Server4You Rechnung, Kündigung, ...

LordTux

Registered User
Hallo,

ich habe ein Problem mit Server4You. Ich habe am 08.12.2003 ein Server4You racer bestellt. Damals ein Topangebot, 19,90 EUR dafür XXX Tage frei. Dieses hat nur Scherereien gemacht und so habe ich am 24.08.2004 meine Domain dort wieder abgezogen. Kurze zeit später war der ftp-Account nicht mehr verfügrbar, so dass ich davon ausgegangen war, dass sich das Thema erledigt hatte. Seitdem habe ich auch nichts mehr von dem Laden gehört. Meine Unterlagen habe ich vor kurzem dann leider entsorgt.

Jetzt am 24.10.2005 kam eine Rechnung von Server4You, für den Zeitpunkt:
17.06.2005-17.12.2005. 6 Monate a 20 EUR.

Meine Einzugsermächtigung habe ich daraufhin sofort per email wiederrufen, da ich logischerweise nicht mit der Rechnung einverstanden war. Trotzdem hat Server4You am 1.11. von meinem Konto abgebucht. Auf Rückfrage bei der Buchhaltung hieß es dann, buchen sie die Lastschrift wieder zurück. Das habe ich daraugfhin bei meiner Bank veranlasst. (Ich hatte die Dame am Telefon extra gefragt, ob die zurücküberweisen wollen, sie sagte auf die Frage nur, "nein, buchen sie zurück")

Kurze Zeit später bekam ich eine Antwort von der Buchhaltung, dass ihnen eine Kündigung nicht vorliegt, und ich die faxen oder per Post schicken sollte.
das habe ich sofort getan und schwupps bekam ich die nächste rechnung über 29 EUR wegen der nicht eingelösten Lastschrift.

Nach Nachfrage bei der Buchhaltung hieß es nur, dass ich auch diese wieder zurückbuchen solle.

Kurze Zeit später bekam ich eine Kündigungsbestätigung per 17.05.2006. Auf Nachfrage, ob Sie sich da nicht verschrieben hätten und nicht den 17.06.2005 meinten, bekam ich nur eine kurze mail, in der stand, dass die Kündigung erst im Mai 2005 zustande kommt und dass alle bis dahin fälligen rechnungen beglichen werden müssen.

Meiner Meinung nach alles Halsabschneiderei, aber habe ich da rechtliche Möglichkeiten?

Ich war davon ausgegangen, dass mit KK-Antrag meine Domain gekündigt wird und damit alles bei Server4You abgezogen wird. (Ich hatte nur eine Domain dort)

Des weiteren steht in ihren AGBs §6 Entgelte
1. Die Providerin stellt ihre Leistungen in der Regel halbjährlich im Voraus in Rechnung, wenn nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt.

Die rechnung habe ich jedoch erst am 24.10 für den Zeitraum 17.06.2005-17.12.2005 bekommen, hätte ich sie vorweg bekommen, so hätte ich noch rechtzeitig die 6 monatige Kündigungsfrist einhalten können.

Die Buchhaltung stellt sich am Telefon quer,

kann man da noch was machen, lohnt es sich den Anwalt einzuschalten?

liebe Grüße,

Markus
 
Hallo!
Das RACER Paket war damals 555 Tage kostenfrei. Du hättest aber vor ablauf der beitragsfreien Zeit schriftlich kündigen müssen.
Versäumnis auf Seiten des Anbieters ist die rechtzeitige Zustellung der Rechnung. Die Beiträge ansich sind wohl so korrekt. Das eigenmächtige rückbuchen der Rechnungsbeträge ist problematisch. Zu diesem Zeitpunkt bestand ja noch ein Vertragsverhältnis. Eine mündliche Aussage nützt da relativ wenig.
Sobald du die Domain per KK umziehst, ist sie halt nicht mehr im RACER Vertrag - trotztdem besteht dieser ja weiter.
Lohnt der Gang zum Anwalt? Ich bin kein Rechtsanwalt und keine keine Rechtsberatung leisten. Meiner Meinung nach lohnt es aber nicht.

mfG
Thorsten
 
LordTux said:
Ich war davon ausgegangen, dass mit KK-Antrag meine Domain gekündigt wird und damit alles bei Server4You abgezogen wird.
Wie Du sicherlich erkannt hast, liegst Du damit falsch. Und das ist nicht nur bei diesem Provider so, sondern bei allen.

