Die Erstattung die ich nicht bekam

JaEgErmEistEr

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Hallo,

ich habe ein kleines Problem und würde gerne eure Meinung erfragen. Ich habe bei Hardwareversand.de ein Mainboard bestellt (P5E damals noch mit defektem Chipsatz). Deswegen habe ich es Anfang Mai zurückgeschickt. Dabei habe ich von dem Shop das Widerrufs Zeugs ausgefüllt und auch abgeschickt und meine Bankdaten angegeben (Kontonummer).

Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass das Geld bereits am 04.05. auf mein KOnto unterwegs sei. Drei Tage später bekomme ich eine E-Mail man bräuchte meine Kreditkartendaten für eine Erstattung (ich dachte das GEld ist zu diesem Zeitpunkt schon längst unterwegs)
Ich habe diese dann auch noch dorthin geschickt und die Rückfrage waurm nicht Bankkonto und das es ja schon unterwegs sei wurde ingnoriert.

Jetzt habe ich immernoch kein Geld auf Bankkonto / Kreditkarte und der Shop stellt sich quer. Er meinte das Geld wurde am 24.05. auf die Kreditkarte zurückgebucht.

Hier ist allerdings bis heute nichts eingegangen. Gutschriften werden mir (aus Erfahrung) aber immer direkt gutgeschrieben und nicht erst nach einer gewissen Zeit sofern welche vorliegen.

Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll ich finde das eine Frechheit. Auf Nachfrage ob der Vorgang geprüft werden kann bekomme ich lediglich gesagt, dass das Geld ja raus ist und das es nicht ihr Problem sei. ICh habe mit Anwalt und Verbraucherzentrale etc. gedroht. Allerdings habe ich keine Lust jetzt einen Anwalt einzuschalten.

Was kann ich hier jetzt noch machen um (möglichst ohne Kosten) an mein Geld zu kommen und den Shop mal dazu zu bewegen mir das Geld zu erstatten.
Es handelt sich um ca. 150 Euro.

Viele Dank und einen schönen Abend noch!!
 
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Sowas ist natürlich mal Bockmist:mad:

Gehe am besten zu deiner Bank, und frage nach den Konto-auszügen welche einen Monat vor der angeblichen rückbuchung + einen monat danach.

Zusätzlich frage bzw drucke dir die Abrechnungen von deinem Kreditkarten Unternehmen aus.

Verfasse einen gut formulierten Brief, kopiere alle Auszüge und ab per einschreiben.

Dann müssen sie es dir geben!!! Wenn nicht hast du extreme gute Karten da du denen die gesamten Dukumente welche belegen das dein Geld nicht erhalten hast zu gesendet hast.

Gute Shops sind zb Alternate und VW Computer nie probleme mit gehabt :D
 
Jaja der Hardwareversand.de da kommen Erinnerungen hoch :rolleyes:

Das Problem hatte ich ebenfalls.
Der Weg von Karl34 ist genau der richtige, ebenfalls würde ich eine Frost von 2 Wochen setzen. Erst wenn sie danach nix überweisen lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten.

Alles per einschreiben mit rückantwort und du bist auf der Sicheren Seite.
Falls du die Möglichkeit hast, alles ebenfalls per FAX schicken.
 
Hallo,

ich bestelle auch vorzugsweise bei Alternate allerdings waren die Preise bei Hardwareversand TOP und mittlerweile verschicken die auch echt gut. Naja ... hinterher ist man immer schlauer.

Das praktische das die Kreditkarte von meiner Bank ist insofern werde ich das mal entsprechend alles aufsetzen und per FAX schicken. Reicht dann FAX? Eigentlich schon oder weil dann habe ich ja auch eine entsprechende Sende Bestätigung?

Vielen Dank schonmal für die Antworten
 
Ich habe noch nie ein Fax Versendet :o
Wichtig ist ja nur das du was in den Händen hast,
weil wenn die sich später rausreden wollen mit "wir haben nichts bekommen" haste ja den gegen beweis.
Gut Preislich ist alternate etwas teuer, aber ich zahle gerne paar euro mehr wenn der Service gut ist.
Vergleichbar mit HetznerVSserver4you :D:D:D
 
Einschreiben sind vor Gericht nicht gültig, eine Zustellbericht der Post ist nicht zwangsweise gültig.

Edit: Bei einem Fax mit Sendebericht ist es so, dass dies vor Gericht akzeptiert wird, es reicht dem Gericht als Anscheinsbeweis.

Will man eine Sendung zustellen und braucht einen vor Gericht anerkannten Zustellungsnachweis, muss man die Sendung vom Amtsgericht zustellen lassen...
 
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Hi,

dann mach ich alles per Fax. Ich hoffe ich brauche den Anwalt nicht ... ich halte euch auf dem Laufenden und danke für die Tipps.

