[S] vServer / Webspace

Stimmt, denn der Anbieter (serverbiz.de) bleibt sachlich und freundlich.
Naja, professionell sieht anders aus. Das fängt schon bei der Rechtschreibung an.

in der des nur so von falscher (unerlaubter) Rechtsberatung wimmelt.
Weil der Quatsch ja gern öfter behauptet wird: Bei einem Vertrag, der die Miete eines Servers für einen Monat beinhaltet, ist die Dienstleistung wann vollständig erbracht?
 
Hallo!
Weil der Quatsch ja gern öfter behauptet wird: Bei einem Vertrag, der die Miete eines Servers für einen Monat beinhaltet, ist die Dienstleistung wann vollständig erbracht?
Nach Eingang der fristgerechten Kündigung und Ablauf des Mietverhältnisses?

mfG
Thorsten
 
Überraschung!

Würde gern wissen, welcher Kasper auf die Idee kam, dass mit der ersten Anmeldung die komplette Dienstleistung erfüllt ist und damit das Widerrufsrecht erlischt.
 
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Hallo!

Und das Problem liegt jetzt wo? Von einer fristgerechten Kündigung war der TO weit entfernt, oder?

mfG
Thorsten
 
Hallo!
Würde gern wissen, welcher Kasper auf die Idee kam, dass mit der ersten Anmeldung die komplette Dienstleistung erfüllt ist und damit das Widerrufsrecht erlischt.

Vermutlich mit dem (von mir nicht verifizierten) Hinweis des Anbieters, dass der Server sofort bereitgestellt werden kann, der Kunde in diesem Fall aber ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

Diesen Vertrag hätten beide Parteien dann erst einmal beiderseitig anerkannt. Ob diese AGB Klausel einem Prozess standhält, müsste dann ggf. anderweitig entschieden werden.

Aber wie immer, ich bin kein Rechtsanwalt und das ist nur meine persönliche Einschätzung.

mfG
Thorsten
 
Vermutlich mit dem (von mir nicht verifizierten) Hinweis des Anbieters, dass der Server sofort bereitgestellt werden kann, der Kunde in diesem Fall aber ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
Und was hat der sofortige Beginn der Dienstleistung damit zu tun, dass mein Widerrufsrecht erlischt???

Es ist doch vollkommen irrelevant, wann mit der Erfüllung des Vertrages begonnen wird.
 
Ähm, dass durch diese (schwebend ungültige) Klausel der Verbraucher grundsätzlich auf sein Widerrufsrecht verzichtet? :confused:
Unabhängig vom Beginn oder dem vollständigen Ende der Dienstleistung.
 
Ich lese gerade, mit dem letzten Punkt hast du recht:

§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen said:
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
 
[sarcasm] Ich sags mal so, für mich sind solche Anbieter uninteressant. Das zeigt mir, wie man auf die 10€ angewiesen ist um den *stabilen* Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. [/sarcasm]

Nichts gegen kleine Firmen, aber solche Aussagen gegenüber Kunden sind tabu. Auf der Arbeit hätte ich längst Ärger mit meinem Chef und dürfte mir was anhören, dem Einzelunternehmer mit seinen 5 Servern wirds wohl wurscht sein.
 
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