CE / EMV Konformität

Joe User

Zentrum der Macht
Last edited by a moderator:
Die musst du einhalten wenn du das Geraet auch verkaufen willst. Wenn du eigene Racks befuellst kannst du die Geraete ohne jedgliches Gehause ins Regal schieben und niemand wird meckern ;)
Falsch, die CE spricht ausdrücklich von "in Betrieb nehmen" und bezieht sich grundsätzlich auf das gesamte Gerät. Das heisst, man darf die einzelnen Bauteile zwar zu einem Gerät zusammenbauen, darf das Gerät aber nicht ohne CE in Betrieb nehmen aka mit Strom versorgen. Die einzige Ausnahme hiervon, ist das in Betrieb nehmen des Gerätes in einem entsprechenden Prüflabor (Tagesmiete mehrere 1k EUR) zum Zwecke des Nachweises der CE-Konformität.

In Kurzform nachzulesen unter http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung#Wichtige_Merkmale_der_CE-Kennzeichnung und in Langform in der jeweiligen Vorschrift, kostenpflichtig zu erhalten beim Beuth-Verlag.
 
Falsch, die CE spricht ausdrücklich von "in Betrieb nehmen" und bezieht sich grundsätzlich auf das gesamte Gerät. Das heisst, man darf die einzelnen Bauteile zwar zu einem Gerät zusammenbauen, darf das Gerät aber nicht ohne CE in Betrieb nehmen aka mit Strom versorgen.


Wenn das stimmen würde, dürfte sich ja kein Mensch / keine Firma einen PC / Server selbst zusammenbauen. Und jede Firma, die PCs / Server für Kunden zusammensetzt, müsste die Geräte (fast jedes einzelne, da nicht immer identische Hardware verwendet wird) vorher abnehmen lassen. Ich will nicht sagen, dass du unrecht hast (habe keine Belege dafür), aber logisch erscheint mir das gerade nicht.
 
Wenn das stimmen würde, dürfte sich ja kein Mensch / keine Firma einen PC / Server selbst zusammenbauen.
Zusammenbauen ist kein Problem, lediglich das in Betrieb nehmen und/oder der Handel des Gerätes.

Und jede Firma, die PCs / Server für Kunden zusammensetzt, müsste die Geräte (fast jedes einzelne, da nicht immer identische Hardware verwendet wird) vorher abnehmen lassen.
Da die einzelnen Bauteile einer Gruppe in der Regel vergleichbare Messwerte aufweisen, nimmt man das rechnerische Worst-Case-System und lässt dieses prüfen. Wenn dieses Gerät besteht, liegen die anderen Konfigurationen zu 99% ebenfalls innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen und bedürfen keiner weiteren Einzelprüfung. Sollte allerdings eine Nachprüfung durch die entsprechenden Stellen zu einem anderen Ergebnis führen, kann der Hersteller zu einer Nachprüfung aller von ihm in dieser Serie/Charge hergestellten Geräte in einem unabhängigen Prüflabor gezwungen werden.

Ich will nicht sagen, dass du unrecht hast (habe keine Belege dafür), aber logisch erscheint mir das gerade nicht.
Vorschriften müssen nicht immer logisch sein, sie müssen dennoch eingehalten werden.
Die Quelle für die Belege, den Beuth-Verlag, habe ich bereits genannt.
 
Da wir das CE-Thema hier schon mehrfach diskutiert haben, hab ich den aussagekräftigsten Thread nochmal rausgekramt:
https://serversupportforum.de/threa...-vs-mietserver-was-ist-davon-zu-halten.39421/

Auf Grund dessen, dass kein Veto gegen meine dortige Interpretation der Rechtslage eingelegt wurde, gehe ich davon aus, dass folgendes immer noch Bestand hat: CE-Kennzeichnung ist pflicht, eine Prüfung im Labor jedoch nicht. Wer eine Kennzeichnung ohne Prüfung vornimmt, übernimmt die Verantwortung, dass das Gerät die Normen einhält. Damit sind alle Pflichten erfüllt.
 
