1und1 Root Server Vertrag Kündigen

Hallo!
Auch hier gilt es wieder zu differenzieren:
Wikipedia said:
nach deutschem Recht
  • ist Kind, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen.
Darf ich nach deinem Alter fragen?

mfG
Thorsten
 
Last edited by a moderator:
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB).

Darf ich nach deinem Alter fragen?
Nur zur Info werde in paar Monaten 18 :)
 
Meine Eltern werden den nicht zustimmen, und haben auch den nicht zugestimmnt. Ich kann nur über meine Doofheit Weinen weil ich sonst immer vorsichtig bin. Und ich nicht möchte, das mein Vater für mich Haftet für den mist den ich Verbockt habe.

Ich Hoffe, das die 1und1 AG den vertrag Koplett Kündigt, ansonstenw eis ich nichtmehr wieter ;(
 
Hallo!
@Heimer: Danke :)

Aus meiner persönlichen Sicht gibt es momentan überhaupt keinen Grund, warum 1&1 das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden sollte. Ich fürchte, du wirst den Vertrag bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit weiterführen müssen. Bitte rechtzeitig an die ordentliche Kündigung denken!

Das Argument noch Kind kann böse nach hinten losgehen.

Mein Tipp: Mit den Eltern ggf. reinen Tisch machen.

mfG
Thorsten
 
Ich bezweifle, dass 1&1 hier auf die Erfüllung des Vertrages pochen kann da der Vertragspartner noch nicht Voll geschäftsfähig ist und den Vertrag wohl ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen hat.
Eine Ausnahme bietet da nur der Taschengeldparagraf jedoch..
ist dabei wichtig, dass die Leistung bereits bewirkt sein muss, anders gesagt, dass bezahlt worden ist. Abzahlungsgeschäfte (Ratenzahlungskäufe), aus denen dem Minderjährigen erst noch zu erfüllende Verpflichtungen entstehen, sind somit nicht erfasst. Für solche Geschäfte bleibt es bei der Regel, dass die Wirksamkeit des von dem Minderjährigen abgeschlossenen Vertrags von der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abhängt.
 
Wenn ichs richtig verstanden habe:

Ich habe einen Vertrag Abgeschlossen ohne Zustimmung meiner Eltern, und somit ist der Vertrag Ungöltig. Ausnahme wäre, wenn meine ELtern zugestimmnt hätten.

Wenn so ist ^^ Danke und puhh..

Ich halte euch auf den Laufenden was 1und1 Antwortet.
 
Hallo!
Nur das wir uns richtig verstehen. Ich sehe das anders: Du hast bei Vertragsabschluss den Anbieter getäuscht und möchtest jetzt, dass selbiger aus Kulanz diesen Vertrag vorzeitig beendet weil er dir zu teuer geworden ist.

mfG
Thorsten
 
Hallo,

ich gehe auch stark davon aus das du nicht ohne weiteres aus dem Vertrag raus kommen wirst. Zurecht wie ich finde.

Gruß,
Michael
 
... Du hast bei Vertragsabschluss den Anbieter getäuscht und möchtest jetzt, dass selbiger aus Kulanz diesen Vertrag vorzeitig beendet weil er dir zu teuer geworden ist...
Nein hat er wohl nicht.
... ich habe das ding ja nur Betsllet weil, die nach keinem Alter gefragt haben...
Wenn 1&1 hier nicht sichergeht, dass der Vertragspartner Voll geschäftsfähig ist bzw. der Abschluss mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfolgt dann hat die Auflösung des Vertrages nichts mit Kulanz zu tun.
 
Hallo!
OK, dann gehen wir mal davon aus, dass es 1&1 egal ist, wie alt der Vertragspartner ist (In den AGB habe ich nichts gefunden, nach dem Geburtsdatum wurde anscheinend nicht gefragt). Damit wäre erst einmal ein Vertrag zustande gekommen (IMHO).

Das ist ja auch nicht das ursprüngliche Problem. Zur Erinnerung: Der TO wollte den Vertrag vor Ablauf der MMZ beenden. Als Grund sollte die Nichtvolljährigkeit herangezogen werden.

