AGB Änderung bei Server4you - Hilfe

gnugu13

Registered User
Hallo,
ich habe (u.a) einen vserver bei server4you seit 2003 gemietet.
Ich möchte den jetzt kündigen und habe nun im admin Interface
vergeblich das Kündigungsmenü gesucht.
Ich habe einen Bildschirmprint in meinen Unterlagen, wo das Menü noch existierte. Nun habe ich nachgelesen und fetsgestellt, dass server4you seine AGB'S seit 1. Oktober 2006 gändert haben. Ich habe sämlichen email-verkehr archiviert auf meinem IMAP Server liegen, kann jedoch nirgendwo feststellen, dass eine Ankündigung der AGB Änderung stattgefunden hat.
Ich wollte den Vertrag nun zum Ende der halbjärhlichen Laufzeit (bis 27.02.2007)
kündigen - und darf in den Neuen AGB's nachlesen, dass nun die Kündigungsfrist
- ich zitiere:
Code:
§ 5 Dauer des Vertrages, Kündigung
a) Der Vertrag beginnt mit Bestellung der Dienstleistung im Internet und wird je 
nach Leistungsbeschreibung mit einer Mindestlaufzeit geschlossen, 
in der Regel 12 oder 24 Monate. Verträge verlängern sich automatisch um 
jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Ende 
der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. 
Die Vertragskündigung muss schriftlich per eingeschriebenen Brief erfolgen. 
Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht.

drei Monate beträgt - was für ein Hohn.

Nun meine eigentliche Frage - hat jemand noch die AGB's von server4you in der alten Fassung abgespeichert ??? Ich könnte dazu ein Exemplar sehr gut gebrauchen.

Schöne Woche noch
Klaus
 
Link mit älteren S4Y-AGBs ist per PN raus.

Viele Grüße
Stadie

ich hätte auch gern den Link. Bei der wayback Machine kann ich die AGBs leider nicht finden.
Ich meine nämlich auch, dass ich den Vertrag für meinen RootDS damals (Mitte 2005) nur mit 6 Monate Laufzeit abgeschlossen habe und ebenfalls nicht über die AGB Änderung informiert wurde.
 
Die Frage ist jedoch, ob S4Y den Kunden auf die AGB Änderung hingewiesen hat. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass sie das getan haben....E-Mail-Verkehr ist nicht die einzige Möglichkeit Änderungen in den AGB bekannt zu machen, man denke da nur mal an das PowerPanel...etc
 
Da Du keine Pflicht hast, in das Powerpanel zu schauen (zumindest lese ich das nicht) wird das vor Gericht nicht standhalten. Die Justiz ist bei AGB sehr pingelig.
 
So, mittlerweile wollte ich auch meinen S4Y Server kündigen, habe auch gelesen, dass ich das alles 3 Monate vorher kündigen muss? Ich dachte max. 1 Monate vorher reicht ?! War das nicht früher mal so?
Hat wer noch den Link zu den alten AGB? Weil Post hab ich von denen nie bekommen - ins PP schau ich eh fast nie rein.
 
Auszug aus den alten AGB von S4Y
(Ich übernehme für die Richtigkeit keine Haftung, da ich nur eine kopierte Text-Fassung habe (AGB / Schufaklausel / DienstleistungsRücktritts Klausel von meinem Vertragsschluss Anfang 2006)
Code:
AUSZUG AUS DEN VERTRAGSBEDINGUNGEN:

1.) Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag der Freischaltung (Lieferung)
der Bestellung und betraegt 12 Monate. Falls der Vertrag nicht 1 Monat
vor Ablauf nachweislich per Email, Fax oder Brief gekuendigt wird,
verlaengert er sich jeweils um eine weitere gleichlange Vertragsperiode.

PS: Ich wurde auch in keinster weise über eine Änderung (glaube waren sogar 2 Änderungen inzwischen) der AGB in Kenntnis gesetzt. Soweit mir bekannt gelten in diesem Fall weiterhin die AGB's in der Fassung , wie sie bei vertragsschluss vorlagen und anerkannt wurden. Diese Fassung hat der Anbieter (in diesem fall die Anbieterin) auch zur Verfügung zu stellen. (Zumindest auf Anforderung / bei Aufforderung.)

=>> Dies ist keine Rechtsberatung! ich übernehme für die Rcihtigkeit keine Gewähr! <<=
 
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Originaltextausschnitt aus einem S4Y Vertrag vom Februar 2006.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 bzw. 24 Monate und verlängert sich automatisch
um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der
Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.


