Vertrag Wiederrufen - Dienstleister lehnt den Wiederruf aber ab.

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Netzwelt

Guest
Hallo,

ich habe bei einer Firma einen Root-Server vor 15 Tage gemietet.
Den Vertrag habe ich am Donnerstag also nach 13 Tagen Vertragslaufzeit Wiederrufen aufgrund das ich Finanzierungsprobleme habe.
Der Provider sagt aber: Nein, wir haben ein Individuelles Angebot für Sie gemacht und Extra Hardware geoordert. Ich wurde dadrüber nicht Informiert das Extra Hardware bestellt werden muss und in den AGB steht auch nichts davon das man den Vertrag bei Individuellen Angeboten nicht Wiederrufen darf und ich habe allerdings diese AGB Akzeotiert in der folgendes steht:

2.5 Dem Kunden steht gemäß §312d I BGB ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, sofern er die Dienstleistungen gemäß §312d III BGB nicht vor Fristende selbst veranlasst hat.

also für mich als Kunden heißt das doch das ich den vertrag innerhalb der 14 Tage Wiederrufen kann?

Mir geht es jetzt nicht dadrumm das ich einen Anwalt einschlaten muss um das zu klären ich meine wir sind alles vernünftige Menschen und können alles auch ohne Rechtsmittel klären.

Ich hoffe mir kann jemand sagen ob ich richtig damit liege oder mein Provider recht hat.

Mit Freundlichen Grüßen

Netzwelt
 
Wenn es um deinen Server aus dem anderen Thread geht solltest du folgendes mal lesen, das findet sich auf jeder Produktseite

Diese Angebote richten sich an Gewerbetreibende, verstehen sich rein netto und zzgl. seperat ausgewiesener Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Änderungen und Irrtümer vorbehalten
 
Nein, die Angebote sind auch für Privatpersonen möglich es werden dann allerdings auf den preis 19% mwst berechnet deshalb habe ich ja geschrieben (inkl. Mwst 119Euro)
 
Sie haben dir ein Angebot gemacht, was sicherlich individuell für dich erstellt wurde, es besteht aber aus Standard-Komponenten.
Ich weiss nicht wie die aktuelle Rechtslage ist - es gab aber im Jahr 2003 ein entsprechendes Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 295/01), dass einem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz zugesteht, solange es sich um Standardkomponenten handelt.
[..] wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird,
die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können[..]

Hattest du denn gesagt, dass du einen Server mit 8 GB RAM und speziell dem Intel Xeon X3430 haben wolltest? Ich denke mal, das Angebot ging eher vom Anbieter aus... wenn sie da extra HW bestellen mussten, ist es deren Problem.

Soweit meine bescheidene Meinung. :o
 
Also ich habe denen gesagt das ich

2 x 500GB Festplatte
8GB Ram
Intel Xeon haben will und die haben mir dadrauhin ein Angebot gemacht aber es hies nirgens das Spezielle Hardware geoordert wird.
 
Yo! Alles Standardkomponenten.
Hab mir nochmal deren Webseite angesehen. Sie unterscheiden zwischen Pauschal- und Individual-Angeboten.
Aber mal ehrlich, die Pauschalangebote sind ja wohl ein Witz, du hast die Auswahl zwischen 80GB oder 250GB HDD. Du kommst gar nicht um ein Individual-Angebot drum herum.
Für mich sieht das nach Methode aus.

[OT]
Sehr interessant find ich den Satz auf der Homepage
"Unser Netzwerk besteht ausschließlich aus namhafter Markenhardware folgender Hersteller"... darunter dann die Logos von Juniper, Foundry und HP.
Das würde ich aber mal anzweifeln. ;)
[/OT]

Wie gesagt... ob du da um einen Rechtsanwalt rum kommst, wird sich zeigen.
 
Warum genau würdest du die Aussage mit den Komponenten anzweifeln?

Die Netzwerke der meisten seriösen Provider bestehen aus standardisierten Komponenten, wir setzen auch nur Juniper und D-Link ein.
Das hat Vorteile bei der Pflege von Sicherheitsupdates und Konfigurationen und vereinfacht das vorhalten von Ersatzsystemen.

Nebenher wird ja niemand gezwungen dort Kunde zu werden? Ich hab nichts mit Accelerated zu tun, allerdings habe ich bisher nur positives gehört.
 
