Negativ, habe ich bei mir auch so im Einsatz (allerdings nur für den Virenscan).
Bei Virenscans liegt der Fall etwas anderes. Das ist nur am Rande mit SPAM vergleichbar.
Aber auch in dem Fall habe ich die gleichen Bedenken hinsichtlich der Scans. Das ist ohne vertragliche Grundlage nicht zulässig.
Was glaubst Du, warum bei den großen Mailprovidern der Virenscan nicht automatisch aktiv ist.
Aber wo wir schon bei vertraglichen Dingen sind: Der Kunde hat doch sicherlich auch die vertragliche Pflicht, deinen Mailserverbetrieb nicht zu beeinträchtigen?
Schau in den Vertrag, was da drin steht.
Mail korreliert rechtlich ja sehr gut mit Post und Brief, da dort die gleichen Paragraphen zur Debatte stehen.
1) Die Post ist grundsätzlich auch verpflichtet, meine Briefe und Pakete zu transportieren, wenn ich sie dafür bezahle.
2) Jetzt kannst du mal versuchen mit einem Paket an den Postschalter zu treten das komisch tickt und bei dem links und rechts so eine komische rote Stange raus schaut...
Immer diese halbherzigen Vergleiche.
1)
Der Vergleich stimmt nur für eingehende Mails. Da kannst Du jedes mal entscheiden, ob Du die Mails transportieren willst oder nicht.
Bei ausgehenden Mails hast Du bereits ein Vertragsverhältnis und kannst die Mail nicht einfach so ablehnen.
2)
Du kannst die Annahme einer Mail aus wichtigem Grund immer ablehnen.
Und die Post muss auch nicht alles transportieren. Was nicht, steht bei denen in den AGB.
Und das ist genau das was ich gesagt habe. Der Vertrag ist maßgeblich, was erlaubt ist und was nicht.
Auch die Post darf im übrigen grade nicht alle Sendungen kontrollieren, ob evtl. vertragswidrige Inhalte enthalten sind.
Ein SMTP-Proxy nimmt die Mail entgegen und lehnt die Weiterleitung erst nachträglich ab (Wie ein MTA, der erst nach dem DATA einen Fehlercode zurücksendet). AFAIK ist das eine juristisch extrem fragwürdige Argumentation, das als nicht angenommen zu bezeichnen.
Kurz: Der TO sollte solche Maßnahmen mit dem Kunden absprechen. Das ist:
a) guter Stil (sollte ich nicht darauf hinweisen müssen) und
b) rechtlich für ihn besser.
Thorashh