elias5000
Site Reliability Engineer
Das ist bisher die beste Idee.Nur von der Theorie her hätte ich eine Mahnung geschrieben und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt.
Für einen gerichtlichen Mahnbescheid brauchst du AFAIK keinen Anwalt, sondern kannst das selber machen. Dazu musst du nur deine Forderung darlegen und wirksam in Verzug gesetzt haben (hast du ja offensichtlich schon).
Dann müssen sie reagieren oder das ganze kommt in einen Zustand, in dem du deine Forderung sehr nachdrücklich einfordern kannst. Dazu werden sie es aber sicher nicht kommen lassen. Weil du dir sonst einen Titel besorgst und mit dem kannst du ihre Konten einfrieren, bis du dein Geld hast.
Davon, deine Kontoauszüge da hinzusenden, halte ich gar nichts. Das sind Daten, die du nicht einfach Hinz und Kunz gibst (normal gibt man die als Beweis einer Zahlung raus - und das auch nur bis auf die interessante Zahlung geschwärzt). Und schon gar nicht irgendeinem Anbieter, der gerade dein Vertrauen verspielt hat.
Und zudem musst nicht du etwas beweisen sondern der Anbieter. Er hat schließlich die Pflicht zu zahlen. Spätestens mit dem gerichtlichen Mahnbescheid zwingst du ihn dazu einen Nachweis der erfolgten Zahlung beizubringen. Die einzige Alternative wäre für ihn, die Rechmäßigkeit der Forderung anzuzweifeln. Das dürfte ihm allerdings schwer fallen, da er die Forderung mit der Behauptung, die Zahlung sei bereits erfolgt, ja implizit schon anerkannt hat.
PS: Kein Anwalt => keine Rechtsberatung.