Rechtsanwalt fordert Unterlassung auf

Relevant ist für .de-Domains ist ausschliesslich was im Admin-C steht. Solange dort der der Ex-GF1 steht, hat der auch das Sagen über die Domain. Da können noch so viele Anwälte klopfen und mit Papier winken, es ändert nichts daran.

Wenn der Domaininhaber den Admin-C nicht bei der Denic ändern lässt, hat der Domaininhaber auch keinen Einfluss mehr auf die Domain. Das rechtlliche Verhältniss zwischen Domaininhaber und Admin-C spielt keine Rolle, die müssen sich nichtmal kennen.

Der Admin-C könnte die Domain so gar auf DELETE setzen ohne das der Domaininhaber etwas dagegen tun kann.
 
Ihr vergesst nur das das Amt des Admin-C mit Ausscheiden aus der Gesellschaft abgelegt werden muß/erlischt.
Wer hat Dir denn den Quatsch erzählt? Der Admin-C kann sich nicht selbst als Admin-C löschen, das muss der Domaininhaber tun.
 
Ihr vergesst nur das das Amt des Admin-C mit Ausscheiden aus der Gesellschaft abgelegt werden muß/erlischt. [...] Es ist dem Provider auch bekannt das der jetzige Admin-C womöglich garnicht mehr berechtigt ist im Namen des Domaininhabers Entscheidungen über die Domain zu treffen.

Und genau das ist der entscheidende Punkt. Womöglich kann der Admin-C das nicht mehr. Womöglich aber doch, weil der Provider keine Ahnung haben kann, was die dort in der Firma wie vertraglich geregelt haben. Also hält sich der Provider wie vertragliche vereinbart an den Admin-C und lässt Gerichte entscheiden, wie das Innenverhältnis zu regeln ist. Die Streitparteien können das jederzeit per einstweiliger Verfügung oder was weiß ich untereinander klären.

Es gibt einen gültigen Vertrag, fertig ist der Laden. An den muss sich der Provider halten.
 
Oje ich seh schon Ihr seit alle Anbieter und Juristen und habt solche Fälle bereits mehrfach durchgezogen und euch auch mehrfach mit Richtern und Fachanwälten über sowas ausgetauscht.

Solange Ihr zwischen Betriebsvermögen, Privatvermögen und "können" und "dürfen" nicht unterscheiden könnt ist jede Ausarbeitung für die Katz.

Ich empfehle dem TO die Zuständigkeit an die Denic weiterzureichen. Wäre ich gf2 würde ich dem TO (über den Rechtsweg) den Arsch aufreissen wenn er die Domain an den gf1 nach der anwaltlichen Aufforderung abgibt.

Den Vertrag mit der Denic hat gf2. Einfach einen Dispute aufmachen und danach zivilrechtlich Schadensersatz fordern.

Over ;)
 
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Interessant DjTom-i wie du an anderen bemängelst was du bisher in jedem Beitrag zu diesem Thema selber mit voller Wonne vollführst ;) Nicht bös gemeint, nur ein Feststellung.

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ich hatte das schon des öfteren, wie es im ersten Beitrag auf Seite 1 steht.

Erst mal dem Typen (außerordentlich oder nicht) kündigen. Das Schreiben vom GF2 zu meinem Anwalt. Diesem auch den Sachverhalt mitteilen. Und gut ist.

Wo käme man da noch hin, wenn sich zwei streiten und der Dritte (unschuldige) soll dann für den Schaden aufkommen.

Ich sorg immer dafür, das ich NIEMALS irgendwo als ADMIN-C drin bin (außer meine eigenen Domains). Soll doch der von der Firma drinstehen, wenn derjenige dann die Domain nicht hergeben will ist das zwar erst mal ärgerlich, aber als Provider ist man da gut raus. Dann verklagen die beiden sich selbst :-)

Letztens hatte ich den Fall, das ein Vorstand abgesägt wurde und ein neuer kam. Das waren ursprünglich alles mal Freunde, aber Mißverständnisse, absägen dann wurden es Feinde. Jedenfalls der alte Vorstand hatte alle Domains bei 1und1 und dort auf seinem privaten Namen und Adresse registriert. Auch den Zugang zu 1und1 hatte nur er. Als Rache hat er dann erst mal zu keinem Domaintransver zugestimmt. Nach Monaten dann Stück für Stück.