Du willst unbedingt ZFS nutzen. Dann mach es doch richtig und richte ein Raidz2 o.ä. ein. Damit wird dann alles in Software erledigt. Die CPU-Ressourcen hast du ja und so würde auch das ganze Potential von ZFS ausgenutzt.
Hierzu dann so viel RAM wies geht und du wirst glücklich.

Das frage ich mich auch die ganze Zeit. Komisch, dass du der erste bist, der das anspricht.

PS: Ich würd einen dicken Haufen auf die CE-Konformität ******en. Das Teil steht in einem Serveraum, zu dem nur ausgewählte Personen Zutritt haben. Solltest du dennoch Angst haben, kannst du den PC ja durch einen "Experten" abnehmen lassen.
 
Last edited by a moderator:
Zusammenbauen ist kein Problem, lediglich das in Betrieb nehmen und/oder der Handel des Gerätes.

Jetzt leg doch nicht jedes Wort auf die Goldwaage, ist ja wohl logisch dass ich damit meinte, dass sich niemand einen Server selbst zusammenbauen und dann in Betrieb nehmen dürfte..

Da die einzelnen Bauteile einer Gruppe in der Regel vergleichbare Messwerte aufweisen, nimmt man das rechnerische Worst-Case-System und lässt dieses prüfen.

Ist denn der Adaptec- oder der 3Ware-Raidcontroller aus Elektrotechnischer Sicht das Worst-Case Szenario?



Ich habe den Eindruck, dass du da einige Dinge durcheinander bringst. In dem anderen Thread sprichst du sogar von drohenden Gefängnisstrafen (also Straftaten), dann wieder von Ordnungswidrigkeiten.

Nach deiner Theorie müsste ich ja mein Handy (neu) zertifizieren lassen, wenn ich den Akku austausche.

Deine Quelle ist kostenpflichtige Literatur. Seit wann stehen Ordnungswidrigkeiten in nicht öffentlich zugänglichen Quellen? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber Gesetze und Verordnungen müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.



EDIT:


Habe noch n bisschen nachgelesen.

"Die CE-Kennzeichnung ermöglicht den freien Warenverkehr innerhalb des Europäischen Marktes von Produkten, die den Anforderungen der EU-Gesetzgebung (z. B. zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz) entsprechen. Sie ist ein Garant für die Konformität eines Produkts mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen. Die CE-Kennzeichnung wird vom Hersteller am Produkt angebracht." Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/cemarking/about-ce-marking/index_de.htm

Meiner Interpretation dieses Textes nach ist eine CE-Kennzeichnung also bei Eigengebrauch nicht notwendig. Außerdem bezweifel ich, dass jemand durch den Einbau von Festplatten in einen Server-Barebone zum "Hersteller" wird. Immerhin ist der Einbau von Festplatten deren bestimmungsgemäßer Gebrauch.

Halten wir fest: Wenn deine These richtig wäre, würde kein PC-Laden in Deutschland mehr existieren.

Unterstützt wird meine Sicht der Dinge auch hier:

http://www.tecchannel.de/test_technik/grundlagen/402033/das_ce_zeichen_in_theorie_und_praxis/
 
Last edited by a moderator:
Lies doch bitte das entsprechende Gesetz, dort ist das Alles unmissverständlich erläutert: http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/BJNR022000008.html

Es drohen bis zu 500.000 EUR Bussgeld, was wohl nur wenige Privatpersonen aufbringen können und somit eine Gefängnisstrafe (inklusive Vorstrafe aka Straftat) nach sich ziehen kann.

Da helfen Dir weder Deine realitätsfremde Interpretation, noch eine Marketing-Formulierung der EU und schon gar nicht ein völlig unzureichend recherchierter Artikel in irgendeinem Medium.
 
