Widerruf in AGB ausgeschlossen



p4nda

Registered User
hallo
habe mir gestern bei OVH einen server online bestellt
diesen auch heute geliefert bekommen jedoch sagt er mir in keinster weise zu und ich wollte von meinem widerrufsrecht gebrauch machen (das mir doch eigentlich auch 14 tage zustehn würde?, da online bestellt?)

jetz antworte mir ovh auf meinen widerruf



"Hallo,

sobald die Server bereitgestellt wurden ist eine Kündigung nicht mehr möglich.

AGB:
http://www.ovh.de/support/agb/OVH_AGB.pdf
Widerruf nach Fernabsatzgesetz
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können den Vertrag innerhalb von zwei
Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die
OVH GmbH, Koßmannstr.35, 66119 Saarbrücken
widerrufen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein
Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Diese AGB haben Sie mit der Bestellung akzeptiert."



ist das rechtens was ovh hier abzieht?

es wäre ansich ja kein problem da die verträge bei ovh nur 1 monat lang laufen wenn man nicht verlängert aber es geht jetz hier um 60 euro die ich nicht einfach so zum fenster rausgeworfen ham will
hab den ja jetz nichtmal 24 stunden und sollte doch zumindest einen teilbetrag zurück erhalten können?
 
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein
Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Ich würde mal sagen, weil der Server geliefert wurde, und du ihn benutzt hast, ist der Vertrag von beiden Seiten erfüllt.

</Laienmeinung>
 
Naja... Du hast bestellt. Damit warst du Willens den Vertrag einzugehen. OVH hat den Server bereitgestellt und damit ist das Vertragsverhältnis auch zustande gekommen.
Man könnte das auch weiter drehen, dass du dich ja auf dem Server bereits angemeldet hast (vermutlich) und damit die Dienstleistung, welche auf deinen Wunsch extra bereitgestellt wurde, in Anspruch genommen hast.

*Keine Rechtsberatung - nur meine persönliche Meinung*
 
hm ok danke für eure antwort

kann das aber nicht ganz so verstehn


naja ich werde meine kreditkartenfirma anweisen das geld zurück zu buchen
und dann kann mir ovh ja ruhig inkasso rechnungen schicken diese werd ich aber getrost ignoriern und sollte doch mal wirklich ein gerichtlicher mahnbescheid kommen leg ich da erstma wiederspruch ein und dann treff ich mich mit denen halt vor gericht

den wie soll ich inerhalb von 1 stunde mitten in da nacht den server widerrufen?

die liefern innerhalb von 50 minuten aus..
 
naja ich werde meine kreditkartenfirma anweisen das geld zurück zu buchen
und [...] diese werd ich aber getrost ignoriern [...] gerichtlicher mahnbescheid

Das denkbar dümmste was man tun kann... dies nur als gut gemeinter Rat, dies führt zu allem aber nicht dem was du dir darunter vorstellst.
 
naja ich werde meine kreditkartenfirma anweisen das geld zurück zu buchen
und dann kann mir ovh ja ruhig inkasso rechnungen schicken diese werd ich aber getrost ignoriern

Ich glaube DAS ist noch mit das dümmste, was du machen kannst.. Ich würde es nicht darauf hinaus laufen lassen, sonst wird das hinterher sehr teuer..
 
so teuer wirds schon nicht und das is es mir momentan auf jedenfall wert !

den fühl mich extrem verarscht von ovh

vor 7 wochen hatte ich exat den selben server bestellt und hab jetz den zweiten bestellt weil ich davon ausgegangen bin ich kriege exaxt das selbe geliefert wie vor 7 wochen
aber ovh würfelt anscheinend oda lost aus welche hardware grad wo reingesteckt wird..
 
vor 7 wochen hatte ich exat den selben server bestellt und hab jetz den zweiten bestellt weil ich davon ausgegangen bin ich kriege exaxt das selbe geliefert wie vor 7 wochen
Wie meist ueblich wird -zumindest bei Isgenug- nicht die exakte Serverspezifikation sondern eine Minimalleistung versprochen. Falls du nun eine Celeron @1.2Ghz bestellt hast und eine Phenom erhalten hast war das Glueck, zugestanden hat es dir nicht. Die niedrigen Isgenug sind meist die Ueberreste der ehemaligen Highend.

