GEZ auf root Server ab 01.2007?

svennii said:
Dieser Kommentar ist doch absolut daneben
Nein, ist er nicht. Meine Aussage bezog sich erstens auf die immer wieder unterschwellige Behaupttung, dass die Verpflichtung zur Onlinemeldung nur zur Vorbereitung der GEZ Abzocke eingeführt wurde und zweitens als mögliche entkräftende Argumentationshilfe wenn der GEZ Drücker behauptet als Gewerbetreibender hätte man zwangsläufig auch einen Internetzugang ;) :D.
svennii said:
Nach dem Motto: Jedem das Seine, mir das Meiste!
Nein, nach dem Motto: Ich setze meine Arbeitskraft innerhalb meiner Kernkompetenzen ein und verschwende diese nicht, indem ich mich mit der Buchhaltung rumschlage. Würdest Du Deine Buchhaltung auch selber erledigen, wenn Deine Frau nicht vom Fach wäre?

Gruß flyingoffice
 
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Was ist denn nun wenn ich über ein Gateway (Router) das gesamte LAN mit dem Internet verbunden habe? Zahle ich für jeden einzelnen Rechner im Netzwerk GEZ?
Um auf die Sache mit der Buchhaltung zurückzukommen: Ein Steuerberater verursacht mir doch in jedem Fall Kosten, ob ich die nun steuerlich geltend machen kann oder nicht. Und gerade in der Kleinselbständigkeit/Freiberuflertum bewegt sich der Aufwand durchaus in solchen Grenzen, daß es das Sinnvollste ist die Buchhaltung selbst zu erledigen, alles andere wäre »überdimensioniert«.

Grüße, Israel
 
Du zahlst nur für einen Internet-PC pro "Firmenniederlassung". Das ist ja das Ungerechte. Die Großunternehmen mit ihren ggf. hunderten PCs in einer Niederlassung zahlen nur einen und werden aufgrund der geringen Kosten keine rechtlichen Schritte einleiten. Für den Kleingewerbetreibende/Freiberufler ist die zu entrichtende Gebühr deutlich "schmerzhafter".

Es gibt ja auch immer Mittelwege. Auch ich gehöre zu der Gruppe der Kleingewerbetreibenden. Auch ich mache die Buchhaltung selbst. Aber, oftmals hat ein Kleingewerbetreibender keine Lohnbuchhaltung, da er eh alleine tätig ist. Fällt also schon mal die Onlinemeldung für diesen Bereich weg. Desweiteren arbeiten diese oftmals ohne Umsatzsteuerausweis. Und selbst wenn, ist die Umsatzsteuer sogering, dass nur eine Jahresmeldung benötigt wird. Da kommt dann der Steuerberater ins Spiel. Gewerbesteuermeldung, Umsatzsteuermeldung, Einkommensteuererkärung (Gewerbegewinn/Verlust, Vermietung/Verpachtung, Lohneinkünfte, etc.). Und genau auf diesen Teil hab ich keine Lust, kein ausreichendes Wissen, keine Zeit...

Gruß flyingoffice
 
Ich habe doch einfach mal an die Jungs und Mädels geschrieben, Sie bekommen ja schließlich auch Geld von mir und ich habe folgende Antwort bekommen:

der Gesetzgeber hat im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (§ 5 Absatz 3 und § 11 Absatz 2) eine Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ab
01.01.2007 vorgesehen. Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können.

Rechner, die Radio und Fernsehen über Internet empfangen können, bleiben zunächst bis zum 31.12.2006 ohne jede Ausnahme von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

1. In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleibt der PC auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den
meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für multimediafähige PCs in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

2. Auch im nichtprivaten Bereich bleiben PCs von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein,
aber ein multimediafähiger PC, so ist für diesen ab 01.01.2007 lediglich eine Rundfunkgebühr von derzeit 17,03 EUR pro Monat zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen PCs.


Den Ländern erschien es vertretbar, die multimediafähigen PCs nicht von der Gebührenpflicht auszunehmen, da über das Internet und über DSL heute schon ohne großen technischen Aufwand Radio und Fernsehen auf einem PC empfangen werden kann.


Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.


Bitte beachten Sie, dass schon heute für PCs, die mit einer Radio- und Fernsehkarte ausgestattet sind, Rundfunkgebühren zu zahlen sind.


Ich denke mal das diese Aussage erst mal eindeutig ist. Aber wie gesagt das ist ohne Gewähr und eine Aussage von den Jungs und Mädels die jeden Monat unser Geld wollen.
 
Dass uns die freundlichen Herren Rechtssicherheit geben wollen ist ja löblich.
Deshalb habe der Kunde keine direkte Verfügungsgewalt über den Server habe, sei er auch nicht gebührenpflichtig
Aha!
Da Webhoster ohnehin Rechner betreiben, fallen für sie für die Webserver also auch keine zusätzlichen Kosten an.
Dann kann man ja lustig auf des Hosters kosten mit seinem Server Internet-Sendungen mitschneiden..
 
Keine GEZ auf root-Server:
[...]
Da steht es ziemlich eindeutig.
Anders sieht es für Webhoster, also Betreiber von Root-Servern aus. Diese müssen tatsächlich GEZ für die Bereithaltung des "neuartigen Rundfunkempfangsgerätes" entrichten.
Für einen Root-Server musst Du GEZ bezahlen.
 
