Widerruf in AGB ausgeschlossen


Ich weis nicht, warum immer so viele auf das Widerrufsrecht pochen, nur weil sie es von Zalando und Konsorten gewohnt sind.

Erst einmal etwas grundlegendes: Das Widerrufsrecht wurde mit dem Grundgedanken eingeführt, dass ein Kunde die Ware vor Kauf nicht in Beschau nehmen kann. Wenn man z.B. in den Media Markt geht und sich dort einen Drucker kauft, kann man sich vorher über den Zustand der Ware informieren, demnach steht einem von Gesetzeswegen her kein Widerruf zu. Kauft man eine Ware Online, weis man nicht, ob der Drucker überhaupt auf den Schreibtisch passt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für Online Geschäfte ein Widerrufsrecht eingeführt. Dass das Widerrufsrecht von vielen arglistig missbraucht wird, ist denke ich bekannt, es gibt halt immer schwarze Schaafe.

Das aber in erster Linie für den Handel mit Waren, allerdings wurden Dienstleistungen nur mit einem Satz abgehandelt - http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html - (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Der Verbraucher hat die Möglichkeit ein Widerrufsrecht auszuführen, dies allerdings nur solange, bis die Dienstleistung bereitsteht. Wurde die Dienstleistung gemäß Bestellung geliefert, war es das im Grunde mit Widerruf. Bestellt man die Leistung und schickt vor Bereitstellung einen Widerruf, ist das ok.

Repliziert man das auf andere Bereiche muss man sagen. Du lässt ja nicht einen Mahler deine Wand blau streichen und schreist dann, Widerruf, ich will sie doch lieber rot haben. Wenn du so in der Realität nicht vorgehst, wieso versuchst du so im Internet vorzugehen?
 
Ich hatte bisher einen (erfolgreichen) "Widerspruch" in der Serverbranche. Aber auch da, denke ich, war es eher Kulanz als "das Gesetz".
Dennoch, habe ich erst gefragt, ob das möglich sei, wenn nicht, dann wäre das nicht so tragisch gewesen, denn man sollte nicht einfach so auf "Probe" bestellen... (bezogen auf Dienstleistungen)
 
also ich kann dir auch nur raten das zu bezahlen und zu kündigen, denn ich spreche aus erfahrung den gerichtsstreit gewinnt ovh und zwar mit pauken und trompeten, habe sogar vom Landesgericht Hessen nen Vergleichsurteil hier wenn du das lesen willst. Da geht es exakt um solche Dinge.
 
Ich würde fast drauf wetten,das dieses Thema schon lange vom Tisch ist :D

Vllt mal einen Blick auf das Datum von dem letzen Post geworfen?
 

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