Beweise an Polizei liefern

Abgesehen davon, dass auch der Täter jedwede Rechte hat: Woher willst Du bitte wissen, dass die bei Dir geoggten Daten tatsächlich dem Täter zuzuordnen sind?

Das ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden dann.

Ich hacke Deinen Privat-PC und nutze diesen dann, um mit den geklauten Zugangsdaten von John Doe Unfug bei Deiner Firma/Website zu treiben. Wessen Daten hast Du nun geloggt und gibst sie widerrechtlich an Unberechtigte weiter? Richtig, die Daten eines völlig unschuldigen und unbeteiligten Dritten. Bravo.

Er ist beteiligt denn sein Rechner wurde für Straftaten verwendet.

Wäre ich der Dritte, würde ich Dich vor Gericht zerpfücken...

Hättest nur keine Chance denn § 161 Abs. 1 reicht für die Weitergabe der IP-Adressen. Das hat sogar das Bundesverfassungsgericht schon entschieden:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20101113_2bvr112410.html
 
Das hat sogar das Bundesverfassungsgericht schon entschieden:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20101113_2bvr112410.html

Ich bin jetzt kein Jurist...aber in der von dir verlinkten Entscheidung hat das BVerfG lediglich in einem Einzelfall eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Verhandlung zugelassen, weil Gründe für die Zulassung des Beschwerdeverfahrens nicht oder nicht ausreichend vorlagen.
In der Entscheidungbegründung wird auch an mehreren Stellen darauf eingegangen, daß der von dir erwähnte §161 StPO durchaus dem Richtervorbehalt unterliegt, wenn denn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Es ist also mitnichten eine Grundsatzentscheidung, daß generell kein Richtervorbehalt nötig wäre.
 
Das ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden dann.
Aber erst nach richterlichem Beschluss und nicht wie in der hier vorliegenden Konstellation, wo die Daten durch einen Rechtsbruch durch den OP beschafft werden. So dürfen die Daten unter Umständen gar nicht erst durch die Ermittlungsbehörden verwertet werden, da sie illegal beschafft wurden. Und da der OP die illegale Beschaffung veranlasst/durchgeführt hat, ist er dafür auch in vollem Umfang haftbar zu machen.

Wäre ja noch schöner, wenn es nicht so wäre...
 
So dürfen die Daten unter Umständen gar nicht erst durch die Ermittlungsbehörden verwertet werden, da sie illegal beschafft wurden. Und da der OP die illegale Beschaffung veranlasst/durchgeführt hat, ist er dafür auch in vollem Umfang haftbar zu machen.
In DE gibt es keine "Fruit-of-the-posionous-tree"-Doctrine...
Sonst könnten auch die Finanzämter nicht ungeniert mit offensichtlich illegal beschafften Daten auf irgendwelchen gekauften CDs ermitteln.
 
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