Huschi
Moderator
Laut dem Internet-Magazin magnus.de muß jeder deutsche Webmaster, der Google's Analytics nutzt, dies auch auf seiner Website kund tun. Ansonsten können Abmahnungen ins Haus flattern.
Der Hauptgrund ist zum Einen, daß in Deutschland auch IP's zu den personenbezogenen Daten gehören. Und zum Anderen, daß die Datenerhebung und -haltung auf US-Servern erfolgt.
Die Standardklausel "Auf dieser Website werden personenbezogene Daten erhoben" deckt demnach diesen Fall nicht ab. Eine passende Formulierung findest sich im entsprechendem Artikel.
Mehr Info's: Google-Analytics - Blogger und Website-Betreiber in Gefahr - Recht - Internet - magnus.de
[Diskussionsthread]
Der Hauptgrund ist zum Einen, daß in Deutschland auch IP's zu den personenbezogenen Daten gehören. Und zum Anderen, daß die Datenerhebung und -haltung auf US-Servern erfolgt.
Die Standardklausel "Auf dieser Website werden personenbezogene Daten erhoben" deckt demnach diesen Fall nicht ab. Eine passende Formulierung findest sich im entsprechendem Artikel.
Mehr Info's: Google-Analytics - Blogger und Website-Betreiber in Gefahr - Recht - Internet - magnus.de
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