Hallo!
Auch hier gilt es wieder zu differenzieren:
mfG
Thorsten
Auch hier gilt es wieder zu differenzieren:
Darf ich nach deinem Alter fragen?Wikipedia said:nach deutschem Recht
- ist Kind, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen.
mfG
Thorsten
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