Hallo,
stimmt es, dass eine Privatperson nicht in der Lage ist, auf ihr Widerrufsrecht zu verzichten?
Oft wird das zwar behauptet, doch einen passenden §§ dazu finde ich nicht
Danke für Tipps
nur wüsste ich nun gern, ob das ankreuzen einer checkbox mit der fehlerhaften aufschrift "hiermit verzeichte ich auf mein Widerrufsrecht" rechtmäßig ist, da ja immer wieder gesagt wird, dass solche regelungen nur für firmen von bedeutung sind und einer privatperson kein widerrufsrecht aberkannt werden kann, egal ob freiwillig oder nicht... nur ob das stimmt, was man so hört...?
Der BGH wird auch im Bezug auf andere Dinge schon was entschieden haben.
Konkretisier doch mal bitte deinen Fall, vielleicht können wir dir dann einige Tipps geben.
das ist kein Kaufvertrag sondern ein Dienstleistungsvertrag, da gelten andere Regeln:
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Bestellung und endet vorzeitig wenn der Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der 14 Tage mit der Umsetzung der Dienstleitung beginnt.
Das Häkchen ist rechtmäßig und sagt nix anderes als daß Du keine zwei Wochen Bedenkzeit haben willst ob Du das Webhostingpaket wirklich willst.
Einen Widerruf nach Beginn der Ausführung der Dienstleistung, also sozusagen ein Probenutzen gibt es nach Gesetz nicht, bei manchen Providern allerdings freiwillig.