Hosting- und Domainvertrag

n1ck

New Member
Grüß Euch,

bei so einem heißen Wetter sind doch kurz vor dem Deutschland Spiel Vertragsfragen genau das Beste :o

Ich bin Mediengestalter und stehe gerade vor dem Gedanken - mehr oder weniger gezwungen - Webhosting als Zusatzleistung anzubieten. Einen Server habe ich schon viele Jahre, würde sagen ich bin in Administration recht fit und würde das von technischer Sicht hinbekommen.

Damit ich allerdings rechtlich auf der sicheren Seite stehe, frage ich mich was ich vertraglich mit meinem Kunden festhalten sollte. Wie sollte so ein Vertrag aussehen? Wie sollte eine Abrechnung erfolgen?

Natürlich verlange ich hier keine Rechtsberatung. Möchte mich jedoch auf einen Termin beim Rechtsverdreher vorbereiten und schon mit den richtigen Stichpunkten beginnen können.

Bin für alles dankbar :) Und für später: Viel Spaß beim Fußball Gucken! Mein Tip: 3:2 für ... Klar. DEUTSCHLAND!
 
[OT]
Dein Tipp ging aber sowas von gewaltig in die Hose ;) Zumindest richtige Richtung ^^
(Ich war an der Mosel und brauchte kein Radio um die Tore zu zaehlen :P )

Mein Tip waere: such einen serioesen und zuverlaessigen Anbieter und lass dir von diesem managed-Server oder Reseller-Space einrichten.
Nicht weil du nicht fit mit Serverwartung bist sondern weil dein "mehr oder weniger gezwungen" ganz danach klingt als wuerde deine Hauptarbeit unter dieser Zusatzbelastung erheblich leiden (koennen).


Auf der sicheren Seite bist du weiterhin mit Papier-Rechnungen per Post; die manipuliersichere Aufbewahrung von Emails (welche du trotzdem fuer alle Firmen-Emails machen musst) ist nicht ganz ohne und stellt zig Fallen, ausserdem ist ein Signieren der Rechnungen Pflicht um Unterkunden den Erlass der Vorsteuer zu ermoeglichen was bei Papier/Papyrus/Tontafel entfaellt :)

Vertragsbedingungen (und insbesonders AGB) sind seid jeher der Hit unter den Abmahnanwaelten schlichthin, lass ihn dir am besten vollstaendig von deinem Anwalt erstellen. Eine ungefaehre Richtung was rein muss kannst du beim Vergleich der AGB der grossen Anbieter (Strato, 1und1, Telekom, OVH, Server4you, Hetzner) rausschreiben - allerdings muss noch lange nicht alles was drin steht gueltig oder unanfechtbar sein.
 
[OT] :D Eine 4:0 Klatsche gegen Argentinien? DAS hätte wohl kaum jemand gedacht. :D [/OT]

Ja in der Tat. Es hält mich wirklich sehr auf. Ich nutze zur Einrichtung der Kundenaccounts Plesk in der aktuellen Version was die Sache ja schon viel einfacher macht. Allerdings raubt mir die Serverwartung viel Zeit und Nerven.
Dein Rat vielleicht das Thema schon da vorne anzugehen ist daher gern angenommen.

Kannst Du mir einen Anbieter empfehlen?

Habe bereits darüber nachgedacht meine Mails zu signieren. Aber das ist ja auch so super günstig :rolleyes: ... Das wäre allerdings nur wirklich notwendig wenn ich Reseller-Space weiterverkaufe, wenn ich Dich richtig verstanden habe?

Die Vertragsgeschichte werde ich wohl wirklich komplett von meinem Rechtsverdreher anfertigen lassen. Das Thema ist mir zu heiß und an der falschen Stelle gespart bringt nichts gutes.

Danke für deine schnelle Antwort ;-) Davon lebt ein Forum ;)
 
Hallo!

