Publicompserver - Mahnbescheid Gericht

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3nt3

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Hallo zusammen,

die Geschichte läuft mittlerweile seit ca 3 Jahren.

Alles begann damit, dass ich eine billige Domain haben wollte und publicompserver mir diese bot.
Anfangs lief alles recht gut, ich entschloss mich jedoch den Vertrag zu kündigen, da ich für die Domain keine Verwendung mehr fand. Ab da begannen die Probleme.

So...
Ich fertigte eine Kündigung an und schickte sie Herrn K. per Fax, wie es zu dieser Zeit noch in den AGBs stand. Kurz darauf wurden die AGBs abgeändert, sodass nur noch Kündigungen per Post akzeptiert wurden.

Fest entschlossen, das Recht auf meiner Seite zu haben, bezahlte ich die nachfolgenden Rechnungen nicht mehr, da ich ja form- und fristgerecht gekündigt hatte, wofür ich aber natürlich keine Bestätigung bekam. Den Sendebericht des Faxes habe ich bis heute noch sicher aufbewahrt.

Es folgten Rechnungen über Rechnungen, auch Mahnbescheide des bekannten Inkassounternehmens Mediafinanz.
Nachdem ich mich mit diesem Unternehmen auseinandergesetzt hatte und mit Anwalt/Gericht drohte, war Ruhe. Das war vor ca 1,5 Jahren.
Bis heute....

Heute bekam ich einen Mahnbescheid des Gerichts Coburg. Dass das kein Zufall ist, ist mir natürlich bewusst, da die Verjährungsfrist von 3 Jahren bald erreicht sein müsste.
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich weiter vorgehen soll. Zahle ich den Betrag und habe endgültig Ruhe oder lege ich Widerspruch ein und hoffe darauf, dass das Gericht mit glaubt, dass in den AGBs stand, dass Kündigungen per Fax akzeptiert werden. Das kann ich bis heute leider nicht beweisen.

Wäre um eine hilfreiche Antwort sehr dankbar.

Grüße
3nt3
 
Nungut, bei Rechtsfragen werden die Aussagen hier recht spärlich sein. Um welchen Betrag geht es denn jetzt konkret?

Weil ansich hast du im Enddeffekt 2 Möglichkeiten. Entweder du zahlst die geforderten Kosten oder du gehst in einen Rechtsstreit. Je nachdem um welche Summe es sich natürlich handelt, können aus evtl. 80€ inkl. Inkasso, Strafe etc pp. mal eben durch Gericht, Anwalt etc. mehrere Tausend Euro werden.

Daher sollte man es sich überlegen ob sich in einem solchen Falle der Rechtsstreit lohnt? Aus eigenen Erfahrungen kann ich sagen, auch wenn du der festen Überzeugung bist im Recht zu sein, kannst du trotzdem im Enddeffekt als kleiner privater Kunde nicht viel ausrichten. Zumindestens in den meisten Fällen. Leider.

Ist eigentlich mittlerweile ein Fax Rechtskräftig? Soweit ich weiss doch nicht, oder? Soweit ich informiert bin, lediglich der Postalische Weg mit Einschreiben.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt nur die persönliche Meinung des Verfassers wieder.
 
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Es handelt sich um ca 250 Euro. Aber auch die sind mir zu viel, wenn ich genau weiß, dass ich im Recht bin.

Wenn sogar "mündlich" in den AGBs steht, muss es akzeptiert werden. Was in den AGBs steht, wird gemacht, wenn ich richtig informiert bin.

Dass ein Gerichtsverfahren im Falle einer Niederlage um einiges teurer wird als 250 Euro ist mir durchaus bewusst, aber ich will einem ** nicht auch noch Recht geben.
 
Keine Rechtsberatung etc. sondern meine persönliche Meinung:

Widerspruch einlegen würde ich an deiner Stelle nicht, wenn du Gerichts- und Anwaltskosten nicht gerade locker über hast. Letztlich kannst du natürlich beim Widerspruch darauf hoffen, dass dein Gläubiger, der Herr K keine Klageschrift einreicht und die Sache verjähren lässt.
Sollte der Fall aber doch vor der Richterbank enden, hast du in meinen Augen keine Chance.

Letztlich bist du aber sehr naiv an die Sache rangegangen. Wenn ich keine Bestätigung zu meiner Kündigung erhalte, lass ich die Sache nicht auf sich beruhen nach dem Motto "wird schon werden".
Dann gibts die Kündigung + Frist zur Bestätigung per Einschreiben - im besten Fall schaut ein Zeuge auch vom Eintüten des Schreibens bis zur Abgabe am Postschalter mit zu.

Aber einfach nur ein Fax rausschicken und die neuen, eigentlich unberichtigten Rechnungen ignorieren ist mehr als zweifelhaft.

Das Problem sind dabei dann meist die Klecker-Rechnungsbeträge (ich nehme mal an, dass 90% der 250 EUR Inkasso- und Mahngebühren sind). Dafür lohnt dann auch keine negative Feststellungklage...
 
