Rechtliche Frage?!

haggybear

Registered User
Hallo zusammen,
ich baue mal auf die Community, das euer Wissen besser ist als meine kleine beschränkte Rechtskunde.

Folgender Hintergrund: Ich bin ziemlich sauer. Ein Kunde von mir, seineszeichens Hoster wollte meine AddOns für Plesk auf seinen Server(n) benutzen. War aber selber nicht in der Lage diese inkl. der benötigten Techniken (spamdyke/greylisting) zu installieren. Also trat er an mich heran. Ich habe die Installation vorgenommen zu einem vorher vereinbarten Preis.

Nach der Installation und nach meiner Rechnung habe ich nie wieder was von dem Menschen gehört. Bezahlt nicht und stellt sich (seid ca. 6 Monaten) quasi "tot". Ich habe die ganze Sache nun schon an mein Inkassobüro abgegeben. Aber dennoch bin ich ziemlich sauer auf diesen Menschen.

Auch weil er auf seiner Webseite seine Hostingangebote mit meinen AddOns bewirbt!

Nun meine konkrete Frage, kann ich ihm die Nutzung meiner AddOns untersagen?

Gruß
Haggy
 
Verstehe ich das richtig?

a) Er hat deine Rechnung nicht gezahlt.
b) Er verkauft deine Plugins ohne Rechte-/Lizenzinhaber zu sein.
 
Ich nehm mal an, dass seine Plugins opensource sind und er deshalb ein Problem hat, weil er dagegen ja im Prinzip nix sagen kann, wenn er sie verwendet.
 
Er nutzt die Plugins. Das Verkaufen der Plugins wird schwierig nachzuweisen sein, es sei denn der Deliquent erhebt z.B. für das Greylisting einen Zuschlag.

--marneus
 
Dies ist keine Rechtsberatung!

Vielleicht vom Anwalt eine anwaltliche Mahnung erstellen lassen. Ist meistens effektiver als Inkasso. Wenn keine Zahlung eingeht, dann Anzeige wg. Betrug.
 
Nein, es wird kein Zuschlag für das Bereitstellen der Plugins erhoben! Aber ist wird damit geworben!

Mich ärgert es so furchtbar, das dieser Mensch dann noch ohne Scham mit den AddOns "losrennt"

Gruß
Haggy
 
Die Addons kann man doch auch einfach so runterladen oder? Ich denke also nicht dass du eine Chance hast ihm das zu verbieten. Denn er könnte sie ja auch von jemand anders installieren lassen und dann nutzen.
 
Du könntest nur wegen Deiner geleisteten Arbeit was tun, falls Du ihm diese in Rechnung gestellt hast. Die Plugins an sich bekommt man ja auch so, oder?

Basti
 
Wie schon mehrfach bemerkt, kommt es auf die Lizenzstruktur an, die deine Plugins haben. Wenn diese OpenSource sind, hast du da keine Chance-

Inkasso ist gut und schön, eine grichtliche Abmahnung vom Gericht, zieht da aber wesentlich mehr.
Wobei es da ja dann wieder interessant mit dem Nachweis deiner Leistung wird. So lange es eine Auftragsbestätigung gibt, sollte das aber kein Problem sein, oder solange du nachweisen kannst, dass du schon einmal für diesen Kunden gearbeitet hast.

Denkbar wäre wohl auch eine einstweilige Verfügung, jedoch dürfte hier das Problem sein, dass wenn du bei der späteren Prüfung damit nicht durch kommst, du dann die Kacke am dampfen hast.

Dies ist keine Rechtsberatung. Der Beitrag beruht auf mein selbst angeeignetes Wissen.
 
Wenn diese OpenSource sind, hast du da keine Chance-


Das kommt auf die Lizenz an. OpenSource heisst nicht gleich, dass der Nutzer damit machen kann, was er will. Es kann beispielsweise die kommerzielle Nutzung verboten sein.

Vielleicht kann haggybear ja mal die Lizenz (GPL, BSD oder eigene) nennen, unter der er das Plugin zur Verfügung.
 
Es kommt jetzt auf das installierte Tool drauf an. Dem SCP1 und 2 liegt die GPL bei. Alle anderen kommen ganz ohne Lizenzhinweise.
Aber allein auf die Behandlung der Software in diesem Forum und wie damit umgegangen wird, kann jeder windige Anwalt es so auslegen, als ob alle Tools von Haggy unter der GPL stehen.
Und allein das Zeichen, dass der Entwickler die Software selbst installiert hat, ist meist schon als gegebene Lizenz zu verstehen.
Es bleibt also wirklich nur der Punkt mit der offenen Rechnung.

@Haggy:
Lass das Inkasso-Büro seine Arbeit machen und mach Dir keinen Kopf.
Ich habe selber ausreichend gute Erfahrung mit solchen Kunden. Beim ersten Anzeichen von "Inkasso" bekommen die dann doch ein bisschen Wehmut...

huschi.
 
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