Die Erstattung die ich nicht bekam

Nur von der Theorie her hätte ich eine Mahnung geschrieben und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt.
Das ist bisher die beste Idee.

Für einen gerichtlichen Mahnbescheid brauchst du AFAIK keinen Anwalt, sondern kannst das selber machen. Dazu musst du nur deine Forderung darlegen und wirksam in Verzug gesetzt haben (hast du ja offensichtlich schon).
Dann müssen sie reagieren oder das ganze kommt in einen Zustand, in dem du deine Forderung sehr nachdrücklich einfordern kannst. Dazu werden sie es aber sicher nicht kommen lassen. Weil du dir sonst einen Titel besorgst und mit dem kannst du ihre Konten einfrieren, bis du dein Geld hast.

Davon, deine Kontoauszüge da hinzusenden, halte ich gar nichts. Das sind Daten, die du nicht einfach Hinz und Kunz gibst (normal gibt man die als Beweis einer Zahlung raus - und das auch nur bis auf die interessante Zahlung geschwärzt). Und schon gar nicht irgendeinem Anbieter, der gerade dein Vertrauen verspielt hat.

Und zudem musst nicht du etwas beweisen sondern der Anbieter. Er hat schließlich die Pflicht zu zahlen. Spätestens mit dem gerichtlichen Mahnbescheid zwingst du ihn dazu einen Nachweis der erfolgten Zahlung beizubringen. Die einzige Alternative wäre für ihn, die Rechmäßigkeit der Forderung anzuzweifeln. Das dürfte ihm allerdings schwer fallen, da er die Forderung mit der Behauptung, die Zahlung sei bereits erfolgt, ja implizit schon anerkannt hat.

PS: Kein Anwalt => keine Rechtsberatung.
 
Für sowas ist eine Rechtsschutzversicherung immer von Vorteil. Für Privatpersonen ist diese nicht wirklich teuer und es kann einem eine Menge Arbeit ersparen, da man sich nicht schlau machen muss, welche Fristen einzuhalten sind und was man beachten muss.

Aber natürlich kann man das alles auch ohne Anwalt einfordern, macht einem jedoch nur Arbeit, die man sich im Falle einer Rechtsschutzversicherung ersparen kann.
 
Einschreiben mit Rückantwort = NEIN (Empfänger wird bsplw. nicht angetroffen, Postbote hinterlässt Nachricht zum abholen, Empfänger holt nicht ab - sagt vor Gericht es war kein Hinweis des Postboten in seinem Briefkasten, Frist verstrichen – bsplw. Widerrufsfrist)

Fax = JA (billigster + allerbester Beweis, der nach Sekunden/Minuten beim Adressaten ist – hat man des öfteren Einschreiben zu verschicken lohnt sich meines Erachtens die Anschaffung eines Faxgerätes das nach kurzer Zeit sich amortisiert)

Einwurfeinschreiben = JA (gilt vor Gericht als 100%iger Beweis, denn Postbote quittiert mit seiner Unterschrift, das Einschreiben in den Briefkasten, in den er üblicherweise einwirft, geworfen u haben, was er bei einem Einschreiben mit Rückschein nicht macht)
Bin kein Jurist! Habe das vor kurzem bei WISO im ZDF gehört.

Gerichtsvollzieher, Gericht, etc. viel zu viel Arbeit wegen ein paar Kröten. Frist setzen (per Fax, Einwurfeinschreiben), Anwalt übergeben (hier aber Vorsicht, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig ist oder wird bleibt man auch auf den Kosten des Anwalts sitzen, da hilft niemand mehr – niemand), wait........................... done (wie auch immer):D
 
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@skydrak

Eine Rechtsschutzversicherung für eine Privatperson ist völliger Nonsens, außer die für das Auto, weil die Versicherung einem bei 1-2 Schäden im Versicherungsjahr kündigen kann und das meines Erachtens auch tun wird – passiert immer öfter in den letzten Jahren (man ist für die Versicherung ein Risiko das Geld kostet – die Versicherung will verdienen und nicht dem Kunden seine „Kleinkriege“ finanzieren und auch nicht auf dessen Kreuzzüge Seite an Seite stehen) – ich weiß, die Versicherung stellt das vor Vertragsabschluss ganz anders dar...

Wenn man Recht hat, hat man Recht – kostet dann so und so nichts!

Wartezeit von x-Monaten bevor man den Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann und dann auch nur für Fälle die ab Versicherungsbeginn entstehen.
Beispiel: Man hat im Januar eine Ware gekauft, hat Probleme damit – im Februar die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen mit einer Wartezeit von bsplw. 3 Monaten, benötigt im August einen Anwalt für den Warenkauf im Januar … = kein Versicherungsschutz, da Streitfall sich auf eine Warenlieferung vom Januar bezieht – abgeschlossen wurde die Versicherung im Februar, für die man frühestens im Mai einen Anwalt nehmen kann für einen Vorfall ab Februar. [Anm.: Würde doch sonst jeder erst eine Versicherung abschließen nachdem er einen Anwalt braucht mit einer Wartezeit von 3 Monaten]

Bin kein Jurist, nur das hatte ich schon alles... Rechtsschutz lohnt sich nur bei Streitfällen bei denen die Erfolgsaussichten nicht absehbar sind... in solche Fälle sollte man überhaupt nicht hineingeraten…
einfach nicht unüberlegt durch die Welt spazieren und nicht bei jedem Onlinehändler kaufen der gerade mal billig ist. Fast immer gibt es bei Gewährleistungsansprüche Probleme. Ein paar Euros mehr ausgeben und dafür auf der sicheren Seite sein ist meine Devise. Was nützt es mir wenn ich irgendwo 12,00 Euro spare und dann auf Monate hin ein Gezerre mit Hinz+Kunz habe? Hinz+Kunz kosten Zeit und Nerven!

Das Geld für die Rechtsschutzversicherung, den Anwalt, das Gericht und den Gerichtsvollzieher sparen und auf eventuelle Warenkäufe umlegen. Schon hat man meines Erachtens vielleicht eine bessere Ware, man benötigt vorgenannte Personengruppen und Institutionen nicht, und hat GARANTIE auf die Ware, da die meisten BilligBuden (die unseriösen Onlinehändler) nur Gewährleistung geben.
Die 24 Monate Gewährleistung sind nicht mehr kundenfreundlich. Gewährleistung ist keine Garantie!
 
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