@Karl: Klar ich bezahle auch mehr für einen Mehrwert. Allerdings muss ich dazu sagen das ich zuvor mit Hardwareversand noch keine Probleme hatte. Und ein Preisunterschied von 143 und 165 ist mir für mich genug dann woanders zu bestellen. So gehen ist auch kein Shop perfekt.

Ich finde es einfach nur mangelhaft, wie dort scheinbar Probleme behandelt werden. Ich verstehe nicht wie man darauf beharren kann, das das Geld rausgegangen ist. Zumal die gute Frau sich per Telefon und per E-Mail die ganze Zeit zwischen den zwei Daten verhaspelt hatte und hinterher selber nicht mehr weiter wusste.

Grüße
 
Hallo,

ich würde es nicht nur per Fax machen. Ich würde möglichst viele Wege gehen, um denen die Unterlagen zukommen zu lassen. Deswegen würde ich es auch zusätzlich per Einschreiben machen. Zusätzlich noch per eMal, wobei Du da natürlich keine Sendebestätigung hast.

Bei einem Fax können sie behaupten, dass z.B. der Toner im Fax leer war, und nur weisses Papier gekommen ist, oder Papier im Gerät zerstört wurde. Ein Einschreiben mit Rückschein ist am sinnvollsten.

Gruß, Frank
 
Wie oben schon geschrieben, hat ein Einschreiben vor Gericht keinen Bestand, da es immer noch die Möglichkeit gibt, dass der Postträger ein Einwurfschreiben in den falschen Briefkasten geworfen hat. Wenn jemand etwas böses will (davon gehe ich bei einem seriösen Onlineshop jedoch nicht aus) öffnet er bei einem Einschreiben mit Rückschein einfach nicht die Türe und holt ihn auch nicht in der Poststelle ab, somit gilt der Brief als nicht zugestellt. Da kann man sich die paar Euros sparen und gleich nur ein Fax senden. ;)
 
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Wie oben schon geschrieben, hat ein Einschreiben vor Gericht keinen Bestand, da es immer noch die Möglichkeit gibt, dass der Postträger ein Einwurfschreiben in den falschen Briefkasten geworfen hat.
Ich dachte der Hauptgrund sei, dass man zwar beweisen kann _DASS_ etwas ankam, aber nicht was. Der Gegenueber koennte angeben dass es sich um etwas anderes handle oder der Brief gar leer war - wo wir dann wieder bei Aussage gegen Aussage sind...
 
Nur von der Theorie her hätte ich eine Mahnung geschrieben und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt. Darauf werden sie mit Sicherheit reagieren.

Wenn du das Geld wirklich nicht bekommen hast und auch sicher keine falsche Bankverbindung angegeben hast, dann müssen sie auch die Kosten übernehmen.
 
http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/

Ist recht interessant zum Thema Einschreiben und Fax.

Wer ganz sicher gehen will, kann auch einen Brief durch ein Amtsgericht(Gerichtsvollzieher) zustellen lassen.

Der Gerichtsvollzieher fertigt bei Erhalt der Sendung eine beglaubigte Kopie des Schriftstücks an und tütet diese Kopie in einen eigenen Briefumschlag ein. Das Original verbindet der Gerichtsvollzieher dauerhaft mit einer Zustellungsurkunde. Bei der Zustellung selbst übergibt der Gerichtsvollzieher nunmehr den Briefumschlag mit der beglaubigten Kopie dem Empfänger persönlich .Im Anschluss trägt der Gerichtsvollzieher auf der mit dem Original verbundenen Zustellungsurkunde u.a. das genaue Datum, Uhrzeit und Ort der Zustellung sowie die Person des Empfängers ein und übersendet die Zustellungsurkunde nebst verbundenem Original nunmehr zurück an den Absender.
Die für den Absender ausgefertigte Zustellungsurkunde (vgl. §§ 190ff. ZPO) ist im Prozess als öffentliche Urkunde (vgl. § 418 ZPO) zu behandeln und erbringt den Beweis ihrer Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit. Zugleich kann man den Inhalt der Erklärung beweisen, da eine Kopie des zuzustellenden Schreibens mit der Zustellungsurkunde fest verbunden ist.
 
Hast du denn die Zusage, dass sie dir das Geld überweisen werden schriftlich?
Wenn ja, dann begründet dies deine Forderung, die du geltend machen kannst.
Wenn du nett bist, dann schreibst du ihnen einen Brief, in dem sie dir den Ausgang des Geldes an dich nachweisen, damit du bei deiner Bank nachforschen kannst.
Wenn du nicht mehr so nett bist, dann setzt du ihnen eine Nachfrist. Das muss nicht per Einschreiben passieren, denn die Forderung selbst ist ja unbestritten.
Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist kannst du einen Mahnbescheid erwirken.