Da steht es ziemlich eindeutig.
Für einen Root-Server musst Du GEZ bezahlen.

Nene, muss ich net, da ich ja nicht der Betreiber des root Server bin, sondern nur der, der ihn gemietet hat ;) Wäre die Kiste in meinem Keller oder ich würde selbst rooties vermieten (also wenn ich ein Rechenzentrum wäre), dann müsste ich auch zahlen.
 
Interessant wäre es, müsst man dafür bezahlen, mit vServern auf Windows Basis. Dort hat man ja, soweit ich weiß, einen Remote Zugang mit grafischer Oberfläche. Also nicht nur die SSH Konsole. Was, wenn man nun über diesen Remote TV guckt? Klar, als Serverbetrieb ist das sinnfrei, technisch aber möglich. Wird das dann nur einmal für den GANZEN Server abgerechnet oder einzeln für jeden vServer?

Da tun sich Abgründe auf.. *g*
 
Hallo,

keine Abgründe, weil die Gebührenpflicht auf Hör- oder Sichtbarmachung sowie Aufzeichnung basiert. Bei zwischengeschaltetem Server erfolgt die Hör- und Sichtbarmachung immer noch über den PC (bzw dessen Monitor und Lautsprecher) und eine Aufzeichnung findet bei dieser Durchleitung nicht statt.

Die Frage, ob auch Vserver betroffen sind falls Rootserver gebührenpflichtig wären ist interessanter. IMHO ja, weil der Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht auf eine bestimmte Konstruktion der Geräte abzielt, sondern auf die Nutzungsmöglichkeit, und 10 Vserver auf einer Maschine bieten 10 unterschiedlichen Personen die Möglichkeit Streams aufzuzeichnen prinzipiell gleichwertig 10 Rootservern.

Webhostingpakete hingegen sind nicht zur Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen geeignet, weil man darauf keine zur Aufzeichnung geeignete Software installieren kann. Meistens kann man nur Scripts installieren, die nach einigen Sekunden CPU-Zeit abgeschossen werden.
 
Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen, schließlich bezahlst du für deinen Fernseher mit Bild-in-Bild Funktion ja auch nicht zweimal GEZ, nur weil zwei Leute unterschiedliche Programme gucken können ;)
 
Hallo,

der Fernseher mit Bild-im-Bild ist ein Gerät und einer Person zugeordnet, 10 Vserver hingegen sind (wenn sie nicht zufällig der gleiche gemietet hat) 10 voneinander unabhängige Systeme, die nur rein technisch über gemeinsame Komponenten verfügen.

Ich finde die Überlegung, daß 10 Vserver 10 Empfangsgeräte sind jedenfalls nicht perverser als die Behauptung, daß PCs und Server (ohne TV-Karte o. ä.) überhaupt Empfangsgeräte sind.
 
Hallo,

mal abgesehen von dem Faktor das ih das von der GEZ als eine Frechheit ansehe, ist das ganze aber eigentlich völlig egal.

Denn diese Regelung greift ja nur dann wenn man diesen Server(PC) als Erstgerät anmeldet, wenn man allerdings bereits sein TV-Gerät angemeldet hat so muss man auch keine zusätzlichen Kosten entrichten.

Zumindest habe ich das so verstanden, diese leicht konfusen Texte :)
 
Hallo,

momentan sieht es aus, als ob das Thema vom Tisch ist weil der Provider zahlen muß, und der zahlt für alle Server in seinem Rechenzentrum nur eine Gebühr, das ist auch für den kleinsten Provider vernachlässigbar.

Wenn man die Gebühr vom Servermieter fordern würde dann wohl ohne Zweitgerätebefreiung, denn die gilt nur für Geräte in einem Haushalt (ein Auto ist dem Haushalt zugeordnet auf dessen Adresse es angemeldet ist).

Für das Radio oder die Glotze im Schrebergarten oder der Ferienwohnung (in Deutschland) ist schon immer eine zusätzliche Gebühr fällig, auch Wochenendpendler zahlen (sofern sie in beiden Wohnungen ein Gerät stehen haben) zweimal.

Der Server steht aber nun gerade nicht in der eigenen Wohnung. :mad:

Ich bin für Abschaffung der GEZ und des zwangsfinanzierten Rundfunks, stattdessen für eine Finanzierung durch tatsächliche Nutzer (z.B. über Verschlüsselung). Von der diskutierten Mediengebühr halte ich nichts, weil diese nur den Weg freimacht, daß der ÖRR sogar dann noch unvermindert Gebühren kassieren kann wenn auch der letzte abgeschaltet hat. Die feine Titelierung als "Medien"gebühr verschweigt, daß die Kohle ausschließlich an den ÖRR gehen soll, andere Bereitsteller von medialen Inhalte n(dazu gehören insbesondere die Presse sowie die meisten Serverbetreiber) sehen davon keinen müden Cent.

Ob der jetzige zwangsfinanzierte ÖRR als freiwilliges Abo (ohne das man dann aber auch wirklich nicht gucken kann) eine Chance hätte hängt von der Programmqualität ab und wäre dieser somit förderlich.
 
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