S4Y Forderungen 2,5 Jahre nach Vertragsende!

Metapro

Registered User
Vor einigen Jahren hatte ich mal einen Webserver bei S4Y,
der monatlich per Kreditkarte abgerechnet werden sollte.
Drei Monate vor Vertragsende hörten dann auf einmal die
Buchungen auf. Um aufgestaute Horror-
Rechnungen zu vermeiden, habe ich angerufen und nachgefragt,
was denn da los sei - die Antwort war: Es gibt ein Problem mit dem
KK Abrechnungssystem der Firma, in ein paar Wochen wird abgebucht.
Ich: Okay. Kurzum, es passierte rein gar nichts und der Vertrag lief ansonsten
ordnungsgemäß aus. HEUTE, nach fast 2,5 JAHREN kommt auf einmal
per Post eine LETZTE MAHNUNG zuzüglich Mahngebühren,
alles in allem über 200 EUR.

Ich bin total geschockt, da ich diese Geschichte schon Jahre abgeschlossen
dachte.

Soviel Dreistheit
einem nach 2,5 Jahren auf einmal eine "letzte Mahnung" zu schicken, ohne
daß es vorher auch nur den Ansatz der Kontaktaufnahme gab, das
fasse ich nicht....

Ich überlege nun, die Sache einem Anwalt zu übergeben, eine gütige Einigung
wäre mir allerdings lieber, nur wie soll man einer solchen Frechheit begegnen?
 
Hi,

@Metapro: Als Du vor 2,5 Jahren gemerkt hast, hast Du S4Y noch Geld schuldest, weil eine Abbuchung aus was für Gründen auch immer schiefgelaufen ist, bist Du nicht mal auf die Idee gekommen, dich von Dir aus zu melden?
So schwer ist das sicherlich nicht, mal anzurufen und zu sagen: "Hey, ich schulde Euch noch Geld. Könnt Ihr mir sagen wie viel genau?".

Kurzum ist da wohl noch ein offener Posten, wie Du ja auch hier selber bestätigt hast. Du bist derzeit aber nicht allein mit Deinem Unverständnis.

-W
 
Wenn Du meinen Beitrag oben ganz gelesen hättest, hättest Du sicher auch gesehen, daß ich genau das getan habe. Allerdings genau einmal, weil man mir eben erklärte, daß es sich um ein bekanntes Softwareproblem mit der KK Abrechnung im Hause S4Y handeln würde.

Ich denke nicht, daß es meine Aufgabe ist, da wöchentlich anzurufen und um eine Abbuchung zu betteln.

Die Abbuchung ist nicht "schiefgelaufen" sondern fand schlicht und einfach nie statt.
 
Dann darfst Du dich aber auch nicht wundern, wenn nach geraumer Zeit eine Mahnung zu noch offenen Posten ins Hause flattert.
 
Du hättest da sicherlich ständig durchgeklingelt und gefleht, man möge Dir doch endlich Geld abbuchen, oder?

Du denkst sicherlich es ist ganz verständlich, daß eine Firma über Jahre
nicht ihre Buchhaltung auf die Reihe bekommt?

Du findest es völlig normal daß man nach 2,5 Jahren auf einmal eine "Letzte
Mahnung" bekommt, obwohl es nie eine erste Mahnung oder auch nur
einen einzigen Abbuchungsversuch gab?

Tatsache ist, S4Y hat hier (mal wieder) eindeutig Mist gebaut. So oder so.
 
Naja Metapro, so ganz will es mir nicht gefallen dass du die Schuld allein auf S4Y abwälzen willst. Klar finde ich dieses Verhalten auch mehr als unsauber, und das nach 2,5 Jahren - darüber müssen wir nicht reden.

Trotzdem (und fass das bitte nicht als Vorwurf auf) bin ich der Meinung dass du damals aus Eigeninteresse heraus nachhacken hättest sollen. Und zwar ein zweites, und vielleicht auch drittes Mal. Wöchentlich anrufen - no way, da stimme ich dir zu. Aber mal nachhacken, das hätte ich schon alleine deshalb gemacht, weil die Chance, dass eine Firma auf ihr Geld verzichtet, vernichtend gering ist.

However: Ich würde jetzt an deiner Stelle den Kontakt zu S4Y suchen und dich mit den Leuten "zusammensetzen". Erklär den Jungs und Mädels deine Situation und ich bin mir sicher dass sich da eine Lösung finden lässt. Mahngebühren weglassen wäre z.B. ein riesengroßer Schritt. Um die Zahlung der ausstehden Posten wirst du aber nicht drum herum kommen - es sei denn du kannst beweisen dass die bezahlt wurden oder du freigestellt wurdest.

Just my 5 cents.

Marco
 
Japp setze dich mit S4Y in Kontakt, schildere denen die Situation. Sehen die von Mahngebühren ab, dann zahle Ihnen das Geld, welches du den Jungs noch schuldig bist. Schließlich hast du die Leistung ja in Anspruch genommen. Und verjährt ist das noch nicht.

Sollten die aber wirklich nicht mit sich reden lassen, und es tatsächlich so sein wie du gesagt hast (keine Zahlungsaofforderungen bisher, keine Mahnungen), dann könnte es sich durchaus als sinnvoll erweisen, sich anwaltlichen Rat zu holen.

