garnichts gut, denn erstens dauert das zwei bis drei Wochen und kostet 10$.

Das Thema mit der Raubkopie...letzten Endes kann ich mit einer CD nicht spielen, bräuchte ich alle 5 wären das 25 Euro und 5 Euro mehr als bei Amazon neu und WoW läuft ohnehin nur mit CD Key - und der ist zum Glück aufgedruckt und nicht digital irgendwo abgelegt... :)

Ich weiß es selber nicht inwieweit es sich um eine Raubkopie handeln würde, glaube aber eher weniger. Ich wäre trotzdem froh, wenn sich jemand in dieser rechtlichen Grauzone erbarmen würde. Bitte PM, dann bleibt demjenigen etwas Anonymität. Kommt bis...hm, zwei Tage nichts zustande schicke ich es ein. 2-3 Wochen ohne PC-Spielen ist vielleicht mal heilsam....oder CS-S muss dran glauben.

Danke trotzdem schonmal für die Ideen...

Grüße
Sinepp
 
Ich habs. Das ist digitale Nachbarschaftshilfe. Sonst würde ich ja auch runter gehen zu meinem Nachbarn (wenn der wüsste wo man nen PC angschaltet und WOW zocken würde), mir die CD leihen, davon installieren und wieder zurückgeben.

D.h. ich verpflichte mich hiermit die CD lediglich für die Installation zu nutzen und anschließend die Kopie, die lediglich als Ersatz für meine defekte CD für den Zeitraum der Installation dienen soll im Anschluss zu löschen.

Sollte dieses Ansinnen illegal sein, so möge ein kundiger das hier schreiben oder den Thread löschen.

Merci,
Sinepp
 
Ich habe auch keine wirkliche Ahnung aber ich würde so argumentieren:
Du hast für ein Produkt bezahlt und hast es legal erworben.
Wenn du dir jetzt Sicherheitskopien von den CDs gemacht hättest und diese dann zum Installieren benutzt hättest weil deine orginal CDs kaputt sind, wäre das auch rechtlich ok.
Und die Daten von der CD des A und der CD des B sollten aufs byte das gleiche sein!

Allerdings, als alter WoWler muss ich eins sagen:
Wenn du mit jemandem CDs tauschst...Achtet darauf dass ihr die gleichen Versionen haben, sonst geht das in die Hose.
Wenn du sagen wir Version 1.5 hast und dein Leiher hat 1.6 und du installierst CD 1 bis 3 mit Version 1.5 und gibst ihm dann eine 1.6er CD glaube ich nicht dass das klappt...
 
Ich glaube nicht, dass es sich im beschriebenen Fall um eine "Raubkopie" handelt, da es um eine Software geht. Anders als z.B. bei Ton- und Bildträgern erwirbt man bei Software ein Recht zur Nutzung (Lizenz).
Wenn er nun also die CD Nr.5 von wem kopiert, macht er dies um sein gekauftes Recht auf Nutzung in Anspruch zu nehmen, handelt also nicht illegal.

Da ich allerdings nicht im Besitz von WoW-Datenträgern bin, kann ich leider keine Kopie erstellen.
 
Um online spielen zu können (was bei diesem Spiel nur so möglich ist), benötigt er einen legalen Key!
Es kann also keine "Raubkopie" in diesem Sinne erstellt werden.

Punkt!

Wo liegt also das Problem - ihm ein Image von der Disc zu senden?!
 
Also wenn du noch jemanden brauchst der dir die CD4 schickt ich würde es tun. Sag mir welche WoW Version du hast. Es gibt einmal die alte mit 4 CDs und einmal die neue die 5 CDs hat.

Und platz wo ich es hochladen kann brauch ich dann auch noch. Würde es auch umsonst machen.
 
Hallo!

Oh Mann Dark Angel, diese Freude am frühen Morgen :)!

Na schauen wir mal ob sie anhält:
Ich habe die 5 CD Version, die CD 4 ist im Eimer. (*kramkrempel*) Wenn ich die Installer Exe aufrufe steht links unten eine Version Namens: 1.11.0.5428
Ansonsten konnte ich bisher nirgends eine Versionsnummer noch entdecken.

Wie gesagt ich habe die CD gerade erst erworben...und befürchte dass sie recht neu ist...aber vielleicht habe ich ja Glück.