[OT] Deutschland wird Weltmeister werden! :) [/OT]

Das wäre allerdings nur wirklich notwendig wenn ich Reseller-Space weiterverkaufe, wenn ich Dich richtig verstanden habe

Du hast ihn falsch verstanden bzw. eher hat er sich falsch ausgedrückt. Wenn Du Rechnungen per E-Mail schickst, müssen sie signiert sein, damit sie vom Finanzamt anerkannt werden und Deine Kunden die Umsatzsteuer absetzen dürfen.

Viele Grüße
 
[OT]Ich würde es unserer jungen Elf sehr wünschen![/OT]

Jetzt bin ich allerdings sehr verwundert. :confused:

Wenn ich eine Rechnung als PDF im Anhang einer Email versende und der Kunde die Rechnung für das Finanzamt ausdruckt... Wo liegt der Unterschied zwischen der Rechnung selbstgedruckt und der Rechnung die ich per Post schicke? Bis auf das Papier und den Toner unterscheiden sich beide Rechungen in keinster Weise?
 
[OT] Ebenfalls! Die Leistung bisher war beeindruckend. Sie müssen und werden es schaffen! :) [/OT]

Die Signatur weißt nach, dass die Rechnung von dem kommt, von dem sie auch kommt. :rolleyes: :p

Bei einer Rechnung per Post tut dies vermutlich der Absender des Briefes.. wobei man das genauso leicht fälschen kann.

Deutschland - da muss man nichts verstehen. ;)
 
Ich verstehe den Punkt nicht. Muss ich auch nicht, denn wenn es Fakt ist das eine Rechnung per Email signiert sein muss - dann ist das eben so.

Aber ich verstehe die Logik nicht. Die Rechnung als PDF im Anhang enthält doch ebenfalls die Absender Angaben usw.

Oder reden wir gerade aneinander vorbei und es ist gemeint, wenn eine Rechnung nicht als eigenständiges Dokument angehängt, sondern direkt im Email-Text enthalten ist? Da macht das ja Sinn - macht doch aber niemand :confused:
 
Aber ich verstehe die Logik nicht.

Da steckt nicht wirklich Logik dahinter.

QES kannst du nur via anerkannter Trustcenter. Sprich eigene Signierung (GPG/PGP) sind nicht zulässig. Du und der Empfänger müssen sogar noch einer dritten Instanz vertrauen (siehe Veröffentlichungen auf der Bundesnetzagentur).

Der Ausdruck der Rechnung, die via QES signiert wurde ist zudem nur gültig, wenn die QES verifiziert wurde und diese Verifizierung ausgedruckt und mit der Rechnung archiviert wird (denn, die QES ist nicht ewig gültig, sondern läuft ab oder kann zurück gezogen werden).

(Keine Rechtsberatung)
 
Unglaublich. Und was verdient der Staat an dem - sorry - Schwachsinn?
Muss mich in das Thema mal einlesen.

Gehen wir an das Thema anders ran. Wie sieht es aus mit der Praxis? Ist aus praktischer Sicht eine solche Signierung wirklich notwendig? Ich meine.. wie will das Fi-Amt nachweisen das die jeweilge Rechnung per Email ausgedruckt und nicht über den Postweg in der Steuererklärung beigelegt wurde?

Klasse Kompetenz welche hier in einem eigentlich technischen Forum zu diesem Thema vertreten ist. Mir gefällts hier -> Ich komm jetzt öfters :p
 
In Deutschland ist oft etwas nicht sinnvoll. :rolleyes:

Ich kann aus der Praxis berichten: Ich weiß nicht, ob die Rechnungen, die ich per E-Mail kriege, signiert sind. Ich drucke sie einfach aus, hefte sie ab und setzt die Umsatzsteuer ab.

Einige falten Rechnungen, damit sie aussehen, als wären sie per Post gekommen; somit wird das Finanzamt nicht nach einer Signatur fragen.
 
Last edited by a moderator:
Werde mich in das Thema wie gesagt mal einlesen und dann auch mein Thema dazu abgeben.

Ich hatte bisher von eigener wie auch von Kundeseite aus kein Problem mit dem Thema. Aber .. 1000 und dann kommt das eine Mal. ;)

We will see..