Rueckbuchen wird dir viel Aerger und Kosten bringen (du scheinst nicht zu wissen WIE teuer ein Gerichtsprozess werden kann und ich bezweifele dass OVH das 'so sein' laesst). Willst du das wirklich?
Nebenbei sorgst du damit fuer weitere Kontrollen und damit Nervenreiberei anderer OVH Kunden da sie sich weiter absichern, Danke schon mal im Voraus.
 
Durch einen Umzug und Zustellung der Post an die falsche Adresse über Monate hin ist mir was nettes passiert ;)

so teuer wirds schon nicht und das is es mir momentan auf jedenfall wert !

Diese Geschichte ist REAL, das Vorweg

Server kostete ca 45€.
Erste Mahnung, Zweite Mahnung
Erster Brief vom Anwalt, Zweiter Brief, Dritter Brief
Post vom Gericht
Post vom Inkasso

Alles dauerte nur 3 Monate und am Ende hatte ich eine Rechnung von knapp 300€. Bei jeder Mahnung und jedem Brief vom Anwalt werden Mahnkosten Angerechnet. Das Inkasso was über Jahre gehen kann schlägt pro Tag Zinsen drauf.

Ich konnte zum Glück nachweisen das die Post nicht angekommen ist den zu diesem Zeitpunkt hätte ich die 300€ nie Zahlen können? Kannst du das?

Klär die Sache lieber vernünftig. So sparst du dir erhebliche Kosten und Nerven
 
@p4nda

Zunächst ist die Widerrufsbelehrung von OVH korrekt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Allerdings ist die Auslegung seitens OVH nach meinem Dafürhalten falsch.

Nach meinem Verständnis handelt es sich bei der Anmietung eines Servers/V-Servers um eine Dienstleistung, zumindest ist das bei uns so definiert. OVH bestätigt diese Annahme inzident durch die verwendete Phrase „Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.“, da diese nur für einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer Dienstleistung gilt. [Anm. Hinweis 11 zum Muster für die Widerrufsbelehrung; http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_388.html).

Diese Dienstleistung kann OVH erst mit Ablauf der Leistungsperiode, die im Regelfall mit der Zahlungsperiode übereinstimmt, vollständig erbracht haben. Wenn also ein Vertrag für einen Server eine Laufzeit von jeweils 1 Monat hat und monatlich bezahlt wird, dann hat OVH die Leistung erst mit Ende des Monats vollständig erbracht, während Du den Vertrag durch Deine Zahlung erfüllt hast.

Das Widerrufsrecht regelt das vorzeitige Erlöschen des selbigen jedoch eindeutig: "wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist". Ein Ausschluss dieser Bestimmung ist seit 2009 unmöglich und wurde mit der Änderung des Widerrufsrechtes 8/2011 erneut bestätigt. Mit der Novellierung gilt bei Dienstleistungen jedoch ein möglicher Wertersatz: „Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.“ Erst die Zeit wird zeigen wie sich das auf die Anmietung von Server auswirkt, ob als z.B. die Einrichtungsgebühren voll gezahlt werden müssen.

Ein Widerruf der Zahlung ist ohne anwaltliche Beratung riskant und sollte nur nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes erfolgen. Das Ignorieren von Zahlungsaufforderungen wird vor Gericht grundsätzlich negativ bewertet, schließlich kann man sich im Rahmen des Gesetzes wehren. Und weil uns dieses Recht von Staats wegen eingeräumt wird, erwartet die Justiz dass wir es auch nutzen. Aussitzen und ignorieren geht nicht.

Was die „Gleichheit“ der beiden Leistungen angeht, also des ersten und zweiten Servers, kannst Du nur auf die zugesicherten Eigenschaften abstellen.

