Webhosting in den USA

Autsch sag ich da nur. :rolleyes:

Is die Frage, wann das auch bei uns der Fall sein wird, so wie wir hinter den Ammis herrennen... :(
 
Und genau hier haben wir den Grund, warum ich gerne 750 Millionen verdienen/gewinnen würde.
Dann kann ich mir Sealand kaufen und meine eigenen Gesetze machen.

Dass die Amerikaner es bei solchen Aktionen mit den Bürger- und Informationsrechten nicht so streng sehen liest man ja immer wieder.
Aber bei uns gibt es ja sowas ähnliches, mit dem die Polizei z.B. bei Hausdurchsuchungen fast alles tun kann, was sie will.

Ganz ehrlich, ich glaube in 10 Jahren haben wir einen Polizeistaat und in 30 Jahren die Revolution.
Wann begreifen die ganzen tollen Kulturen eigendlich, dass eine Anarchie die beste "Staatsform" ist...

Irgendwie funzt der ganze TinyMCE-Kram in meinem Opera nicht mehr?!?
 
Aber bei uns gibt es ja sowas ähnliches, mit dem die Polizei z.B. bei Hausdurchsuchungen fast alles tun kann, was sie will.
Das ist so nicht richtig. Die Polizei darf nur durchsuchen, wofür sie einen Durchsuchungsbefehl hat. Die dürfen also theoretisch net mal was anderes anschauen, wenn se nur ein Zimmer durchsuchen dürfen, selbst wenn se dafür mitten durch ne Wohnung laufen. ;)
 
Das ist so nicht richtig. Die Polizei darf nur durchsuchen, wofür sie einen Durchsuchungsbefehl hat. Die dürfen also theoretisch net mal was anderes anschauen, wenn se nur ein Zimmer durchsuchen dürfen, selbst wenn se dafür mitten durch ne Wohnung laufen. ;)

Stimmt, wäre aber noch hinzu zu fügen, dass 90% der Durchsuchungsbefehle falsch und somit nichtig sind. Was im einzelnen bedeutet, dass die Polizei nach hause gehen darf. Wenn man sie aber rein lässt, hat man Pech gehabt.

Häufige Fehler sind:
  • Nicht unterschieben von einem Richter
  • Fehlendes oder falsches Datum der Durchsuchung
  • Keine Aufzählung der einzelnen zu durchsuchenden Zimmer.


Das ist aber in den U.S.A. nicht anders soweit ich weiß.
 
Auch das ist kein Freifahrschein für ne Durchsuchung, auch das muss konkrete und trifftige Gründe haben. ;)

Aber wir kommen etwas vom Thema ab, ich würd mal sagen: B2T! ;)
 
Diese müssen aber erst nach der Durchsuchung vorgelegt werden. Und dann kann es schon zu spät sein.
Öhm hä? Zu spät im Sinne von, sie haben illegale Aktivitäten bei dir festgestellt? Naja, ich würd mal sagen, dass es dann wohl richtig war. ;)
Ich weiß schon, was du meinst, aber alles im Leben ist ein zweischneidiges Schwert. Man kann es dazu Benutzen Gutes zu tun, aber auch Schlechtes.
 
Last edited by a moderator:
Öhm hä? Zu spät im Sinne von, sie haben illegale Aktivitäten bei dir festgestellt? Naja, ich würd mal sagen, dass es dann wohl richtig war. ;)

Dabei geht es doch ums Prinzip. Wenn sie einfach in meine Wohnung, etc. können und es nur danach begründen müssen, wo bleiben da meine Rechte. Egal was sie sagen, sie waren bereits in der Wohnung.

Und was das Illegale angeht: Warum bitte kommt in diesem Forum gleich jeder mit illegalem Zeug oder Warez an? Irgendwie stinkt das immer so nach Vorurteilen...
 
Hallo!
Nur das es hier nicht zu einem Missverständnis kommt: Die Begründung steht vor der Hausdurchsuchung fest. Anderenfalls gäbe es ja keinen konkreten Verdacht. Allerdings kann diese durchgeführt werden, bevor du den Grund dafür erfährst. Was du vorher wissen musst, ist auf welche konkreten Bereiche sich diese Maßnahme erstreckt. Ist z.B. auch dein Fahrzeug oder dein Büro betroffen.

mfG
Thorsten
 
Das mit den Warez hast du gesagt...

Es war eine hypothetische Vermutung, mehr nicht.

Ich habe nie gesagt dass ich welche habe, ich habe nur meinen Unmut darüber geäußert, dass hier gleich jeder damit ankommt.
Man fragt nach einer Festplattenverschlüsselung->Warez
Man fragt nach einem XDCC ähnlichen Bot für nen IRCd->Warez
Man fragt nach einer Möglichkeit, seinen Server abschalten zu lassen, wenn externe Geräte engesteckt werden->Warez


EDIT:
@Thorsten: Es geht ja auch um "Gefahr im Verzug".
 
Hallo!
Auch hier wieder einmal ein Beispiel / Zitat aus Wikipedia*
Seit einem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001 (BVerfGE 103, 142 ff.) wird der Begriff der GiV im Bereich der Wohnungsdurchsuchung sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten. Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein. GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus.
Quelle : Gefahr im Verzug ? Wikipedia

Der Ermessensspielraum ist sehr sehr eng bei solch drastischen Maßnahmen.

* Wikipedia kann oder sollte man nicht immer bedingungslos Glauben schenken. In diesem Fall finde ich die Erklärung aber durchaus verständlich.

mfG
Thorsten
 
Ich habe nie gesagt dass ich welche habe, ich habe nur meinen Unmut darüber geäußert, dass hier gleich jeder damit ankommt.
Ich habe überhaupt nirgends auch nur ein klein wenig von Warez erwähnt, dass hast du dir eingebildet. Lies meinen Post nochmal in Ruhe und denk drüber nach. ;)
 
Ich habe überhaupt nirgends auch nur ein klein wenig von Warez erwähnt, dass hast du dir eingebildet. Lies meinen Post nochmal in Ruhe und denk drüber nach. ;)

Ich schreibe doch nirgendo, dass du das gesagt hast. Ich habe das auf das Verhalten im Forum bezogen.
 
Back
Top