Widerruf

powerman20

New Member
Ich habe HEute meine 2 vserver wiederufen die ich vor 1 tag Bestellt habe da ich sehr unzufrieden bin da hat Webtropia Mir per e-mail geschrieben :


da die Bereitstellung der Leistung bereits erfolgt ist, ist ein Widerruf nur noch unter Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe einer Monatsgrundgebühr möglich. Da Sie die erste Monatsgrundgebühr bereits bezahlt haben, wäre damit der Schadenersatz geleistet und wir können Ihren Vertrag zu sofort kündigen. Bitte geben Sie uns über das Ticketsystem Bescheid, ob wir dies veranlassen sollen.

und jetzt kamm

da wir den Server für Sie bereitgestellt haben, sind wir dazu berechtigt Schadensersatz zu verlangen.


Ist Das Rechtens da das alles in der wiederufrecht zeit noch ist
 
Last edited by a moderator:
Die Bereitstellung eines Servers stellt eine individuelle Dienstleistung. Da gilt das allg. 14-tägige Widerrufsrecht nicht.
 
Welche Server sind das denn genau?

Bei den vServern steht folgendes aktuell

Preis im ersten Testmonat Für unsere vServer bieten wir einen kostenlosen Testmonat für Neukunden aus Deutschland an. Der Testmonat ist komplett kostenlos und kann jederzeit per E-Mail beendet werden. Geschieht dies bis zum Ablauf des Testmonats nicht, geht der Vertrag automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über, mit der gewählten Vertragslaufzeit.

Ansonsten ist es wie tomasini bereits gesagt hat
 
§5 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wderrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

myLoc managed IT AG
Am Gatherhof 44
40472 Düsseldorf

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der WIderrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung
Quelle: http://www.webtropia.com/de/unternehmen/agb.html
 
Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der WIderrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Damit ist die Bereitstellung des Servers und die Zusendung der Login-Daten gemeint. Wenn du dich dann einloggst, gilt die Dienstleistung im juristischen Sinne als "abgenommen".
 
Im Zweifel bitte Deinen Rechtsanwalt konsultieren.

Ich persönlich halte eine vollständige Monatsmiete als Wertersatz für einen Nutzungstag für völlig überzogen.
 
Ich habe mich mit meinen anwalt unterhalten und der hat gesagt da der service nur 1 tag bestand ist die volle monats miete als schadens ersatz nicht rechtenes ist es sind nur bis 25 rechtenes
 
Webtropia hat doch schon die ganze Zeit diese Geld-zurück-Garantie am laufen?
Zumindest wird seit Monaten damit geworben.

Wenn da eine Monatsgebühr gefordert ist, können sie dir den Server auch gleich für einen Monat lassen und als ganz normale Kündigung aufnehmen...
 
Wobei mich das sehr verwundert, 1und1 beispielsweise hat damals meinen Widerruf ohne wenn und aber akzeptiert (lief wirklich probemlos ab), obwohl ich mich einmal eingeloggt hatte.

Aber gut, das scheint wohl jedes Unternehmen anders zu handhaben.

Ansonsten würde ich mich statt eines Widerrufs einfach auf die 1 monatige Testphase berufen und abwarten was dann als Antwort kommt.
 
Last edited by a moderator:
Ansonsten würde ich mich statt eines Widerrufs einfach auf die 1 monatige Testphase berufen und abwarten was dann als Antwort kommt.

Genau das ist ja die Frage was genau du gemietet hast. Wie gesagt wenn es ein vServer ist sollte dir das Geld hier entsprechend erstattet werden immerhin wird damit aktiv geworben und ich gehe mal davon aus, dass du basierend darauf auch den Vertrag abgeschlossen hast.
 
er schrieb doch das er 2 vserver bestellt hat,also müßte das da greifen"NORMAL"
Ich habe HEute meine 2 vserver wiederufen die ich vor 1 tag Bestellt habe da ich sehr unzufrieden bin da hat Webtropia Mir per e-mail geschrieben :
 
BTW: Der Anbieter kann gerne Schadenersatz in welcher Höhe auch immer fordern, zahlen muss man diesen in diesem Fall nicht. Bei einem geforderten Wertersatz sieht es allerdings anders aus.
Rechtlich ist diese Wortklauberei äusserst wichtig, hätte der Rechtsanwalt aber wissen müssen.
Auch diese 25 (EUR oder Prozent?) die der RA da genannt hat, entberen jeglicher rechtlichen Grundlage, denn die fordert einen individuellen und angemessenen Wertersatz.

Tipp: Den RA wechseln und auf die schriftliche Zahlungsaufforderung des Anbieters warten. Dann entsprechend zusammen mit dem neuen RA darauf reagieren.
 
Ich würde mich an deiner Stelle auf den kostenlosen Test Monat berufen,bin der Meinung hab über dies hier auch schon was gelesen, der hat sich denn darauf berufen und alles war gut.
 
Der Aufwand ist für den Provider quasi Null, wenn er seine Prozesse im Griff hat. Hier geht es um kurzfristiges Geld. Ggf helfen Foren jedoch, vorab zu Fragen, wie der Widerruf geregelt wird. Firma nenne ich jetzt hier bewusst nicht, aber bei uns ist Widerruf innerhalb der Frist immer möglich. Wir beginnen erst bei kundenbezogen Leistungen wie Domains.

Der Schaden für den Anbieter ist ggf höher als die 3,50€. Sende ihm mal ein Link zu der Diskussion.
 
In der Widerrufsbelehrung steht

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der WIderrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

In § 312d BGB heißt es
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Abgesehen von dem Rechtsschreibfehler, scheint mir diese Widerrufsbelehrung etwas veraltet zu sein. Neu ist jedenfalls, dass der Vertrag vollständig erfüllt sein muss. Dies würde ich bei einem Dauerschuldverhältnis nicht annehmen. Also kein Erlöschen.

Invidiualleistung dürfte ein Standard-vServer auch nicht sein.

=> § 312e II Wertersatz
§ 346 BGB
Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen;

=> zwei, drei Tagesmieten. Das wäre die Argumentation, die ich dem Provider vortragen würde.
 
Back
Top