S4Y Forderungen 2,5 Jahre nach Vertragsende!

Die Lage ist die: Entweder S4Y kommt mir entgegen, oder S4Y geht leer aus.

Finanzielle Situationen können sich innerhalb 2,5 Jahre gewaltig ändern. Von daher denke ich war es nicht nur sehr nachlässig, sondern auch sehr unklug,
Geld nicht dann entgegenzunehmen, wenn man es vertragsgemäss für das Unternehmen bereit hält.
 
Wenn es um geschuldete Forderungen geht, dann gewinnt immer der, dem Geld geschuldet wird. Und wenn er dich bis in den finanziellen Ruin treibt. Oder was meinst du warum allein im Januar und Februar diesen Jahren 17.198 Personen Privatinsolvenz angemeldet haben?
Quelle: Statistische Bundesamt, Wiesbaden
 
Deine Einschätzung der Lage hinkt gewaltig.
Abgesehen von der Bezeichnung der Mahnung hat sich Server4You korrekt verhalten.
Die Forderung kommt spät, liegt aber im vom Gesetz vorgesehenen Zeitraum.
Somit hast du den vollständigen Betrag zu zahlen.

Wenn du diese Haltung Server4You so darlegst wie uns hier, kannst du davon ausgehen das darauf bestanden wird, dass du den gesamten Betrag zahlst.
 
Du kannst ja Ratenzahlung o.ä. vereinbaren. Fakt ist, Du schuldest S4Y die Summe in Höhe der letzten Forderung. Punkt! Da hilft Dir kein Anwalt und auch (höchstwahrscheinlich) keine Rechtsschutzversicherung, weil die Forderung eindeutig ist und die Chance auf Erfolg gleich null.

Ich denke, wir haben alles eroiert, oder?
 
Erm... Da überschätzt wer seine Position.
Es wäre unter anderem Deine Sorgfaltspflicht gewesen zwischendurch mal nachzuhaken und nicht hoffen, dass die 3 Jahre rum sind...
Mit Deiner hier gezeigten Einstellung wirst Du recht gute Chancen haben, in naher Zukunft von einem Inkassobüro Post zu bekommen... und das könnte dann richtig teuer werden...

//Edit: Erwähnt sei noch, dass es rechtlich _keine_ Verpflichtung gibt, irgendeine Forderung anzumahnen. Die könnte genausogut x Wochen nach Rechnungsstellung direkt an ein Inkassounternehmen/Forderungsmanagement abgetreten werden.
 
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Und was glaubst Du, wer bei einer Privatinsolvenz wohl "gewinnt" - ich würde sagen keine der Parteien - und am allerwenigsten die Gläubiger.

Aber es gibt ja nicht nur die rechtliche Seite, sondern auch die menschliche. Ich gebe zu: Unternehmen, wie S4Y sind nicht für ihre Fairness bekannt, aber ich will ja auch keine Almosen, ich will einfach nur eine Anerkennung ihrer Schuld in Form eines Entgegenkommens.

Aber wir werden sehen...
 
Was denn für eine Schuld?
S4Y hat rechtlich nichts falsch gemacht, ausser die Mahnung falsch zu nennen.
Entgegenkommen? Wohl kaum.
 
Mag sein dass dabei keiner gewinnt, aber verlieren tust definitiv du. Naja mach was du willst, mehr als Ratschläge kann ich dir nicht geben. Berichte uns einfach in nächster Zeit was dabei herausgekommen ist.
 
Schuld? Was denn für eine Schuld? Privatsolvenz hin oder her - Fakt ist die Forderung ist berechtigt! Warum sollte S4Y Rücksicht auf Deine Privatinsolvenz nehmen? Ich verstehe das noch nicht so ganz. Das hat auch nichts mit Fairness zu tun. Ich rechne bei einigen Kunden auch erst nach 5 bis 7 Monaten ab - die Rechnung kommt dann einfach und ich erwarte, dass die bezahlt wird.

Wenn Du planst so bei der Hotline aufzutreten, dann spare Dir doch das Geld und schicke das Schreiben des Inkassounternehmens direkt an Deinen Insolvenzverwalter.
 
Bestandteil des Vertrages war die Zahlung per KK durch Abbuchung von Seitens S4Y. Dies wurde nicht eingehalten. Die Mahngebühren sind genausowenig rechtmässig, weil es für diese keinerlei Grundlage gibt, weil kein Anlaß für eine Mahnung.

Euch möchte ich Erleben, wenn die Firmen mit denen Ihr Geschäfte macht alle paar Jahre mal spontan Mahnungen mit Mahngebühren verschicken, obwohl vorher ganz klar Zahlungsbedingungen und Termine ausgemacht wurden.
 
Du bist dir der Tatsache bewusst, dass S4Y noch innerhalb der Verjährungsfrist im Recht ist und somit auch recht schnell einen vollstreckbaren Titel erwirken kann?
Das hätte dann als Konsequenz einen negativen Schufa-Eintrag für Dich und das Recht für S4Y auch in 25 oder 30 Jahren noch wegen der Forderung auf Dich zugehen zu können.
Ich würde mir Deine Position nochmal ganz genau überlegen, bevor Du irgendwas unternimmst.
 
Wir drehen uns im Kreis. Alle Beteiligten sind d'accord, dass die Mahngebühren nicht gerechtfertigt sind. Die offenen Forderungen abzgl. Mehrkosten (evtl. Zinsen, Mahn- und Bearbeitungsgebühren) müssen beglichen werden.

Also (hoffentlich vorerst abschließend) wenn Du morgen mit irgendwelchen Forderungen ankommst, dass die Rechnung ungerechtfertig wäre, verlierst Du. Wenn Du allerdings mind. auf den Verzicht der o.g. Gebühren pochst, wird sich durchaus was machen lassen.