Jetzt gibt es mehere Möglichkeiten:

  • Vertrag wird Aufgrund der Nichtvolljährigkeit seitens 1&1 beendet. 1&1 verzichtet auf die noch ausstehenden Gebühren, macht aber bedingt durch Täuschung bei Vertragsabschluss Regress geltend.
  • Vertrag wird nicht gekündigt da 1&1 Serververträge beispielsweise ab einem Alter von 14 Jahren geschlossen werden können.
  • Vertrag wird gekündigt aber die Erziehungsberechtigten werden in die Pflicht genommen. Alle ausstehenden Monatsmieten werden per sofort fällig, Vertrag wird beendet.

Diese Liste könnte man beliebig weiterführen - es ändert aber meiner Meinung nach nichts an dem Ursprünglichen Wunsch, den Vertrag vorzeitig (ohne zusätzliche Kosten) zu lösen. Auf Kulanz Seitens 1&1 darf man in einem solchen Fall wohl eher nicht hoffen.

mfG
Thorsten
 
Hallo!
Wenn 1&1 hier nicht sichergeht, dass der Vertragspartner Voll geschäftsfähig ist bzw. der Abschluss mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfolgt dann hat die Auflösung des Vertrages nichts mit Kulanz zu tun.
Das ist eben die Frage. Muss man nach Ansicht von 1&1 zum Abschluss eines solchen Vertrages voll Geschäftsfähig sein oder nicht?

mfG
Thorsten
 
Die Antwort auf diese Frage steht im BGB und kann nicht durch AGBs verändert werden (daher steht zu diesem Thema auch nichts bei 1&1 drin).
 
Das ist eben die Frage. Muss man nach Ansicht von 1&1 zum Abschluss eines solchen Vertrages voll Geschäftsfähig sein oder nicht?
Nein muss man nicht, der Vertrag ist meines Wissens nach aber nur gültig wenn der Vertragspartner,
  • voll geschäftsfähig ist
  • beschränkt geschäftsfähig ist und der Abschluss erfolgt mit Zustimmung gesetzlichen Vertreters (die Zustimmung müsste hier glaube ich seitens 1&1 vom gesetzlichen Vertreter eingeholt werden)
  • beschränkt geschäftsfähig ist und die gesamte Summe für die 24 Monate sofort mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind.
    Ob das Zutrifft ist jetzt auch nach fraglich da der Vertrag nach 24 Monaten nicht automatisch ausläuft.
Eine Täuschung kann hier auch nicht vorliegen da bei Vertragsabschluss wohl nicht nach einem Geburtsdatum gefragt wird, ergo kann hier auch kein gefälschtes Geburtsdatum angegeben worden sein.

Letztendlich kann 1&1 hier natürlich auch mit einem 12 jährigen einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit abschließen, dieser ist dann aber "schwebend unwirksam" wenn 1&1 hier nicht das Alter des Vertragspartners abfragt und ggf. die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einholt.

Das ganze spiegelt hier auch nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einigen Vorlesungen bezüglich der Geschäftsfähigkeit (BGB). Auch ich bin auch kein Jurist!
 
Hallo!
Schwebend unwirksam ist hier wohl korrekt als Stichwort genannt worden. Unklar ist aber noch immer, ob bei Abschluss eines Serververtrages nicht doch das Geburtsdatum angegeben werden muss. Eventuell werde ich das gleich mal testen.

Wie dem auch sei, meiner Meinung nach liegt die Täuschung oder böse Absicht allen darin begründet, dass sich der TO jetzt aufgrund der Minderjährigkeitsklausel herausreden will.

Erschwerend kommt hinzu,dass er zwar nur bedingt Geschäftsfähig ist - allerdings kurz vor der Vollendung des 18. Lebensjahres steht.

mfG
Thorsten
 
Rechtlich ist es mMn etwas problematisch. Wie immer sind in der Vergangenheit vom Gesetzgeber alle unnützen Regelungen getroffen und alle nützlichen Regelungen ignoriert worden.
Heißt: Einen Vertragstyp zum Betrieb und Bereitstellung eines Servers gibt es im BGB nicht - der passendste sollte in allen Fällen aber der Dienstvertrag sein (Webspace, Server, Housing).
In allen Fällen schuldet der Anbieter keinen speziellen Erfolg sondern vielmehr die Bereitstellung der Dienstleistung.