Ist denn der Adaptec- oder der 3Ware-Raidcontroller aus Elektrotechnischer Sicht das Worst-Case Szenario?
Das zielt auf einen durchaus interessanten Punkt ab. Computer bestehen im Regelfall (Modding, selbst gebaute Lüftersteuerungen, usw lassen wir mal aussen vor) aus standardisierten Komponenten.
Wenn man nun davon aus geht, dass die großen Hersteller (die ja doch einiges an unterschiedlicher Hardware verbauen - sei es Thin Clients bis hin zum "Storage-Monster") ihre Hardware immer auf konformität geprüft haben. Dürften recht viele Worst-Case-Scenarios vorliegen.

Ab wann sollte man denn dann davon ausgehen, dass man ein "schlimmeres" Worst-Case-Scenario gebaut hat? ;)
 
Um das schonmal klarzustellen. Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine Meinung zu der diskutierten Thematik.

Lies doch bitte das entsprechende Gesetz, dort ist das Alles unmissverständlich erläutert: http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/BJNR022000008.html

Alles klar, werde ich.

Da helfen Dir weder Deine realitätsfremde Interpretation, noch eine Marketing-Formulierung der EU und schon gar nicht ein völlig unzureichend recherchierter Artikel in irgendeinem Medium.

Das Gesetz und ich sind einer Meinung. Schauen wir uns das doch mal zusammen an:


Definieren wir zunächst mal einen wichtigen Begriff (alle im folgenden zitierten §§ beziehen sich auf das EMVG):

§ 3 (1):

"ist Inverkehrbringen das erstmalige Bereitstellen eines Gerätes im Markt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum..."

Wenn jemand einen PC / Server bei einem Kunden aufstellt, stellt er ihn nicht auf dem europäischen Markt bereit -> also kein Inverkehrbringen im Sinne dieses Gesetzes.


§ 6 (1):

"Betriebsmittel dürfen nur in Verkehr gebracht, weitergegeben oder in Betrieb genommen werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installierung und Wartung sowie bestimmungsgemäßer Verwendung mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 Abs. 1 übereinstimmen. Geräte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Konformitätsbewertungsverfahren nach § 7 Abs. 2 oder 3 Satz 1 und 2 durchlaufen haben und die Anforderungen nach § 8 Abs. 1 und § 9 erfüllt sind."

Für die bloße Weitergabe und Inbetriebnahme von Produkten ist also lediglich eine Übereinstimmung mit den Anforderungen nach § 4 (1) erforderlich. Das angesprochene Konformitätsbewertungsverfahren ist nur bei Inverkehrbringung, also Bereitstellung auf dem europäischen Markt erforderlich.


§ 4 (1) stellt folgende Anforderungen an ein Betriebsmittel:

"Betriebsmittel müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass
1.
die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist;
2.
sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können."


Dafür hingegen, kann jemand, der einen Raid-Controller nebst Festplatten in einen PC / Server einbaut, mit gutem Gewissen geradestehen, da diese Einzelkomponenten ja alle über eine entsprechende Zertifizierung verfügen.


Noch ein Punkt zur CE-Kennzeichnungspflicht:

§ 8 (1):

"Geräte, deren Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 im Verfahren nach § 7 nachgewiesen wurde, sind vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten mit der CE-Kennzeichnung nach Anlage 2 zu versehen."

Nur Geräte, die das Verfahren nach § 7 durchlaufen haben, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Da dies nur Geräte sind, die auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, gilt dies ausdrücklich nicht wie in diesem Thread behauptet für einen selbst zusammengestellten Server, der für den Eigengebrauch bestimmt ist.

Ich hoffe damit konnte ich dich von der realitätsnähe meiner Interpretation überzeugen ;)

PS: Installierung ist ein sehr geiles Wort... :D
 
Last edited by a moderator:
Die §§ 3.2 a-c, 3.3-3.9, 3.11-3.12, 8.1, 11.1 und Anlage 1 hast Du wohl grosszügig überlesen und Deine Zitate bewusst um die ausschlaggebenden (Halb-)Sätze gekürzt. Das lässt vermuten, dass Du weiterhin vorsätzlich gegen dieses Gesetz verstossen willst und zudem andere Personen ebenfalls zum Verstoss gegen dieses Gesetz ermutigen wirst. Letzteres ist übrigens eine klare Straftat, auch im Internet!
 
