Du hast noch immer nicht begriffen, dass die CE in der EU zwingend vorgeschrieben ist und die CE die EMV und in DE damit auch das EMVG einschliesst.
Jetzt werd mal nicht persönlich, im Begreifen bin ich schon recht gut.
1. Die CE-Kennzeichnung ist vorgeschrieben für den innereuropäischen Handel mit Produkten bestimmter Produktgruppen.
2. Das EMVG sieht vor, dass jemand, der ein Gerät in Betrieb nimmt oder weitergibt, für seine EMV-Verträglichkeit die Verantwortung trägt.
3. Weiter sieht das EMVG vor, dass vor Inverkehrbringen von Geräten eine Prüfung vorzunehmen und dieses zu Kennzeichnen ist.
Heißt: Ich muss ein Gerät, was ich mir komplett frei Schnauze zusammenlöte
nicht prüfen lassen und vor allem auch
nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen. Allerdings bin ich verantwortlich dafür, wenn es die geltenden Grenzwerte überschreitet und/oder davon eine Gefahr ausgeht.
Ob es jemand mit sich selbst verantworten kann, einen Raid-Controller in ein Servergehäuse einzubauen und in Betrieb zu nehmen ohne das neu geschaffene Gerät überprüfen zu lassen, muss und vor allem
darf jeder für sich entscheiden. Ich könnte es. Gegen das EMVG verstößt man damit
erst dann, wenn geltende Grenzwerte überschritten werden.
Anders sieht es beim Inverkehrbringen aus. Aber darum ging es ja die ganze Zeit schon nicht..