Soweit ich informiert bin gibt es für einzelne Vertragsarten (Werkvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag, ...) auch unterschiedliche Regelungen zu den Voraussetzungen der einzelnen Vertragsparteien.

Im Laden um die Ecke greift in aller Regel der einfachste aller Verträge: der Kaufvertrag. Der kleine 5 jährige Dennis darf sich genauso ein Lolli kaufen wie der voll geschäftsfähige 30 Jahre alte Holger. Obacht muss hier nur auf den "Taschengeldparagrafen" gegeben werden.

Alle anderen Verträge sind schon etwas komplizierter. Dafür bin ich nicht Jurist genug, um a) beurteilen zu können, welcher und ob ein Mischvertrag überhaupt bei einem Server vorliegt und b) damit einhergehend welche Beschränkungen für die Parteien herrscht.

Ich bin mir recht sicher, dass bspw. ein Mobilfunkvertrag nicht ohne weiteres von einer beschränkt geschäftsfähigen Person abgeschlossen werden darf. Gleiches gilt für die meist danach folgenden Klingelton-Abonnements.
Ich denke ähnlich sollte sich es auch bei den Hosting-Anbietern verhalten.

Insofern meine nicht fundierte Vermutung und die Darstellung des TO korrekt sind, hat 1und1 vielmehr grob fahrlässig gehandelt und keinerlei Prüfung des Vertragspartners vorgenommen. Ich als Elternteil würde nach Rücksprache mit einem Anwalt sogar rechtl. Schritte einleiten insofern sich 1und1 nicht bereit zeigt, den uU fälschlicherweise zustande gekommenen Vertrag aufzuheben.
 
Das ist ja mal ein lustiger Fall.

Wenn 1und1 keinerlei Geburtsdaten abfragt (bei jedem normalen Anbieter muss man sogar eine Ausweiskopie einschicken), dann handeln sie auf eigenes Risiko.
Der Vertrag ist zunächst einmal schwebend unwirksam, da der Vertragspartner noch nicht 18 ist. Der Taschengeldparagraph dürfte ausfallen, da es sich um eine Ratenzahlung, bzw. um ein Dauerschuldverhältnis handelt.
Die Eltern müssten dem Vertrag also zustimmen. Wenn sie das nicht tun ist der Vertrag von Anfang an nichtig, d.h. er kann sogar sein Geld zurückfordern. 1und1 hat keinen Anspruch auf Schdensersatz, da der Schutz des Minderjährigen Vorrang vor sämtlichen Verkäuferinteressen hat.
Da in diesem Falle der Kunde bald 18 wird wäre Eile geboten, da unter bestimmten Umständen der schwebend unwirksame Vertrag mit Vollendung des 18. Lebensjahre wirksam werden kann (z.B. wenn weiter gezahlt wird)

Mit grober Fahrlässigkeit würde ich hier nicht kommen, da es ja nicht verboten ist schwebend unwirksame Verträge abzuschließen. Es ist allerdings extremst risikoreich - für den Verkäufer.
 
Na also. Sag ich doch.;)
Jetzt ist nur noch die Frage, ob 1und1 Geburtsdaten abfragt und unser junger Freund falsche Angaben gemacht hat, dann sollte er gaaaaaaaaanz still bleiben (und es auch hier im Forum nicht zugeben) sonst kriegt er womöglich wirklich eine Anzeige wegen Betrugs von 1und1 an den Hals und ist voll Schadensersatzpflichtig.

Wenn nicht, dann ist 1und1 in der dummen Situation den Vertrag rückabwickeln zu müssen.

Interessant vom obigen Link ist zu lesen wie kriminell die Jugendlichen vorgehen um an einen Server zu kommen. Das ist Urkundenfälschung und Betrug, dessen sind sie sich wahrscheinlich gar nicht bewusst. Oder es ist ihnen egal.
 
Hallo!
Die Antwort auf diese Frage steht im BGB und kann nicht durch AGBs verändert werden (daher steht zu diesem Thema auch nichts bei 1&1 drin).
Anscheinend ist der Fall aber doch nicht so klar, wie ursprünglich angenommen.

Ich behaupte, dass LukiFarbe bei Vertragsabschluss genau wusste war er tut. Damit wäre ihm nach meiner Auffassung ein gewisser Vorsatz anzulasten.

mfG
Thorsten
 
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