Danke soweit! :)
 
Also Ich muss sagen, wir bekommen Rechnungen unsigniert und verschicken Rechnungen unsigniert. Wie du gesagt hast, ob Ich es ausdrucke und den Kunden schicke oder der Kunde es ausdruckt ist in meinen Augen auch das Selbe.
Es gibt Kunden die auf Signierte Rechnungen bestehen oder auf Rechnungen per Post bestehen. Diese sollen die Rechnung dann auch entsprechend per Post bekommen und den entsprechenden Portoaufschlag bezahlen.

Bei der Vertraglichen Gestaltung solltest du dir überlegen, in welchem Umfang du deine Hostingangebote vertreiben möchtest. Werden das nur 50 - 100 Kunden oder eher mehr? Möchtest du mit jedem Kunden einen schriftlichen Vertrag vereinbaren oder genügt eine Bestellung über ein Webformular, ... Grundsätzlich tut man gut daran, sich einen entsprechenden Berater für die Produkteinführung zuzulegen.
 
Unglaublich. Und was verdient der Staat an dem - sorry - Schwachsinn?

Naja, brauchste dir nur EU-Parlament anschauen, dass alle 2 Wochen von Brüssel nach Straßburg (und umgekehrt) zieht.

Meiner Meinung nach sind QES ganz sinnvoll bei Verträgen, die man als PDF übermittelt. Die QES entspricht hier einer Unterschrift einer Person (Wenn ich richtig informiert bin, dann gibt es nur personenbezogene QES).
 
Also Ich muss sagen, wir bekommen Rechnungen unsigniert und verschicken Rechnungen unsigniert. Wie du gesagt hast, ob Ich es ausdrucke und den Kunden schicke oder der Kunde es ausdruckt ist in meinen Augen auch das Selbe.
Es gibt Kunden die auf Signierte Rechnungen bestehen oder auf Rechnungen per Post bestehen. Diese sollen die Rechnung dann auch entsprechend per Post bekommen und den entsprechenden Portoaufschlag bezahlen.

Ich denke auch, dass dieser Weg der praktikabelste ist. ;)

Bei der Vertraglichen Gestaltung solltest du dir überlegen, in welchem Umfang du deine Hostingangebote vertreiben möchtest. Werden das nur 50 - 100 Kunden oder eher mehr?

Ich möchte kein reines Hosting anbieten! Es soll lediglich einen Mehrwert und eine Erleichterung für mich erbringen, da ich in der Vergangenheit beim Thema CMS einige Probleme mit den verschiedensten Servereinstellungen hatte. Daher wird die Anzahl der Hosting-Kunden im Zusammenhang der Auftragslage für Webdesign und Programmierung stehen. Da kommt alle 1-2 Wochen was rein, der das Angebot auch annehmen würde.

Möchtest du mit jedem Kunden einen schriftlichen Vertrag vereinbaren oder genügt eine Bestellung über ein Webformular.

Da ich zur Auftagsabwicklung direkt beim Kunden bin, oder der Kunde bei mir würde ich den Weg des Hosting-Vertrags bevorzugen.

Grundsätzlich tut man gut daran, sich einen entsprechenden Berater für die Produkteinführung zuzulegen.

Und wo finde ich einen dementsprechenden Berater? ;)

[OT]Was für ein tolles Wetter! Regnerisch, nass, ein wenig kalt. Zu den knapp 36°C im Schatten gestern - göttlich! :D[/OT]
 
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Elektronisch signierte Rechnungen brauchst Du nur, wenn damit Vorsteuerabzug geltend gemacht werden soll (§ 14 Abs. 3 Nr. 1), i.d.R. also nicht, falls der Kunde Kleinunternehmer ist. Grund ist einfach, daß Dir als Aussteller "vertraut" wird, eine Rechnung nur ein einziges Mal auszustellen, der Empfänger (falls er Steuerverkürzung :) plant) damit aber auch kein Problem mehr hat.
 
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