Rechtlich gesehen hätte er gar keine Domain hergeben müssen, denn er stand als natürliche Person bei Domaininhaber und ADMIN-C drin. Klar, der Rechtsstreit wäre dann sicherlich zugunsten der Firma ausgegangen (Domainnamen = Firmenbezeichung), aber das dauert....
 
Ich habe mich schon mehrmals mit Geschäftsführeren, Ex-Geschäftsführeren, Anwälten und Gerichten befassen müssen, da sowas nichts ungewöhnliches ist. Alles natürlich von den Kunden ausgehend, ich als Provider bin da immer nur unbeteiligter Dritter. Erst haben sich alle lieb und hinterher schreien alle ganz laut und fuchteln mit Anwälten rum. Mich kann sowas schon lange nicht mehr beeindrucken und mein gesunder Menschenverstand und meine kaufmännische Ausbildung haben mir immer ausgereicht um einen Vorgang den ich 100%ig kenne richtig einzuschätzen und entsprechend zu kanalisieren.

Ich habe hier nur meinen Standpunkt wiedergegeben wie ich die Sache sehe was passiert wenn es die drei Beteiligten Seiten es bis auf die Spitze treiben.

Ich betone nochmal: Ein rechtssichere Antwort darf und kann ich hier nicht geben und bin dazu auch nicht befugt. Ich bin kein Anwalt, bzw kein Richter.

Eine Aussage alla "Der Admin-C darf alles machen auch die Domain löschen" ist für mich wie die Aussage das "ein Küchenmesser auch folgenfrei in "etwas" eingestochen werden darf."
 
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Solange Ihr zwischen Betriebsvermögen, Privatvermögen und "können" und "dürfen" nicht unterscheiden könnt ist jede Ausarbeitung für die Katz.
Nochmal zum Mitmeisseln: An .de-Domains kann Niemand, auch kein Unternehmen, Besitz erlangen, denn dazu müsste die Domain eine Sache im Sinne des Gesetzes sein, ist sie aber nicht. Und zum Vermögen zählt nunmal nur Besitz, weshalb auch der Unterschied zwischen Privat- und Betriebsvermögen völlig irrelevant ist. Zum "können und dürfen" solltest Du Dir vielleicht nochmal die Vertragsbedingungen der Denic durchlesen.
 
Und zum Vermögen zählt nunmal nur Besitz, weshalb auch der Unterschied zwischen Privat- und Betriebsvermögen völlig irrelevant ist.

Wenn wir schon jursitisch korrekt sein wollen:
Nicht ganz richtig, zum Vermögen zählt das Eigentum.
Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben, Beispielsweise ist der Mieter eienr EIgentumswohnung Besitzer, auch wenn sie im Eigentum des Vermieters ist.
 
Ja, stimmt, also bitte in meinen Ausführungen passend s/Besitz/Eigentum/ durchführen. Inhaltlich ändert sich dadurch aber glücklicherweise nichts.
 
Wäre natürlich interessant zu wissen, ob die ganzen DENIC Bedingungen und Richtlinien überhaupt in den Vertrag einbezogen wurden. Klar, die DENIC möchte das natürlich. Aber man wird zumindest daran zweifeln dürfen, dass dies automatisch geschieht. Die DENIC Texte sind keine Gesetze!

Ich möchte den Sachverhalt auf folgendes reduzieren: Da kommt jemand und bestellt eine Dienstleistung bei dir - als Vertreter für ein Unternehmen. Irgendwann wird er gekündigt oder scheidet aus - seine Vertretungsmacht erlischt. Er darf nun keine Verträge für und gegen das Unternehmen schließen. Somit darf er auch nicht mehr über die Dienstleistung entscheiden.

Diese Erläuterung hat die Annahme, dass dieser "jemand" in Vertretung für das Unternehmen den Vertrag schließt. Ob die Kenntnis über das Ausscheiden ausreicht, oder das Handelsregister höherwertig ist, müsste man dabei auch beachten. Ebenso die Unternehmensform.

OT: Auch Eigentum kann man nur an einer Sache haben, § 903 BGB. Bei einer Domain müsste es sich um ein sonstiges Recht in Form einer Nutzungsbefugnis handeln.
 
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