Naja, ich habe es so gemacht, wie es die AGBs des Herrn K. vorgeschrieben haben, daran ist nichts zweifelhaft.
Und wieso sollte ich im Nachhinein für etwas zahlen, was gekündigt ist?

Das mit dem Fax war die bequemste Variante. Dass ich das heute nicht mehr machen würde, ist auch mir bewusst.

Hilft mir aber in der jetzigen Situation nicht weiter.

Trotzdem danke für eure Beiträge!
 
Naja, ich habe es so gemacht, wie es die AGBs des Herrn K. vorgeschrieben haben, daran ist nichts zweifelhaft.
Und wieso sollte ich im Nachhinein für etwas zahlen, was gekündigt ist?
Noja, was ist denn wenn dein Fax eine schlechte Leitung erwischt hat und garnichts bzw. nicht zu entziffernder Kauderwelsch am Ende rauskommt?
Dass du einen Sendebericht hast ist zwar erstmal schön, der hilft dir aber nicht weiter wenn die Gegenseite angibt dass es dort nicht lesbar ankam und man es daher auch dir nicht zuordnen konnte?
Wenn dem so ist, hat dir Herr K. vollkommen zu Recht eine Rechnung geschickt, denn eine lesbare Kündigung hat er nicht bekommen.
Und spätestens jetzt hättest du aktiv werden MÜSSEN, und die Sache mit der Kündigung nochmal per Telefon oder Fax oder E-Mail oder Fernschreiber besprechen müssen.

Was ich damit sagen will: Fax, Briefpost und E-Mail sind insofern nicht 100%ig zuverlässig weil immer mal etwas verloren gehen kann. Beim Fax kann es durchaus passieren, dass am anderen Ende aufgrund von Störungen in der Leitung (für die der Empfänger nichtmal was kann) das Fax nur fehlerhaft und unlesbar herauskommt.
Wenn also innerhalb von X Tagen keine Bestätigung der Kündigung kommt und die Domains im Webinterface des Anbieters auch nicht als gekündigt markiert sind, musst du davon ausgehen dass die Kündigung nicht angekommen ist.
In diesem Fall musst du die Kündigung erneut stellen und darfst nicht einfach irgendwas ignorieren - in diesem Fall bist du nämlich nicht im Recht sondern es ist deine Pflicht (ich wette, das steht sogar in den AGB) fehlerhafte Rechnungen zu reklamieren.
Und was in den AGB steht, wird auch so gemacht - das waren deine Worte... ;)


Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt nur die persönliche Meinung des Verfassers wieder.
 
Ist eigentlich mittlerweile ein Fax Rechtskräftig? Soweit ich weiss doch nicht, oder? Soweit ich informiert bin, lediglich der Postalische Weg mit Einschreiben.

Nein ist es nicht, aber es hat warum auch immer eine höhere Wertigkeit als ein Einschreiben (mit Rückschein). Von den meisten Gerichten wird es aber akzeptiert. Es gab aber auch schon Verfahren, die ein Fax eben nicht anerkannt haben, obwohl die Anwälte jeglichen Schriftverkehr mit dem Gericht auch über Fax tätigen. Ich glaube es gibt da auch keine eindeutige Reglung.

Das Faxgerät kann auf der anderen Seite aber auch nur Mist ausgedruckt haben oder der Toner/Patrone war leer. Vielleicht hast du das Fax falsch rum in dein Faxgerät getan und es kam bei dem Empfänger nur ein weißes Blatt Papier aus dem Faxgerät. Vielleicht hat auch jemand das Fax einfach weggeschmissen ohne nachzusehen oder sie hatten keine Lust.

Jedes Gericht kann dabei anders entscheiden. Das ist dein persönliches Risiko.

Einzig wirklich sichere Methode zu Kündigen ist es einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen das schreiben zu überbringen. Das ist auch nicht besonders teuer. Fax, Post, Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein usw. müssen von einem Gericht nicht akzeptiert werden.

An deiner Stelle, würde ich nur um das Unternehmen zu ärgern, 5€ monatlich zahlen. Mehr ist aufgrund der finanziellen Lage nicht drin :-p

Du hast gegen das Unternehmen leider nicht viel in der Hand. Ich wüsste jetzt noch nicht einmal bei wem überhaupt die Beweislast liegt.

Dazu am besten einen fähigen Rechtsanwalt befragen.

PS: Ich finde es zum Kotzen, dass Anwälte ein Honorar berechnen müssen und keinerlei Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt in einem Forum stattfinden darf.
 
Vorweg: Ich bin kein Anwalt, das ist meine persöhnliche Meinung.

Interessant wäre, welches Datum auf deinem Fax-Sendebericht steht. Denn: Die alte AGB von publicompserver ist auf archive.org noch erhältlich. Dort steht tatsächlich, dass ein Fax zur Kündigung erlaubt ist. Frage ist, ob die wayback machine von archive.org vor Gericht irgendwie zählt, oder ob das Unternehmen nicht doch die besseren Anwälte hat…

Außerdem würde ich bei dieser never ending story eventuell den ganzen Krams der Firma nochmal auftischen und damit "drohen", es an die Presse zu bringen. In der Öffentlichkeit ist es ja schon. Wenn nichts passiert innerhalb einer gesetzten Frist (geht das?), schreibste halt mal was an die c't…

Viel Glück dabei.
 