Last edited by a moderator:
Dass deine Finanzierung nach zwei Wochen schon zusammengebrochen ist, ist natürlich schlecht. Bist du sicher, dass du da nichts mehr dran drehen kannst? Das wäre das einfachste.

Aber hast du denn wenigstens etwas daraus gelernt?
 
Hallo,

ich kann dort nur draus lernen: Blos keinen Vertrag über längere Laufzeit.

Aber was kann ich dafür wenn ich keinen Job mehr habe weil manche Firmen meinen Stellen Abbauen zu müssen.

Lg.
 
Ich würde bei denen anrufen und denen - ggf. mit Nachweis - das erklären und über die Dringlichkeit aufklären.

Einige Hoster lassen das gelten. Vielleicht sind sie auch im Vertragshandling individuell.
 
Naja, ein Stellenabbau kündigt sich immer lange Zeit im Voraus an und kommt nie plötzlich. Damit hätte man also rechnen können und sich vorausschauend nach alternativen Jobangeboten umsehen können. Desweiteren wirst Du ja gegenüber Deinem Arbeitgeber noch ein paar Monate Kündigungsfrist haben und somit genug Zeit um Dir einem neuen Job zu suchen.

Das Märchen vom unvorhersehbaren, plötzlichen Stellenabbau braucht man mir nicht zu erzählen. Soetwas bekommt man als Angstellter schon vor der Chefetage mit, man muss sich nur etwas für seinen Arbeitsplatz, die Kollegen und das Betriebsklima interessieren. Mit anderen Worten: Haltet auch am Arbeitsplatz und in den Pausen die Augen und Ohren auf, dann bekommt man soetwas rechtzeitig mit...

Ja, Jobverlust ist schmerzhaft und sorgt für Unmut, aber er öffnet einem auch neue Wege, nutze sie!

So, genug OT.


Du solltest dem Anbieter Deine Situation vernünftig erläutern und ihm ein für beide Seiten akzeptables Vergleichsangebot machen. Mit dem meisten Anbietern kann man sich auf diesem Wege gütlich einigen.
 
Zitat http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzrecht

Dies trifft hier zu und somit ist der Dienstleister im Recht.

Genau das haben die Richter am BGH aber anders gesehen.
Ich zitiere aus der Urteilsgebründung - VIII ZR 295/01 :

Daraus folgt für die Anwendung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, daß es für eine Anfertigung nach Kundenspezifikation, die das Widerrufsrecht des Verbrauchers ausschließt, nicht ausreicht, wenn der Verbraucher durch seine Bestellung die Herstellung der Ware veranlaßt und dafür - notwendigerweise - genauere Angaben über deren Beschaffenheit macht. Anderenfalls wäre das Widerrufsrecht allein davon abhängig, ob (ein und dieselbe) Ware vorrätig gehalten oder erst auf Bestellung - nach Bedarf - produziert wird. Es läge dann in der Hand des Unternehmers, ein Widerrufsrecht des Verbrauchs dadurch auszuschließen, daß auch standardisierte Ware nicht vorrätig gehalten, sondern erst auf Bestellung produziert wird. Wäre diese Möglichkeit durch eine zu weite Auslegung des Ausschlußtatbestandes eröffnet, dann würde das Widerrufsrecht des Verbrauchers in weiten Branchen des Fernabsatzgeschäfts leerlaufen, in denen es technisch möglich und betriebswirtschaftlich wegen der Verringerung der Lagerhaltungskosten und des Absatzrisikos auch vorteilhaft ist, standardisierte Massenware erst auf Bestellung zu produzieren. Dies liefe dem Ausnahmecharakter der gesetzlichen Regelung zuwider.
 
Nur mal so am Rande: Fuchzga, Dein Beispiel passt nicht.
Joe hat auf das "Fernabsatzrecht" verlinkt (erst seit 2002 aktiv). Dein zitierter Fall (von 2000) beruft sich auf das heute nicht mehr aktuelle "Fernabsatzgesetz". Kleiner aber feiner Unterschied.

Bei Servern findet man selten ein Wiederrufrecht. Denn fast jeder Server wird individuell ausgestattet. Jeder hört auf eine eigene IP und hat ein neu generiertes Passwort.
Sicherlich kann man argumentieren, dass die Hardware von der Stange kommt, aber überlegt mal genau, was Ihr eigentlich bei einer Server-Bestellung ordert: Es ist keine Hardware, sondern die Bereitstellung von Hardware, Stromversorgung und Internet-Anschluss.