Danke schonmal für die Bemühungen und Freundlichkeit Dark Angel. Wenn das mit den Versionen stimmt schicke ich Dir Zugangsdaten zu nem FTP zum hochladen.

Grüße
Sinepp
 
Wenn Du Dich für einen 10-tage Testaccount anmeldest, kannst Du das komplette Installationspaket (2,8GB) einfach runterladen :)
 
Mhm... ich hab keine Versionsangabe bei mir stehen. Allerdings ist die Version 1.11.... recht neu. Also wenn du willst kann ich die CD heute abend trotzdem hochladen, ansonsten vielleicht doch von der Blizzardseite den kompletten Client saugen.
 
Hi Dark,

ich lese mir das mal heute abend durch, ob die heruntergeladene Version Einschränkungen hat. Falls nicht, werde ich mir die dann saugen. Es ist zwar schade, dass ich dann vermutlich die 30 Tage kostenlos zocken nicht nutzen kann, sondern denke mal dann nur die 10, aber das ist besser als nichts UND Du musst Dich nicht mühen.

Ich probier das heute abend einfach mal mit dem Client und falls das nicht geht, komme ich per PM einfach mal auf Dich zu. Vielen Dank aber für das Angebot.

Grüße
Sinepp
 
Hallo,

(...) erwirbt man bei Software ein Recht zur Nutzung (Lizenz).

nach dem Urheberrecht erwirbt man ein Recht zur Nutzung bezogen auf den erworbenen Originaldatenträger oder einer von diesem erstellten Sicherungskopie.

Sollte man eine direkte Nutzungsvereinbarung mit dem Hersteller getroffen haben (z.B. durch Registrierung) gilt das, was der Hersteller in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubt. Wenn der Hersteller des Programms also ausdrücklich erlaubt, daß man eine defekte CD durch die Kopie einer geliehenen CD ersetzen darf, dann darf man - und sonst nicht.

Die (auch rechtmäßige) Besitz eines Lizenzaufklebers oder einer Seriennummer berechtigt aus sich heraus nicht dazu, sich das Programm irgendwo zu holen.

IMHO, IANAL
 
Ich glaube kaum, dass ein Richter tatsächlich verurteilen würde, wenn ich bei dem nicht vorhandenen Nachbar die CD ausleihen, davon installieren und diese anschließend zurückgeben würde, wenn ich die Software käuflich erworben habe.

Formaljuristisch vielleicht nicht ganz einwandfrei, aber auch da werden sich die meisten Anwälte die Zähne ausbeißen.

Die Dateien aus Emule musste ich auf jeden Fall wieder löschen, denn die waren allesamt murks.
 
Die (auch rechtmäßige) Besitz eines Lizenzaufklebers oder einer Seriennummer berechtigt aus sich heraus nicht dazu, sich das Programm irgendwo zu holen.
Naja im Grunde schon aber bei WoW ist das wohl ok. Denn auf der Verpackung die ich habe steht auch ganz Fett drauf das ich diese CD an einen Freund Verleihen kann damit er sich WoW installieren kann und den Gästepass nutzen kann.

Ich hab nämlich so ein 10 Tage Gästepass dabei gehabt den man an ein freund weiter geben kann. Natürlich muß ich ihn dann auch die CDs geben damit er den Pass überhaupt nutzen kann. Und auf der Verpackung bzw. im Gästepass steht ja auch drin das es OK ist. Nach den 10 Tagen muß man sich WoW sowieso kaufen weil man ein richtigen CD Key benötigt um Online spielen zu können.


@Sinepp
Der Cliebt den man sich von der WoW Seite laden kann hat keinerlei einschränkungen. Deine 30 Tage gehen auch nicht verloren. Du mußt nach der installation ein Account erstellen. Und da gibst du einfach dein CD Key an den du bei dein WoW dabei hattest. Und schon hast du die 30 Tage.
 
Danke Dark! Bin bei 1.0 GB von 2.9 GB gerade :)

So wie Du das beschreibst wäre der "Verleih" der CD also tatsächlich ok gewesen. Schönet Dingens! Aber es ging ja auch so. Merci für die Tipps, freue mich also auf die 30 Tage.

Hoffe ich kann mich mal revangieren bei Dir Dark.

Grüße
Sinepp
 
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