Wenn es Deine derzeitige finanzielle Situation nicht zulässt, wird sich sicherlich auch eine Ratenzahlung vereinbaren lassen.

Dabei sollten wir es bis zu neuen Erkenntnissen auch belassen.
 
Tatsache ist, daß S4Y da gleich Mehrfach Mist gebaut hat.
Tatsache ist auch, daß Teile der Forderungen ursprünglich einmal
gerechtfertigt waren, das war auch nie strittig.

Und die Frage ist jetzt natürlich, auf welcher Ebene man sich dabei jetzt
einigt. Die Frage ist nur, ob es für ein Unternehmen spricht, einen Kunden
erst einmal in solch eine missliche Situation kommen zu lassen.

Und damit werde ich es in der Tat jetzt erst mal bewenden lassen mit
dieser Diskussion. Alles Weitere werde ich dann direkt mit S4Y klären.

Ich würde mich ja gerne irren in der Annahme, daß man dort
eher wenig fair ist. (Weil dies bisland nach meiner persönlichen Erfahrung
schon sehr oft so war)
 
Es kann genauso sein das durch diesen Systemfehler die Rechnung einfach liegen blieb und, nachdem die da jetzt doch einiges umgestellt haben, auch eine neue Buchhaltungssoftware haben. Wenn das ganze, wie ich annehme vollautomatisch passiert, dann wird die Mahnung automatisch rausgegangen sein (inkl. automatisch berechneten Zinsen etc.), weil dem System wirds egal sein was da vorher war ;) Ich trau mich wirklich wetten, wenn du anrufst wird sich die Situation in wohlgefallen auflösen.
 
So weit ich weiß, können offene Forderungen nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden, sprich:
Wenn ich als Unternehmer eine Dienstleistung erbringe, dann muss ich die Rechnung innerhalb von 12 Monaten zustellen, an sonsten sind meine Forderungen verjährt. Auch, wenn die Leistungen erbracht wurden.
Habe ich die Forderung fristgerecht zugestellt, gilt diese 1-Jahres Frist nicht mehr.
Da S4Y diese Frist nicht eingehalten hat, dürften damit alle Ansprüche erloschen sein, denn von der Kundenseite waren alle Vorraussetzungen erfüllt, und ein Nachfragen, wieso die Abbuchungen nicht erfolgten, war gar nicht notwendig.

Wenn ein Anbieter einer Dienstleistung von mir kein Geld haben will - sprich: keine Rechnung ausstellt oder eine erteilte Einzugsermächtigung etc. nicht nutzt - dann verliert er seine Ansprüche nach einem Jahr. Nach 2.5 Jahren dann auf die Idee zu kommen, das Geld doch noch einzufordern, halte ich für eine reine Dummfangmethode.
 
Ja, ja. S4Y ist "eindeutig und auschließlich" :rolleyes: an allem Schuld. Wer hätte schon 2 mal angerufen, etwas schriftliches geschickt (Beweis) oder gar einfach die Summe auf eins von deren Konten überwiesen...

2,5 Jahre tatenlos auf die Mahnung warten, ein "ergebnisloser" Thread und der abschließende Marsch zum Anwalt ist eindeutig cleverer.

Ich würde dir empfehlen die Sache bis zum BGH durchzuboxen. Wenn dir dann auch noch der letzte Richter Deutschlands deine Unwissenheit bestätigt hat kannst du ganz beruhigt für 200 Euro Streitwert plus X-tausend Euro Gerichts- und Anwaltskosten die Finger heben und sofort Privatinsolvenz anmelden... :P

Sorry, aber das hier ist schon ein amüsanter Thread. Erst fragst du nach Hilfe - willst aber keinem Glauben schenken und brichst eine sinnfreie Diskussion vom Zaun.

Früher oder später wirst du erkennen was rechtlich korrekt ist. Fragt sich nur wie teuer es vorher für dich wird. Lernen durch Schmerz sag ich immer. :D

P.S. Wenns klingelt ist es wahrscheinlich schon der Postbote mit dem Mahnbescheid.
 
Nu scheinbar ist bei S4Y Grosses saubermachen auf unterschiedlichste LVL

Mir wurde am letzen Friatg auch eine Letze MAhnung von S4y mit einer forderung von rundne 1400 euro zugestellt.

Witzigerweise beruft man sich da auf eine Sche die anwaltlich vertreten wurden beiderseitig und sich der Anwalt von S4Y auf ein Schreiben meines Anwaltes wo er um einige Unterlagen gebeten wurde nicht mehr meldete keinerlei Schrifftverkehr mehr beantwortete usw, daraufhin vor allem da S4y mri gegen über Vertragsbrüchig wurde durch eine von S4Y aufgrund von Inkompetenz beim einbauen einer neuen HDD und dem aufspielen des betriebssystem verursachte Downtime von ca 1 - 1.5 wochen.

In dieser Zeit habe ich mehrfach darauf hingewiesen das ich selber installieren würde nachdem nach dollen 2 Tagen nach Hardwaretausch noch immer nichts ging, was mir dann zwar bestätigt wurde dann aber witzigerweise jede installation von mir die ich machte am nächsten tag wieder verschwunden war.

Daraufhin ging die Sache dann an den anwalt, aber jetzt nach unden 2 Jahren auf einmal eine Forderunge stellen mit horrenden MAhngebühren, obwhl es nie eine Mahnung zur Ursprungsforderung gab da es ja alles von vornherein über Anwalt ging, und wo der Anwalt von S4Y sich meinte nicht mehr melden zu müssen ist eine Frecheit.
 
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