Und: dat sind nur meine Cents und keine Rechtsberatung :-)
 
Die Schuld hat ALLEINE S4Y. Meine Kreditkarte war gültig, nicht am Limit und ich habe sogar extra ein Jahr lang ein entsprechend hohes Guthaben auf der Kreditkarte gelassen, weil ich noch mit einer nachträglichen Abbuchung rechnete. Ich habe S4Y auf ihren Fehler hingewiesen, was ich nicht hätte tun müssen. (Man war damals übrigens sehr erstaunt, daß sich ein Kunde über eine fehlende Buchung beschwert - das kannte man wohl selten...)

Mehr als das denke ich kann man von einem Kunden nicht erwarten. Irgendwo hört es einfach auf.

Und wenn ich schon als Unternehmen so viel Mist baue, dann sollte es zumindest möglich sein, sich zu entschuldigen und nicht mit irgendwelchen Inkassobüros zu drohen.

Daß ihr dafür so viel Verständnis zu haben scheint, befremdet mich schon sehr.

Ich habe natürlich niemanden mehr in der Buchhaltung erreicht, der Herr am Telefon hat ein Ticket eröffnet, somit warte ich natürlich ab,
wie man jetzt weiter reagiert. Sollte ich keine Einigung erzielen können, werde ich das ganze mal an die IT-Presse weitergeben...
 
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Selbst wenn Du dauerhaft einen ausreichend großen Verfügungsrahmen hattest... Dir wurde gesagt, dass in "ein paar Wochen" erneut abgebucht wird.
Da hätte ich persönlich nach spätestens 3 Monaten nachgehört, warum noch nicht abgebucht wurde.
 
Es geht hier weniger um Verständnis sondern mehr um die Tatsache, dass es wie so oft nach dem Prinzip "wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es auch wieder heraus" funktioniert.

Du bestreitest die Rechtmäßigkeit der Forderung ja selber nicht und S4Y scheint sich bewusst zu sein, dass das so ganz sauber auch nicht gelaufen ist. Also, wie wäre es wenn Du morgen ruhig und sachlich zum Telefonhöhrer greifst, denen erklärst, dass Du bereit bist die ausstehenden Kosten ohne Mahngebühren und Zinsen zu bezahlen und dann ist die Welt in Ordnung.

Ich bin der Überzeugung, dass auch S4Y dazu gelernt hat und eine Begleichung der Forderung sie zufriedenstellt.

Also... keep it low, keept it calm!
 
Daß eine Begleichung der Mahnung sie zufriedenstellen würde, daran habe ich nicht die geringsten Zweifel...

Mich stellt dies aber nicht zufrieden. Dennoch, wie gesagt, hoffe ich auch noch auf eine gütige Einigung.
 
Hä? Du tätest gut daran, wenn Du mein Posting noch einmal gründlich liest!

Ich sagte, Du sollst Dich auf den unstrittigen Betrag einigen und versuchen Mahngebühren u.ä. wegzudiskutieren auf freundlich, aber bestimmten, sachlichem Wege. Von der gesamten Mahnung sprach ich nicht.

Oder verstehe ich das jetzt falsch und Du hälst die gesamte Rechnung für ungerechtfertigt?
 
Die Bezahlung der Mahngebühren steht für mich gar nicht zur Debatte, da dies ausschließlich von S4Y verschuldet wurde und es nie eine Zahlungserinnerung/Mahnung vor dem heutigen Schreiben gab.

Strittig ist der Restbetrag, bei dem ich höchstens bereit wäre, sich in der Mitte zu treffen.

Ich bin immer freundlich und bestimmt. Ich bin lediglich sehr verärgert über das Verhalten dieses Unternehmens. Ganz sachlich.
 
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Naja, man muss auch gewisse Maximalforderungen haben ;) Ich gebe mal die vage Vermutung ab, solltest Du auf Deinem Standpunkt beharren, dass sich Deine Rechtsschutzversicherung freut.
 
Wenn du (angenommen) S4Y vor 3 Jahren 50 Eur geschuldet hast, dann schuldest du denen das auch noch heute. Das die keine Zahlungsauforderungen und Mahnungen geschickt haben, ist deren Fehler. Und die Mahngebühren solltest du durch bestimmtes, freundliches Nachfragen vermeiden können.

Aber um die 50 Eur kommst du nicht rum. Du hast eine Leistung in Anspruch genommen, und musst diese auch bezahlen.
Solltest du trotzdem darauf bestehen, nur 50% vom Rechnungsbetrag zu bezahlen (jetzt ohne die Mahnkosten), dann wirst du bald ein Schreiben vom Inkasso Büro bekommen. Und das ist dann deine Schuld und teuer.
 
Wenn du (angenommen) S4Y vor 3 Jahren 50 Eur geschuldet hast, dann schuldest du denen das auch noch heute.

Schlechtes Beispiel. Nach 3 Jahren wäre es Verjährt. ;)
Das wird wohl auch genau der Grund sein warum sich Server4You jetzt meldet. Damit es eben nicht Verjährt.
 
Nicht unbedingt:
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später am 31.12., 24.00 Uhr. *
Die einfache Formel zur Berechnung der regelmäßigen Verjährung lautet:
Tag der Fälligkeit der Forderung
+ Zeit bis Jahresende (31.12., 24.00 Uhr)
+ 3 Jahre
= Verjährungszeitpunkt
*

*Quelle Die Verjährung von Ansprüchen

Keine Rechtsberatung.
 
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