Allerdings verlangt das Fernabsatzrecht, dass die Beweisführung beim Lieferanten liegt. Somit muss er erst die Individualität des Vertrages nachweisen.

@Netzwelt
Befragen kannst Du den Anwalt Deiner Wahl oder auch die örtliche Niederlassung der Verbraucherzentrale/Verbraucherschutzverein.
Und check mal Deine Kommunikation zu dem Angebot. Ist irgendwas per Post oder Fax in Dein oder deren Haus geflattert? Wenn ja, fällt der Vertrag bereits nicht mehr unter "Fernabsatz".

huschi.
 
Wenn wir schon am Gesetze zitieren sind:

http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Warum wurde das Widerrufsrecht so umgestaltet? Ganz einfach: Bei einer Ware, hat man im Laden die Möglichkeit, die Ware und deren Beschaffenheit zu begutachten. Daher hat man in einem Einzelhandel Geschäft keinen Anspruch, die Ware dem Händler wieder zurück zu brigen. Viele Einzelhändler nehmen die Ware aus Kulanz zurück, allerdings nicht auf einer gesetzlichen Grundlage.

Wenn man die Ware aber über das Internet bestellt, so hat man keine Möglichkeit die Beschaffenheit vorab unter Augenschein zu nehmen. Daher wurde hier dem Bürger das Recht eingeräumt, die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzusenden und den vollen Kaufpreis zurück zu erhalten.


Eine Dienstleistung hat aber absolut nichts mit einer Warensendung zu tun. Wurde der Vertragsgegenstand erfüllt, so gibt es an dieser Stelle kein Widerrufsrecht, auch wenn das immer viel behauptet wird. Das wäre ja auch zu schön um wahr zu sein, man nehme an, ein Handwerker montiert eine Tür und nach 10 Tagen fällt einem auf, mm, die Tür wäre doch in Rot viel schöner gewesen, passend zu meiner giftgrünen Tapete, dann kann man nicht sagen, hey, 14 Tage Widerrufsrecht :)

Was anderes wäre es, wenn du den Server bestellst und per Post zugeschickt bekommst, dann wäre es eine Warensendung, aber auch dann würden vermutlich die vorher genannten Informationen bzgl. individuell zusammengebaut, greifen.
 
Last edited by a moderator:
Hallo,

an deiner Stelle würde ich mich mal mit Accelerated zusammen setzen bzw. telefonieren ob du nicht den Server bezahlst (Hardware beschaffung) und man die Sache irgendwie noch erledigen kann.

Wegen deinem Job kann niemand was dafür, sei froh das es nur ein Server ist und kein Neuwagen oder Haus.

Es kommt aber auch immer drauf an wie man mit den Leuten redet ! Mault man rum, veröffentlicht negative Posts würde ich auf den Vertrag bestehen...
 
Nur mal so am Rande: Fuchzga, Dein Beispiel passt nicht.
Ok, da hast du recht. Mein Beispiel entspricht nicht der aktuellen Gesetzeslage. Der Paragraph wurde einige mal angepasst.
Dennoch zeigt es die Rechtsauffassung, die unsere Richter am Bundesgerichtshof haben.

Wenn wir schon am Gesetze zitieren sind:

http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

In der AGB des Anbieters finden wir diesen Abschnitt.
2.5 Dem Kunden steht gemäß §312d I BGB ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, sofern er die Dienstleistungen gemäß §312d III BGB nicht vor Fristende selbst veranlasst hat.
Der letzte Satz ist ungültig. §312d III BGB wurde am 4.08.2009 geändert.

Darum passt es nicht ganz, wenn du den §312d III BGB zitierst.
Die Einschränkung des Widerrufsrecht lautet "..wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist..". Den Passus, dass wenn mit der Dienstleistung begonnen wurde das Widerrufsrecht erlischt, gibt es nicht mehr.

Nur scheint der Anbieter offensichtlich noch davon auszugehen, dass die alte Fassung immer noch gültig wäre, und begründet damit das Erlöschen des Widerrufsrecht.
 
<Moderation>
Auch auf dieser Seite des Threads einmal der wichtige Hinweis:
Wir sind alle keine Volljuristen. Alles hier wiedergegebene ist nur die Auffassung der jeweiligen Person.
</Moderation>

huschi.
 
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