Die Buchhaltung stellt sich am Telefon quer,
Evtl. kann man wg. og. Fristen eine Kündigung nach 6 Monaten aushandeln.
Leider wirst Du dennoch auf den Rückbuchungskosten sitzen bleiben.

kann man da noch was machen, lohnt es sich den Anwalt einzuschalten?
Ich würde es nicht, da Du kaum Chancen hast.

huschi.
 
Server4You Aktion

Moin,

das Thema kommt mir doch bekannt vor !!! Nur: Das ich nie einen
Server hatte. Ich habe damals VERSUCHT!!! mich anzumelden, aber nie
eine Antwort bekommen. Dann hieß es, durch das Sonderangebot seinen
Sie überlastet etc. usw.

Da es mir nicht so wichtig war, hab ich mich auch nicht weiter darum
gekümmert. Bis es letzten Monat Rechnungen regnete. Wenn ich alles aufsummiere bin ich mittlerweile wohl schon bei einigen hundert EUR.
Meine Einsprüche wurden und werden beharlich ignoriert.

So wie ich das sehe, endet es vor dem Anwalt. Warten wir's ab...
Vielleicht schliessen sich ja noch mehr Leute oder Zeitschriften an ?!?

Die Rechnungsmail jedenfalls deutet auf eine reine Abzocke :
"Sollten Sie bisher keine Zugangsdaten für Ihren Server erhalten haben, bitten wir Sie um eine Nachricht an crm@server4you.de. Sie erhalten dann weitere Informationen zu Ihrer Bestellung."

Also geht man schon davon aus, das hier Geld von Leuten kassiert wird, dennen nicht klar worum es geht oder die überhaupt keine Server, Zugänge
etc. haben !


Toller Laden !

Gruß,
Yankee
 
Hallo!
Was bedeutet in diesem Zusammenhang versucht mich anzumelden? Hast du den automatischen Bestellvorgang angeschlossen?

mfG
Thorsten
 
Kündigungsschreiben nicht angekommen

Hatte bei server4u das 555Tage Test Paket geordert und dann im März 2005
gekündigt, per Brief, paralell hatte ich noch ein Email geschickt, zwecks Kündigung. Es kam nie eine Antwort, ging aber davon aus, die Kündigung ist wirksam. Jetzt, ein Jahr danach kommt eine fette Rechnung nach Anfrage hieß es bei der Buchhaltung, die Nachweispflicht, daß die Kündigung einging liegt beim Kunden und das die Kündigung nur per Einschreiben wirksam ist. Was tun? Geht es vielen Leuten so, daß Kündigungen bei server4 u nicht ankommen??? Landen nicht eingeschriebene Briefe dort im Papierkorb?? Was tun??
greetings
kuckuck
 
kuckuck said:
... per Brief, paralell hatte ich noch ein Email geschickt, zwecks Kündigung. Es kam nie eine Antwort, ging aber davon aus, die Kündigung ist wirksam. ... Landen nicht eingeschriebene Briefe dort im Papierkorb??

1) Kündigungen sollte man IMMER per Einschreiben verschicken! Ich mache es sogar MIT RÜCKSCHEIN! Lieber 3-4 Euro da mehr zahlen als so wie du nun da zu stehen. Briefe mit Kündigungen werden nicht anerkannt, hab ich die Erfahrung gemacht (generell!)

2) Wenn nicht binnen 2 Wochen eine Bestätigung der Kündigung bei Dir eingeht, dann gehe davon aus, das sie nie angekommen ist!

3) Sorry, aber Pech gehabt :(
 
Steht zumindest bei den Root-Servern extra im Webinterface und in den AGB, dass eine Kündigung per Einschreiben erfolgen muss.
 
FPK said:
Steht zumindest bei den Root-Servern extra im Webinterface und in den AGB, dass eine Kündigung per Einschreiben erfolgen muss.

