Das scheint momentan ein nicht ganz ungefährlicher Job zu sein. Zumindest wenn man sich den gestrigen Blogeintrag auf Basic Thinking so anschaut.
Das ist so nicht richtig. Die Polizei darf nur durchsuchen, wofür sie einen Durchsuchungsbefehl hat. Die dürfen also theoretisch net mal was anderes anschauen, wenn se nur ein Zimmer durchsuchen dürfen, selbst wenn se dafür mitten durch ne Wohnung laufen.Aber bei uns gibt es ja sowas ähnliches, mit dem die Polizei z.B. bei Hausdurchsuchungen fast alles tun kann, was sie will.
Das ist so nicht richtig. Die Polizei darf nur durchsuchen, wofür sie einen Durchsuchungsbefehl hat. Die dürfen also theoretisch net mal was anderes anschauen, wenn se nur ein Zimmer durchsuchen dürfen, selbst wenn se dafür mitten durch ne Wohnung laufen.
Absolut richtig. Deshalb sollte man sowas immer gut prüfen, auch wenn man von ihnen überraschend aus dem Bett geholt wird.Wenn man sie aber rein lässt, hat man Pech gehabt.
Diese müssen aber erst nach der Durchsuchung vorgelegt werden. Und dann kann es schon zu spät sein.Auch das ist kein Freifahrschein für ne Durchsuchung, auch das muss konkrete und trifftige Gründe haben.
Aber wir kommen etwas vom Thema ab, ich würd mal sagen: B2T!
Öhm hä? Zu spät im Sinne von, sie haben illegale Aktivitäten bei dir festgestellt? Naja, ich würd mal sagen, dass es dann wohl richtig war.Diese müssen aber erst nach der Durchsuchung vorgelegt werden. Und dann kann es schon zu spät sein.
Öhm hä? Zu spät im Sinne von, sie haben illegale Aktivitäten bei dir festgestellt? Naja, ich würd mal sagen, dass es dann wohl richtig war.
Das mit den Warez hast du gesagt...
Es war eine hypothetische Vermutung, mehr nicht.
Quelle : Gefahr im Verzug ? WikipediaSeit einem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001 (BVerfGE 103, 142 ff.) wird der Begriff der GiV im Bereich der Wohnungsdurchsuchung sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten. Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein. GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus.
Ich habe überhaupt nirgends auch nur ein klein wenig von Warez erwähnt, dass hast du dir eingebildet. Lies meinen Post nochmal in Ruhe und denk drüber nach.Ich habe nie gesagt dass ich welche habe, ich habe nur meinen Unmut darüber geäußert, dass hier gleich jeder damit ankommt.
Ich habe überhaupt nirgends auch nur ein klein wenig von Warez erwähnt, dass hast du dir eingebildet. Lies meinen Post nochmal in Ruhe und denk drüber nach.
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