IP-Projects.de
Active Member
Guten Morgen,
ich musste heute Morgen etwas schmunzeln als ich gelesen habe, dass Kunden bei OVH jetzt eine Woche zu "Sonderkonditionen" Server testen dürfen (https://serversupportforum.de/threads/ovh-bietet-dedicated-server-mit-einer-woche-laufzeit-an.53734/) denn ab dem 13.06. 0:00 Uhr wird eine Neuregelung des Widerrufsrechts in Kraft treten die es den Kunden AUCH BEI DIENSTLEISTUNGEN erlaubt innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dann allerdings dazu verpflichtet die Kosten von Bereitstellung bis Widerrufszeitpunkt zu tragen.
Guter Versuch OVH aus dieser EU weiten Neuregelung Marketingkapital zu schlagen
Als Anbieter muss die Widerrufsbelehrung wie folgt aussehen:
Der Kunde muss mich als Anbieter dazu auffordern, mit der Dienstleistung bereits während des Widerrufszeitraums zu beginnen. - Wir werden diese Aufforderung in Form einer Checkbox realisieren. - Erfolgt diese Aufforderung nicht, darf die Dienstleistung erst nach 14 Tagen, also nach Ablauf der Widerrufsfrist stattfinden.
Hat der Kunde den Willen geäußert bereits früher seine Dienstleistung bereitgestellt zu bekommen, muss er darüber unterrichtet werden, dass er einen angemessenen Betrag zahlen muss, sollte er dennoch von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Findet diese Art von Belehrung nicht statt, so hat der Kunde ein Widerrufsrecht von 1 JAHR und 14 TAGEN.
Ob das jetzt gut oder schlecht ist, darüber lässt sich streiten. Ich sehe schon die E-Mail Diskussionen über 5,00 € die Kunden zahlen müssen, die von dem Widerrufsrecht gebrauch machen und mit der Gesetzeslage nicht vertraut sind.
Unser Rechtsanwalt rechnet in jeden Fall mit einer Abmahnwelle, denn es gibt keine Übergangsfrist.
ich musste heute Morgen etwas schmunzeln als ich gelesen habe, dass Kunden bei OVH jetzt eine Woche zu "Sonderkonditionen" Server testen dürfen (https://serversupportforum.de/threads/ovh-bietet-dedicated-server-mit-einer-woche-laufzeit-an.53734/) denn ab dem 13.06. 0:00 Uhr wird eine Neuregelung des Widerrufsrechts in Kraft treten die es den Kunden AUCH BEI DIENSTLEISTUNGEN erlaubt innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dann allerdings dazu verpflichtet die Kosten von Bereitstellung bis Widerrufszeitpunkt zu tragen.
Guter Versuch OVH aus dieser EU weiten Neuregelung Marketingkapital zu schlagen
Als Anbieter muss die Widerrufsbelehrung wie folgt aussehen:
Der Kunde muss mich als Anbieter dazu auffordern, mit der Dienstleistung bereits während des Widerrufszeitraums zu beginnen. - Wir werden diese Aufforderung in Form einer Checkbox realisieren. - Erfolgt diese Aufforderung nicht, darf die Dienstleistung erst nach 14 Tagen, also nach Ablauf der Widerrufsfrist stattfinden.
Hat der Kunde den Willen geäußert bereits früher seine Dienstleistung bereitgestellt zu bekommen, muss er darüber unterrichtet werden, dass er einen angemessenen Betrag zahlen muss, sollte er dennoch von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Findet diese Art von Belehrung nicht statt, so hat der Kunde ein Widerrufsrecht von 1 JAHR und 14 TAGEN.
Ob das jetzt gut oder schlecht ist, darüber lässt sich streiten. Ich sehe schon die E-Mail Diskussionen über 5,00 € die Kunden zahlen müssen, die von dem Widerrufsrecht gebrauch machen und mit der Gesetzeslage nicht vertraut sind.
Unser Rechtsanwalt rechnet in jeden Fall mit einer Abmahnwelle, denn es gibt keine Übergangsfrist.
Last edited by a moderator: