Abgesehen davon, dass auch der Täter jedwede Rechte hat: Woher willst Du bitte wissen, dass die bei Dir geoggten Daten tatsächlich dem Täter zuzuordnen sind?
Das ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden dann.
Ich hacke Deinen Privat-PC und nutze diesen dann, um mit den geklauten Zugangsdaten von John Doe Unfug bei Deiner Firma/Website zu treiben. Wessen Daten hast Du nun geloggt und gibst sie widerrechtlich an Unberechtigte weiter? Richtig, die Daten eines völlig unschuldigen und unbeteiligten Dritten. Bravo.
Er ist beteiligt denn sein Rechner wurde für Straftaten verwendet.
Wäre ich der Dritte, würde ich Dich vor Gericht zerpfücken...
Hättest nur keine Chance denn § 161 Abs. 1 reicht für die Weitergabe der IP-Adressen. Das hat sogar das Bundesverfassungsgericht schon entschieden:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20101113_2bvr112410.html