Dies kannst du alles selbst machen, sogar online (such mal nach Mahnbescheid online). Man braucht keinen Anwalt dazu. Wichtig ist, dass die Forderung unbestritten und zur Zahlung fällig ist. Eine Verpflichtung zur Mahnung besteht nicht.

Vor einem Mahnbescheid würde ich aber versuchen sicher zu sein, dass das Geld nicht irgendwo bei deiner Bank oder der Kreditkartenfirma hängt.
 
Habe soeben ein Schreiben mit einer Fristsetzung an die Herren geschickt. Ich werde dann mal weiter berichten wie sie das jetzt handeln.


Ihre Reklamation wurde am 19.05.2011 bearbeitet.
Eine Gutschrift wird Anfang der kommenden Woche bei Ihnen eingehen.



das Geld wurde am 04.05.2011 auf Ihre Kreditkarte zurück gebucht.




nach nochmaliger Überprüfung haben wir wieder festgestellt, dass Ihnen der Betrag von xxx € auf Ihre Kreditkarte erstattet wurde. Dies wurde am 24.05.2011 erledigt. Für die falsche Angabe des Datums möchten wir uns selbstverständlich entschuldigen.


Ich glaube einfach nur bei denen geht alles drunter und drüber und das ärgert mich das man dann nicht nochmal kurz nachforschen kann ...
 
Hmm, da die schnell versenden und die Preise stimmen, habe ich da in den letzten Monaten recht viel für unsere Firma bestellt und wollte das Ganze ausbauen. Dann werde ich mich wohl doch mehr auf Cyberport fokussieren, auf so einen Mist habe ich im Geschäft überhaupt keine Lust :rolleyes:
 
WIe gesagt der Versand etc. lief bei mir bis jetzt auch immer problemlos. Die haben mir jetzt einen "kontoauszug" geschickt. Allerdings steht doch nirgendwo meine Bankverbindung oder meine Kontonummer. Überhaupt NIX.
Ich habe jetzt gesagt die sollens prüfen aber vor Dienstag geht wohl auf Grund des Wochenendes nix mehr ... ich hab echt die Schnauze gestrichen voll
 
Wenn du eine Frist gesetzt hast ist doch alles gut. Was sollst du sonst noch machen?

Das Geld hast du nicht bekommen (du hast auch wirklich ALLES geprüft - auch, dass die deine KORREKTEN Kreditkarten-/Kontodaten haben?) - dann bleibt doch im Endeffekt wirklich nur noch der Anwalt.

Geh zum Anwalt, leg diesem den Fall dar (nimm am besten eine Kopie deiner gefaxten Dokumente inkl. deiner angefertigten Schreiben mit) und lass den machen.

Das dürfte dich 30 Minuten deines Lebens kosten und dir selbst einige (viele) graue Haare ersparen. Wichtig ist eben nur wirklich, dass du überprüft hast, dass DU an Hardwareversand.de alle korrekten Daten übersendet hast und dass du wirklich NICHTS auf deinem Konto (oder vlt. dem Hardwareversand.de-Konto?) hast.
 
Die Frist ist heute abgelaufen. Auf das FAX keinerlei Reaktion, die Tickets werden auch seit 4 Tagen nicht mehr bearbeitet.
Und am Telefon mag man mier auch nicht helfen ...

Dann werde ich mir jetzt wohl einen Anwalt suchen müssen um den ganzen Mist durchzuboxen. Man hat sonst nix zu tun -.-
 
Bist du wirklich sicher, dass auch bei einer Zurückbuchung auf eine Kreditkarte nicht die üblichen Verzögerungen auftreten. Bei einer "normalen" Mastercard wird bspw. nur einmal vom Monat eine Abbuchung vorgenommen. Ich weiß nicht, wie es bei einer Gutschrift ist, aber ich würde vermuten, dass es auch hier zu der üblichen Verzögerung kommt.

Bevor ich zum Anwalt gehe, würde ich evtl. erstmal mit einem Bankangestellten sprechen, um mir bestätigen zu lassen, dass das Geld definitiv nicht mehr unterwegs sein kann.
 
Hallo,

das ist nicht die erste Erstattung auf Kreditkarte. Da es sich hierbei um eine "Directcard" und nicht eine "Kreditkarte" handelt dauert die Gutschrift maximal zwei Arbeitstage.


Hardwareversand auch soeben angerufen und mir mittgeteilt das die Gutschrift ja doch nicht raus ist und ich diese innerhalb der nächsten Tage erhalte. Warum man dies erst nach SECHS Wochen feststellt ist mir ein Rätsel. Ich bin mal gespannt ob ich es diesmal wirklich gutgeschrieben bekomme.

Gruß
Chris
 
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