Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe schon überall versucht Rat zu finden ! Ich bin langsam echt am Ende und mir das Sie mir hier weiterhelfen können.
Mein Sohn hat sich einen Server bestellt und für die ersten Monate bezahlt. Nun hat er dort für die neuen Rechnungen nicht bezahlt. Nun laag am Freitag ein Brief im Briefkasten mit einer, wie ich finde doch schon gigantischen Mahnung. Montaliche Kosten addiert mit Verzugszinsen ~ 800€.
Auf dieser Mahnung standen seine richtigen Angaben inkl. des richitg angegebnen Geburtsdatum !
Er versicherte mir das er keine Unterschirft von mir oder seinen Vater gefälscht hätte !
Aber er ist 15 ! Wie soll das denn funktionieren ? Dann ist dort wohl eine Unterschrift der Erziehungsberchtigten wohl nicht von Nöten ?
Aber dann müsste ich es doch garnicht zahlen, denn ich habe nicht in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen solchen Vertrag nachträglich. Und laut § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph, nicht anwendbar, da dieser sich nur auf Bargeschäfte bezieht und nur solche Geschäfte erfasst, für die das Taschengeld normalerweise zur Verfügung gestellt wird. Zudem liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Theoretisch muss ich die Rechnung doch garnicht zahlen oder ?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen !
lg Simone64
ich habe schon überall versucht Rat zu finden ! Ich bin langsam echt am Ende und mir das Sie mir hier weiterhelfen können.
Mein Sohn hat sich einen Server bestellt und für die ersten Monate bezahlt. Nun hat er dort für die neuen Rechnungen nicht bezahlt. Nun laag am Freitag ein Brief im Briefkasten mit einer, wie ich finde doch schon gigantischen Mahnung. Montaliche Kosten addiert mit Verzugszinsen ~ 800€.
Auf dieser Mahnung standen seine richtigen Angaben inkl. des richitg angegebnen Geburtsdatum !
Er versicherte mir das er keine Unterschirft von mir oder seinen Vater gefälscht hätte !
Aber er ist 15 ! Wie soll das denn funktionieren ? Dann ist dort wohl eine Unterschrift der Erziehungsberchtigten wohl nicht von Nöten ?
Aber dann müsste ich es doch garnicht zahlen, denn ich habe nicht in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen solchen Vertrag nachträglich. Und laut § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph, nicht anwendbar, da dieser sich nur auf Bargeschäfte bezieht und nur solche Geschäfte erfasst, für die das Taschengeld normalerweise zur Verfügung gestellt wird. Zudem liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Theoretisch muss ich die Rechnung doch garnicht zahlen oder ?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen !
lg Simone64