Mein dringender und ernst gemeinter Rat: Schreibe OVH an (Einwurfeinschreiben) und widerrufe innerhalb der 14 Tage Frist. Stellt sich OVH quer gibst Du die Antwort einem Anwalt. Die Kosten trägt die Gegenseite im Falle deines Obsiegens, da Du zur Einschaltung des Anwalts gezwungen wurdest. Bis dahin zahlt Deine hoffentlich vorhandene Rechtsschutzversicherung, ansonsten Du selbst. Versuche keinen Alleingang! Früher oder Später brauchst Du einen Anwalt und dann wird es immer teurer (Anwaltsgebühren werden nach Streitwert berechnet und der wird höher je länger Du OVH ignorierst).

Beste Grüße

Michael Weichselgartner

PS.: Meine Aussage ist keine Rechtsberatung
 
Last edited by a moderator:
Mit Aussagen zum "eigenen Verständnis" und der "eigenen Auslegung" muss man als Anbieter seeeeehr vorsichtig sein, als Kunde natürlich ebenfalls. Einen GV oder Richter interessiert sowas im geringsten ;)

Kündige den Server einfach vernünftig und verbuch es als Lehrgeld wenn du der Meinung bist nicht bekommen zu haben was du gebucht hast (was ich persönlich bezweifel aber das ist nur meine Meinung).
 
Was mich persönlich interessiert: Wieso sagt dir der Server nicht zu?

OVH lässt unter Umständen mit sich verhandeln, wenn du nachvollziehbare Argumente liefern kannst.

Zum Thema Widerruf: Sobald du die erste Rechnung gezahlt hast, gilt der Vertrag (achtung, keine Rechtsberatung) meines Leienwissens nach als abgeschlossen bzw. auch von deiner Seite aus als bewilligt.

Davor kannst du noch versuchen mit dem Anbieter zu reden. Ich rate jedoch dringend davon ab einen etwaigigen Bankeinzug rückgängig zu machen oder kommende Schreiben (z. B. Mahnungen) zu ignorieren.

Wenn so etwas beim Inkassobüro landet, kann die Rechnung schnell um ein xfaches ansteigen.
 
Mal meine persönliche Meinung:

Wenn ein Server Beispielweise bestellt wurde und man hat 14Tage Widerrufsrecht und die Informationen von dem Angebot Aussagen, es würde, auch jetzt Beispiel: innerhalb 24 Stunden geliefert sein, dann hat man immernoch laut AGB das 14 Tägige Widerrufsrecht
 
Nein, weil es eine erbrachte Dienstleistung ist, die auf einen eindeutigen Kundenwunsch zurückzuführen ist. Und diese Dienstleistung wurde - zu mindestens teilweise - erfüllt und vom Auftraggeber genutzt. Ich finde da ist OVH schon im Recht ;)

Und unabhängig davon lohnt sich das Theater bei einem Vertrag von einem Monat nicht...


MfG Christian
 
Naja, aber der Server ist betriebsbereit, nur weil die vereinbarte Laufzeit von xx noch nicht erreicht ist, ist die Dienstleistung an sich ausgeführt und erledigt. Also eigentlich vollständig erbracht. - meine Meinung -


MfG Christian
 
Die Schule hat wieder begonnen und er hat keine Zeit mehr... Wie (fast) immer bei solchen Sachen.

Das OVH einen Server liefert, der nicht dem Bestellten entspricht, mag ich bezweifeln.

Und da er schon einen Server hat und den gleichen bestellen wollte/hat brauch er auch nix mehr ausprobieren. Meiner Meinung nach hat er da kein Widerrufsrecht das er geltend machen kann.

Naja, hoffe wenn er nicht zahlt, das OVH auch wegen so einem kleinen Betrag vor Gericht zieht. Mache wollen/brauchen es nicht anders!
 
Wenn du klagst wird OVH zu 99% Recht bekommen.

Ein Kollege hatte das selbe Problem, allerdings bei einem anderen Anbeiter.
 
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