Das ist/wäre ein Grund, warum ich NIEMALS dort Kunde werde.
Auch wenn die Leistungen atemberaubend wären, würde ich mir woanders einen Server anmieten.
Da aber weder Service, Leistungen und alles andere für mich einen seriösen Eindruck machen, schaue ich mir das Ganze aus einem Sicherheitsabstand an! :D

Gruss,
Freez
 
Ich würde NIEMALS eine Kündigung, an der ein paar Hundert Euro hängen nur als normalen Brief verschicken :) Es sei denn, es ist genügend Zeit, um die Bestätigung der Kündigung abzuwarten.
 
Irgendwie ist es aber schon ein bisschen dämlich.
Vertrag abschließen kannst mit wenigen Mausklicks im Browser und zum Kündigen muss man ein Brief per Einschreiben schicken .... :mad:
 
Seit mir jetzt nicht böse aber langsam glaube ich das KEINER von den hier schreibenden Problemfällen sich mit der VERTRAGS-Materie auseinander gesetzt hat.

Es gehört schon mehr dazu einfach ein Bestellformular mal eben schnell per Mouse-Click zu bestätigen. Man sollte auch mal die Vertragsbedingungen durchlesen. Auch dort gibt es ein Punkt zum Thema Kündigung.

Und wenn dann ein Satz kommt mit " ....bin davon ausgegangen..... " dann heißt es halt LEHRGELD zahlen.
Man macht gar NICHTS ohne einen Beleg. Kündigen immer nur per Einschreiben Rückschein. In eine Kündigung schreibe ich immer rein " ...mit der Bitte um schriftliche Bestätigung ..." die dann auch immer kommt.

Ihr geht einen Vertrag ein, dann erfüllt diesen auch. Im umkehrschluß würdest Du ja auch rebellieren wenn dein Provider dich plötzlich absebelt. "...naja, herr xyz hat sich 3 Tage nicht eingeloggt, wir dachten er will nicht mehr ".

Verstehste was ich meine ?

Klar ist es auch ärgerlich wenn solche Sachen erst "jahre" später auftauchen. Aber solange sie noch in der Frist sind hast Du schlechte Karten.
 
Ich finde auch in diesem Falle ist S4Y einmal im Recht, wenn auch die Aussagen der Buchhaltung am Telefon imho ziemlich dämlich sind. (Welche Firma will denn dass ein Kunde Rückbuchungsgebühren verursacht!)

Aber ohne Kündigung und durch blossen Umzug läuft ein Paket eben weiter.

Und mal unter uns - die 555 Tage kostenlos Aktion sollte doch genau das
bewirken - nämlich dass der Kunde nach der langen Zeit vergisst zu
kündigen.

Aber darauf zu spekulieren ist ja auch irgendwie das Recht des Anbieters.

Eine Anekdote zum Schluss: Als ich schon nach 90 Tagen den Racer Account gekündigt habe,
hat mir S4Y die Kündigung geschickt, um nicht die vollen 555 Tage leisten zu müssen.
 
Last edited by a moderator:
DummiMan said:
Seit mir jetzt nicht böse aber langsam glaube ich das KEINER von den hier schreibenden Problemfällen sich mit der VERTRAGS-Materie auseinander gesetzt hat.

Es gehört schon mehr dazu einfach ein Bestellformular mal eben schnell per Mouse-Click zu bestätigen. Man sollte auch mal die Vertragsbedingungen durchlesen. Auch dort gibt es ein Punkt zum Thema Kündigung.

Das man die AGB vorher lesen sollte und nicht erst im Streitfall ist selbstverständlich, dennoch bleibt es für mich nicht nachvollziehbar das jeder beliebiger Trottel der meinen Namen und Adresse kennt, in meinem Namen ein Vertrag schließen kann (ganz einfach per paar Klicks) ohne das man selbst irgendwas unterschreiben musste, aber zur Kündigung son Papierkram notwendig ist.

Ich gebe zu mich mit der Vertragsmaterie nicht intensiv beschäftigt zu haben, ich weiß das was ich fürs alltägliche Leben benötige auf diesem Gebiet. Ebenso ist es mir gleich ob die Ursache beim Unternehmen oder beim Gesetzgeber zu suchen ist.
Abartig ist es allemal.

Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da wurden Verträge ausgedruckt, unterschrieben und per Post oder Fax zurück geschickt.
In wiefern das heute noch praktiziert wird weiß ich nicht, kanns mir aber nur bei größeren Unternehmen vorstellen, weil bei den kleinen üblichen Klitschen wo der Privatmann landet findet man in der Regel nur die üblichen Formulare.

