Ich frage mich, warum in DE seit gut 20 Jahren über die angebliche Ungültigkeit von EULAs diskutiert wird, es aber noch nie jemand hat gerichtlich klären lassen.
Wo kein Kläger, da keine Klage. Es wird doch vieles *nicht* gerichtlich geklärt, z.B. gehen ja auch Abmahnabzocker so gut wie nie vor Gericht, sondern belassen es bei Drohungen mit Inkasso usw.
Das tun sie nicht, gerade *weil* sie nicht riskieren wollen, dass gerichtlich festgestellt wird, dass ihr Geschäftsmodell vor Gericht nicht trägt.
Abgesehen davon ist nicht die EULA an sich ungültig, sondern sie ist normalerweise nicht gültig in den Vertrag einbezogen, weil sie erst *nach* Öffnen der Verkaufsverpackung zum Vorschein kommt und der Käufer sie daher vorher nicht zur Kenntnis nehmen konnte.