Aufzeichnung von IP-Adressen

Ah, wirklich interessant. Das Thema ist derzeit in diversen Foren am kommen.

Bei mir setzt sich derzeit das Bild durch, dass nach § 15 Abs. 1 TMG eine Speicherung der IP vom Webmaster nicht erfolgen darf.
Meiner Meinung nach dürfte das bei dem bloßen Abrufen einer Seite klar sein.
Mir stellt sich da jetzt bloß die Frage, ob ich in die Nutzungsbedingungen meines Forums schreiben darf, dass die IP-Adresse gespeichert wird. Das wär ja wieder etwas anderes.
Aber das dürfte man ja eh widerrufen, also auch nichts gewonnen.

Das ganze ist ne ****** Angelegenheit!
 
Du hast als Webmaster jederzeit das Recht die IP Adresse zu speichern wenn es sich zum Beispiel um einen Registriervorgang handelt, oder um Themen & Beiträge in einem Forum.

Das ganze kommt als Information in die Nutzungsbedingungen vor dem eigentlichen Registrierungsvorgang und fertig.

Wer die nicht akzeptiert, braucht sich ganz einfach nicht registrieren.

Du kannst im Grunde für dein Forum Regeln aufstellen wie du willst, und wenn du die IP Adressen 10 Jahr speicherst... hauptsache du verstösst damit eben nicht gegen geltendes Recht und bietest den Usern die Möglichkeit ihre Rechte zu wahren...

Dazu gehört dann natürlich das entsprechende Wissen was den Inhalt des DsG TMG usw angeht.
 
OK, das mit den Nutzungsbedingungen eines Forums ist klar. Aber kann man die Erlaubnis zur Speicherung der IP nicht ohnehin widerrufen?

und die Problematik der "normalen Seite" bleibt (Statistiken, ...)

Außerdem doch auch nervig: um nur ein Kommentar abzugeben, darüber zu informieren, dass die IP gespeichert wird, warum und was das überhaupt bedeutet. Widerrufsrecht. Das ganze aktiv bestätigen -.-
 
Du musst nicht bei jeder Kleinigkeit darauf hinweisen das die IP gespeichert wird und das Widerrufsrecht bzw. das Recht auf Löschung nach DsG musst du auch nirgends hinsetzen ;)

Ansonsten müsstest du auch das halbe StgB irgendwo einbauen...
 
Na dann les mal im TMG nach ;) Warum sollte so ein "kleiner Kommentar" nicht den gleichen Rechte unterliegen wie alles andere auch?
 
Wo steht im TMG das man überall angeben muss das die Leute ein Recht auf Löschung der gespeicherten IP haben? Richtig nirgends, das steht im DsG und gilt "generell".

Einfach da, wo die IP def. gespeichert wird, einen Captcha einbauen oder die Funktionen nur durch Registrierung erlauben.

Dann reichen 2 Hinweise in den Nutzungsbedingungen wo die IP gespeichert...nämlich überall da wo man sich registrieren muss, bzw wo man einen Captcha benötigt, fertig.

Ein Hinweis auf die Möglichkeit oder das Recht der Löschung der gespeicherten Daten muss nirgends erfolgen.
 
Ich würde an deiner Stelle aufpassen, was du schreibst. Schließlich könnte sich jemand auf deine Aussagen berufen...
zum Nachlesen: TMG § 13 Abs. 1 und vor allem: Abs. 3
 
TMG §13 Abs.3 der auf Abs.2 Satz4 verweist, gilt aber nur wenn man explizit etwas widerrufbares in seinen Nutzungsbedingungen stehen hat ;)

Wobei Abs.1 besagt das man den Nutzer darüber zu informieren hat welche Daten in welcher Form für welchen Zeitraum gespeichert werden WENN!!! die Daten gemäß den angegebenen EU Richtlinien zu den persönlichen bzw. personenbezogenen Daten gehören.

Auf meine Aussage kann sich niemand berufen, das ist ein althergebrachter Irrglaube, was übrigens wie schon erwähnt für die Berufung auf die Entscheidungen des LG Hamburgs zum besagten Thema gilt, genauso wie für das berühmte Heise Urteil ;)

Man kann sich in D. nicht einfach auf jedes Urteil berufen :P

Andererseits sollte man heute in einem "freien" Forum immer einen fachlich reifen Anwalt im HG haben anstatt sich auf Aussagen in einem anderen Forum berufen zu wollen ;)
 
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