Nicht ganz, denn der "PC Händler" wie Du ihn nennst, das Gesetz nennt ihn Hersteller, ist zur Anbringung des CE-Kennzeichens gesetzlich verpflichtet und erklärt damit zugleich, dass das Gerät den Anforderungen der CE und dem EMVG genügt. Du schriebst das Gegenteil.
Nein Joe, das ist der Hersteller nicht. Aber das Thema hatten wir schon ausführlich und ich denke ich habe die entsprechenden Gesetztestexte mehr als schlüssig aufeinander aufbauend zitiert.
Noch einmal die Kurzform:
§8 EMVG
(1) Geräte, deren Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 im Verfahren nach § 7 nachgewiesen wurde, sind vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten mit der CE-Kennzeichnung nach Anlage 2 zu versehen.
Kennzeichnungspflichtig sind also Geräte, deren Übereinstimmung in einem Verfahren nachgewiesen wurde. Dieses Verfahren ist aber nur für das Inverkehrbringen in den europäischen Binnenmarkt gefordert, nicht für die bloße Weitergabe (Verkauf) oder Inbetriebnahme, so sagt es § 6 EMVG:
§6 EMVG
Geräte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Konformitätsbewertungsverfahren nach § 7 Abs. 2 oder 3 Satz 1 und 2 durchlaufen haben und die Anforderungen nach § 8 Abs. 1 und § 9 erfüllt sind.
Und was bedeutet Inverkehrbringung? Auch das sagt uns das EMVG in §3:
§3 EMVG (9)
..ist Inverkehrbringen das erstmalige Bereitstellen eines Gerätes im Markt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Zwecke seines Vertriebs oder seines Betriebs auf dem Gebiet eines dieser Staaten; das Inverkehrbringen bezieht sich dabei auf jedes einzelne Gerät, unabhängig vom Fertigungszeitpunkt und -ort und davon, ob es in Einzel- oder Serienfertigung hergestellt wurde; Inverkehrbringen ist nicht das Aufstellen und Vorführen eines Gerätes auf Ausstellungen und Messen;
Das CE-Kennzeichen ist also ausdrücklich
nicht gefordert, wenn sich der geneigte PC-Bastler einen PC selbst zusammenbaut.
Aber worum es mir eigentlich geht: Macht den Leuten doch keine Angst davor, sich einen PC/Server selbst zusammenzubauen. Im Bereich Hosting sollte man sich natürlich überlegen was man macht (Stichwort Versicherung: Auch ein zertifizierter Server kann anfangen zu brennen..), aber die Gefahr, durch das Zusammenstecken von Mainboard, CPU, RAM und HDD gegen die EMV zu verstoßen ist meiner Meinung nach verschwindend gering. Noch geringer die Gefahr, damit erwischt zu werden...
Und ganz im Ernst: Hast du noch nie ein Bauteil bei einem deiner PC ausgetauscht? Oder bist du danach immer in ein Messlabor gefahren?