Die §§ 3.2 a-c, 3.3-3.9, 3.11-3.12, 8.1, 11.1 und Anlage 1 hast Du wohl grosszügig überlesen und Deine Zitate bewusst um die ausschlaggebenden (Halb-)Sätze gekürzt. Das lässt vermuten, dass Du weiterhin vorsätzlich gegen dieses Gesetz verstossen willst und zudem andere Personen ebenfalls zum Verstoss gegen dieses Gesetz ermutigen wirst. Letzteres ist übrigens eine klare Straftat, auch im Internet!


Nein, diese §§ habe ich nicht überlesen, weiß jedoch nicht wo diese in Widerspruch mit den von mir zitierten §§ stehen sollen. § 3 (3) definiert zum Beispiel den Begriff "ortsfeste Anlage". Der Zusammenhang mit der Frage, wann eine CE-Kennzeichnung notwendig ist, erschließt sich mir nicht.

Einen Nachweis, warum deine Thesen richtig sein sollen (mit sauberen Zitaten, die dieses Belegen) kannst oder willst du offensichtlich nicht liefern. Ich denke, die von mir zitierten §§ waren in sich schlüssig und vermutlich sehen das außer dir auch alle anderen so, die meinen Beitrag lesen.

Ich gebe hier lediglich meine Meinung wieder. Wenn es deiner Meinung nach eine Straftat ist, andere zu ermutigen, neue Festplatten oder RAM-Riegel in ihre PCs einzubauen, ja, dann begehe ich in deinen Augen auch weiterhin regelmäßig Straftaten. Ich frage mich dann aber, warum PC-Komponenten dann überhaupt an Privatpersonen verkauft werden dürfen, wenn deren Einbau in einen PC mit anschließender Inbetriebnahme eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit darstellt.

So das war es von meiner Seite zu diesem Thema. Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.
 
http://www.pci-card.com/ce.htm

Daher gelten lt. EMVG folgende Einschränkungen:

· Geräte, die ausschließlich zur Verwendung in eigenen Laboratorien,
Werkstätten und Räumen hergestellt sind (bsp. Prüfautomaten & spez. Messgeräte...)

· Anlagen, die erst am Betriebsort zusammengesetzt werden (gilt nur für 89/336/EWG)
(ortsfeste Anlagen benötigen keine CE-Kennzeichnung)

Das stützt m.E. Mr. Checks Auffassung und erklärt auch die geübte Praxis.

Davon abgesehen scheint es auch so zu sein, dass jeder OHNE PRÜFUNG von seinem Gerät behaupten kann es wäre CE konform. Problematisch wird es erst, wenn die Nichtkonformität nachgewiesen werden kann.

Da wir alle keine Juristen sind, können wir hier eh nicht behaupten, die Wahrheit gepachtet zu haben.
 
Nein, diese §§ habe ich nicht überlesen, weiß jedoch nicht wo diese in Widerspruch mit den von mir zitierten §§ stehen sollen.
Wo schrieb ich bitte, dass sich die §§ in diesem Gesetz widersprechen würden?

§ 3 (3) definiert zum Beispiel den Begriff "ortsfeste Anlage". Der Zusammenhang mit der Frage, wann eine CE-Kennzeichnung notwendig ist, erschließt sich mir nicht.
Eine ortsfeste Anlage ist in diesem Zusammenhang jedes Gerät, das in seinem bestimmungsmässigem Gebrauch nicht mobil, zum Beispiel in/an einem Fahrzeug, bewegt wird. Das trifft auf PCs und Server, um die es in dieser Diskussion ja geht, eindeutig zu. Der Zusammenhang zur CE ergibt sich dann etwas später im EMVG.

Einen Nachweis, warum deine Thesen richtig sein sollen (mit sauberen Zitaten, die dieses Belegen) kannst oder willst du offensichtlich nicht liefern.
Vollzitate sind im SSF ungewünscht und in diesem Fall auch nicht notwendig, da ich die Quelle der genannten §§ bereits verlinkt habe.