Wenn ich mir die Beiträge so durchlese, so scheint es als ob ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid automatisch vor Gericht endet.
Dies ist aber nicht so!

Ein Widerspruch ist erst mal nur ein formaler Akt und verhindert, dass der Gläubiger einen Titel erwirkt. Denn mit einem Titel kann er gleich den Gerichtsvollzieher bestellen.
Nach dem Widerspruch liegt es an der Gegenseite ob ein Gerichtsverfahren beantragt wird.
Häufig ist hier die Dienstleistung des Inkassobüros zu ende. D.h. Der Gläubiger hat zu dem Zeitpunkt eine Rechnung 60-... EUR an der Backe und der Gewissheit dass Du nicht freiwillig zahlen wirst.

Bis hierhin ist es also ein Pokerspiel auf beiden Seiten. Denn beide Parteien stehen mit der Aussicht da, noch mehr Geld zahlen zu müssen.

Ab dem Antrag bei Gericht wird es wirklich interessant. Und spätestens dann brauchst Du einen Anwalt. (Allein schon um den Gerichtsstand zu Deinen Gunsten zu verlegen.)
Und Du brauchst Fakten (die uns hier auch schon interessieren würden):
Z.B. läuft der Vertrag immer noch weiter? Oder hat der Anbieter Dir irgendwann selber eine Kündigung ausgesprochen? Ist die Domain noch aktiv, bzw. von Dir oder dem Anbieter registriert? Wann wurde sie wirklich vom Netz genommen, und deckt sich das mit seinen Rechnungen?
Bei diesen Fragen bestehen große Falle in die viele Dienstleister tippeln und sie vor Gericht schlecht aussehen lassen, weil sich widersprüchliches Handeln nachweisen lässt.
In dem Fall kann ein Gerichtsverfahren schnell in einem Vergleich enden. Dabei würde der Anbieter meist die höheren Kosten tragen.


Und ein PS für die Zukunft:
Keine Reaktion ist immer die schlechteste Reaktion. Sobald eine ungerechtfertigte Rechnung kommt, muss ein Widerspruch eingelegt werden. Alles andere fällt unter "stillschweigende Akzeptanz".

PS an alle Rechtsfanatiker: Keine Rechtsberatung!!!

huschi.
 
Kann Huschi nur beipflichten :)

Mein Weg bei diesem Fall wäre:
1. Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid
2. Zusammentragen aller benötigten Infos (achso, bzgl. Fax mit leerem Toner gabs mal ein nettes Urteil, dass die Schuld hierbei als Annahmeverweigerung deklarierte, das Fax zählte in diesem Falle also als angekommen), falls es doch zu einem Verfahren kommt.

Ein sehr interessanter Punkt bzgl. der Vertragsweiterführung @Huschi :)
Sollte Deine Domain trotz Mahnverfahren / Inkasso weiterhin online geschaltet sein / gewesen sein, so sind zumindest alle Beträge seit Ausstellung der Mahnungen zweifelhaft, da hier die vom BGB bekannte Schadensminimierungspflicht zum Tragen kommt.
 
PS: Ich finde es zum Kotzen, dass Anwälte ein Honorar berechnen müssen und keinerlei Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt in einem Forum stattfinden darf.

Anwälte MÜSSEN Geld für eine Beratung kassieren? Ist das wirklich so?
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz said:
Aus der Schließung des Berufsstandes der Rechtsbeistände folgte außerdem, dass unentgeltlich Rechtsdienstleistenden künftig eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht mehr erteilt werden konnte.

Und es gibt genügend arbeitslose Anwälte, die mit Freuden ihre Kollegen verklagen oder bei der Kammer anschwärzen.
Ist wie mit Schornsteinfegern :(

Man kann allerdings inzwischen statt Abrechnung nach Gebührenordnung auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung schließen.
Lohnt sich insbesondere bei hohem Streitwert.
 
Vorsicht vor Publicompserver und Shop-Hosting.info

Ich hab das gleiche Problem mit dieser ****** Firma. Hab damals per Post, Fax und eMail gekündigt. Musste dann gegen die Lastschrift Einspruch einlegen.

Dann kam lange lange nix. Vor einem Jahr wieder ein Mahnung. Widerspruch eingelegt und wieder keine Antwort. Inzwischen bin ich ausgewandert und dachte ich hätte alles in DE geklärt.

Vor 2 Wochen erfahre ich dass ein Mahnbescheid vom Gericht an meinen Nachmieter eingegangen ist.

Tja, jetzt ist guter Rat teuer. Aber wer bisschen Googelt wird noch mehr solcher Fälle über diese Firma finden. Unter anderem ist sie auch unter shop-hosting.info zu finden. Scheint fast schon ne Masche zu sein.
 
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