Nicht das mich jemand falsch versteht, ich finde die Methode Verträge per Browser abzuschließen durch aus angenehm, nur die Kündigung in Papierform ist überarbeitungsbedürftig.
 
Das ist reine Psychologie. Was meinst Du wieviele Leute nur deswegen ihre
Webpakete und Co. weiter zahlen und Verträge weiter laufen lassen, nur weil sie nicht gerne Briefe schreiben geschweigedenn Einschreiben einreichen.
 
Unter anderem deshalb gibts im Fernabnahmegesetz eine 14-tägige Kündigiungsfrist nach Vertragsabschluß.
 
Hi,

das sgreift nicht wenn du eine Leistung erwirbst, die sich üblicherweise nicht für den wertverlustfreien Neuverkauf eignet.
Z.b. Domains

Und auch nicht, wenn du die Leistung in Anspruch genommen hast (dich angelogt, mal ne Testseite hochgeladen hast, usw...)

In dem Moment ist sowas wie die Verpackung entsiegelt, das Produkt ist für einen Folgekunden nicht neuwertig.


mic said:
Unter anderem deshalb gibts im Fernabnahmegesetz eine 14-tägige Kündigiungsfrist nach Vertragsabschluß.
 
Ich finde diese Geheule hier echt lächerlich.
Wie gesagt: man gibt bei der Bestellung an, dass man die AGB gelesen und akzeptiert hat. Wer dies nicht gemacht hat, der ist wirklich selber schuld.
Ich finde dies ist gar kein Grund zur Diskussion.
 
server4downs said:
Ich finde diese Geheule hier echt lächerlich.
Das dürfte der Grund sein, warum Du nicht im Management sitzt. Als Manager ist das nicht so einfach, einfach auf selbstgestrickte AGB's abzustellen, die den "Kunden als Gauner" behandeln.

Ausgangspunkt ist doch immer eine Unzufriedenheit; da meint jemand (aufgrund fremder Infos) etwas Gutes zu tun und bucht einen Server, etc.

Dann kommt der drauf, dass es anders ist, als er gemeint hat und steigt aus. Bei der Art der Werbung ist das normal, weil wesentliche Umstände unerwähnt bleiben, was häufig irreführt. Mir hat z.Bsp. noch kein webspace-provider erzählt, dass bei ihm der externe mysql-Zugang nicht gestattet ist; das steht z.Bsp. in keiner Werbung, obwohl es ev. wichtig wäre.

Und dann wird mit Gewalt und AGB versucht, Unzufriedene abzukassieren? Man sollte mM nicht mit Gewalt einen Stier melken.

Ich würde da eher bei der Unzufriedenheit ansetzen - nicht bei den AGB. Denn dort stimmt was nicht; denn der Zufriedene bleibt - x Jahre lang.

Andererseits: wenn es billig, billig, billig sein muß (was die server-Werbung vorgibt), dann wird's halt rasch schlecht, schlecht, schlecht.
lg
 
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Öhm.. also ich halte das hier alles auch für ein wenig übertrieben. Gut, die Buchhaltung hat da wirklich nicht ihren vollen Glanz gezeigt (oder doch? fg).. Aber die praxis mit dem Einschreiben ist schon ok so.
Ich bin selbstständig und auch meine Kunden können bei mir nur per Einschreiben kündigen. Ihr seht immer nur eure Sichtweise, aber setzt euch mal in den Provider rein. DER muss ja auch sichergehen können das die Kündigung ankommt. Sonst kündigt jemand per Brief, dieser kommt WIRKLICH nicht an.. was s4y ja nicht wissen kann.. und dann werden die Rechnungen nicht bezahlt. "Ich hab doch vor nem halben Jahr gekündigt" kann dann jeder sagen. Aus dieser Sicht finde ich die Praxis eines Einschreibens mehr als verständlich. Das ist Sicherheit auf beiden Seiten. Und wer es sich leisten kann Webspace oder einen Server zu betreiben, der wird nicht hungern müssen wenn er einmalig ein Einschreiben bezahlt.

Typisch Deutschland -> Mit nichts zufrieden, immer nur meckern und sich immer im Recht damit fühlen.
 
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