Ich denke, die von mir zitierten §§ waren in sich schlüssig und vermutlich sehen das außer dir auch alle anderen so, die meinen Beitrag lesen.
Wenn dem so wäre, hätte Thorsten seinen Link nicht gepostet.

Ich frage mich dann aber, warum PC-Komponenten dann überhaupt an Privatpersonen verkauft werden dürfen, wenn deren Einbau in einen PC mit anschließender Inbetriebnahme eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit darstellt.
Weil es die derzeitigen Vorschriften der EU und die Gesetzeslage in DE nunmal erlauben. Wäre auch schwachsinnig das zu verbieten, da auch der Endverbraucher mit entsprechendem Fachwissen und Kleingeld die gültigen Vorschriften und Gesetze erfüllen kann.
 
Hallo!
Wenn dem so wäre, hätte Thorsten seinen Link nicht gepostet.
Joe, du musst auch richtig lesen. Es ist schon korrekt von dir wiedergegeben worden: Nur weil alle Komponenten ein CE Prüfsiegel haben, hat das Gesamtkonstrukt noch lange keine CE Konformität.

Kommt es zu einer Stichprobe und werden Mängel festgestellt, kann ein Bußgeld oder ein Vertriebsverbot drohen (dort steht aber auch explizit Händler der auch Hersteller ist!). Die Prüfung an sich ist kostenlos - sofern keine Mängel festgestellt werden. Bei welcher Art der Assemblierung ein Endverbraucher zu einem Hersteller wird vermag ich nicht zu beurteilen.

Wenn ich also bei TK einen Server bestellte und zusätzlich einen RAID Controller von Alternate verbaue, dann dürfte ich dieses Gerät (nach deiner Meinung) bei keinem Housing Anbieter in der Bundesrepublik betreiben?

Meinst du nicht auch, wenn dies tatsächlich zutreffen würde, dass findige Mitbewerber bei dem einen oder anderen Anbieter mit ihrem Anwalt und einer Abmahnung in der Hand vorstellig geworden wären?

mfG
Thorsten
 
Wo schrieb ich bitte, dass sich die §§ in diesem Gesetz widersprechen würden?

Naja, wenn du aus meinen Ausführungen schlussfolgerst, dass ich diese §§ wohl überlesen habe, muss sich ja in diesen ein Widerspruch zu meinen Aussagen finden lassen. Dem ist aber nicht so.

Eine ortsfeste Anlage ist in diesem Zusammenhang jedes Gerät, das in seinem bestimmungsmässigem Gebrauch nicht mobil, zum Beispiel in/an einem Fahrzeug, bewegt wird. Das trifft auf PCs und Server, um die es in dieser Diskussion ja geht, eindeutig zu. Der Zusammenhang zur CE ergibt sich dann etwas später im EMVG.

Ein PC ist eine Ortsfeste Anlage, ja und nun? Der von mir zitierte § 6 (1) sagt doch klar: Für Inbetriebnahme und Weitergabe muss das Gerät die Anforderungen aus § 4 (1) erfüllen. Ein Konformitätsbewertungsverfahren sowie eine CE-Kennzeichnung ist nur bei Inverkehrbringen erforderlich. Was genau verstehst du daran nicht?

Wenn dem so wäre, hätte Thorsten seinen Link nicht gepostet.

Dazu hat Thorsten sich ja schon geäußert. Außerdem steht auch in dem Artikel kein Wort davon, dass ich ein modifiziertes Gerät überprüfen (lassen) muss, bevor ich es in Betrieb nehme.
 
Also dann doch ein Vollzitat von §3 Punkt 8:
8. ist Hersteller diejenige natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die für den Entwurf oder die Fertigung eines Gerätes verantwortlich ist oder die sich durch die Ausstellung einer Konformitätserklärung im eigenen Namen oder das Anbringen ihres Namens, ihrer Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt; Hersteller ist auch, wer aus bereits gefertigten Endprodukten ein neues Gerät herstellt oder wer ein Gerät verändert, umbaut oder anpasst;
Was ist daran bitte missverständlich?
 
Back
Top