Und AGB Stand: 20. April 2004 (war auch noch Februar 2006 gueltig)
§ 4 Dauer des Vertrages, Kündigung
a) Der Vertrag beginnt mit Bestellung der Dienstleistung im Internet und wird je nach Leistungsbeschreibung mit einer Mindestlaufzeit von 1 Monat oder 12 Monaten geschlossen. Verträge mit 1 Monat Mindestlaufzeit können jederzeit zum Ablauf des nächsten Abrechnungsmonats gekündigt werden. Verträge mit 12 Monaten Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht
spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Vertragskündigung muss schriftlich per eingeschriebenem Brief erfolgen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht.
 
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Also Guin's AGB Versionen kenn ich auch noch.

Wo Wormaus seine hergeholt hat keine Ahnung. AGB für Kunden mit Servern sinds jedenfalls nicht.
Webspace AGB vielleicht?
 
Sorry, nein. So sieht das aus, wenn man mit Blindheit geschlagen ist ...:rolleyes:
Ich hatte AGB's & co von 3 Services in einem Verzeichnis und wohl ausversehen die falschen AGB's auf gemacht. Die waren von einem anderen Anbieter.

Also sorry nochmal.
 
Das gleiche Problem habe ich auch. Mir wurde Anfang 2004 von der Hotline auch diese 4 Wochen bestätigt.

Nun wollte ich letztes Jahr am 03.11. kündigen und dann hiess es, dass der Server noch bis Februar 2008 läuft, wegen der 3 Monate Kündigungsfrist.

Hab dort angerufen und die auch darauf hingewiesen, dass mir die 4 Wochen sogar von einer Hotline bestätigt worden waren, und ich auch keinen Schriftlichen Hinweis auf eine AGB Änderung bekommen habe. Aber dass hat die reichlich wenig Interessiert.

Ist jemand mit seiner Kündigung durchgekommen?

Weil ich brauche den vServer nicht und der liegt momentan brach. Es laufen nur noch die wichtigsten Dienste und ist nur noch per SSH erreichbar.
 
Es ist nicht nur notwendig, Dich auf eine AGB-Änderung hinzuweisen, sondern
auch darauf, daß Du dem nicht zustimmen mußt und ein Sonderkündigungsrecht hast.

Die Nachweispflicht liegt bestimmt bei demjenigen, der eine wirksame einseitige Vertragsänderung nachweisen will.

Es dürfte also eng für S4Y sein.

Ciao

Martin
 
Es ist nicht nur notwendig, Dich auf eine AGB-Änderung hinzuweisen, sondern
auch darauf, daß Du dem nicht zustimmen mußt und ein Sonderkündigungsrecht hast.

Du musst auch nicht auf eine AGB Aenderung hinweisen, wenn fuer den alten Kunden weiterhin die alten AGBs gelten bleiben, was meines Wissens nach bisher immer so war. :) Darum haben die alten Kunden auch die alten Kuendigungsfristen. Aber das nur mal so am Rande, eigentlich wollte ich mich aus dem Thread raushalten.
 
Wenn das so ist, hast Du natürlich Recht und Klaus kein Problem. ;)

Dann hat ihm wohl jemand Müll erzeählt, als er kündigen wollte.

Ciao

Martin
 
Ja super, dass aber S4Y (bei denen ich nun alle zuständigen Abteilungen durchhabe) das klarzumachen, wird schwer. Und ich werde sicher nicht zum Anwalt rennen, weil dass definitiv den Sachwert übersteigt.

Nunja, dann verschwende ich halt 1 vServer zum Proteine falten, hat auch was Prolliges *G*

Gruss

Saint
 
Ich hatte das gleiche Problem, VServer seit 1.6.2004 und benötige ihn nicht mehr, gekündigt per Fax am 27.04.2007, jetzt kam die Antwort, dass der Server zum 1.6.2008 gekündigt wurde :eek:
Vielen Dank an diesen Thread, der mich inspiriert hatte, mal in die AGB vom 1.6.2004 zu sehen (Wayback-Machine hatte ihn tatsächlich noch gespeichert).
VServer-AGB vom 07.März 2003 (war am 1.6.04 Bestandteil meines Vertrages)
§4 Der Vertrag beginnt mit Bestellung der Dienstleistung im Internet und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Etwaig im Voraus bezahlte Leistungsentgelte werden bei einer Kündigung nicht erstattet.
Heute morgen ein Support-Ticket an die Buchhaltung geschickt, eben kam die Bestätigung, dass der Vertrag zum 01.10.07 gekündigt wird. Ich muss sagen, dass war ein guter und schneller Support, der mich positiv überrascht hat, nachdem ich Eure Schauerstories über S4Y gelesen habe.
 
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