Also das mit dem Anwalt wird sicherlich im Sande verlaufen.
Es wird für dich bzw. dein Anwalt fast unmöglich sein, das es KEINE höhere Gewalt war. Denn diese ist in den AGB's von S4Y (bzw. eigendlich bei jeden Provider) so ausgeschrieben, das so was passieren kann.
Wenn die was Vorsätzliches oder ähnliches verzapfen = dann hast du Anspruch auf irgendwelche Ersatzleistungen (oder sofortige Kündigung).
Zur Hotline: Kenne ich... gut wäre es, wenn du ISDN Tel. hast, wobei du es so einrichtest, das das Tel. sofort nach dem Besetzt zeichen wieder aufbaut.
Sicherlich wirst du einige Stunden (im ungünstigsten Fall = was bei S4Y schon fast der günstigste Fall ist
) damit verbingen, dir die Wahlwiederholung anzuhören. Hatte ich auch.
Allerdings wirst du irgendwann das Glück haben, durchzukommen. Und dann mußt du Stocksteif solange diskutieren, bis man dich zur Technik zurstellt.
Ansonsten lass dir was einfallen, was die von der Annahme unmöglich beantworten können...
"Wenn ich auf der Shell cat /proc/user_beancounters eingibst, dann hast du in der numfile Spalte ca. 100 failcnt Einträge. Es liegt aber nicht an dein System, da der Dienst TOP auch nichts angezeigt hat.... blablabla."
Ob das Stimmt oder du von Äpfel mit Birnen erzählst, is völlig Rille. In 90% der Dinge wirst du erleben, das spätesten nach dem ersten Satz "Moment.. ich stelle durch" kommt
Versuch einfach mal ^^